Zähler

Häufige Fragen zum Thema Zähler

Alle Services und Antworten auf die relevantesten Fragen im Überblick

Wie melde ich einen Zählerwechsel bzw. Zählerausbau?

Einen Zählerwechsel oder Zählerausbau meldet Ihre beauftragte Elektrofachkraft im Kundenportal der Netze BW. Sie müssen dafür nichts weiter tun. Für Ihren geplanten Zählerwechsel oder Zählerausbau finden Sie eine Elektrofachkraft Ihres Vertrauens ganz einfach uns bequem bei uns über die Installateursuche.

Einen Zählerwechsel oder Zählerausbau meldet Ihre beauftragte Elektrofachkraft im Kundenportal der Netze BW. Sie müssen dafür nichts weiter tun. Für Ihren geplanten Zählerwechsel oder Zählerausbau finden Sie eine Elektrofachkraft Ihres Vertrauens ganz einfach uns bequem bei uns über die Installateursuche.

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Wie melde ich einen Zählerwechsel?

Einen Zählerwechsel meldet die beauftragte Elektrofachkraft für Sie. Der Installateurbetrieb, der in das Installateurverzeichnis der Netze BW eingetragen ist, nimmt die Anmeldung des Zählerwechsels im Kundenportal der Netze BW vor. Als Endkunde müssen Sie also eine zugelassene Elektrofachkraft mit dieser Aufgabe beauftragen. Die Suche nach einer qualifizierten Elektrofachkraft können Sie bequem und einfach über die Installateursuche der Netze BW durchführen.

Einen Zählerwechsel meldet die beauftragte Elektrofachkraft für Sie. Der Installateurbetrieb, der in das Installateurverzeichnis der Netze BW eingetragen ist, nimmt die Anmeldung des Zählerwechsels im Kundenportal der Netze BW vor. Als Endkunde müssen Sie also eine zugelassene Elektrofachkraft mit dieser Aufgabe beauftragen.

 

Die Suche nach einer qualifizierten Elektrofachkraft können Sie bequem und einfach über die Installateursuche der Netze BW durchführen.

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Bekomme ich beim Ersteinbau eines Zählers ein Smart Meter?

Ja, beim Ersteinbau eines Zählers wird in der Regel ein intelligentes Messsystem, auch bekannt als Smart Meter, eingebaut, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Einführung der Smart Meter erfolgt entsprechend der gesetzlichen Vorgaben und ist abhängig von der jeweiligen Marktsituation und Verfügbarkeit der Geräte. Bitte beachten Sie, dass der Einbau eines Smart Meters durch die Netze BW erfolgt, nachdem eine Elektrofachkraft oder ein Installateurbetrieb den Zählereinbau im Kundenportal von Netze BW angemeldet hat.

Ja, beim Ersteinbau eines Zählers wird in der Regel ein intelligentes Messsystem, auch bekannt als Smart Meter, eingebaut, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Einführung der Smart Meter erfolgt entsprechend der gesetzlichen Vorgaben und ist abhängig von der jeweiligen Marktsituation und Verfügbarkeit der Geräte.

 

Bitte beachten Sie, dass der Einbau eines Smart Meters durch die Netze BW erfolgt, nachdem eine Elektrofachkraft oder ein Installateurbetrieb den Zählereinbau im Kundenportal von Netze BW angemeldet hat.

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Kann ich für meinen Neubau bzw. Ersteinbau einen Doppeltarif-Zähler bekommen?

Aktuell baut die Netze BW standardmäßig Eintarifzähler ein. Falls Sie einen Doppeltarifzähler nutzen möchten, ist es notwendig, dass Sie zunächst einen Energievertrag mit einem Energieversorger abschließen, der Doppeltarifmodelle anbietet. Ihr Energieversorger wird dann die Umstellung auf ein intelligentes Messsystem (iMsys) bei Netze BW beauftragen, das den Betrieb eines Doppeltarifzählers ermöglicht. Bitte beachten Sie, dass die Installation des Zählers und das Upgrade auf ein iMsys durch die Netze BW erfolgen, während der Energieversorger für die Tarifgestaltung zuständig ist.

Aktuell baut die Netze BW standardmäßig Eintarifzähler ein. Falls Sie einen Doppeltarifzähler nutzen möchten, ist es notwendig, dass Sie zunächst einen Energievertrag mit einem Energieversorger abschließen, der Doppeltarifmodelle anbietet. Ihr Energieversorger wird dann die Umstellung auf ein intelligentes Messsystem (iMsys) bei Netze BW beauftragen, das den Betrieb eines Doppeltarifzählers ermöglicht.

 

Bitte beachten Sie, dass die Installation des Zählers und das Upgrade auf ein iMsys durch die Netze BW erfolgen, während der Energieversorger für die Tarifgestaltung zuständig ist.

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Meine Fachkraft hat einen Zähler bestellt, wann erhalte ich diesen?

Für Auskünfte zum Bearbeitungsstand Ihrer Zählerbestellung wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Elektrofachkraft, die den Zähler für Sie bestellt hat.

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Wer kann Zähler bestellen?

Die Bestellung eines Zählers kann ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder einem Installateur vorgenommen werden, die im Installateurverzeichnis der Netze BW eingetragen sind.  Als Endkunde müssen Sie also einen bei der Netze BW zugelassenen Elektroinstallateur beauftragen, der dann den Zähler für Sie bestellt. Die Suche nach einer qualifizierten Elektrofachkraft können Sie ganz bequem online über die Installateursuche durchführen.

Die Bestellung eines Zählers kann ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder einem Installateur vorgenommen werden, die im Installateurverzeichnis der Netze BW eingetragen sind. 

 

Als Endkunde müssen Sie also einen bei der Netze BW zugelassenen Elektroinstallateur beauftragen, der dann den Zähler für Sie bestellt. Die Suche nach einer qualifizierten Elektrofachkraft können Sie ganz bequem online über die Installateursuche durchführen.

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Wie melde ich einen Zählereinbau für meinen Neubau an?

Den Zählereinbau für Ihren Neubau meldet die beauftragte Elektrofachkraft im Kundenportal der Netze BW. Der Installateur führt die notwendigen Schritte durch und kommuniziert direkt mit der Netze BW, um den Zähler zu bestellen und die Inbetriebnahme der Anlage zu koordinieren.Bitte stellen Sie sicher, dass Sie einen zugelassenen Elektroinstallateur beauftragen, der im Installateurverzeichnis der Netze BW eingetragen ist. Die Suche nach einer qualifizierten Elektrofachkraft können Sie über die Installateursuche der Netze BW durchführen.

Den Zählereinbau für Ihren Neubau meldet die beauftragte Elektrofachkraft im Kundenportal der Netze BW. Der Installateur führt die notwendigen Schritte durch und kommuniziert direkt mit der Netze BW, um den Zähler zu bestellen und die Inbetriebnahme der Anlage zu koordinieren.

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie einen zugelassenen Elektroinstallateur beauftragen, der im Installateurverzeichnis der Netze BW eingetragen ist. Die Suche nach einer qualifizierten Elektrofachkraft können Sie über die Installateursuche der Netze BW durchführen.

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Welche Kosten entstehen für mich bei einem Zählereinbau, -wechsel, -ausbau?

Die Kosten für einen Zählereinbau, -wechsel oder -ausbau können variieren und hängen von verschiedenen Faktoren, wie dem Aufwand der Installation, den technischen Anforderungen und den jeweiligen Tarifen des Netzbetreibers. Für eine genaue Kostenaufstellung ist es am besten, direkt bei der Netze BW oder bei Ihrer Elektrofachkraft nachzufragen. Die Elektrofachkraft kann Ihnen ein Angebot für die Installationsarbeiten machen, und die Netze BW kann Ihnen Informationen zu den Kosten für den Zähler selbst sowie zu eventuellen Gebühren für den Wechsel oder Ausbau geben. Bitte beachten Sie, dass neben den Kosten für den Netzbetreiber auch Kosten für die Elektrofachkraft anfallen können, die für die Installation, Anmeldung und Inbetriebnahme des Zählers verantwortlich ist. Informationen zu den Kosten für Stromzähler finden Sie auf der entsprechenden Seite der Netze BW: Kosten für Stromzähler.

Die Kosten für einen Zählereinbau, -wechsel oder -ausbau können variieren und hängen von verschiedenen Faktoren, wie dem Aufwand der Installation, den technischen Anforderungen und den jeweiligen Tarifen des Netzbetreibers.

 

Für eine genaue Kostenaufstellung ist es am besten, direkt bei der Netze BW oder bei Ihrer Elektrofachkraft nachzufragen. Die Elektrofachkraft kann Ihnen ein Angebot für die Installationsarbeiten machen, und die Netze BW kann Ihnen Informationen zu den Kosten für den Zähler selbst sowie zu eventuellen Gebühren für den Wechsel oder Ausbau geben.

 

Bitte beachten Sie, dass neben den Kosten für den Netzbetreiber auch Kosten für die Elektrofachkraft anfallen können, die für die Installation, Anmeldung und Inbetriebnahme des Zählers verantwortlich ist.

 

Informationen zu den Kosten für Stromzähler finden Sie auf der entsprechenden Seite der Netze BW: Kosten für Stromzähler.

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Entspricht mein Zählerschrank den Anforderungen?

Ob Ihr Zählerschrank den technischen Anforderungen entspricht, kann nur durch eine qualifizierte Elektrofachkraft vor Ort überprüft werden. Die Elektrofachkraft wird dabei die Einhaltung der geltenden Normen und Vorschriften, wie die VDE-Bestimmungen, die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der Netze BW und eventuell weitere spezifische Vorgaben prüfen. Zu den allgemeinen Anforderungen an einen Zählerschrank gehören unter anderem:Ausreichende Größe für die vorhandenen und geplanten Zähler und Messgeräte.Geeignete Schutzvorrichtungen, wie Überstromschutzeinrichtungen.Korrekte Beschriftung und Kennzeichnung der einzelnen Komponenten.Zugänglichkeit und Sicherheit für Wartungs- und Prüfarbeiten.Vorhandensein einer Hauptleitungsabzweigklemme und eines selektiven Hauptleitungsschutzschalters (SH-Schalter), falls erforderlich.Einhaltung der Schutzklassen und Schutzarten, insbesondere in Bezug auf Feuchtigkeit und Fremdkörper. Für eine genaue Beurteilung und Beratung wenden Sie sich bitte an eine Elektrofachkraft, die Sie über die Installateursuche der Netze BW finden können.

Ob Ihr Zählerschrank den technischen Anforderungen entspricht, kann nur durch eine qualifizierte Elektrofachkraft vor Ort überprüft werden. Die Elektrofachkraft wird dabei die Einhaltung der geltenden Normen und Vorschriften, wie die VDE-Bestimmungen, die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der Netze BW und eventuell weitere spezifische Vorgaben prüfen.

 

Zu den allgemeinen Anforderungen an einen Zählerschrank gehören unter anderem:

  • Ausreichende Größe für die vorhandenen und geplanten Zähler und Messgeräte.
  • Geeignete Schutzvorrichtungen, wie Überstromschutzeinrichtungen.
  • Korrekte Beschriftung und Kennzeichnung der einzelnen Komponenten.
  • Zugänglichkeit und Sicherheit für Wartungs- und Prüfarbeiten.
  • Vorhandensein einer Hauptleitungsabzweigklemme und eines selektiven Hauptleitungsschutzschalters (SH-Schalter), falls erforderlich.
  • Einhaltung der Schutzklassen und Schutzarten, insbesondere in Bezug auf Feuchtigkeit und Fremdkörper.

 

Für eine genaue Beurteilung und Beratung wenden Sie sich bitte an eine Elektrofachkraft, die Sie über die Installateursuche der Netze BW finden können.

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Wie ist der Prozess einer Zählerbestellung auf Kundenwunsch?

Kontaktaufnahme mit Ihrer Elektrofachkraft: Sie beauftragen eine qualifizierte Elektrofachkraft, die im Installateurverzeichnis der Netze BW eingetragen ist, mit der Bestellung und Installation des Zählers.Prüfung der technischen Voraussetzungen: Die Elektrofachkraft prüft vor Ort, ob die technischen Voraussetzungen für den gewünschten Zähler gegeben sind und ob eventuell Anpassungen an der Elektroinstallation notwendig sind.Aufbau bzw. Änderung Zählerplatz: Die Elektrofachkraft bereitet den Zählerplatz nach den aktuellen anerkannten Vorgaben und Regeln der Technik auf.Inbetriebsetzungsmeldung im Kundenportal: Die Elektrofachkraft meldet den Zähler über das Kundenportal der Netze BW an. Dabei gibt sie alle erforderlichen Daten ein, wie die Art des Zählers und die technischen Spezifikationen der Anlage.Bestätigung und Terminvereinbarung: Die Netze BW prüft die Anmeldung und bestätigt den Auftrag. Anschließend wird ein Termin für die Installation des Zählers vereinbart.Installation: Ein Techniker der Netze BW oder unser Dienstleister führt die Installation des Zählers zum vereinbarten Termin durch.

  1. Kontaktaufnahme mit Ihrer Elektrofachkraft: Sie beauftragen eine qualifizierte Elektrofachkraft, die im Installateurverzeichnis der Netze BW eingetragen ist, mit der Bestellung und Installation des Zählers.
  2. Prüfung der technischen Voraussetzungen: Die Elektrofachkraft prüft vor Ort, ob die technischen Voraussetzungen für den gewünschten Zähler gegeben sind und ob eventuell Anpassungen an der Elektroinstallation notwendig sind.
  3. Aufbau bzw. Änderung Zählerplatz: Die Elektrofachkraft bereitet den Zählerplatz nach den aktuellen anerkannten Vorgaben und Regeln der Technik auf.
  4. Inbetriebsetzungsmeldung im Kundenportal: Die Elektrofachkraft meldet den Zähler über das Kundenportal der Netze BW an. Dabei gibt sie alle erforderlichen Daten ein, wie die Art des Zählers und die technischen Spezifikationen der Anlage.
  5. Bestätigung und Terminvereinbarung: Die Netze BW prüft die Anmeldung und bestätigt den Auftrag. Anschließend wird ein Termin für die Installation des Zählers vereinbart.
  6. Installation: Ein Techniker der Netze BW oder unser Dienstleister führt die Installation des Zählers zum vereinbarten Termin durch.
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Meine Fachkraft hat einen Zähler bestellt, wann erhalte ich diesen?

Der Zeitpunkt der Lieferung und Installation des Zählers hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der aktuellen Auftragslage und der Verfügbarkeit der Zähler. Bitte setzen Sie sich mit Ihrer Elektrofachkraft in Verbindung, um den aktuellen Stand Ihrer Zählerbestellung zu erfahren.

Der Zeitpunkt der Lieferung und Installation des Zählers hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der aktuellen Auftragslage und der Verfügbarkeit der Zähler. Bitte setzen Sie sich mit Ihrer Elektrofachkraft in Verbindung, um den aktuellen Stand Ihrer Zählerbestellung zu erfahren.

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Was ist ein Doppeltarif-Zähler?

Ein Doppeltarifzähler, auch Zweitarifzähler genannt, ist ein Stromzähler, der es ermöglicht, den Stromverbrauch zu zwei unterschiedlichen Tarifen zu messen. Typischerweise wird dabei zwischen einem Hochtarif (HT) für die Tageszeit und einem Niedertarif (NT) für die Nachtzeit unterschieden. Der Niedertarif wird oft auch für die Wochenend- und Feiertagsstunden angeboten und ist in der Regel günstiger als der Hochtarif. Diese Zählerart wird häufig in Verbindung mit Tarifangeboten der Energieversorger genutzt, die einen günstigeren Strompreis während der Schwachlastzeiten anbieten, um die Lastverteilung im Stromnetz zu optimieren. Nutzer können dadurch Kosten sparen, indem sie energieintensive Verbraucher wie Waschmaschinen oder Geschirrspüler vorzugsweise während der Niedertarifzeiten betreiben. Für die Installation eines Doppeltarifzählers ist eine entsprechende technische Einrichtung erforderlich, und es muss ein passender Stromliefervertrag mit dem Energieversorger abgeschlossen werden, der solche Tarifmodelle unterstützt. Die Installation selbst muss von einer Elektrofachkraft durchgeführt und bei der Netze BW angemeldet werden.

Ein Doppeltarifzähler, auch Zweitarifzähler genannt, ist ein Stromzähler, der es ermöglicht, den Stromverbrauch zu zwei unterschiedlichen Tarifen zu messen. Typischerweise wird dabei zwischen einem Hochtarif (HT) für die Tageszeit und einem Niedertarif (NT) für die Nachtzeit unterschieden. Der Niedertarif wird oft auch für die Wochenend- und Feiertagsstunden angeboten und ist in der Regel günstiger als der Hochtarif.

 

Diese Zählerart wird häufig in Verbindung mit Tarifangeboten der Energieversorger genutzt, die einen günstigeren Strompreis während der Schwachlastzeiten anbieten, um die Lastverteilung im Stromnetz zu optimieren. Nutzer können dadurch Kosten sparen, indem sie energieintensive Verbraucher wie Waschmaschinen oder Geschirrspüler vorzugsweise während der Niedertarifzeiten betreiben.

 

Für die Installation eines Doppeltarifzählers ist eine entsprechende technische Einrichtung erforderlich, und es muss ein passender Stromliefervertrag mit dem Energieversorger abgeschlossen werden, der solche Tarifmodelle unterstützt. Die Installation selbst muss von einer Elektrofachkraft durchgeführt und bei der Netze BW angemeldet werden.

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Was muss ich beachten, um einen Smart Meter zu erhalten?

Um einen Smart Meter zu erhalten, sollten Sie folgende Punkte beachten: Prüfung der Verfügbarkeit: Nicht alle Regionen oder Haushalte sind sofort für die Installation eines Smart Meters vorgesehen. Prüfen Sie die Verfügbarkeit und den Zeitplan für die Einführung intelligenter Messsysteme in Ihrem Gebiet bei der Netze BW. Technische Voraussetzungen: Ihr Zählerschrank muss die technischen Voraussetzungen für die Installation eines Smart Meters erfüllen. Dazu gehört ausreichend Platz für das Smart Meter Gateway und die erforderlichen Kommunikationseinrichtungen. Elektrofachkraft: Beauftragen Sie eine qualifizierte Elektrofachkraft, die im Installateurverzeichnis der Netze BW eingetragen ist, um die technischen Voraussetzungen zu prüfen und die Installation durchzuführen. Kommunikationstechnik: Stellen Sie sicher, dass eine geeignete Kommunikationsanbindung (z.B. Internetverbindung) für die Übertragung der Messdaten vorhanden ist. Datenschutz und Sicherheit: Informieren Sie sich über die Datenschutz- und Sicherheitsaspekte von Smart Metern und wie Ihre Daten geschützt werden. Kosten: Erkundigen Sie sich über mögliche Kosten für die Anschaffung und den Betrieb eines Smart Meters sowie über die Abrechnungsmodalitäten. Stromliefervertrag: Klären Sie mit Ihrem Energieversorger, ob und wie die Nutzung eines Smart Meters Ihren Stromliefervertrag beeinflusst und ob spezielle Tarife angeboten werden. Anmeldung und Installation: Die Elektrofachkraft meldet die Installation des Smart Meters bei der Netze BW an und führt die Installation durch. Inbetriebnahme: Nach der Installation wird das Smart Meter in Betrieb genommen und beginnt mit der Erfassung und Übermittlung der Verbrauchsdaten. Für weitere Informationen und Unterstützung wenden Sie sich bitte an die Netze BW oder eine Elektrofachkraft. Die Suche nach einer qualifizierten Elektrofachkraft können Sie über die Installateursuche der Netze BW durchführen.

Um einen Smart Meter zu erhalten, sollten Sie folgende Punkte beachten:

 

Prüfung der Verfügbarkeit: Nicht alle Regionen oder Haushalte sind sofort für die Installation eines Smart Meters vorgesehen. Prüfen Sie die Verfügbarkeit und den Zeitplan für die Einführung intelligenter Messsysteme in Ihrem Gebiet bei der Netze BW.

 

Technische Voraussetzungen: Ihr Zählerschrank muss die technischen Voraussetzungen für die Installation eines Smart Meters erfüllen. Dazu gehört ausreichend Platz für das Smart Meter Gateway und die erforderlichen Kommunikationseinrichtungen.

 

Elektrofachkraft: Beauftragen Sie eine qualifizierte Elektrofachkraft, die im Installateurverzeichnis der Netze BW eingetragen ist, um die technischen Voraussetzungen zu prüfen und die Installation durchzuführen.

 

Kommunikationstechnik: Stellen Sie sicher, dass eine geeignete Kommunikationsanbindung (z.B. Internetverbindung) für die Übertragung der Messdaten vorhanden ist.

 

Datenschutz und Sicherheit: Informieren Sie sich über die Datenschutz- und Sicherheitsaspekte von Smart Metern und wie Ihre Daten geschützt werden.

 

Kosten: Erkundigen Sie sich über mögliche Kosten für die Anschaffung und den Betrieb eines Smart Meters sowie über die Abrechnungsmodalitäten.

 

Stromliefervertrag: Klären Sie mit Ihrem Energieversorger, ob und wie die Nutzung eines Smart Meters Ihren Stromliefervertrag beeinflusst und ob spezielle Tarife angeboten werden.

 

Anmeldung und Installation: Die Elektrofachkraft meldet die Installation des Smart Meters bei der Netze BW an und führt die Installation durch.

 

Inbetriebnahme: Nach der Installation wird das Smart Meter in Betrieb genommen und beginnt mit der Erfassung und Übermittlung der Verbrauchsdaten.

 

Für weitere Informationen und Unterstützung wenden Sie sich bitte an die Netze BW oder eine Elektrofachkraft. Die Suche nach einer qualifizierten Elektrofachkraft können Sie über die Installateursuche der Netze BW durchführen.

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Welche Vorteile bietet der §14a EnWG?

Der §14a EnWG bietet mehrere Vorteile, sowohl für Anlagenbetreiber als auch für das Stromnetz insgesamt: Reduzierte Netzentgelte: Anlagenbetreiber können von reduzierten Netzentgelten profitieren, da sie durch die Teilnahme an der netzorientierten Steuerung zur Stabilisierung des Stromnetzes beitragen.Beitrag zur Energiewende: Durch die flexible Steuerung von Verbrauchseinrichtungen wird die Integration erneuerbarer Energien erleichtert, da die Netzbelastung besser gemanagt werden kann.Netzstabilisierung: Steuerbare Verbrauchseinrichtungen können in Zeiten hoher Netzbelastung gedrosselt oder zeitweise abgeschaltet werden, um Überlastungen zu vermeiden und die Netzstabilität zu gewährleisten.Optimierung des Eigenverbrauchs: Besitzer von Erzeugungsanlagen wie Photovoltaikanlagen können ihren Eigenverbrauch optimieren, indem sie den Verbrauch steuerbarer Geräte an die Erzeugung anpassen.Förderung von Lastmanagement: Der §14a EnWG fördert das Lastmanagement, also die gezielte Steuerung des Energieverbrauchs, was für Unternehmen und Haushalte Kosteneinsparungen bedeuten kann.Verringerung von Netzengpässen: Durch die Steuerung von Lasten können Netzengpässe reduziert und teure Netzausbauten vermieden oder hinausgezögert werden.Erhöhte Flexibilität: Anlagenbetreiber können flexibel auf Signale des Netzbetreibers reagieren und so einen Beitrag zur Systemstabilität.Potenzial für neue Geschäftsmodelle: §14a EnWG kann die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle im Bereich der Energievermarktung und -dienstleistungen fördern. Bitte beachten Sie, dass die tatsächlichen Vorteile von der individuellen Situation und den spezifischen Bedingungen des jeweiligen Netzbetreibers abhängen.

Der §14a EnWG bietet mehrere Vorteile, sowohl für Anlagenbetreiber als auch für das Stromnetz insgesamt:

 

  1. Reduzierte Netzentgelte: Anlagenbetreiber können von reduzierten Netzentgelten profitieren, da sie durch die Teilnahme an der netzorientierten Steuerung zur Stabilisierung des Stromnetzes beitragen.
  2. Beitrag zur Energiewende: Durch die flexible Steuerung von Verbrauchseinrichtungen wird die Integration erneuerbarer Energien erleichtert, da die Netzbelastung besser gemanagt werden kann.
  3. Netzstabilisierung: Steuerbare Verbrauchseinrichtungen können in Zeiten hoher Netzbelastung gedrosselt oder zeitweise abgeschaltet werden, um Überlastungen zu vermeiden und die Netzstabilität zu gewährleisten.
  4. Optimierung des Eigenverbrauchs: Besitzer von Erzeugungsanlagen wie Photovoltaikanlagen können ihren Eigenverbrauch optimieren, indem sie den Verbrauch steuerbarer Geräte an die Erzeugung anpassen.
  5. Förderung von Lastmanagement: Der §14a EnWG fördert das Lastmanagement, also die gezielte Steuerung des Energieverbrauchs, was für Unternehmen und Haushalte Kosteneinsparungen bedeuten kann.
  6. Verringerung von Netzengpässen: Durch die Steuerung von Lasten können Netzengpässe reduziert und teure Netzausbauten vermieden oder hinausgezögert werden.
  7. Erhöhte Flexibilität: Anlagenbetreiber können flexibel auf Signale des Netzbetreibers reagieren und so einen Beitrag zur Systemstabilität.
  8. Potenzial für neue Geschäftsmodelle: §14a EnWG kann die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle im Bereich der Energievermarktung und -dienstleistungen fördern.

 

Bitte beachten Sie, dass die tatsächlichen Vorteile von der individuellen Situation und den spezifischen Bedingungen des jeweiligen Netzbetreibers abhängen.

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Was sind die Voraussetzungen, wenn ich mit meiner Anlage, die vor dem 01.01.2024 installiert wurde, in die Neuregelung des §14a EnWG wechseln möchte?

Wenn Sie mit einer vor dem 01.01.2024 installierten Anlage in die Neuregelung des §14a EnWG wechseln möchten, müssen Sie folgende Voraussetzungen beachten: Technische Mindestanforderungen (TMA): Ihre Anlage muss die technischen Mindestanforderungen erfüllen, die für die Teilnahme an der netzorientierten Steuerung notwendig sind. Dazu gehören beispielsweise die Ausstattung mit einer geeigneten Kommunikationsschnittstelle und die Möglichkeit zur Fernsteuerung durch den Netzbetreiber.Anmeldung beim Netzbetreiber: Sie müssen Ihre Anlage und die geplante Teilnahme an der Neuregelung beim zuständigen Netzbetreiber anmelden. Dieser prüft, ob die Anlage den technischen Anforderungen entspricht und ob eine Teilnahme möglich ist.Anpassung der Vertragsbedingungen: Sie müssen die Vertragsbedingungen mit Ihrem Stromlieferanten klären, um die neuen Konditionen für die Netzentgeltreduzierung nach §14a EnWG zu berücksichtigen.Zustimmung zur Steuerung: Sie müssen Ihr Einverständnis geben, dass Ihre Anlage vom Netzbetreiber entsprechend der netzorientierten Steuerung betrieben werden kann.Umsetzungsfrist: Die Netze BW muss bis spätestens 31.12.2028 die Anlagen in die neue Regelung überführen, falls der Anlagenbetreiber dies nicht selbst tut. Ein Wechsel zurück in den Altvertrag ist nach der Überführung nicht mehr möglich. Bitte beachten Sie, dass die konkreten Schritte und Anforderungen je nach Netzbetreiber und Stromlieferant variieren können. Für eine detaillierte Beratung und Unterstützung bei diesem Prozess sollten Sie sich direkt an Ihren Netzbetreiber oder Stromlieferanten wenden.

Wenn Sie mit einer vor dem 01.01.2024 installierten Anlage in die Neuregelung des §14a EnWG wechseln möchten, müssen Sie folgende Voraussetzungen beachten:

 

  1. Technische Mindestanforderungen (TMA): Ihre Anlage muss die technischen Mindestanforderungen erfüllen, die für die Teilnahme an der netzorientierten Steuerung notwendig sind. Dazu gehören beispielsweise die Ausstattung mit einer geeigneten Kommunikationsschnittstelle und die Möglichkeit zur Fernsteuerung durch den Netzbetreiber.
  2. Anmeldung beim Netzbetreiber: Sie müssen Ihre Anlage und die geplante Teilnahme an der Neuregelung beim zuständigen Netzbetreiber anmelden. Dieser prüft, ob die Anlage den technischen Anforderungen entspricht und ob eine Teilnahme möglich ist.
  3. Anpassung der Vertragsbedingungen: Sie müssen die Vertragsbedingungen mit Ihrem Stromlieferanten klären, um die neuen Konditionen für die Netzentgeltreduzierung nach §14a EnWG zu berücksichtigen.
  4. Zustimmung zur Steuerung: Sie müssen Ihr Einverständnis geben, dass Ihre Anlage vom Netzbetreiber entsprechend der netzorientierten Steuerung betrieben werden kann.
  5. Umsetzungsfrist: Die Netze BW muss bis spätestens 31.12.2028 die Anlagen in die neue Regelung überführen, falls der Anlagenbetreiber dies nicht selbst tut. Ein Wechsel zurück in den Altvertrag ist nach der Überführung nicht mehr möglich.

 

Bitte beachten Sie, dass die konkreten Schritte und Anforderungen je nach Netzbetreiber und Stromlieferant variieren können. Für eine detaillierte Beratung und Unterstützung bei diesem Prozess sollten Sie sich direkt an Ihren Netzbetreiber oder Stromlieferanten wenden.

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Wie ändere ich das Abrechnungsmodell und was sind die Voraussetzungen?

So läuft die Änderung des Abrechnungsmodells ab: Der Wechsel des Abrechnungsmodells für steuerbare Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) nach §14a EnWG ist eine Angelegenheit, die Sie mit Ihrem Stromlieferanten klären müssen. Die Voraussetzungen und der Prozess des Wechsels können je nach Anbieter und den spezifischen Vertragsbedingungen variieren. Hier sind allgemeine Schritte und Voraussetzungen, die in Betracht gezogen werden sollten:Prüfung der Vertragsbedingungen: Sehen Sie in Ihrem aktuellen Vertrag mit dem Stromlieferanten nach, welche Bedingungen für einen Wechsel des Abrechnungsmodells gelten.Kontakt zum Stromlieferanten: Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Stromlieferanten auf, um Ihre Absicht zu kommunizieren und Informationen über die verfügbaren Abrechnungsmodelle und die damit verbundenen Voraussetzungen zu erhalten.Fristen beachten: Informieren Sie sich über eventuelle Kündigungsfristen und Wechseltermine, die für den Wechsel des Abrechnungsmodells relevant sind.Technische Anforderungen: Stellen Sie sicher, dass Ihre Anlage die technischen Voraussetzungen für das neue Abrechnungsmodell erfüllt. Dies kann beispielsweise eine getrennte Messung der SteuVE erfordern.Antrag auf Wechsel: Reichen Sie einen formellen Antrag auf Wechsel des Abrechnungsmodells bei Ihrem Stromlieferanten ein, falls erforderlich.Bestätigung und Umsetzung: Warten Sie auf die Bestätigung Ihres Stromlieferanten und folgen Sie den weiteren Anweisungen zur Umsetzung des Wechsels. Bitte beachten Sie, dass der Wechsel des Abrechnungsmodells auch eine Anpassung der technischen Einrichtungen vor Ort erfordern kann. Dies sollte mit einer qualifizierten Elektrofachkraft besprochen und durchgeführt werden. Für weitere Informationen und Unterstützung wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Stromlieferanten.

So läuft die Änderung des Abrechnungsmodells ab:

 

  1. Der Wechsel des Abrechnungsmodells für steuerbare Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) nach §14a EnWG ist eine Angelegenheit, die Sie mit Ihrem Stromlieferanten klären müssen. Die Voraussetzungen und der Prozess des Wechsels können je nach Anbieter und den spezifischen Vertragsbedingungen variieren. Hier sind allgemeine Schritte und Voraussetzungen, die in Betracht gezogen werden sollten:
  2. Prüfung der Vertragsbedingungen: Sehen Sie in Ihrem aktuellen Vertrag mit dem Stromlieferanten nach, welche Bedingungen für einen Wechsel des Abrechnungsmodells gelten.
  3. Kontakt zum Stromlieferanten: Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Stromlieferanten auf, um Ihre Absicht zu kommunizieren und Informationen über die verfügbaren Abrechnungsmodelle und die damit verbundenen Voraussetzungen zu erhalten.
  4. Fristen beachten: Informieren Sie sich über eventuelle Kündigungsfristen und Wechseltermine, die für den Wechsel des Abrechnungsmodells relevant sind.
  5. Technische Anforderungen: Stellen Sie sicher, dass Ihre Anlage die technischen Voraussetzungen für das neue Abrechnungsmodell erfüllt. Dies kann beispielsweise eine getrennte Messung der SteuVE erfordern.
  6. Antrag auf Wechsel: Reichen Sie einen formellen Antrag auf Wechsel des Abrechnungsmodells bei Ihrem Stromlieferanten ein, falls erforderlich.
  7. Bestätigung und Umsetzung: Warten Sie auf die Bestätigung Ihres Stromlieferanten und folgen Sie den weiteren Anweisungen zur Umsetzung des Wechsels.

 

Bitte beachten Sie, dass der Wechsel des Abrechnungsmodells auch eine Anpassung der technischen Einrichtungen vor Ort erfordern kann. Dies sollte mit einer qualifizierten Elektrofachkraft besprochen und durchgeführt werden. Für weitere Informationen und Unterstützung wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Stromlieferanten.

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Wie melde ich meine Entscheidung für ein Abrechnungsmodell?

Die Entscheidung für ein Abrechnungsmodell im Zusammenhang mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) nach § 14a EnWG und die damit verbundene Abrechnung der Netzentgelte erfolgt in Abstimmung mit Ihrem Stromlieferanten. Um Ihr Abrechnungsmodell zu wählen und zu melden, gehen Sie wie folgt vor: Kontaktieren Sie Ihren Stromlieferanten, um sich über die verfügbaren Abrechnungsmodelle zu informieren und die für Sie passende Option zu besprechen.Ihr Stromlieferant wird Ihnen die notwendigen Formulare und Informationen zur Verfügung stellen, um Ihre Entscheidung für ein Abrechnungsmodell zu treffen.Füllen Sie alle erforderlichen Unterlagen aus und reichen Sie diese bei Ihrem Stromlieferanten ein.Ihr Stromlieferant wird die Informationen prüfen und die Entscheidung an den Netzbetreiber weiterleiten, um die Abrechnung entsprechend zu koordinieren. Bitte beachten Sie, dass die genauen Prozesse und Anforderungen je nach Stromlieferant variieren können. Es ist wichtig, dass Sie alle erforderlichen Schritte gemäß den Anweisungen Ihres Stromlieferanten durchführen.

Die Entscheidung für ein Abrechnungsmodell im Zusammenhang mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) nach § 14a EnWG und die damit verbundene Abrechnung der Netzentgelte erfolgt in Abstimmung mit Ihrem Stromlieferanten.

 

Um Ihr Abrechnungsmodell zu wählen und zu melden, gehen Sie wie folgt vor:

 

  1. Kontaktieren Sie Ihren Stromlieferanten, um sich über die verfügbaren Abrechnungsmodelle zu informieren und die für Sie passende Option zu besprechen.
  2. Ihr Stromlieferant wird Ihnen die notwendigen Formulare und Informationen zur Verfügung stellen, um Ihre Entscheidung für ein Abrechnungsmodell zu treffen.
  3. Füllen Sie alle erforderlichen Unterlagen aus und reichen Sie diese bei Ihrem Stromlieferanten ein.
  4. Ihr Stromlieferant wird die Informationen prüfen und die Entscheidung an den Netzbetreiber weiterleiten, um die Abrechnung entsprechend zu koordinieren.

 

Bitte beachten Sie, dass die genauen Prozesse und Anforderungen je nach Stromlieferant variieren können. Es ist wichtig, dass Sie alle erforderlichen Schritte gemäß den Anweisungen Ihres Stromlieferanten durchführen.

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Was sind die Abrechnungsmodelle einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung?

Für steuerbare Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) nach § 14a EnWG gibt es verschiedene Abrechnungsmodelle, die sich auf die Netzentgelte auswirken. Diese Modelle bieten Anreize für die Teilnahme an der netzorientierten Steuerung und sollen die Netzstabilität unterstützen. Die zwei Hauptmodelle sind: Pauschale Netzentgeltreduzierung (Modul 1): Bei diesem Modell erhalten Anlagenbetreiber eine pauschale Reduzierung des Netzentgelts für die steuerbare Verbrauchseinrichtung. Die Reduzierung wird unabhängig von der tatsächlichen Nutzung oder Steuerung der Anlage gewährt.Prozentuale Reduzierung des Arbeitspreises (Modul 2): Dieses Modell bietet eine prozentuale Reduzierung des Arbeitspreises des Netzentgelts, basierend auf der tatsächlichen Steuerung der Anlage durch den Netzbetreiber. Für dieses Modell ist eine getrennte Messung der SteuVE erforderlich, um die genauen Verbrauchsdaten zu erfassen.Die Wahl des Abrechnungsmodells hängt von den Präferenzen des Anlagenbetreibers und den technischen Möglichkeiten der Anlage ab. Es ist wichtig, dass die Anlage die technischen Mindestanforderungen für die gewählte Steuerung erfüllt und dass alle notwendigen Anmeldungen und Genehmigungen beim Netzbetreiber vorgenommen wurden.Für detaillierte Informationen zu den Abrechnungsmodellen und den damit verbundenen Anforderungen und Vorteilen besuchen Sie bitte die Webseite der Netze BW oder kontaktieren Sie direkt Ihren Stromlieferanten.

Für steuerbare Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) nach § 14a EnWG gibt es verschiedene Abrechnungsmodelle, die sich auf die Netzentgelte auswirken. Diese Modelle bieten Anreize für die Teilnahme an der netzorientierten Steuerung und sollen die Netzstabilität unterstützen. 

Die zwei Hauptmodelle sind:
 

  1. Pauschale Netzentgeltreduzierung (Modul 1): Bei diesem Modell erhalten Anlagenbetreiber eine pauschale Reduzierung des Netzentgelts für die steuerbare Verbrauchseinrichtung. Die Reduzierung wird unabhängig von der tatsächlichen Nutzung oder Steuerung der Anlage gewährt.
  2. Prozentuale Reduzierung des Arbeitspreises (Modul 2): Dieses Modell bietet eine prozentuale Reduzierung des Arbeitspreises des Netzentgelts, basierend auf der tatsächlichen Steuerung der Anlage durch den Netzbetreiber. Für dieses Modell ist eine getrennte Messung der SteuVE erforderlich, um die genauen Verbrauchsdaten zu erfassen.


Die Wahl des Abrechnungsmodells hängt von den Präferenzen des Anlagenbetreibers und den technischen Möglichkeiten der Anlage ab. Es ist wichtig, dass die Anlage die technischen Mindestanforderungen für die gewählte Steuerung erfüllt und dass alle notwendigen Anmeldungen und Genehmigungen beim Netzbetreiber vorgenommen wurden.

Für detaillierte Informationen zu den Abrechnungsmodellen und den damit verbundenen Anforderungen und Vorteilen besuchen Sie bitte die Webseite der Netze BW oder kontaktieren Sie direkt Ihren Stromlieferanten.

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Wie wird meine Anlage gesteuert?

Die Steuerung Ihrer Anlage erfolgt über technische Einrichtungen, die eine netzorientierte Steuerung ermöglichen. Dies kann beispielsweise durch ein Energiemanagementsystem (EMS) oder durch Steuergeräte erfolgen, die mit dem Netz des Netzbetreibers kommunizieren können. Die genaue Art der Steuerung hängt von der Art der Anlage und den technischen Anforderungen des Netzbetreibers ab.Für steuerbare Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) nach § 14a EnWG, wie private Ladestationen für Elektroautos, Wärmepumpen, Klimaanlagen und größere Stromspeicher, sind folgende Punkte relevant:Präventive Steuerung: Bis zur Einführung der netzorientierten Steuerung werden SteuVE in der Regel über einen Funkrundsteuerempfänger oder eine ähnliche Technologie gesteuert. Dies ermöglicht dem Netzbetreiber, die Anlagen zu bestimmten Zeiten vom Netz zu trennen oder ihre Leistung zu reduzieren, um das Stromnetz zu stabilisieren.Netzorientierte Steuerung: Ab 2026 wird die netzorientierte Steuerung eingeführt. Dabei werden die Anlagen über eine digitale Schnittstelle, wie das Internet oder ein anderes Kommunikationsnetzwerk, gesteuert. Die Steuerung erfolgt dann granularer und kann auf die tatsächlichen Bedürfnisse des Stromnetzes abgestimmt werden.Technische Anforderungen: Die Anlage muss mit den notwendigen technischen Einrichtungen ausgestattet sein, um eine solche Steuerung zu ermöglichen. Dies kann beispielsweise ein Smart Meter oder ein anderes intelligentes Messsystem sein, das die Kommunikation mit dem Netzbetreiber ermöglicht.Anmeldung und Einrichtung: Die technischen Einrichtungen zur Steuerung müssen vom Anlagenbetreiber beim Netzbetreiber angemeldet werden. Die Einrichtung und Konfiguration erfolgt in der Regel durch eine qualifizierte Elektrofachkraft.Für weitere Informationen zur Steuerung Ihrer Anlage und den technischen Anforderungen besuchen Sie bitte die Seite der Netze BW zum Thema Neuregelung §14a EnWG.

Die Steuerung Ihrer Anlage erfolgt über technische Einrichtungen, die eine netzorientierte Steuerung ermöglichen. Dies kann beispielsweise durch ein Energiemanagementsystem (EMS) oder durch Steuergeräte erfolgen, die mit dem Netz des Netzbetreibers kommunizieren können. Die genaue Art der Steuerung hängt von der Art der Anlage und den technischen Anforderungen des Netzbetreibers ab.

Für steuerbare Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) nach § 14a EnWG, wie private Ladestationen für Elektroautos, Wärmepumpen, Klimaanlagen und größere Stromspeicher, sind folgende Punkte relevant:
Präventive Steuerung: Bis zur Einführung der netzorientierten Steuerung werden SteuVE in der Regel über einen Funkrundsteuerempfänger oder eine ähnliche Technologie gesteuert. Dies ermöglicht dem Netzbetreiber, die Anlagen zu bestimmten Zeiten vom Netz zu trennen oder ihre Leistung zu reduzieren, um das Stromnetz zu stabilisieren.

Netzorientierte Steuerung: Ab 2026 wird die netzorientierte Steuerung eingeführt. Dabei werden die Anlagen über eine digitale Schnittstelle, wie das Internet oder ein anderes Kommunikationsnetzwerk, gesteuert. Die Steuerung erfolgt dann granularer und kann auf die tatsächlichen Bedürfnisse des Stromnetzes abgestimmt werden.

Technische Anforderungen: Die Anlage muss mit den notwendigen technischen Einrichtungen ausgestattet sein, um eine solche Steuerung zu ermöglichen. Dies kann beispielsweise ein Smart Meter oder ein anderes intelligentes Messsystem sein, das die Kommunikation mit dem Netzbetreiber ermöglicht.

Anmeldung und Einrichtung: Die technischen Einrichtungen zur Steuerung müssen vom Anlagenbetreiber beim Netzbetreiber angemeldet werden. Die Einrichtung und Konfiguration erfolgt in der Regel durch eine qualifizierte Elektrofachkraft.

Für weitere Informationen zur Steuerung Ihrer Anlage und den technischen Anforderungen besuchen Sie bitte die Seite der Netze BW zum Thema Neuregelung §14a EnWG.

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Muss meine Anlage steuerbar sein?

Ob Ihre Anlage steuerbar sein muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Insbesondere davon, ob es sich um eine steuerbare Verbrauchseinrichtung (SteuVE) gemäß § 14a EnWG handelt. Zu den SteuVE zählen: Private Ladepunkte für Elektromobile ohne öffentlichen Zugang, Wärmepumpenheizungen inklusive Zusatz- oder Notheizvorrichtungen, Anlagen zur Raumkühlung, Stromspeicher mit einer Anschlussleistung über 4,2 kW.Für diese Geräte gilt:1. Ab dem 01.01.2024 ist die netzorientierte Steuerung für alle Anlagenbetreiber einer SteuVE im Netzgebiet der Netze BW GmbH verpflichtend.2. Jede Inbetriebnahme einer SteuVE sowie Leistungserhöhungen am Netzanschluss müssen beim Netzbetreiber angemeldet werden.3. Für die Teilnahme an der netzorientierten Steuerung müssen die Anlagen mit einer entsprechenden technischen Einrichtung ausgestattet sein. Wenn Ihre Anlage zu den oben genannten Kategorien gehört und eine Anschlussleistung von mehr als 4,2 kW hat, muss sie in der Regel steuerbar sein. Für detaillierte Informationen und Anforderungen besuchen Sie bitte die Seite der Netze BW zum Thema Neuregelung §14a EnWG.

Ob Ihre Anlage steuerbar sein muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Insbesondere davon, ob es sich um eine steuerbare Verbrauchseinrichtung (SteuVE) gemäß § 14a EnWG handelt. Zu den SteuVE zählen: Private Ladepunkte für Elektromobile ohne öffentlichen Zugang, Wärmepumpenheizungen inklusive Zusatz- oder Notheizvorrichtungen, Anlagen zur Raumkühlung, Stromspeicher mit einer Anschlussleistung über 4,2 kW.


Für diese Geräte gilt:


1. Ab dem 01.01.2024 ist die netzorientierte Steuerung für alle Anlagenbetreiber einer SteuVE im Netzgebiet der Netze BW GmbH verpflichtend.
2. Jede Inbetriebnahme einer SteuVE sowie Leistungserhöhungen am Netzanschluss müssen beim Netzbetreiber angemeldet werden.
3. Für die Teilnahme an der netzorientierten Steuerung müssen die Anlagen mit einer entsprechenden technischen Einrichtung ausgestattet sein.
 

Wenn Ihre Anlage zu den oben genannten Kategorien gehört und eine Anschlussleistung von mehr als 4,2 kW hat, muss sie in der Regel steuerbar sein. Für detaillierte Informationen und Anforderungen besuchen Sie bitte die Seite der Netze BW zum Thema Neuregelung §14a EnWG.

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Was bedeutet Steuerbare Verbrauchseinrichtungen? Was muss ich beachten?

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) sind elektrische Geräte, die im Rahmen des § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) so gesteuert werden können, dass sie zur Stabilisierung des Stromnetzes beitragen. Dazu gehören private Ladepunkte für Elektrofahrzeuge, Wärmepumpen, Anlagen zur Raumkühlung und Stromspeicher mit einer Anschlussleistung von mehr als 4,2 kW.Zu beachten ist:1. Meldepflicht: Der Einbau und Betrieb von SteuVE mit einer Gesamtleistung über 4,2 kW muss beim Netzbetreiber angemeldet werden.2. Technische Voraussetzungen: Die Geräte müssen mit den technischen Einrichtungen ausgestattet sein, die eine Steuerung ermöglichen.3. Netzentgelte: Für steuerbare Verbrauchseinrichtungen können reduzierte Netzentgelte gelten, je nachdem, welche Regelungen und Module zur Netznutzung gewählt werden.4. Antragspflichten: Änderungen am Netzanschluss, wie Leistungserhöhungen, müssen ebenfalls beim Netzbetreiber angemeldet werden.5. Installationskosten: Die Kosten für die Installation der technischen Steuereinrichtungen trägt der Anlagenbetreiber.6. Zukünftige Steuerung: Ab 2024 ist die netzorientierte Steuerung verpflichtend, wobei die Geräte über eine digitale Schnittstelle steuerbar sein müssen.Für weitere Informationen zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen besuchen Sie bitte die Seite der Netze BW zum Thema Neuregelung §14a EnWG. Die Meldung der Inbetriebsetzung erfolgt durch den ausführenden Elektroinstallateur im Kundenportal der Netze BW.

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) sind elektrische Geräte, die im Rahmen des § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) so gesteuert werden können, dass sie zur Stabilisierung des Stromnetzes beitragen. Dazu gehören private Ladepunkte für Elektrofahrzeuge, Wärmepumpen, Anlagen zur Raumkühlung und Stromspeicher mit einer Anschlussleistung von mehr als 4,2 kW.

Zu beachten ist:

1. Meldepflicht: Der Einbau und Betrieb von SteuVE mit einer Gesamtleistung über 4,2 kW muss beim Netzbetreiber angemeldet werden.
2. Technische Voraussetzungen: Die Geräte müssen mit den technischen Einrichtungen ausgestattet sein, die eine Steuerung ermöglichen.
3. Netzentgelte: Für steuerbare Verbrauchseinrichtungen können reduzierte Netzentgelte gelten, je nachdem, welche Regelungen und Module zur Netznutzung gewählt werden.
4. Antragspflichten: Änderungen am Netzanschluss, wie Leistungserhöhungen, müssen ebenfalls beim Netzbetreiber angemeldet werden.
5. Installationskosten: Die Kosten für die Installation der technischen Steuereinrichtungen trägt der Anlagenbetreiber.
6. Zukünftige Steuerung: Ab 2024 ist die netzorientierte Steuerung verpflichtend, wobei die Geräte über eine digitale Schnittstelle steuerbar sein müssen.

Für weitere Informationen zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen besuchen Sie bitte die Seite der Netze BW zum Thema Neuregelung §14a EnWG. Die Meldung der Inbetriebsetzung erfolgt durch den ausführenden Elektroinstallateur im Kundenportal der Netze BW.

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Wie melde ich einen Zählereinbau und die Installation einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung wie zum Beispiel einer Wärmepumpe?

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) sind elektrische Geräte, die gezielt vom Netzbetreiber gesteuert werden können, um das Stromnetz zu entlasten und die Netzstabilität zu gewährleisten. Zu diesen Geräten zählen insbesondere Private Ladepunkte für Elektromobile ohne öffentlichen Zugang, Wärmepumpenheizungen inklusive Zusatz- oder Notheizvorrichtungen, Anlagen zur Raumkühlung nach BNetzA-Festlegung und Stromspeicher mit einer Anschlussleistung über 4,2 kW. Was Sie beachten müssen:Meldepflicht: Steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit einer Gesamtleistung über 4,2 kW müssen von Ihrer Elektrofachkraft beim Netzbetreiber gemeldet werden.Technische Mindestanforderungen (TMA): Die Geräte müssen den technischen Mindestanforderungen entsprechen, die für eine netzdienliche Steuerung erforderlich sind.Steuerung durch den Netzbetreiber: Die Geräte können zu bestimmten Zeiten vom Netzbetreiber gesteuert werden, um das Stromnetz zu entlasten. Dies geschieht in der Regel in Zeiten hoher Netzlast.Netzentgelte: Für die Bereitstellung der Steuerbarkeit kann es Vergünstigungen bei den Netzentgelten geben.Kommunikationstechnik: Die Geräte müssen mit einer Kommunikationseinrichtung ausgestattet sein, die eine Steuerung durch den Netzbetreiber ermöglicht.Installateur: Die Installation und Anmeldung der Geräte muss durch eine qualifizierte Elektrofachkraft erfolgen, die im Installateurverzeichnis der Netze BW eingetragen ist.Kundenportal: Die Anmeldung der steuerbaren Verbrauchseinrichtung erfolgt über das Kundenportal der Netze BW durch die Elektrofachkraft.Weitere Informationen und Details zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und den damit verbundenen Anforderungen finden Sie auf der Webseite der Netze BW unter dem Abschnitt zu §14a EnWG: Neuregelung §14a EnWG.

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) sind elektrische Geräte, die gezielt vom Netzbetreiber gesteuert werden können, um das Stromnetz zu entlasten und die Netzstabilität zu gewährleisten. Zu diesen Geräten zählen insbesondere Private Ladepunkte für Elektromobile ohne öffentlichen Zugang, Wärmepumpenheizungen inklusive Zusatz- oder Notheizvorrichtungen, Anlagen zur Raumkühlung nach BNetzA-Festlegung und Stromspeicher mit einer Anschlussleistung über 4,2 kW. 

Was Sie beachten müssen:

Meldepflicht: Steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit einer Gesamtleistung über 4,2 kW müssen von Ihrer Elektrofachkraft beim Netzbetreiber gemeldet werden.

Technische Mindestanforderungen (TMA): Die Geräte müssen den technischen Mindestanforderungen entsprechen, die für eine netzdienliche Steuerung erforderlich sind.

Steuerung durch den Netzbetreiber: Die Geräte können zu bestimmten Zeiten vom Netzbetreiber gesteuert werden, um das Stromnetz zu entlasten. Dies geschieht in der Regel in Zeiten hoher Netzlast.

Netzentgelte: Für die Bereitstellung der Steuerbarkeit kann es Vergünstigungen bei den Netzentgelten geben.

Kommunikationstechnik: Die Geräte müssen mit einer Kommunikationseinrichtung ausgestattet sein, die eine Steuerung durch den Netzbetreiber ermöglicht.

Installateur: Die Installation und Anmeldung der Geräte muss durch eine qualifizierte Elektrofachkraft erfolgen, die im Installateurverzeichnis der Netze BW eingetragen ist.

Kundenportal: Die Anmeldung der steuerbaren Verbrauchseinrichtung erfolgt über das Kundenportal der Netze BW durch die Elektrofachkraft.

Weitere Informationen und Details zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und den damit verbundenen Anforderungen finden Sie auf der Webseite der Netze BW unter dem Abschnitt zu §14a EnWG: Neuregelung §14a EnWG.

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Wie melde ich einen Zählereinbau und die Installation meiner Wallbox?

Für den Zählereinbau und die Installation Ihrer Wallbox sind folgende Schritte notwendig:Elektrofachkraft beauftragen: Wählen Sie eine qualifizierte Elektrofachkraft, die im Installateurverzeichnis der Netze BW eingetragen ist. Diese Fachkraft ist berechtigt, die notwendigen Arbeiten durchzuführen und die entsprechenden Anmeldungen bei der Netze BW vorzunehmen.Technische Prüfung: Die Elektrofachkraft prüft die technischen Voraussetzungen an Ihrem Standort und stellt sicher, dass die Installation der Wallbox und des Zählers den geltenden technischen Anschlussbedingungen entspricht.Anmeldung beim Netzbetreiber: Die Elektrofachkraft meldet den Zählereinbau und die Wallbox-Installation im Kundenportal der Netze BW an. Für Wallboxen, die nach §14a EnWG steuerbar sind, ist die Meldung durch die Elektrofachkraft erforderlich. Bestätigung und Terminvereinbarung: Die Netze BW prüft die Anmeldung und bestätigt den Auftrag. Anschließend wird ein Termin für die Installation des Zählers vereinbart.Installation: Ein Techniker der Netze BW oder unser Dienstleister führt die Installation des Zählers zum vereinbarten Termin durch. Bitte beachten Sie, dass Sie als Endkunde die Anmeldung und Installation nicht selbst vornehmen können. Nutzen Sie die Installateursuche der Netze BW, um eine Elektrofachkraft in Ihrer Nähe zu finden.Für weitere Informationen zur Anmeldung und Installation von Wallboxen besuchen Sie bitte die entsprechende Informationsseite der Netze BW. 

Für den Zählereinbau und die Installation Ihrer Wallbox sind folgende Schritte notwendig:

Elektrofachkraft beauftragen: Wählen Sie eine qualifizierte Elektrofachkraft, die im Installateurverzeichnis der Netze BW eingetragen ist. Diese Fachkraft ist berechtigt, die notwendigen Arbeiten durchzuführen und die entsprechenden Anmeldungen bei der Netze BW vorzunehmen.

Technische Prüfung: Die Elektrofachkraft prüft die technischen Voraussetzungen an Ihrem Standort und stellt sicher, dass die Installation der Wallbox und des Zählers den geltenden technischen Anschlussbedingungen entspricht.

Anmeldung beim Netzbetreiber: Die Elektrofachkraft meldet den Zählereinbau und die Wallbox-Installation im Kundenportal der Netze BW an. Für Wallboxen, die nach §14a EnWG steuerbar sind, ist die Meldung durch die Elektrofachkraft erforderlich. 

Bestätigung und Terminvereinbarung: Die Netze BW prüft die Anmeldung und bestätigt den Auftrag. Anschließend wird ein Termin für die Installation des Zählers vereinbart.

Installation: Ein Techniker der Netze BW oder unser Dienstleister führt die Installation des Zählers zum vereinbarten Termin durch. Bitte beachten Sie, dass Sie als Endkunde die Anmeldung und Installation nicht selbst vornehmen können. 


Nutzen Sie die Installateursuche der Netze BW, um eine Elektrofachkraft in Ihrer Nähe zu finden.

Für weitere Informationen zur Anmeldung und Installation von Wallboxen besuchen Sie bitte die entsprechende Informationsseite der Netze BW. 

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Die Nutzung des Online-Services ist mir nicht möglich. Was muss ich tun?

Wenn Sie technische Probleme haben oder die Rückmeldung aus einem anderen Grund nicht online funktioniert, melden Sie sich bitte telefonisch beim zuständigen Betreuungsteam unter der Telefonnummer 0711/289-54640.

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Ich habe bereits einen neuen Zähler verbaut. Was muss ich tun?

Wenn Sie bereits einen neuen kundeneigenen Zähler bzw. den Zähler eines dritten Messstellenbetreibers verbaut haben, melden Sie uns dies bitte über unseren Online-Service. Hier können Sie uns die notwendigen Nachweise übermitteln. Für den Log-in benötigen Sie lediglich Ihre Anlagen- und Zählernummer. Diese finden Sie auf Ihrem Schreiben.

Wenn Sie bereits einen neuen kundeneigenen Zähler bzw. den Zähler eines dritten Messstellenbetreibers verbaut haben, melden Sie uns dies bitte über unseren Online-Service. Hier können Sie uns die notwendigen Nachweise übermitteln. Für den Log-in benötigen Sie lediglich Ihre Anlagen- und Zählernummer. Diese finden Sie auf Ihrem Schreiben.
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Wie muss ich vorgehen, wenn ich einen Zähler durch einen dritten Messstellenbetreiber verbauen möchte?

Sofern Sie sich für einen dritten Messstellenbetreiber entscheiden, beauftragen Sie diesen bitte schnellstmöglich mit dem Austausch Ihres Zählers. Melden Sie uns hierzu bitte den beauftragten Messstellenbetreiber über unseren Online-Service.

Sofern Sie sich für einen dritten Messstellenbetreiber entscheiden, beauftragen Sie diesen bitte schnellstmöglich mit dem Austausch Ihres Zählers. Melden Sie uns hierzu bitte den beauftragten Messstellenbetreiber über unseren Online-Service.
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Wie muss ich vorgehen, wenn ich einen neuen kundeneigenen Zähler verbauen möchte?

Sie lassen den vorhandenen kundeneigenen Zähler von einer fachkundigen Elektrofachkraft gegen einen Zähler mit einer gültigen Eichung austauschen. Bitte melden Sie uns den Zählerwechsel spätestens sechs Wochen nach der Inbetriebnahme über unseren Online-Service.Folgende Nachweise benötigen wir von Ihnen bzw. von Ihrer Elektrofachkraft:- vollständig ausgefüllten Wechselbericht (Wechselbericht Ferrariszähler, Wechselbericht eHZ-Bauform)- Konformitätserklärung des neuen Zählers (optional)Zur eindeutigen Zuordnung weisen wir Ihrem Zähler eine Identifikationsnummer zu und informieren Sie darüber postalisch. Bitte bringen Sie diese Identifikationsnummer gut sichtbar auf Ihrem Zähler an. 

Sie lassen den vorhandenen kundeneigenen Zähler von einer fachkundigen Elektrofachkraft gegen einen Zähler mit einer gültigen Eichung austauschen. Bitte melden Sie uns den Zählerwechsel spätestens sechs Wochen nach der Inbetriebnahme über unseren Online-Service.

Folgende Nachweise benötigen wir von Ihnen bzw. von Ihrer Elektrofachkraft:

- vollständig ausgefüllten Wechselbericht (Wechselbericht FerrariszählerWechselbericht eHZ-Bauform)
- Konformitätserklärung des neuen Zählers (optional)

Zur eindeutigen Zuordnung weisen wir Ihrem Zähler eine Identifikationsnummer zu und informieren Sie darüber postalisch. Bitte bringen Sie diese Identifikationsnummer gut sichtbar auf Ihrem Zähler an.
 
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Welche Kosten kommen auf mich zu, wenn ich die Netze BW beauftrage?

Der Zählertausch durch die Netze BW ist kostenfrei. Die jährliche Servicepauschale bzw. der jährliche Messpreis ist abhängig von Ihrem Zählertyp und wird Ihnen in unserem Online-Service mitgeteilt.

Der Zählertausch durch die Netze BW ist kostenfrei. Die jährliche Servicepauschale bzw. der jährliche Messpreis ist abhängig von Ihrem Zählertyp und wird Ihnen in unserem Online-Service mitgeteilt.
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Welche Vorteile habe ich, wenn ich einen Zähler der Netze BW verbauen lasse?

Der Wechsel ist für Sie kostenfrei und wird von der Netze BW durchgeführt. Der Termin wird flexibel mit Ihnen vereinbart und nimmt nur einige Minuten in Anspruch. Für die Zukunft müssen Sie sich keine Sorgen mehr machen. Der Zähler wird auch nach erneutem Ablauf der Eichfrist wieder von der Netze BW getauscht. Sie müssen nichts veranlassen - Wir kümmern uns drum! Auch im Falle eines technischen Defekts übernehmen wir die Verantwortung.

Der Wechsel ist für Sie kostenfrei und wird von der Netze BW durchgeführt. Der Termin wird flexibel mit Ihnen vereinbart und nimmt nur einige Minuten in Anspruch. Für die Zukunft müssen Sie sich keine Sorgen mehr machen. Der Zähler wird auch nach erneutem Ablauf der Eichfrist wieder von der Netze BW getauscht. Sie müssen nichts veranlassen - Wir kümmern uns drum! Auch im Falle eines technischen Defekts übernehmen wir die Verantwortung.
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Warum muss ich mich um den Zählertausch kümmern?

Um die Vergütung nach EEG bzw. KWKG zu erhalten, müssen die Messwerte über einen geeichten Zähler erfasst werden. Der von Ihnen verwendete Zähler befindet sich in Ihrem Eigentum, weshalb Sie auch für die Einhaltung der Eichpflicht verantwortlich sind.   Ein geeichter Zähler weist in der Regel eine geprüfte Genauigkeit der Messwerte auf. Ist die Eichfrist abgelaufen, können die Messwerte Ihres Zählers angezweifelt werden. Die Auszahlung Ihrer EEG- bzw. KWKG-Vergütung müssten wir daher vorübergehend einstellen, da Werte aus einer ungeeichten Messeinrichtung gemäß § 33 Abs. 1 MessEG nicht verwendet werden dürfen. Zudem kann der Verstoß gegen Bestimmungen des Eichrechts von der zuständigen Eichbehörde als Ordnungswidrigkeit gemäß § 60 Abs. 2 Mess- und Eichgesetz (MessEG) mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 € geahndet werden.

Um die Vergütung nach EEG bzw. KWKG zu erhalten, müssen die Messwerte über einen geeichten Zähler erfasst werden. Der von Ihnen verwendete Zähler befindet sich in Ihrem Eigentum, weshalb Sie auch für die Einhaltung der Eichpflicht verantwortlich sind.   Ein geeichter Zähler weist in der Regel eine geprüfte Genauigkeit der Messwerte auf. Ist die Eichfrist abgelaufen, können die Messwerte Ihres Zählers angezweifelt werden. Die Auszahlung Ihrer EEG- bzw. KWKG-Vergütung müssten wir daher vorübergehend einstellen, da Werte aus einer ungeeichten Messeinrichtung gemäß § 33 Abs. 1 MessEG nicht verwendet werden dürfen. Zudem kann der Verstoß gegen Bestimmungen des Eichrechts von der zuständigen Eichbehörde als Ordnungswidrigkeit gemäß § 60 Abs. 2 Mess- und Eichgesetz (MessEG) mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 € geahndet werden.
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Warum finde ich das Zählerportal nicht mehr / Misst mein Sym²-Zähler richtig?

Das Zählerportal wurde zum 31.12.2022 eingestellt.Damit Sie sich Ihre Messwerte selbst anschauen können, bieten wir Ihnen alternativ die Möglichkeit, sich per Email an edm.strom@netze-bw.de eine SML-Datei zur Verfügung stellen zu lassen, die Ihre Messwerte beinhaltet.Diese SML-Datei können Sie mit Hilfe der unten zur Verfügung gestellten Software 'Confer' auslesen. Die in der SML-Datei enthaltenen Daten sind mit einer Signatur versehen. Mit Hilfe dieser Signatur können Sie die Herkunft und Korrektheit der Zähldaten überprüfen.Die Beschreibung zur Software finden Sie im Ordner 'Doc' angefügter Datei.

Das Zählerportal wurde zum 31.12.2022 eingestellt.

Damit Sie sich Ihre Messwerte selbst anschauen können, bieten wir Ihnen alternativ die Möglichkeit, sich per Email an edm.strom@netze-bw.de eine SML-Datei zur Verfügung stellen zu lassen, die Ihre Messwerte beinhaltet.

Diese SML-Datei können Sie mit Hilfe der unten zur Verfügung gestellten Software 'Confer' auslesen. Die in der SML-Datei enthaltenen Daten sind mit einer Signatur versehen. Mit Hilfe dieser Signatur können Sie die Herkunft und Korrektheit der Zähldaten überprüfen.

Die Beschreibung zur Software finden Sie im Ordner 'Doc' angefügter Datei.
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Ich möchte mein bestehendes Setup optimieren und Kosten sparen - an wen wende ich mich?

Wenden Sie sich bei konkreten Fragen direkt an Ihre Netzkundenbetreuer*innen. Den Kontakt finden Sie auf Ihrer letzten Rechnung.

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Wo kann ich meine Verbrauchswerte einsehen?

Ihr Stromlieferant stellt Ihnen Ihre Verbrauchswerte auf Rückfrage zur Verfügung.Zusätzlich können Sie bei uns eine Datenweiterleitung als Serviceleistung beauftragen. In diesem Rahmen stellen wir Ihnen oder einem durch Sie freigegebenen Dritten (z.B. Energiemanager*in) Ihre Werte für jeweils den Vortag zur Verfügung. Die Übertragung erfolgt in einem marktüblichen Format in viertelstündiger Auflösung (Excel, EDIFACT usw.).Sie möchten mehr zum Thema Datenweiterleitung erfahren? Schreiben Sie uns gerne unter edm.strom@netze-bw.de.

Ihr Stromlieferant stellt Ihnen Ihre Verbrauchswerte auf Rückfrage zur Verfügung.

Zusätzlich können Sie bei uns eine Datenweiterleitung als Serviceleistung beauftragen. In diesem Rahmen stellen wir Ihnen oder einem durch Sie freigegebenen Dritten (z.B. Energiemanager*in) Ihre Werte für jeweils den Vortag zur Verfügung. Die Übertragung erfolgt in einem marktüblichen Format in viertelstündiger Auflösung (Excel, EDIFACT usw.).

Sie möchten mehr zum Thema Datenweiterleitung erfahren? Schreiben Sie uns gerne unter edm.strom@netze-bw.de.
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Kann ich von RLM wieder auf SLP wechseln?

Ja, allerdings erfolgt die Umstellung nicht automatisch. Wenden Sie sich bei konkreten Fragen direkt an Ihre Netzkundenbetreuer*innen. Den Kontakt finden Sie auf Ihrer letzten Rechnung.

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Wann muss oder darf ich auf einen RLM-Zähler wechseln?

Sobald Ihr Jahresverbrauch entweder zwei Jahre in Folge die 100.000 kWh-Grenze mit bis zu 5 % überschreitet oder innerhalb eines Jahres um 10 % oder mehr überschreitet, erfolgt im Folgejahr ein Umbau auf einen RLM-Zähler. Der Umbau ist dann für Sie kostenlos. Sie werden automatisch von uns angeschrieben, wenn ein Wechsel notwendig ist.Sollten Sie einen niedrigeren Verbrauch haben und trotzdem von den Vorteilen des RLM-Zählers profitieren möchten, können Sie auch einen Zählverfahrenwechsel bei uns beantragen. Der Wechsel kostet dann einmalig 295,00 €.

Sobald Ihr Jahresverbrauch entweder zwei Jahre in Folge die 100.000 kWh-Grenze mit bis zu 5 % überschreitet oder innerhalb eines Jahres um 10 % oder mehr überschreitet, erfolgt im Folgejahr ein Umbau auf einen RLM-Zähler. Der Umbau ist dann für Sie kostenlos. Sie werden automatisch von uns angeschrieben, wenn ein Wechsel notwendig ist.

Sollten Sie einen niedrigeren Verbrauch haben und trotzdem von den Vorteilen des RLM-Zählers profitieren möchten, können Sie auch einen Zählverfahrenwechsel bei uns beantragen. Der Wechsel kostet dann einmalig 295,00 €.
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Welchen Beitrag liefern Smart Meter für die Energiewende?

Die Energiewende ist in vollem Gange – und der Stromanteil erneuerbarer Energien wird in den kommenden Jahren weiter ansteigen. Statt weniger großer Erzeugungsanlagen werden viele kleine Anlagen das Netz der Zukunft mit Energie versorgen. Wir sind somit stärker davon abhängig, wie viel Sonne und Wind zur Verfügung stehen. Und durch die Verkehrswende brauchen Autos Steckdosen statt Tankstellen. Das alles stellt unsere Stromnetze vor neue Herausforderungen.   Damit diese Stromnetze auch zukünftig effizient genutzt werden, muss die Kommunikation zwischen Stromerzeuger*innen, Netzbetreibern und -verbraucher*innen neu gedacht werden: Schneller, transparenter und digitaler.Hier kommt das Smart Meter ins Spiel. Es kann fast in Echtzeit darstellen, wieviel Strom wir verbrauchen und einspeisen und diese Informationen an den Netzbetreiber übermitteln. Dieser gewinnt daraus wichtige Informationen, um das Netz stabil und ausfallsicher für alle Stromkund*innen betreiben zu können.

Die Energiewende ist in vollem Gange – und der Stromanteil erneuerbarer Energien wird in den kommenden Jahren weiter ansteigen. Statt weniger großer Erzeugungsanlagen werden viele kleine Anlagen das Netz der Zukunft mit Energie versorgen. Wir sind somit stärker davon abhängig, wie viel Sonne und Wind zur Verfügung stehen. Und durch die Verkehrswende brauchen Autos Steckdosen statt Tankstellen. Das alles stellt unsere Stromnetze vor neue Herausforderungen.   Damit diese Stromnetze auch zukünftig effizient genutzt werden, muss die Kommunikation zwischen Stromerzeuger*innen, Netzbetreibern und -verbraucher*innen neu gedacht werden: Schneller, transparenter und digitaler.

Hier kommt das Smart Meter ins Spiel. Es kann fast in Echtzeit darstellen, wieviel Strom wir verbrauchen und einspeisen und diese Informationen an den Netzbetreiber übermitteln. Dieser gewinnt daraus wichtige Informationen, um das Netz stabil und ausfallsicher für alle Stromkund*innen betreiben zu können.
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Ist der Einbau eines Smart Meters für mich verpflichtend?

Ob Sie ein Smart Meter, auch intelligentes Messsystem genannt, eingebaut bekommen, ist abhängig von Ihrem durchschnittlichen jährlichen Stromverbrauch. Liegt dieser über 6000 kWh pro Jahr ist der Einbau gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings kann Ihr Messstellenbetreiber im Einzelfall entscheiden, dass auch bei geringeren Durchschnittswerten ein Smart Meter installiert wird. Sie können bei Interesse auf freiwilliger Basis ein Smart Meter erhalten – kontaktieren Sie hierzu einfach unseren Kundenservice unter energiezukunft@netze-bw.de. Die rechtlichen Rahmenbedingungen rund um den Einbau der Smart Meter können Sie dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende entnehmen.

Ob Sie ein Smart Meter, auch intelligentes Messsystem genannt, eingebaut bekommen, ist abhängig von Ihrem durchschnittlichen jährlichen Stromverbrauch. Liegt dieser über 6000 kWh pro Jahr ist der Einbau gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings kann Ihr Messstellenbetreiber im Einzelfall entscheiden, dass auch bei geringeren Durchschnittswerten ein Smart Meter installiert wird. Sie können bei Interesse auf freiwilliger Basis ein Smart Meter erhalten – kontaktieren Sie hierzu einfach unseren Kundenservice unter energiezukunft@netze-bw.de.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen rund um den Einbau der Smart Meter können Sie dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende entnehmen.
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Was kostet ein Smart Meter?

Der Zählertausch selbst ist für Sie kostenfrei, sofern Netze BW diesen Wechsel anordnet. Für Smart Meter, auch intelligente Messsysteme genannt, hat der Gesetzgeber eine Preisobergrenze festgelegt, die der grundzuständige Messstellenbetreiber zwingend einhalten muss. Dabei ist der erfasste Jahresstromverbrauch für die letzten drei Abrechnungszeiträume von jeweils 12 Monaten oder die Leistung einer Einspeiseanlage entscheidend. Die Preisobergrenze beinhaltet alle Standardleistungen der modernen Messeinrichtung und des intelligenten Messsystems für die erforderlichen Grundfunktionen.

Der Zählertausch selbst ist für Sie kostenfrei, sofern Netze BW diesen Wechsel anordnet. Für Smart Meter, auch intelligente Messsysteme genannt, hat der Gesetzgeber eine Preisobergrenze festgelegt, die der grundzuständige Messstellenbetreiber zwingend einhalten muss. Dabei ist der erfasste Jahresstromverbrauch für die letzten drei Abrechnungszeiträume von jeweils 12 Monaten oder die Leistung einer Einspeiseanlage entscheidend. Die Preisobergrenze beinhaltet alle Standardleistungen der modernen Messeinrichtung und des intelligenten Messsystems für die erforderlichen Grundfunktionen.
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Wie ändere ich die zeitliche Darstellung der Verbrauchswerte im Kundenportal?

Sie haben mehrere Möglichkeiten, die Zeiträume der Darstellung der Werte zu verändern. Zum einen können Sie rechts oben in Ihrem Kundenportal einen individuellen Zeitraum angeben. Außerdem können Sie auf die angezeigten Balken klicken, um das Zeitfenster zu öffnen. Klicken Sie beispielweise in einer Monatsansicht auf den Balken eines Monats, so sehen Sie im neuen Fenster alle Tageswerte des Monats.

Sie haben mehrere Möglichkeiten, die Zeiträume der Darstellung der Werte zu verändern. Zum einen können Sie rechts oben in Ihrem Kundenportal einen individuellen Zeitraum angeben. Außerdem können Sie auf die angezeigten Balken klicken, um das Zeitfenster zu öffnen. Klicken Sie beispielweise in einer Monatsansicht auf den Balken eines Monats, so sehen Sie im neuen Fenster alle Tageswerte des Monats.
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Muss ich den Strom bezahlen, den das Smart Meter für seinen Betrieb verbraucht?

Nein. Der Eigenverbrauch der Geräte ist nicht Teil der gemessenen Energie.

Nein. Der Eigenverbrauch der Geräte ist nicht Teil der gemessenen Energie.
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Wie sicher sind Smart Meter?

Um dauerhaft den hohen Standard an Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten, werden die Smart Meter kontinuierlich angepasst. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat hierzu strenge Anforderungen an die Sicherheit intelligenter Zähler gestellt. Diese werden in Zusammenarbeit mit Herstellern und Anwender*innen stetig weiterentwickelt. Dabei werden sowohl die technischen Komponenten (Smart Meter Gateway mit integriertem Sicherheitsmodul), der sichere Betrieb der Informationstechnik und die Kommunikationsstruktur überprüft. Die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen wird im Rahmen einer regelmäßigen Zertifizierung vom BSI geprüft. Durch kontinuierliche Updates kann somit das hohe Sicherheitsniveau über die gesamte Lebenszeit gewährleistet werden.

Um dauerhaft den hohen Standard an Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten, werden die Smart Meter kontinuierlich angepasst. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat hierzu strenge Anforderungen an die Sicherheit intelligenter Zähler gestellt. Diese werden in Zusammenarbeit mit Herstellern und Anwender*innen stetig weiterentwickelt. Dabei werden sowohl die technischen Komponenten (Smart Meter Gateway mit integriertem Sicherheitsmodul), der sichere Betrieb der Informationstechnik und die Kommunikationsstruktur überprüft. Die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen wird im Rahmen einer regelmäßigen Zertifizierung vom BSI geprüft. Durch kontinuierliche Updates kann somit das hohe Sicherheitsniveau über die gesamte Lebenszeit gewährleistet werden.
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Wie häufig werden die Messdaten übertragen?

Die aktuellen Zählerstände und deren Summe werden mindestens 15-minutengenau für Strom und 60-minutengenau für Gas über das Smart Meter Gateway an den Messstellenbetreiber übertragen. Der Gesamtzählerstand wird einmal monatlich an den Netzbetreiber, den Stromlieferanten und das Kundenportal übermittelt.

Die aktuellen Zählerstände und deren Summe werden mindestens 15-minutengenau für Strom und 60-minutengenau für Gas über das Smart Meter Gateway an den Messstellenbetreiber übertragen. Der Gesamtzählerstand wird einmal monatlich an den Netzbetreiber, den Stromlieferanten und das Kundenportal übermittelt.
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Ich habe ein Smart Meter, aber noch keine PIN.

Das Schreiben mit Ihrer PIN wird automatisch verschickt, sobald das Smart Meter in unserem System vollständig eingerichtet ist. Manchmal können zwischen dem Einbau und der vollständigen Einrichtung ein paar Tage vergehen. Sollten Sie schon länger warten, so erreichen Sie uns unter energiezukunft@netze-bw.de oder telefonisch unter 0800 3629 130.

Das Schreiben mit Ihrer PIN wird automatisch verschickt, sobald das Smart Meter in unserem System vollständig eingerichtet ist. Manchmal können zwischen dem Einbau und der vollständigen Einrichtung ein paar Tage vergehen. Sollten Sie schon länger warten, so erreichen Sie uns unter energiezukunft@netze-bw.de oder telefonisch unter 0800 3629 130.
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Wie kommuniziert das Smart Meter mit Netze BW?

Für die Übertragung der Messdaten gibt es aktuell zwei Möglichkeiten. Bei der ersten werden die Daten über das Mobilfunknetz übertragen. Dies wird über eine eingebaute SIM-Karte möglich. Eine zweite Möglichkeit ist die Kommunikation über das Stromnetz durch die Breitband-Powerline-Technologie. Dabei werden die Daten in Echtzeit, IP-basiert und verschlüsselt übertragen. Aktuell werden die Daten nur über das Mobilfunknetz übertragen.

Für die Übertragung der Messdaten gibt es aktuell zwei Möglichkeiten. Bei der ersten werden die Daten über das Mobilfunknetz übertragen. Dies wird über eine eingebaute SIM-Karte möglich. Eine zweite Möglichkeit ist die Kommunikation über das Stromnetz durch die Breitband-Powerline-Technologie. Dabei werden die Daten in Echtzeit, IP-basiert und verschlüsselt übertragen. Aktuell werden die Daten nur über das Mobilfunknetz übertragen.
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Welche Vorteile haben Smart Meter?

Smart Meter, auch intelligente Messsysteme genannt, erhöhen die Transparenz des Stromnetzes. Netzbetreiber können das Stromnetz dank der neuen Technologie sicherer und effizienter betreiben. Teure Eingriffe zur Stabilisierung des Stromnetzes werden so verringert. Durch die verbesserte Nutzung des Stromnetzes kann auch der notwendige Ausbau von Stromleitungen verringert werden. Verbraucher*innen können mit einem intelligenten Messsystem die aktuellen oder vergangenen Energieverbrauchswerte einsehen. Die Daten können in unserem Kundenportal eingesehen und überprüft werden. Damit erhalten unsere Kund*innen die Möglichkeit, Ihren Energieverbrauch besser zu kontrollieren, Einsparpotenziale zu erkennen und dadurch sparsamer mit Energie umzugehen. Eine Ablesung des Zählers im Zählerschrank ist nicht mehr notwendig. Ebenfalls entsteht eine höhere Transparenz über den Stromverbrauch und Abrechnungen können vereinfacht überprüft werden. Stromlieferanten bieten spezielle Stromtarife für Smart Meter an. Geplant sind außerdem noch Apps zum Stromsparen und intelligente Haussteuerung. In Zukunft soll ebenfalls die gleichzeitige Ablesung von Gas, Heizwärme und Fernwärme ermöglicht werden.

Smart Meter, auch intelligente Messsysteme genannt, erhöhen die Transparenz des Stromnetzes. Netzbetreiber können das Stromnetz dank der neuen Technologie sicherer und effizienter betreiben. Teure Eingriffe zur Stabilisierung des Stromnetzes werden so verringert. Durch die verbesserte Nutzung des Stromnetzes kann auch der notwendige Ausbau von Stromleitungen verringert werden. Verbraucher*innen können mit einem intelligenten Messsystem die aktuellen oder vergangenen Energieverbrauchswerte einsehen. Die Daten können in unserem Kundenportal eingesehen und überprüft werden. Damit erhalten unsere Kund*innen die Möglichkeit, Ihren Energieverbrauch besser zu kontrollieren, Einsparpotenziale zu erkennen und dadurch sparsamer mit Energie umzugehen. Eine Ablesung des Zählers im Zählerschrank ist nicht mehr notwendig. Ebenfalls entsteht eine höhere Transparenz über den Stromverbrauch und Abrechnungen können vereinfacht überprüft werden. Stromlieferanten bieten spezielle Stromtarife für Smart Meter an. Geplant sind außerdem noch Apps zum Stromsparen und intelligente Haussteuerung. In Zukunft soll ebenfalls die gleichzeitige Ablesung von Gas, Heizwärme und Fernwärme ermöglicht werden.
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Entstehen für mich Kosten durch die Datenübertragung?

Nein, für Sie kostet die Datenübertragung, unerheblich über welche Verbindung, nichts.

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Was passiert mit den Daten, die das Smart Meter erfasst?

Die Daten der Messstellen, die mit einem Smart Meter, auch intelligentes Messsystem genannt, ausgestattet sind, werden per Fernauslesung verteilt. Dabei werden die Daten an berechtigte Empfänger (Messstellenbetreiber, Verteilnetzbetreiber, Übertragungsnetzbetreiber, Lieferanten usw.) übermittelt. Jeder berechtigte Empfänger erhält nur jene Daten, die er für die Umsetzung seiner Aufgaben benötigt.

Die Daten der Messstellen, die mit einem Smart Meter, auch intelligentes Messsystem genannt, ausgestattet sind, werden per Fernauslesung verteilt. Dabei werden die Daten an berechtigte Empfänger (Messstellenbetreiber, Verteilnetzbetreiber, Übertragungsnetzbetreiber, Lieferanten usw.) übermittelt. Jeder berechtigte Empfänger erhält nur jene Daten, die er für die Umsetzung seiner Aufgaben benötigt.
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Wie werden die Daten eines Smart Meters versendet?

Für die Übertragung der Messdaten gibt es aktuell zwei Möglichkeiten. Bei der ersten werden die Daten über das Mobilfunknetz übertragen. Dies wird über eine eingebaute SIM-Karte möglich. Eine zweite Möglichkeit ist die Kommunikation über das Stromnetz durch die Breitband-Powerline-Technologie. Dabei werden die Daten in Echtzeit, IP-basiert und verschlüsselt übertragen. Aktuell werden die Daten nur über das Mobilfunknetz übertragen.

Für die Übertragung der Messdaten gibt es aktuell zwei Möglichkeiten. Bei der ersten werden die Daten über das Mobilfunknetz übertragen. Dies wird über eine eingebaute SIM-Karte möglich. Eine zweite Möglichkeit ist die Kommunikation über das Stromnetz durch die Breitband-Powerline-Technologie. Dabei werden die Daten in Echtzeit, IP-basiert und verschlüsselt übertragen. Aktuell werden die Daten nur über das Mobilfunknetz übertragen.
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Was ist ein Smart Meter oder intelligentes Messsystem? Was ist der Unterschied zu den jetzigen Zählern?

Ein Smart Meter, auch intelligentes Messsystem genannt, bezeichnet einen kommunikationsfähigen Zähler. Es setzt sich aus einem digitalen Zähler, einer sogenannten modernen Messeinrichtung, und einer Kommunikationseinheit (Smart Meter Gateway) zusammen. Die moderne Messeinrichtung misst den tatsächlichen Elektrizitätsverbrauch und zeigt die tatsächliche Nutzungszeit an. Die Kommunikationseinheit verfügt über Funktionalitäten zur Erfassung, Überarbeitung und Verwendung von Daten und kann diese an berechtigte Empfänger (Messstellenbetreiber, Verteilnetzbetreiber, Übertragungsnetzbetreiber, Lieferanten usw.) kommunizieren.

Ein Smart Meter, auch intelligentes Messsystem genannt, bezeichnet einen kommunikationsfähigen Zähler. Es setzt sich aus einem digitalen Zähler, einer sogenannten modernen Messeinrichtung, und einer Kommunikationseinheit (Smart Meter Gateway) zusammen. Die moderne Messeinrichtung misst den tatsächlichen Elektrizitätsverbrauch und zeigt die tatsächliche Nutzungszeit an. Die Kommunikationseinheit verfügt über Funktionalitäten zur Erfassung, Überarbeitung und Verwendung von Daten und kann diese an berechtigte Empfänger (Messstellenbetreiber, Verteilnetzbetreiber, Übertragungsnetzbetreiber, Lieferanten usw.) kommunizieren.
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Muss für die Anzeige der individuellen Verbrauchswerte jedes Mal die PIN erneut eingegeben werden?

Nein. Nach der erstmaligen PIN-Eingabe können Sie die gespeicherten Daten zu tages-, wochen-, monats- und jahresbezogenen Stromverbrauchswerten für die letzten 24 Monate jederzeit durch kurzes Anleuchten des Lichtsensors der modernen Messeinrichtung mit einer Taschenlampe anzeigen lassen, solange diese Funktion nicht abgeschaltet wurde. Um die Verbrauchswerte vor einem unbefugten Zugriff zu schützen, kann die Anzeige auf der zweiten Displayzeile durch langes Anleuchten deaktiviert werden. Daraufhin ist eine erneute PIN-Eingabe notwendig.

Nein. Nach der erstmaligen PIN-Eingabe können Sie die gespeicherten Daten zu tages-, wochen-, monats- und jahresbezogenen Stromverbrauchswerten für die letzten 24 Monate jederzeit durch kurzes Anleuchten des Lichtsensors der modernen Messeinrichtung mit einer Taschenlampe anzeigen lassen, solange diese Funktion nicht abgeschaltet wurde. Um die Verbrauchswerte vor einem unbefugten Zugriff zu schützen, kann die Anzeige auf der zweiten Displayzeile durch langes Anleuchten deaktiviert werden. Daraufhin ist eine erneute PIN-Eingabe notwendig.
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Können Nachbarn in einem Mehrfamilienhaus die Daten anderer Bewohner an der modernen Messeinrichtung einsehen?

Nachbarn sehen wie bisher nur den aktuellen Zählerstand. Die gespeicherten Daten zu tages-, wochen-, monats- und jahresbezogenen Stromverbrauchswerten für die letzten 24 Monate sind nicht sichtbar. Hierzu ist die Eingabe der persönlichen vierstelligen Identifikationsnummer (PIN) erforderlich. Auf Anfrage wird diese nach dem Einbau der modernen Messeinrichtung durch uns per Post zugeschickt.

Nachbarn sehen wie bisher nur den aktuellen Zählerstand. Die gespeicherten Daten zu tages-, wochen-, monats- und jahresbezogenen Stromverbrauchswerten für die letzten 24 Monate sind nicht sichtbar. Hierzu ist die Eingabe der persönlichen vierstelligen Identifikationsnummer (PIN) erforderlich. Auf Anfrage wird diese nach dem Einbau der modernen Messeinrichtung durch uns per Post zugeschickt.
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Was kostet eine moderne Messeinrichtung?

Der Zählertausch selbst ist für Sie kostenfrei, sofern Netze BW diesen Wechsel anordnet. Die jährlichen Kosten für eine moderne Messeinrichtung belaufen sich auf 20,00 € pro Jahr. Sie sind gesetzlich festgelegt. Auch heute fallen bereits Kosten für Ihren Zähler an. Diese werden in der Regel über Ihren Stromlieferanten abgerechnet und betragen zumeist zwischen 8 und 17 Euro im Jahr. Ihre bisherigen Messstellenbetriebskosten entnehmen Sie bitte der letzten Jahresrechnung Ihres Stromlieferanten. Ein außerplanmäßiger Wechsel auf Ihren Wunsch ist möglich. Hierbei fällt eine zusätzliche Wechselgebühr an.

Der Zählertausch selbst ist für Sie kostenfrei, sofern Netze BW diesen Wechsel anordnet. Die jährlichen Kosten für eine moderne Messeinrichtung belaufen sich auf 20,00 € pro Jahr. Sie sind gesetzlich festgelegt. Auch heute fallen bereits Kosten für Ihren Zähler an. Diese werden in der Regel über Ihren Stromlieferanten abgerechnet und betragen zumeist zwischen 8 und 17 Euro im Jahr. Ihre bisherigen Messstellenbetriebskosten entnehmen Sie bitte der letzten Jahresrechnung Ihres Stromlieferanten.
Ein außerplanmäßiger Wechsel auf Ihren Wunsch ist möglich. Hierbei fällt eine zusätzliche Wechselgebühr an.
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Was muss ich tun, wenn ich meine PIN vergesse?

Die PIN kann bei unserer Kundenhotline unter der kostenlosen Telefonnummer 0800-3629 130 oder per E-Mail an energiezukunft@netze-bw.de angefordert werden. Die PIN wird daraufhin aus Datenschutzgründen per Post zugestellt. Eine mündliche Weitergabe bzw. Versand per E-Mail ist nicht möglich.

Die PIN kann bei unserer Kundenhotline unter der kostenlosen Telefonnummer 0800-3629 130 oder per E-Mail an energiezukunft@netze-bw.de angefordert werden. Die PIN wird daraufhin aus Datenschutzgründen per Post zugestellt. Eine mündliche Weitergabe bzw. Versand per E-Mail ist nicht möglich.
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Ich habe Probleme mit der Eingabe der PIN bei der modernen Messeinrichtung.

Die Eingabe über Lichtimpulse an der optischen Schnittstelle der modernen Messeinrichtung kann unter Umständen gewöhnungsbedürftig sein. Daher haben wir Ihnen hier ein Video bereitgestellt, um Ihnen bei der Eingabe der PIN zu helfen: Erklärvideo zur PIN-Eingabe starten

Die Eingabe über Lichtimpulse an der optischen Schnittstelle der modernen Messeinrichtung kann unter Umständen gewöhnungsbedürftig sein. Daher haben wir Ihnen hier ein Video bereitgestellt, um Ihnen bei der Eingabe der PIN zu helfen: Erklärvideo zur PIN-Eingabe starten

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Beeinflusst die moderne Messeinrichtung Internet- oder Netzwerkverbindungen?

Nein. Die moderne Messeinrichtung verfügt über keine Kommunikationsverbindung und versendet keine Informationen. Alle Verbrauchsdaten bleiben stets lokal im Gerät gespeichert und können ausschließlich vor Ort ausgelesen werden.

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Was geschieht bei einem Stromausfall mit den gespeicherten Daten der modernen Zähler?

Die Daten sind in der modernen Messeinrichtung so abgespeichert, dass sie bei einem Stromausfall nicht verlorengehen.

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Wie funktioniert die Ablesung des Zählerstands für moderne Messeinrichtungen?

Der Zählerstand steht auf der Anzeige in der obersten Zeile der modernen Messeinrichtung. Der Zählerstand muss einmal pro Jahr abgelesen werden. In der Regel erhalten Sie von uns eine Ablesekarte oder werden anderweitig über die Ablesung informiert. Damit können Sie den Zählerstand selbst ablesen und uns diesen mitteilen. Nutzen Sie hierfür unseren Online-Service Zählerstandseingabe.

Der Zählerstand steht auf der Anzeige in der obersten Zeile der modernen Messeinrichtung. Der Zählerstand muss einmal pro Jahr abgelesen werden. In der Regel erhalten Sie von uns eine Ablesekarte oder werden anderweitig über die Ablesung informiert. Damit können Sie den Zählerstand selbst ablesen und uns diesen mitteilen. Nutzen Sie hierfür unseren Online-Service Zählerstandseingabe.
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Muss ich den Zählerstand für moderne Messeinrichtungen selbst ablesen?

Der Zählerstand muss einmal pro Jahr von Ihnen abgelesen werden. In der Regel erhalten Sie von uns eine Ablesekarte. Damit können Sie den Zählerstand selbst ablesen und uns diesen mitteilen. Nutzen Sie hierfür unseren Online-Service Zählerstandseingabe.

Der Zählerstand muss einmal pro Jahr von Ihnen abgelesen werden. In der Regel erhalten Sie von uns eine Ablesekarte. Damit können Sie den Zählerstand selbst ablesen und uns diesen mitteilen. Nutzen Sie hierfür unseren Online-Service Zählerstandseingabe.
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Kann ich statt der modernen Messeinrichtung auch ein Smart Meter erhalten?

Sie möchten außerplanmäßig ein Smart Meter erhalten? Dann fragen Sie uns gerne danach! Wenn aus gesetzlichen Gründen nicht ohnehin der Zählertausch bei Ihnen vorgesehen ist, prüfen wir gerne die technischen Möglichkeiten bei Ihnen vor Ort. Der außerplanmäßige Zählerwechsel auf Ihren Wunsch kostet Sie einmalig 116,62 €. Melden Sie sich gleich unter energiezukunft@netze-bw.de oder telefonisch unter 0800 3629 130.

Sie möchten außerplanmäßig ein Smart Meter erhalten? Dann fragen Sie uns gerne danach! Wenn aus gesetzlichen Gründen nicht ohnehin der Zählertausch bei Ihnen vorgesehen ist, prüfen wir gerne die technischen Möglichkeiten bei Ihnen vor Ort. Der außerplanmäßige Zählerwechsel auf Ihren Wunsch kostet Sie einmalig 116,62 €. Melden Sie sich gleich unter energiezukunft@netze-bw.de oder telefonisch unter 0800 3629 130.

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Wie erfolgen der Einbau und die Inbetriebnahme?

Ein Monteur oder eine Monteurin der Netze BW oder von einem unserer Dienstleister erscheint zum angekündigten Termin bei Ihnen und baut die moderne Messeinrichtung ein. Nach dem Einbau nimmt er diese in Betrieb und Sie erhalten unseren Flyer zur Information:Flyer 'Moderne Messeinrichtung'(PDF)Sie möchten Einblick in Ihre historischen Verbrauchsdaten?Bedienungsanleitung 'Moderne Messeinrichtung'(PDF)Anschließend erhalten Sie von uns per Post eine Wechselbestätigung mit dem alten und neuen Zählerstand am Tag des Wechsels.

Ein Monteur oder eine Monteurin der Netze BW oder von einem unserer Dienstleister erscheint zum angekündigten Termin bei Ihnen und baut die moderne Messeinrichtung ein. Nach dem Einbau nimmt er diese in Betrieb und Sie erhalten unseren Flyer zur Information:

Flyer 'Moderne Messeinrichtung'(PDF)

Sie möchten Einblick in Ihre historischen Verbrauchsdaten?

Bedienungsanleitung 'Moderne Messeinrichtung'(PDF)

Anschließend erhalten Sie von uns per Post eine Wechselbestätigung mit dem alten und neuen Zählerstand am Tag des Wechsels.
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Wann bekomme ich die moderne Messeinrichtung?

Spätestens drei Monate vor dem Einbau Ihrer modernen Messeinrichtung erhalten Sie automatisch ein Schreiben von uns. Wir kündigen mit dieser Post an, dass Ihr analoger Stromzähler demnächst durch einen digitalen Stromzähler ersetzt wird. Zwei Wochen vor dem Einbau erhalten Sie schriftlich einen Terminvorschlag für den Wechsel von uns.

Spätestens drei Monate vor dem Einbau Ihrer modernen Messeinrichtung erhalten Sie automatisch ein Schreiben von uns. Wir kündigen mit dieser Post an, dass Ihr analoger Stromzähler demnächst durch einen digitalen Stromzähler ersetzt wird. Zwei Wochen vor dem Einbau erhalten Sie schriftlich einen Terminvorschlag für den Wechsel von uns.
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Warum bekomme ich eine moderne Messeinrichtung?

In Deutschland müssen bis 2032 alle Stromzähler digitalisiert sein. Das heißt, es dürfen keine mechanischen Zähler mehr verbaut sein. Netze BW baut daher alle Stromzähler im Netzgebiet zu modernen Messeinrichtungen oder Smart Metern um.

In Deutschland müssen bis 2032 alle Stromzähler digitalisiert sein. Das heißt, es dürfen keine mechanischen Zähler mehr verbaut sein. Netze BW baut daher alle Stromzähler im Netzgebiet zu modernen Messeinrichtungen oder Smart Metern um.
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Muss ich für den Wechsel etwas beachten?

Eventuell müssen wir für den Wechsel Ihre Stromversorgung kurzzeitig unterbrechen. Bitte trennen Sie deshalb elektrische Geräte während dieser Zeit sicherheitshalber vom Netz.

Eventuell müssen wir für den Wechsel Ihre Stromversorgung kurzzeitig unterbrechen. Bitte trennen Sie deshalb elektrische Geräte während dieser Zeit sicherheitshalber vom Netz.
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Darf der/die Installateur*in die Plomben entfernen?

Ja, im Nachgang muss der/die Installateur*in dies jedoch beim Anschlussservice melden, damit eine neue Plombe angebracht wird. Ausnahmen gelten für Installateurbetriebe, die eine Plombierungsvereinbarung mit der Netze BW haben.

Ja, im Nachgang muss der/die Installateur*in dies jedoch beim Anschlussservice melden, damit eine neue Plombe angebracht wird. Ausnahmen gelten für Installateurbetriebe, die eine Plombierungsvereinbarung mit der Netze BW haben.

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Muss ich zwingend persönlich vor Ort sein?

Ihre Anwesenheit während des Wechsels ist nicht erforderlich. Auch kann gerne eine nebenan wohnende oder eine andere bevollmächtigte Person vor Ort sein, um uns den Zugang zum Zähler zu ermöglichen.

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Wer führt den Wechsel durch?

Die Installation vor Ort übernimmt ein*e Monteur*in der Netze BW oder einer beauftragten Firma durch. Selbstverständlich kann sich unsere Fachkraft mit einem Lichtbildausweis der Netze BW GmbH ausweisen.

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Welcher Zähler wird bei mir eingebaut?

Die Entscheidung, welcher neue Zähler bei Ihnen verbaut wird, teilen wir Ihnen schriftlich mit. Sie erhalten in der Regel eine moderne Messeinrichtung oder ein Smart Meter, auch intelligentes Messsystem genannt. Die Unterschiede und Voraussetzungen für die Zähler haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

Die Entscheidung, welcher neue Zähler bei Ihnen verbaut wird, teilen wir Ihnen schriftlich mit. Sie erhalten in der Regel eine moderne Messeinrichtung oder ein Smart Meter, auch intelligentes Messsystem genannt. Die Unterschiede und Voraussetzungen für die Zähler haben wir Ihnen hier zusammengestellt.
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Was passiert mit dem alten Zähler?

Die ausgebauten Zähler, die der Netze BW gehören, werden nach Möglichkeit vollständig recycelt. Sollte der ausgebaute Zähler den technischen und gesetzlichen Anforderungen genügen, so kann dieser zurückgesetzt und erneut verwendet werden.

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Was ist, wenn ich an dem Terminvorschlag nicht kann?

Kein Problem. Auf dem Schreiben, in welchem wir Ihnen den Termin zum Einbau übermittelt haben, finden Sie die Kontaktdaten der zuständigen Abteilung. Melden Sie sich einfach per E-Mail oder telefonisch bei den dort hinterlegten Kontakten.

Kein Problem. Auf dem Schreiben, in welchem wir Ihnen den Termin zum Einbau übermittelt haben, finden Sie die Kontaktdaten der zuständigen Abteilung. Melden Sie sich einfach per E-Mail oder telefonisch bei den dort hinterlegten Kontakten.
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Ich habe mehrere Zähler. Werden diese alle gleichzeitig gewechselt?

Das kommt darauf an. In manchen Fällen werden alle Zähler gleichzeitig getauscht in anderen Fällen werden diese nach und nach gewechselt. Wann genau welcher Zähler getauscht wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Unter anderem vom Ablauf der Eichfrist des Zählers, des Gerätetyps, Ihrer Einspeise- oder Verbrauchsanlagen und den aktuellen gesetzlichen Vorgaben.

Das kommt darauf an. In manchen Fällen werden alle Zähler gleichzeitig getauscht in anderen Fällen werden diese nach und nach gewechselt. Wann genau welcher Zähler getauscht wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Unter anderem vom Ablauf der Eichfrist des Zählers, des Gerätetyps, Ihrer Einspeise- oder Verbrauchsanlagen und den aktuellen gesetzlichen Vorgaben.
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Wer entscheidet, welchen Zähler ich bekomme und warum?

Der Messstellenbetreiber, wie Netze BW, ist gesetzlich dazu verpflichtet, dass Energie sicher gemessen wird. Dabei ist gesetzlich vorgegeben, welcher Zähler bei Ihnen eingebaut wird. In manchen Fällen räumt das Gesetz dem Messstellenbetreiber ein, selbst zu entscheiden, welcher Zähler eingebaut wird. In jedem Fall hat der Messstellenbetreiber klare Fristen, bis wann welcher Zähler gewechselt werden muss. Innerhalb der Fristen entscheiden unterschiedliche Kriterien darüber, wann ein Zähler getauscht wird.

Der Messstellenbetreiber, wie Netze BW, ist gesetzlich dazu verpflichtet, dass Energie sicher gemessen wird. Dabei ist gesetzlich vorgegeben, welcher Zähler bei Ihnen eingebaut wird. In manchen Fällen räumt das Gesetz dem Messstellenbetreiber ein, selbst zu entscheiden, welcher Zähler eingebaut wird. In jedem Fall hat der Messstellenbetreiber klare Fristen, bis wann welcher Zähler gewechselt werden muss. Innerhalb der Fristen entscheiden unterschiedliche Kriterien darüber, wann ein Zähler getauscht wird.
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Was kostet mich der Zählerwechsel?

Der Zählerwechsel ist kostenfrei, wenn dieser von Netze BW veranlasst wurde. Erfolgt der Zählerwechsel auf Ihren Wunsch, so können Kosten entstehen. Die aktuellen Kosten können Sie unserem Preisblatt entnehmen.

Der Zählerwechsel ist kostenfrei, wenn dieser von Netze BW veranlasst wurde. Erfolgt der Zählerwechsel auf Ihren Wunsch, so können Kosten entstehen. Die aktuellen Kosten können Sie unserem Preisblatt entnehmen.
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Wann wird mein Zähler gewechselt?

Wir informieren Sie rechtzeitig vor dem Einbau schriftlich, dass ein Zählerwechsel ansteht. Wann genau Ihr Zähler getauscht wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Unter anderem vom Ablauf der Eichfrist des Zählers, des Gerätetyps, Ihrer Einspeise- oder Verbrauchsanlagen und den aktuellen gesetzlichen Vorgaben.

Wir informieren Sie rechtzeitig vor dem Einbau schriftlich, dass ein Zählerwechsel ansteht. Wann genau Ihr Zähler getauscht wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Unter anderem vom Ablauf der Eichfrist des Zählers, des Gerätetyps, Ihrer Einspeise- oder Verbrauchsanlagen und den aktuellen gesetzlichen Vorgaben.
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Wieso ist es wichtig, die Zähler zu tauschen?

Mit den "alten" konventionellen Zählern hat der Netzbetreiber keine Informationen über die verbrauchte und/oder erzeugte Energie in seinem Netz. Dies wird aber sehr wichtig, wenn in Zukunft Energie hauptsächlich aus erneuerbaren Energien gewonnen wird. Denn dann muss der Netzbetreiber jederzeit alle Daten von großen Verbrauchsanlagen, wie E-Ladesäulen oder Wärmepumpen und Einspeiseanlagen, wie Photovoltaikanlagen, erhalten. Mit diesen Daten kann das Netz auch zukünftig ausfallsicher betrieben werden. Gleichzeitig kann ein Netzbetreiber unter anderem den Zubau an E-Ladesäulen und Photovoltaikanlagen viel besser planen und integrieren. Auch der Ausbau der Stromnetze wird so effizienter.

Mit den "alten" konventionellen Zählern hat der Netzbetreiber keine Informationen über die verbrauchte und/oder erzeugte Energie in seinem Netz. Dies wird aber sehr wichtig, wenn in Zukunft Energie hauptsächlich aus erneuerbaren Energien gewonnen wird. Denn dann muss der Netzbetreiber jederzeit alle Daten von großen Verbrauchsanlagen, wie E-Ladesäulen oder Wärmepumpen und Einspeiseanlagen, wie Photovoltaikanlagen, erhalten. Mit diesen Daten kann das Netz auch zukünftig ausfallsicher betrieben werden. Gleichzeitig kann ein Netzbetreiber unter anderem den Zubau an E-Ladesäulen und Photovoltaikanlagen viel besser planen und integrieren. Auch der Ausbau der Stromnetze wird so effizienter.
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Mein Zähler ist schon alt - muss der nicht getauscht werden?

Für Zähler aller Art gibt es vom Eichamt vorgeschriebene Eichzeiten, welche von der Netze BW GmbH stets eingehalten werden. In den meisten Fällen werden diese Eichzeiten nach einer Stichproben-Prüfung der Geräte durch das Eichamt verlängert. Auch mehrfache Verlängerungen sind möglich. Wir setzen uns rechtzeitig vor Ablauf der Eichgültigkeit mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin für den Zählertausch abzustimmen.

Für Zähler aller Art gibt es vom Eichamt vorgeschriebene Eichzeiten, welche von der Netze BW GmbH stets eingehalten werden. In den meisten Fällen werden diese Eichzeiten nach einer Stichproben-Prüfung der Geräte durch das Eichamt verlängert. Auch mehrfache Verlängerungen sind möglich. Wir setzen uns rechtzeitig vor Ablauf der Eichgültigkeit mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin für den Zählertausch abzustimmen.
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Mein Zähler brummt und macht Geräusche - zählt er noch richtig?

Setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung, wenn Sie das Brummen oder die Geräusche als störend empfinden. Wir überprüfen den Zähler und tauschen diesen gegebenenfalls aus. Die Messergebnisse werden durch das Brummen erfahrungsgemäß nicht beeinflusst.

Setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung, wenn Sie das Brummen oder die Geräusche als störend empfinden. Wir überprüfen den Zähler und tauschen diesen gegebenenfalls aus. Die Messergebnisse werden durch das Brummen erfahrungsgemäß nicht beeinflusst.
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Meiner Meinung zählt mein Zähler nicht richtig - was kann ich tun?

Eine Zählerbefundprüfung wird durch eine qualifizierte Eichstelle durchgeführt. Eine kostenpflichtige, eichrechtliche Prüfung ist für jedes Messgerät möglich. Die Beauftragung erfolgt über ein Antragsformular, das Sie bitte bei den Mitarbeiter*innen unseres Zählerservices anfordern. Bitte beachten Sie, dass die anfallenden Kosten bei negativer Prüfung (Zähler zählt richtig) dem/der Auftraggeber*in in Rechnung gestellt werden.

Eine Zählerbefundprüfung wird durch eine qualifizierte Eichstelle durchgeführt. Eine kostenpflichtige, eichrechtliche Prüfung ist für jedes Messgerät möglich. Die Beauftragung erfolgt über ein Antragsformular, das Sie bitte bei den Mitarbeiter*innen unseres Zählerservices anfordern. Bitte beachten Sie, dass die anfallenden Kosten bei negativer Prüfung (Zähler zählt richtig) dem/der Auftraggeber*in in Rechnung gestellt werden.
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Mein Zähler ist falsch zugeordnet - was nun?

Bitte setzen Sie sich mit unserem Anschlussservice in Verbindung. Dieser wird die Zuordnung überprüfen und gegebenenfalls korrigieren.

Bitte setzen Sie sich mit unserem Anschlussservice in Verbindung. Dieser wird die Zuordnung überprüfen und gegebenenfalls korrigieren.
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Wie sind die Sperrzeiten meiner elektrischen Wärmepumpe, wenn diese vor dem 01.01.2024 angeschlossen wurde?

Die Sperrzeiten für Ihre elektrische Wärmepumpe sind täglich von 11:30 Uhr bis 13:00 Uhr und von 17:30 Uhr bis 19:00 Uhr.

Die Sperrzeiten für Ihre elektrische Wärmepumpe sind täglich von 11:30 Uhr bis 13:00 Uhr und von 17:30 Uhr bis 19:00 Uhr.

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Wann befindet sich mein Zähler im Hoch- bzw. Niedertarif?

Es gibt keine allgemein gültige Schaltzeit - die Zeiten können leicht voneinander abweichen. Grundsätzlich ist der Nachtstrom von ca. 22:00 Uhr bis ca. 06:00 Uhr aktiv. Für Ihre genaue Schaltzeit setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Es gibt keine allgemein gültige Schaltzeit - die Zeiten können leicht voneinander abweichen. Grundsätzlich ist der Nachtstrom von ca. 22:00 Uhr bis ca. 06:00 Uhr aktiv. Für Ihre genaue Schaltzeit setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
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Worum handelt es sich bei Hoch- (HT) und Niedertarif (NT)?

Hochtarif, umgangssprachlich auch Tagstrom genannt, und Niedertarif, oder Nachtstrom, finden Sie an sogenannten Doppel- oder auch Zweitarifzählern. Sie finden hierzulande vor allem bei Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen Verwendung. Üblicherweise ist der Niedertarif günstiger als der Hochtarif.

Hochtarif, umgangssprachlich auch Tagstrom genannt, und Niedertarif, oder Nachtstrom, finden Sie an sogenannten Doppel- oder auch Zweitarifzählern. Sie finden hierzulande vor allem bei Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen Verwendung. Üblicherweise ist der Niedertarif günstiger als der Hochtarif.

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Ist der Einbau der neuen Zähler für mich verpflichtend?

Ja, der Wechsel ist für alle unsere Kund*innen verpflichtend. Grundsätzlich entscheidet der jeweilige Messstellenbetreiber, welcher Anschluss zu welchem Zeitpunkt mit welchem Zähler ausgestattet wird. Dabei werden unter anderem der jährliche durchschnittliche Stromverbrauch oder die Leistung der Einspeisenanlage in Betracht gezogen.

Ja, der Wechsel ist für alle unsere Kund*innen verpflichtend. Grundsätzlich entscheidet der jeweilige Messstellenbetreiber, welcher Anschluss zu welchem Zeitpunkt mit welchem Zähler ausgestattet wird. Dabei werden unter anderem der jährliche durchschnittliche Stromverbrauch oder die Leistung der Einspeisenanlage in Betracht gezogen.
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Weshalb gibt es verschiedene Zähler?

Mit der Zeit haben sich die Anforderungen an Zähler stetig verändert. Musste ein Stromzähler früher nur den Verbrauch erfassen, so sollen diese zukünftig vielfältige Aufgaben übernehmen. Noch heute haben viele Kund*innen einen meist schwarzen Ferrariszähler, der nur den Stromverbrauch misst. Bis 2032 sollen alle Zähler mindestens eine digitale Anzeige haben und Informationen zu historischen Verbrauchswerten bereitstellen. In bestimmten Fällen ist der Einbau eines Smart Meters gesetzlich vorgeschrieben. Dies ist notwendig, um das Energiesystem zukünftig transparenter und weiterhin stabil zu betreiben.

Mit der Zeit haben sich die Anforderungen an Zähler stetig verändert. Musste ein Stromzähler früher nur den Verbrauch erfassen, so sollen diese zukünftig vielfältige Aufgaben übernehmen. Noch heute haben viele Kund*innen einen meist schwarzen Ferrariszähler, der nur den Stromverbrauch misst. Bis 2032 sollen alle Zähler mindestens eine digitale Anzeige haben und Informationen zu historischen Verbrauchswerten bereitstellen. In bestimmten Fällen ist der Einbau eines Smart Meters gesetzlich vorgeschrieben. Dies ist notwendig, um das Energiesystem zukünftig transparenter und weiterhin stabil zu betreiben.

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Warum erhalte ich eine Rechnung für die Zählermiete?

Bisher waren die Kosten für die Messung, sowie den Messstellenbetrieb, im Stromtarif des Stromlieferanten inbegriffen. Durch gesetzliche Änderungen müssen Lieferanten diese Kosten für den Zähler nicht mehr in den Stromrechnungen ausweisen. Ist das der Fall, so werden die Kosten direkt von uns in Rechnung gestellt.

Bisher waren die Kosten für die Messung, sowie den Messstellenbetrieb, im Stromtarif des Stromlieferanten inbegriffen. Durch gesetzliche Änderungen müssen Lieferanten diese Kosten für den Zähler nicht mehr in den Stromrechnungen ausweisen. Ist das der Fall, so werden die Kosten direkt von uns in Rechnung gestellt.
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Worin unterscheiden sich Stromlieferanten, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber?

Der Netzbetreiber (z. B. Netze BW) ist für den Aufbau, den Ausbau, sowie die Erhaltung des Stromnetzes verantwortlich. Dieses kann er verschiedenen Stromlieferanten (z. B. EnBW) zur Nutzung zur Verfügung stellen. Bei dem grundzuständigen Messstellenbetreiber (z. B. Netze BW) handelt es sich in der Regel um den Netzbetreiber vor Ort, der für den Betrieb der Zähler verantwortlich ist. Ebenfalls kann der Netzbetreiber auch die Aufgabe des Messstellenbetriebs auf ein anderes Unternehmen übertragen. Sie haben jederzeit die Möglichkeit den Messstellenbetreiber frei zu wählen.

Der Netzbetreiber (z. B. Netze BW) ist für den Aufbau, den Ausbau, sowie die Erhaltung des Stromnetzes verantwortlich. Dieses kann er verschiedenen Stromlieferanten (z. B. EnBW) zur Nutzung zur Verfügung stellen. Bei dem grundzuständigen Messstellenbetreiber (z. B. Netze BW) handelt es sich in der Regel um den Netzbetreiber vor Ort, der für den Betrieb der Zähler verantwortlich ist. Ebenfalls kann der Netzbetreiber auch die Aufgabe des Messstellenbetriebs auf ein anderes Unternehmen übertragen. Sie haben jederzeit die Möglichkeit den Messstellenbetreiber frei zu wählen.
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