Stromeinspeisung

Steckerfertige Photovoltaikanlage anmelden

Wir vereinfachen für Sie den Anmeldeprozess

Ab sofort müssen Sie Ihre Anlage nur noch im Marktstammdatenregister anmelden. Bitte denken Sie bei der Registrierung daran, Ihre Zählernummer als „Identifikationsnummer des Netzbetreibers“ zu hinterlegen.

Wissenswertes zur Installation Ihrer steckerfertigen Photovoltaikanlage

Informationen zum Ablauf

Ab sofort registrieren Sie Ihre steckerfertige Photovoltaikanlage nur noch im Marktstammdatenregister. Nachfolgend finden Sie alle Informationen zum Ablauf, die zu beachten sind:

  • Prüfen Sie als Mieter*in, ob das Anbringen einer steckerfertigen Erzeugungsanlage erlaubt ist.
  • Die Installation der Anlage erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben und dem aktuellen Stand der Technik. Sprechen Sie sich hierzu mit Ihrer Elektrofachkraft ab. Diese überprüft, ob eine spezielle Energiesteckdose notwendig ist.
  • Registrieren Sie Ihre steckerfertige Photovoltaikanlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur und geben Sie beim Registrierungsprozess im Eingabefeld „Identifikationsnummer des Netzbetreibers“ Ihre Zählernummer ein.

Hier finden Sie Beispiele für gültige Zählernummern.

Hinweise

Zählerwechsel & Zählereinbau:
Da davon auszugehen ist, dass keine bzw. nur eine minimale Stromeinspeisung in unser Netz erfolgt, werden wir Ihren Zähler für Sie kostenfrei innerhalb der planmäßigen Einführung moderner Messtechnik durch einen 2-Richtungs-Zähler ersetzen. Über den genauen Ablauf werden wir Sie rechtzeitig informieren.
> Informationen zu Zählerwechsel & Zählereinbau

Einspeisevergütung:
Die Anlage ist für Eigenverbrauch gedacht - daher entfällt hier die Einspeisevergütung.
Falls Sie eine Vergütung für den eingespeisten Strom Ihrer steckerfertigen Photovoltaikanlage wünschen, so ist dies nicht über das hier beschriebene Anmeldeverfahren möglich, sondern muss über eine Anmeldung im Kundenportal erfolgen. Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihre Elektrofachkraft. Nähere Informationen zur Anmeldung finden Sie auf Photovoltaikanlage anmelden.

Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR)

Für die Registrierung Ihrer steckerfertigen Photovoltaikanlage im Marktstammdatenregister (MaStR) werden folgende Informationen benötigt:

  • Angaben zu Ihrer Person
  • Anlagenstandort
  • technische Daten zu Ihrer steckerfertigen Photovoltaikanlage
  • Inbetriebnahmedatum
  • Zählernummer

Häufig gestellte Fragen zu steckerfertigen Photovoltaikanlagen

Diese FAQ-Sammlung gibt Antworten auf die uns am häufigsten gestellten Fragen - vielleicht ist ja auch Ihre dabei.

Was ist eine steckerfertige Photovoltaikanlage?

Steckerfertige Photovoltaikanlagen werden auch als Balkonkraftwerke, Balkonsolaranlagen, Plug-in-Anlagen oder Mini-PV-Anlagen bezeichnet.
Sie sind die einfachste und unbürokratischste Form, den eigenen Solarstrom selbst zu erzeugen und zu nutzen. Die Anlage besteht meist aus mehreren Modulen mit einer Wechselrichternennleistung von max. 600 Watt. Ein größerer Wechselrichter mit einer Begrenzung auf eine Nennleistung von 600 Watt ist ebenfalls zulässig.
Die Anlage wird über eine spezielle Energiesteckdose mit dem eigenen Haus- oder Wohnungsstromkreis verbunden. Steckerfertige Photovoltaikanlagen sind ideal, um die Grundlast Ihres Haushalts zu decken.

Kann ich meine bestehende Erzeugungsanlage mit einer steckerfertigen Photovoltaikanlage erweitern?

Die Erweiterung einer bestehenden Erzeugungsanlage mit einer steckerfertigen Photovoltaikanlage ist möglich. Zu den Erzeugungsanlagen zählen alle Anlagen unabhängig ihrer Erzeugungsart. Dabei kann es sich bspw. um eine Photovoltaikanlage oder ein BHKW handeln.

Wie wirkt sich die Erweiterung einer bestehenden Erzeugungsanlage in Überschusseinspeisung um eine steckerfertige Photovoltaikanlage auf meine Einspeisevergütung aus?

Durch die Erweiterung einer Erzeugungsanlage in Überschusseinspeisung durch eine steckerfertige Photovoltaikanlage ändert sich an der Höhe der Einspeisevergütung Ihrer bestehenden Erzeugungsanlage nichts.

Ihre vorhandene Messeinrichtung zur Erfassung der Einspeisung in das allgemeine Stromnetz misst in diesem Fall die Einspeisung Ihrer bestehenden Erzeugungsanlage zzgl. der Einspeisung der steckerfertigen Photovoltaikanlage. Durch das vereinfachte Anmeldeverfahren muss die Einspeisung der steckerfertigen Photovoltaikanlage im prozentualen Verhältnis zur bestehenden Erzeugungsanlage bei Ihrer Einspeisevergütung herausgerechnet werden. Die Aufteilung der Zählwerte erfolgt nach § 24 Abs. 3 EEG anteilig im Verhältnis der installierten Leistungen der beiden Erzeugungsanlagen.

Ist für die Inbetriebnahme einer steckerfertigen Photovoltaikanlage ein Zählerwechsel notwendig?

Für die Inbetriebnahme der steckerfertigen Photovoltaikanlage ist kein Zählerwechsel erforderlich.

Sind steckerfertige Photovoltaikanlagen mit einen Wechselrichternennleistung von 800 Watt erlaubt?

Diese sind nicht erlaubt. Steckerfertige Photovoltaikanlagen, deren Wechselrichter eine höhere Leistung haben, sind nur mit einer Begrenzung der Leistung auf 600 Watt zulässig.

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