Unsere Informationen zum Thema: Gasanschluss
Fragen & Antworten
Die bisher nach Landesrecht erstellten kommunalen Wärmeplanungen haben vorerst keine Auswirkung auf die Heizungsauswahl. Für die in der Zwischenzeit verbauten Heizungen gilt Bestandsschutz.
Weitere Informationen zur zukünftigen Nutzung von Wasserstoff in ausgewiesenen Versorgungsgebieten finden Sie auf unserer Webseite Energieträger Wasserstoff.
Wenn Sie vermuten, dass Ihr Gaszähler nicht korrekt misst, können Sie eine eichrechtliche Prüfung veranlassen.
Wenden Sie sich dafür an den für Ihre Region zuständigen Ansprechpartner*innen. Die Kontaktdaten Ihrer regionalen Ansprechpartner*innen finden Sie, indem Sie am Ende unserer Webseite Gasanschluss Ihre Postleitzahl eingeben.
Ja, für den Einbau moderner Gasheizsysteme – insbesondere Gas-Hybridheizungen oder „Renewable Ready“-Lösungen – können Fördermittel in Anspruch genommen werden. Welche Maßnahmen förderfähig sind und welche Programme für Sie infrage kommen, erfahren Sie über den Fördermittel-Check der HEA oder auf unsere Webseite Gasanschluss.
Die Manipulation eines Gaszählers bezeichnet den unerlaubten und damit illegalen Eingriff in dessen Funktionsweise.
Das Ziel: Den angezeigten Gasverbrauch zu verfälschen und so Kosten zu sparen. Manipulationen können durch Beeinflussung der magnetischen Kupplung oder durch mechanisches Eingreifen am Zähler selbst entstehen. Rechtlich gelten solche Handlungen als Betrug und sind strafbar.
Sie bergen erhebliche Sicherheitsrisiken, da Sie die Gasleitungen gefährden können. Manipulationsversuche werden üblicherweise durch einen Abgleich mit anderen Verbrauchswerten oder spätestens bei der gesetzlich vorgeschriebenen Eichung aufgedeckt.
Die Technischen Angaben für Feuerungsanlagen (TAF) sind ein Formular, das bei bestimmten Arbeiten an Ihrer Gasanlage verpflichtend einzureichen ist. Es dient der Dokumentation und Sicherstellung technischer und sicherheitsrelevanter Vorgaben.
Eine TAF ist erforderlich bei:
Neuinstallation einer Gasanlage (z. B. Leitung, Gasgeräte oder Abgasanlage)
Veränderung der Anlage (z. B. Umbauten oder Leistungsanpassungen)
Austausch von Gasgeräten (z. B. bei höherer Kesselleistung)
Erweiterung der Anlage (z. B. zusätzlicher Zähler, erdverlegte Leitungen, “Hinterhausinstallation”)
Stilllegung einer Gasanlage
Ausbau des Gaszählers
Bei Fragen hilft Ihnen Ihr Installateurbetrieb gerne weiter.