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Stromeinspeisung

Gewerbliche Speicher anmelden

Verfahren für den Anschluss von gewerblich genutzten Speichern

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Anmeldeverfahren von gewerblich genutzten Speichern.

Was ist unter dem Begriff „gewerbliche Speicher" zu verstehen?

Unter „gewerblichen Speichern" versteht man Batteriespeicher, die in Unternehmen, Gewerbebetrieben, Industrieanlagen oder öffentlichen Einrichtungen eingesetzt werden. Der Fokus liegt auf Wirtschaftlichkeit, Lastmanagement und Versorgungssicherheit.

Hierzu zählen auch Speicher mit eigenem Netzanschluss oder in Kombination mit Wind- oder Solarparks, die gewerblich betrieben werden, beispielsweise zur Vermarktung von Energie oder zur Teilnahme an Energiemärkten.

Die Informationen auf dieser Seite gelten außerdem für alle Speicher, die eine Erhöhung der Bezugsleistung oder einen neuen Netzanschluss erfordern.

Vergabe von Netzanschlüssen für Stromspeicher

In vielen Regionen ist unser Netz stark ausgelastet. Um eine effiziente, schnelle und weiterhin faire Vergabe von Netzanschlüssen zu gewährleisten, wenden wir folgende Verfahren an. Detaillierte Informationen erhalten Sie auf der Webseite Vergabeverfahren & Priorisierung.

Vergabe nach Windhundverfahren

Folgende Anschlüsse oder Leistungserhöhungen werden fortlaufend nach dem zeitlichen Eingang priorisiert:

  • Speicher, die ausschließlich Strom aus Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) beziehen.
  • Alle Speicher mit Bezug aus dem öffentlichen Netz, die an einem bestehenden Anschlusspunkt installiert werden und keine Erhöhung der Bezugsleistung erfordern.

Vergabe nach Punkteverfahren

Anfragen für Projekte, die innerhalb der nächsten 3 Jahre realisiert werden sollen (Planungshorizont bis zu 3 Jahre), werden gebündelt und einmal jährlich ausgewertet.

Folgende Anfragen werden im Punkteverfahren bearbeitet:

  • Speicher mit Bezug aus dem öffentlichen Netz, die eine Erhöhung der Bezugsleistung oder einen neuen Netzanschluss erfordern – unabhängig von der angefragten Leistung.

Für Projekte mit einem Planungshorizont über 3 Jahren kann zukünftig eine Interessensbekundung eingereicht werden. Die Frühzeitigkeit wird im späteren Vergabeverfahren berücksichtigt.

Anfrage stellen

Anfrage im Windhundverfahren

  • Neue Erzeugungsanlage mit Speicher: Anfrage im Kundenportal über den Service „Erzeugungsanlage anmelden". Der Speicher kann im Anmeldeprozess angegeben werden.
  • Nachrüstung eines Speichers mit einer Leistung unter 135 kW zu einer bestehenden Erzeugungsanlage oder an einem bestehenden Anschlusspunkt ohne Erhöhung der Bezugsleistung: Nach der Inbetriebnahme meldet Ihre Elektrofachkraft das Gerät mit dem ausgefüllten Dokument E.3 Datenblatt und Inbetriebsetzungsprotokoll für Speicher per E-Mail an einspeiser-aln-ess@netze-bw.de.
  • Nachrüstung eines Speichers mit einer Leistung ab 135 kW zu einer bestehenden Erzeugungsanlage oder an einem bestehenden Anschlusspunkt ohne Erhöhung der Bezugsleistung: Anfrage per E-Mail an Ihren regionalen Kontakt mit dem vollständig ausgefüllten Dokument E.8.1 Datenblatt eines Speichers > 135 kW. Den regionalen Kontakt erhalten Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl am Ende dieser Seite.

Anfrage im Punkteverfahren

Sofern in einer Region zusätzliche Anschlussleistung aufgrund von Netzausbaumaßnahmen verfügbar ist, wird das Vergabeverfahren dort für einen festgelegten Zeitraum eröffnet.

  • Erster Anmeldezeitraum für alle Regionen: 1. November 2026 bis 31. Dezember 2026
  • Erste Vergabe: voraussichtlich im März 2027


Ihre Anfrage reichen Sie in diesem Zeitraum über das Kundenportal ein. Die Nachweise zur Erfüllung der Punkte laden Sie im Laufe der Anfrage hoch.
Findet in der Region Ihres geplanten Anschlusses oder Ihrer Leistungserhöhung aktuell kein Punkteverfahren statt, ist eine Einreichung derzeit nicht möglich.
Besonderheiten:
Planen Sie zusätzlich zum Speicher im Punkteverfahren eine Erzeugungsanlage, stellen Sie hierfür bitte eine gesonderte Anfrage im Kundenportal. Diese wird im Windhundverfahren bearbeitet.

Pflichten für gewerbliche Speicher

Technische Anschlussbedingungen

In unseren technischen Anschlussbedingungen sind verschiedene Maßnahmen geregelt, die Grundlage für den sicheren Betrieb eines gewerblichen Speichers sind. Bei der Planung und Installation eines gewerblichen Speichers sind diese Regelungen zu berücksichtigen. Die aktuellen technischen Anschlussbedingungen für die Mittel- und Hochspannung finden Sie hier:

Redispatch 2.0

Speicher mit einer Leistung ab 100 kW sind verpflichtend in das Redispatch 2.0 einzubinden (§ 13a EnWG). So vermeiden wir eine Überlastung des Stromnetzes. Wie die Einbindung Ihres Speichers abläuft, erfahren Sie hier:

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