Zähler
Einen Zählerwechsel oder Zählerausbau meldet Ihre beauftragte Elektrofachkraft im Kundenportal der Netze BW. Sie müssen dafür nichts weiter tun. Für Ihren geplanten Zählerwechsel oder Zählerausbau finden Sie eine Elektrofachkraft Ihres Vertrauens ganz einfach uns bequem bei uns über die Installateursuche.
Einen Zählerwechsel meldet die beauftragte Elektrofachkraft für Sie. Der Installateurbetrieb, der in das Installateurverzeichnis der Netze BW eingetragen ist, nimmt die Anmeldung des Zählerwechsels im Kundenportal der Netze BW vor. Als Endkunde müssen Sie also eine zugelassene Elektrofachkraft mit dieser Aufgabe beauftragen.
Die Suche nach einer qualifizierten Elektrofachkraft können Sie bequem und einfach über die Installateursuche der Netze BW durchführen.
Ja, beim Ersteinbau eines Zählers wird in der Regel ein intelligentes Messsystem, auch bekannt als Smart Meter, eingebaut, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Einführung der Smart Meter erfolgt entsprechend der gesetzlichen Vorgaben und ist abhängig von der jeweiligen Marktsituation und Verfügbarkeit der Geräte.
Bitte beachten Sie, dass der Einbau eines Smart Meters durch die Netze BW erfolgt, nachdem eine Elektrofachkraft oder ein Installateurbetrieb den Zählereinbau im Kundenportal von Netze BW angemeldet hat.
Aktuell baut die Netze BW standardmäßig Eintarifzähler ein. Falls Sie einen Doppeltarifzähler nutzen möchten, ist es notwendig, dass Sie zunächst einen Energievertrag mit einem Energieversorger abschließen, der Doppeltarifmodelle anbietet. Ihr Energieversorger wird dann die Umstellung auf ein intelligentes Messsystem (iMsys) bei Netze BW beauftragen, das den Betrieb eines Doppeltarifzählers ermöglicht.
Bitte beachten Sie, dass die Installation des Zählers und das Upgrade auf ein iMsys durch die Netze BW erfolgen, während der Energieversorger für die Tarifgestaltung zuständig ist.
Für Auskünfte zum Bearbeitungsstand Ihrer Zählerbestellung wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Elektrofachkraft, die den Zähler für Sie bestellt hat.
Die Bestellung eines Zählers kann ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder einem Installateur vorgenommen werden, die im Installateurverzeichnis der Netze BW eingetragen sind.
Als Endkunde müssen Sie also einen bei der Netze BW zugelassenen Elektroinstallateur beauftragen, der dann den Zähler für Sie bestellt. Die Suche nach einer qualifizierten Elektrofachkraft können Sie ganz bequem online über die Installateursuche durchführen.
Den Zählereinbau für Ihren Neubau meldet die beauftragte Elektrofachkraft im Kundenportal der Netze BW. Der Installateur führt die notwendigen Schritte durch und kommuniziert direkt mit der Netze BW, um den Zähler zu bestellen und die Inbetriebnahme der Anlage zu koordinieren.
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie einen zugelassenen Elektroinstallateur beauftragen, der im Installateurverzeichnis der Netze BW eingetragen ist. Die Suche nach einer qualifizierten Elektrofachkraft können Sie über die Installateursuche der Netze BW durchführen.
Die Kosten für einen Zählereinbau, -wechsel oder -ausbau können variieren und hängen von verschiedenen Faktoren, wie dem Aufwand der Installation, den technischen Anforderungen und den jeweiligen Tarifen des Netzbetreibers.
Für eine genaue Kostenaufstellung ist es am besten, direkt bei der Netze BW oder bei Ihrer Elektrofachkraft nachzufragen. Die Elektrofachkraft kann Ihnen ein Angebot für die Installationsarbeiten machen, und die Netze BW kann Ihnen Informationen zu den Kosten für den Zähler selbst sowie zu eventuellen Gebühren für den Wechsel oder Ausbau geben.
Bitte beachten Sie, dass neben den Kosten für den Netzbetreiber auch Kosten für die Elektrofachkraft anfallen können, die für die Installation, Anmeldung und Inbetriebnahme des Zählers verantwortlich ist.
Informationen zu den Kosten für Stromzähler finden Sie auf der entsprechenden Seite der Netze BW: Kosten für Stromzähler.
Ob Ihr Zählerschrank den technischen Anforderungen entspricht, kann nur durch eine qualifizierte Elektrofachkraft vor Ort überprüft werden. Die Elektrofachkraft wird dabei die Einhaltung der geltenden Normen und Vorschriften, wie die VDE-Bestimmungen, die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der Netze BW und eventuell weitere spezifische Vorgaben prüfen.
Zu den allgemeinen Anforderungen an einen Zählerschrank gehören unter anderem:
Für eine genaue Beurteilung und Beratung wenden Sie sich bitte an eine Elektrofachkraft, die Sie über die Installateursuche der Netze BW finden können.
Der Zeitpunkt der Lieferung und Installation des Zählers hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der aktuellen Auftragslage und der Verfügbarkeit der Zähler. Bitte setzen Sie sich mit Ihrer Elektrofachkraft in Verbindung, um den aktuellen Stand Ihrer Zählerbestellung zu erfahren.
Ein Doppeltarifzähler, auch Zweitarifzähler genannt, ist ein Stromzähler, der es ermöglicht, den Stromverbrauch zu zwei unterschiedlichen Tarifen zu messen. Typischerweise wird dabei zwischen einem Hochtarif (HT) für die Tageszeit und einem Niedertarif (NT) für die Nachtzeit unterschieden. Der Niedertarif wird oft auch für die Wochenend- und Feiertagsstunden angeboten und ist in der Regel günstiger als der Hochtarif.
Diese Zählerart wird häufig in Verbindung mit Tarifangeboten der Energieversorger genutzt, die einen günstigeren Strompreis während der Schwachlastzeiten anbieten, um die Lastverteilung im Stromnetz zu optimieren. Nutzer können dadurch Kosten sparen, indem sie energieintensive Verbraucher wie Waschmaschinen oder Geschirrspüler vorzugsweise während der Niedertarifzeiten betreiben.
Für die Installation eines Doppeltarifzählers ist eine entsprechende technische Einrichtung erforderlich, und es muss ein passender Stromliefervertrag mit dem Energieversorger abgeschlossen werden, der solche Tarifmodelle unterstützt. Die Installation selbst muss von einer Elektrofachkraft durchgeführt und bei der Netze BW angemeldet werden.
Um einen Smart Meter zu erhalten, sollten Sie folgende Punkte beachten:
Prüfung der Verfügbarkeit: Nicht alle Regionen oder Haushalte sind sofort für die Installation eines Smart Meters vorgesehen. Prüfen Sie die Verfügbarkeit und den Zeitplan für die Einführung intelligenter Messsysteme in Ihrem Gebiet bei der Netze BW.
Technische Voraussetzungen: Ihr Zählerschrank muss die technischen Voraussetzungen für die Installation eines Smart Meters erfüllen. Dazu gehört ausreichend Platz für das Smart Meter Gateway und die erforderlichen Kommunikationseinrichtungen.
Elektrofachkraft: Beauftragen Sie eine qualifizierte Elektrofachkraft, die im Installateurverzeichnis der Netze BW eingetragen ist, um die technischen Voraussetzungen zu prüfen und die Installation durchzuführen.
Kommunikationstechnik: Stellen Sie sicher, dass eine geeignete Kommunikationsanbindung (z.B. Internetverbindung) für die Übertragung der Messdaten vorhanden ist.
Datenschutz und Sicherheit: Informieren Sie sich über die Datenschutz- und Sicherheitsaspekte von Smart Metern und wie Ihre Daten geschützt werden.
Kosten: Erkundigen Sie sich über mögliche Kosten für die Anschaffung und den Betrieb eines Smart Meters sowie über die Abrechnungsmodalitäten.
Stromliefervertrag: Klären Sie mit Ihrem Energieversorger, ob und wie die Nutzung eines Smart Meters Ihren Stromliefervertrag beeinflusst und ob spezielle Tarife angeboten werden.
Anmeldung und Installation: Die Elektrofachkraft meldet die Installation des Smart Meters bei der Netze BW an und führt die Installation durch.
Inbetriebnahme: Nach der Installation wird das Smart Meter in Betrieb genommen und beginnt mit der Erfassung und Übermittlung der Verbrauchsdaten.
Für weitere Informationen und Unterstützung wenden Sie sich bitte an die Netze BW oder eine Elektrofachkraft. Die Suche nach einer qualifizierten Elektrofachkraft können Sie über die Installateursuche der Netze BW durchführen.
Der §14a EnWG bietet mehrere Vorteile, sowohl für Anlagenbetreiber als auch für das Stromnetz insgesamt:
Bitte beachten Sie, dass die tatsächlichen Vorteile von der individuellen Situation und den spezifischen Bedingungen des jeweiligen Netzbetreibers abhängen.
Wenn Sie mit einer vor dem 01.01.2024 installierten Anlage in die Neuregelung des §14a EnWG wechseln möchten, müssen Sie folgende Voraussetzungen beachten:
Bitte beachten Sie, dass die konkreten Schritte und Anforderungen je nach Netzbetreiber und Stromlieferant variieren können. Für eine detaillierte Beratung und Unterstützung bei diesem Prozess sollten Sie sich direkt an Ihren Netzbetreiber oder Stromlieferanten wenden.
So läuft die Änderung des Abrechnungsmodells ab:
Bitte beachten Sie, dass der Wechsel des Abrechnungsmodells auch eine Anpassung der technischen Einrichtungen vor Ort erfordern kann. Dies sollte mit einer qualifizierten Elektrofachkraft besprochen und durchgeführt werden. Für weitere Informationen und Unterstützung wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Stromlieferanten.
Die Entscheidung für ein Abrechnungsmodell im Zusammenhang mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) nach § 14a EnWG und die damit verbundene Abrechnung der Netzentgelte erfolgt in Abstimmung mit Ihrem Stromlieferanten.
Um Ihr Abrechnungsmodell zu wählen und zu melden, gehen Sie wie folgt vor:
Ihr Stromlieferant wird die Informationen prüfen und die Entscheidung an den Netzbetreiber weiterleiten, um die Abrechnung entsprechend zu koordinieren.
Bitte beachten Sie, dass die genauen Prozesse und Anforderungen je nach Stromlieferant variieren können. Es ist wichtig, dass Sie alle erforderlichen Schritte gemäß den Anweisungen Ihres Stromlieferanten durchführen.
Für steuerbare Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) nach § 14a EnWG gibt es verschiedene Abrechnungsmodelle, die sich auf die Netzentgelte auswirken. Diese Modelle bieten Anreize für die Teilnahme an der netzorientierten Steuerung und sollen die Netzstabilität unterstützen.
Die zwei Hauptmodelle sind:
Die Wahl des Abrechnungsmodells hängt von den Präferenzen des Anlagenbetreibers und den technischen Möglichkeiten der Anlage ab. Es ist wichtig, dass die Anlage die technischen Mindestanforderungen für die gewählte Steuerung erfüllt und dass alle notwendigen Anmeldungen und Genehmigungen beim Netzbetreiber vorgenommen wurden.
Für detaillierte Informationen zu den Abrechnungsmodellen und den damit verbundenen Anforderungen und Vorteilen besuchen Sie bitte die Webseite der Netze BW oder kontaktieren Sie direkt Ihren Stromlieferanten.
Die Steuerung Ihrer Anlage erfolgt über technische Einrichtungen, die eine netzorientierte Steuerung ermöglichen. Dies kann beispielsweise durch ein Energiemanagementsystem (EMS) oder durch Steuergeräte erfolgen, die mit dem Netz des Netzbetreibers kommunizieren können. Die genaue Art der Steuerung hängt von der Art der Anlage und den technischen Anforderungen des Netzbetreibers ab.
Für steuerbare Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) nach § 14a EnWG, wie private Ladestationen für Elektroautos, Wärmepumpen, Klimaanlagen und größere Stromspeicher, sind folgende Punkte relevant:
Präventive Steuerung: Bis zur Einführung der netzorientierten Steuerung werden SteuVE in der Regel über einen Funkrundsteuerempfänger oder eine ähnliche Technologie gesteuert. Dies ermöglicht dem Netzbetreiber, die Anlagen zu bestimmten Zeiten vom Netz zu trennen oder ihre Leistung zu reduzieren, um das Stromnetz zu stabilisieren.
Netzorientierte Steuerung: Ab 2026 wird die netzorientierte Steuerung eingeführt. Dabei werden die Anlagen über eine digitale Schnittstelle, wie das Internet oder ein anderes Kommunikationsnetzwerk, gesteuert. Die Steuerung erfolgt dann granularer und kann auf die tatsächlichen Bedürfnisse des Stromnetzes abgestimmt werden.
Technische Anforderungen: Die Anlage muss mit den notwendigen technischen Einrichtungen ausgestattet sein, um eine solche Steuerung zu ermöglichen. Dies kann beispielsweise ein Smart Meter oder ein anderes intelligentes Messsystem sein, das die Kommunikation mit dem Netzbetreiber ermöglicht.
Anmeldung und Einrichtung: Die technischen Einrichtungen zur Steuerung müssen vom Anlagenbetreiber beim Netzbetreiber angemeldet werden. Die Einrichtung und Konfiguration erfolgt in der Regel durch eine qualifizierte Elektrofachkraft.
Für weitere Informationen zur Steuerung Ihrer Anlage und den technischen Anforderungen besuchen Sie bitte die Seite der Netze BW zum Thema Neuregelung §14a EnWG.
Ob Ihre Anlage steuerbar sein muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Insbesondere davon, ob es sich um eine steuerbare Verbrauchseinrichtung (SteuVE) gemäß § 14a EnWG handelt. Zu den SteuVE zählen: Private Ladepunkte für Elektromobile ohne öffentlichen Zugang, Wärmepumpenheizungen inklusive Zusatz- oder Notheizvorrichtungen, Anlagen zur Raumkühlung, Stromspeicher mit einer Anschlussleistung über 4,2 kW.
Für diese Geräte gilt:
1. Ab dem 01.01.2024 ist die netzorientierte Steuerung für alle Anlagenbetreiber einer SteuVE im Netzgebiet der Netze BW GmbH verpflichtend.
2. Jede Inbetriebnahme einer SteuVE sowie Leistungserhöhungen am Netzanschluss müssen beim Netzbetreiber angemeldet werden.
3. Für die Teilnahme an der netzorientierten Steuerung müssen die Anlagen mit einer entsprechenden technischen Einrichtung ausgestattet sein.
Wenn Ihre Anlage zu den oben genannten Kategorien gehört und eine Anschlussleistung von mehr als 4,2 kW hat, muss sie in der Regel steuerbar sein. Für detaillierte Informationen und Anforderungen besuchen Sie bitte die Seite der Netze BW zum Thema Neuregelung §14a EnWG.
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) sind elektrische Geräte, die im Rahmen des § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) so gesteuert werden können, dass sie zur Stabilisierung des Stromnetzes beitragen. Dazu gehören private Ladepunkte für Elektrofahrzeuge, Wärmepumpen, Anlagen zur Raumkühlung und Stromspeicher mit einer Anschlussleistung von mehr als 4,2 kW.
Zu beachten ist:
1. Meldepflicht: Der Einbau und Betrieb von SteuVE mit einer Gesamtleistung über 4,2 kW muss beim Netzbetreiber angemeldet werden.
2. Technische Voraussetzungen: Die Geräte müssen mit den technischen Einrichtungen ausgestattet sein, die eine Steuerung ermöglichen.
3. Netzentgelte: Für steuerbare Verbrauchseinrichtungen können reduzierte Netzentgelte gelten, je nachdem, welche Regelungen und Module zur Netznutzung gewählt werden.
4. Antragspflichten: Änderungen am Netzanschluss, wie Leistungserhöhungen, müssen ebenfalls beim Netzbetreiber angemeldet werden.
5. Installationskosten: Die Kosten für die Installation der technischen Steuereinrichtungen trägt der Anlagenbetreiber.
6. Zukünftige Steuerung: Ab 2024 ist die netzorientierte Steuerung verpflichtend, wobei die Geräte über eine digitale Schnittstelle steuerbar sein müssen.
Für weitere Informationen zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen besuchen Sie bitte die Seite der Netze BW zum Thema Neuregelung §14a EnWG. Die Meldung der Inbetriebsetzung erfolgt durch den ausführenden Elektroinstallateur im Kundenportal der Netze BW.
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) sind elektrische Geräte, die gezielt vom Netzbetreiber gesteuert werden können, um das Stromnetz zu entlasten und die Netzstabilität zu gewährleisten. Zu diesen Geräten zählen insbesondere Private Ladepunkte für Elektromobile ohne öffentlichen Zugang, Wärmepumpenheizungen inklusive Zusatz- oder Notheizvorrichtungen, Anlagen zur Raumkühlung nach BNetzA-Festlegung und Stromspeicher mit einer Anschlussleistung über 4,2 kW.
Was Sie beachten müssen:
Meldepflicht: Steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit einer Gesamtleistung über 4,2 kW müssen von Ihrer Elektrofachkraft beim Netzbetreiber gemeldet werden.
Technische Mindestanforderungen (TMA): Die Geräte müssen den technischen Mindestanforderungen entsprechen, die für eine netzdienliche Steuerung erforderlich sind.
Steuerung durch den Netzbetreiber: Die Geräte können zu bestimmten Zeiten vom Netzbetreiber gesteuert werden, um das Stromnetz zu entlasten. Dies geschieht in der Regel in Zeiten hoher Netzlast.
Netzentgelte: Für die Bereitstellung der Steuerbarkeit kann es Vergünstigungen bei den Netzentgelten geben.
Kommunikationstechnik: Die Geräte müssen mit einer Kommunikationseinrichtung ausgestattet sein, die eine Steuerung durch den Netzbetreiber ermöglicht.
Installateur: Die Installation und Anmeldung der Geräte muss durch eine qualifizierte Elektrofachkraft erfolgen, die im Installateurverzeichnis der Netze BW eingetragen ist.
Kundenportal: Die Anmeldung der steuerbaren Verbrauchseinrichtung erfolgt über das Kundenportal der Netze BW durch die Elektrofachkraft.
Weitere Informationen und Details zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und den damit verbundenen Anforderungen finden Sie auf der Webseite der Netze BW unter dem Abschnitt zu §14a EnWG: Neuregelung §14a EnWG.
Für den Zählereinbau und die Installation Ihrer Wallbox sind folgende Schritte notwendig:
Elektrofachkraft beauftragen: Wählen Sie eine qualifizierte Elektrofachkraft, die im Installateurverzeichnis der Netze BW eingetragen ist. Diese Fachkraft ist berechtigt, die notwendigen Arbeiten durchzuführen und die entsprechenden Anmeldungen bei der Netze BW vorzunehmen.
Technische Prüfung: Die Elektrofachkraft prüft die technischen Voraussetzungen an Ihrem Standort und stellt sicher, dass die Installation der Wallbox und des Zählers den geltenden technischen Anschlussbedingungen entspricht.
Anmeldung beim Netzbetreiber: Die Elektrofachkraft meldet den Zählereinbau und die Wallbox-Installation im Kundenportal der Netze BW an. Für Wallboxen, die nach §14a EnWG steuerbar sind, ist die Meldung durch die Elektrofachkraft erforderlich.
Bestätigung und Terminvereinbarung: Die Netze BW prüft die Anmeldung und bestätigt den Auftrag. Anschließend wird ein Termin für die Installation des Zählers vereinbart.
Installation: Ein Techniker der Netze BW oder unser Dienstleister führt die Installation des Zählers zum vereinbarten Termin durch. Bitte beachten Sie, dass Sie als Endkunde die Anmeldung und Installation nicht selbst vornehmen können.
Nutzen Sie die Installateursuche der Netze BW, um eine Elektrofachkraft in Ihrer Nähe zu finden.
Für weitere Informationen zur Anmeldung und Installation von Wallboxen besuchen Sie bitte die entsprechende Informationsseite der Netze BW.
Die Eingabe über Lichtimpulse an der optischen Schnittstelle der modernen Messeinrichtung kann unter Umständen gewöhnungsbedürftig sein. Daher haben wir Ihnen hier ein Video bereitgestellt, um Ihnen bei der Eingabe der PIN zu helfen: Erklärvideo zur PIN-Eingabe starten
Sie möchten außerplanmäßig ein Smart Meter erhalten? Dann fragen Sie uns gerne danach! Wenn aus gesetzlichen Gründen nicht ohnehin der Zählertausch bei Ihnen vorgesehen ist, prüfen wir gerne die technischen Möglichkeiten bei Ihnen vor Ort. Der außerplanmäßige Zählerwechsel auf Ihren Wunsch kostet Sie einmalig 116,62 €. Melden Sie sich gleich unter energiezukunft@netze-bw.de oder telefonisch unter 0800 3629 130.
Ja, im Nachgang muss der/die Installateur*in dies jedoch beim Anschlussservice melden, damit eine neue Plombe angebracht wird. Ausnahmen gelten für Installateurbetriebe, die eine Plombierungsvereinbarung mit der Netze BW haben.
Die Sperrzeiten für Ihre elektrische Wärmepumpe sind täglich von 11:30 Uhr bis 13:00 Uhr und von 17:30 Uhr bis 19:00 Uhr.
Hochtarif, umgangssprachlich auch Tagstrom genannt, und Niedertarif, oder Nachtstrom, finden Sie an sogenannten Doppel- oder auch Zweitarifzählern. Sie finden hierzulande vor allem bei Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen Verwendung. Üblicherweise ist der Niedertarif günstiger als der Hochtarif.
Mit der Zeit haben sich die Anforderungen an Zähler stetig verändert. Musste ein Stromzähler früher nur den Verbrauch erfassen, so sollen diese zukünftig vielfältige Aufgaben übernehmen. Noch heute haben viele Kund*innen einen meist schwarzen Ferrariszähler, der nur den Stromverbrauch misst. Bis 2032 sollen alle Zähler mindestens eine digitale Anzeige haben und Informationen zu historischen Verbrauchswerten bereitstellen. In bestimmten Fällen ist der Einbau eines Smart Meters gesetzlich vorgeschrieben. Dies ist notwendig, um das Energiesystem zukünftig transparenter und weiterhin stabil zu betreiben.