Stromeinspeisung
Ab sofort müssen Sie Ihre Anlage nur noch im Marktstammdatenregister anmelden. Bitte denken Sie bei der Registrierung daran, Ihre Zählernummer als „Identifikationsnummer des Netzbetreibers“ zu hinterlegen.
Diese FAQ-Sammlung gibt Antworten auf die uns am häufigsten gestellten Fragen - vielleicht ist ja auch Ihre dabei.
Steckerfertige Photovoltaikanlagen werden auch als Balkonkraftwerke, Balkonsolaranlagen, Plug-in-Anlagen oder Mini-PV-Anlagen bezeichnet.
Sie sind die einfachste und unbürokratischste Form, den eigenen Solarstrom selbst zu erzeugen und zu nutzen. Die Anlage besteht meist aus mehreren Modulen mit einer Wechselrichternennleistung von max. 600 Watt. Ein größerer Wechselrichter mit einer Begrenzung auf eine Nennleistung von 600 Watt ist ebenfalls zulässig.
Die Anlage wird über eine spezielle Energiesteckdose mit dem eigenen Haus- oder Wohnungsstromkreis verbunden. Steckerfertige Photovoltaikanlagen sind ideal, um die Grundlast Ihres Haushalts zu decken.
Die Erweiterung einer bestehenden Erzeugungsanlage mit einer steckerfertigen Photovoltaikanlage ist möglich. Zu den Erzeugungsanlagen zählen alle Anlagen unabhängig ihrer Erzeugungsart. Dabei kann es sich bspw. um eine Photovoltaikanlage oder ein BHKW handeln.
Durch die Erweiterung einer Erzeugungsanlage in Überschusseinspeisung durch eine steckerfertige Photovoltaikanlage ändert sich an der Höhe der Einspeisevergütung Ihrer bestehenden Erzeugungsanlage nichts.
Ihre vorhandene Messeinrichtung zur Erfassung der Einspeisung in das allgemeine Stromnetz misst in diesem Fall die Einspeisung Ihrer bestehenden Erzeugungsanlage zzgl. der Einspeisung der steckerfertigen Photovoltaikanlage. Durch das vereinfachte Anmeldeverfahren muss die Einspeisung der steckerfertigen Photovoltaikanlage im prozentualen Verhältnis zur bestehenden Erzeugungsanlage bei Ihrer Einspeisevergütung herausgerechnet werden. Die Aufteilung der Zählwerte erfolgt nach § 24 Abs. 3 EEG anteilig im Verhältnis der installierten Leistungen der beiden Erzeugungsanlagen.
Für die Inbetriebnahme der steckerfertigen Photovoltaikanlage ist kein Zählerwechsel erforderlich.
Diese sind nicht erlaubt. Steckerfertige Photovoltaikanlagen, deren Wechselrichter eine höhere Leistung haben, sind nur mit einer Begrenzung der Leistung auf 600 Watt zulässig.
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