Elektromobilität
Bitte beachten Sie, dass bei der Inbetriebnahme Ihrer Wallbox im Jahr 2024 die neuen Technischen Mindestanforderungen (TMA) eingehalten werden müssen. Das relevante Datum dafür ist das der Inbetriebsetzung durch Ihre Elektrofachkraft. Wir möchten darauf hinweisen, dass das Gesetz keine Übergangsfrist für diese Anforderungen vorsieht.
Ja, die Regelung zur Steuerbarkeit gilt für alle Ladeeinrichtungen, unabhängig davon, ob sie mobil sind oder fest installiert. Dies umfasst auch mobile Ladeeinrichtungen >4,2 kW Leistung an CEE Steckdosen.
Ja, wenn Ihre Wallbox nach dem 01.01.2024 errichtet wurde und eine Leistung von mindestens 4,2 kW hat haben Sie gemäß §14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Anspruch auf reduzierte Netzentgelte. Diese Reduzierung ist frei wählbar und besteht entweder aus Modul 1: einem netzbetreiberindividuellen pauschalen Betrag oder Modul 2: einer prozentualen Reduzierung des Arbeitspreises (siehe Vergleich Veröffentlichung zu § 14a EnWG der Bundesnetzagentur). Ab 2025 haben Sie außerdem die Möglichkeit, Modul 3 zu wählen, ein zeitvariables Netzentgelt. Mehr dazu finden Sie auf unserer Webseite.
Für Wallboxen, die bereits eine freiwillige Vereinbarung abgeschlossen und eine Reduzierung auf den Verbrauchspreis in Anspruch genommen haben gilt eine Übergangszeit bis zum 01.01.2029. Bis zu diesem Datum muss die Einrichtung auf die Neuregelung §14a EnWG umgestellt werden - mehr dazu auf unserer Webseite.
Wallboxen ohne Vereinbarung bleiben dauerhaft von den neuen Regelungen ausgenommen. Ein freiwilliger Wechsel ist möglich. Hierfür steht unser Kundenportal zur Verfügung.
Die Möglichkeit, dass Ihre Wallbox durch den Netzbetreiber abgeschaltet wird, hängt von der Art der Wallbox ab. Bei einer Überlastung des Stromnetzes plant der Netzbetreiber, die Leistung Ihrer Wallbox auf maximal 4,2 kW zu reduzieren. Ein Abschalten ist grundsätzlich nicht durch den Netzbetreiber vorgesehen. Es ist jedoch zu beachten, dass nicht jede Wallbox mit dieser Funktion kompatibel ist, und einige könnten sich automatisch vollständig abschalten. Daher wird empfohlen, sich vor dem Kauf Ihrer Wallbox entsprechend zu informieren.
Ja, als Netzbetreiber sind wir dazu verpflichtet, bei der Feststellung von Netzengpässen alle vorhandenen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen diskriminierungsfrei zu steuern. Das bedeutet, dass beispielsweise sowohl Ihre Wärmepumpe als auch Ihre Wallbox im Falle einer Drosselung betroffen wären.
Nein. Im Falle einer Netzengpasserkennung werden die steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach Bedarf gesteuert, ohne dass eine separate Benachrichtigung erfolgt.
Vor dem Einbau der Steuerboxen im Jahr 2026 erfolgt keine Steuerung Ihrer Wallbox. Nach dem Einbau ist eine Steuerung lediglich in absoluten Notfällen vorgesehen.
Aktuell erfolgt keine Steuerung Ihrer Wallbox durch den Netzbetreiber. Ab 2026 plant der Netzbetreiber, Steuerboxen zu installieren, die die Steuerung übernehmen. Hierbei ist wichtig, dass der Platz für die zukünftige Steuerbox bereits heute von Ihrer Elektrofachkraft vorgesehen werden sollte. Grundsätzlich bedeutet die "Steuerung Ihrer Anlage durch den Netzbetreiber", dass der Netzbetreiber die Möglichkeit hat, die Leistung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen vorübergehend zu begrenzen, um das lokale Stromnetz und Sie als Netzkunde vor Netzüberlastungen zu schützen. Diese Steuerung wird jedoch nur in absoluten Notfällen erforderlich sein. Wichtig ist, dass Ihre Versorgungssicherheit für den Netzbetreiber an erster Stelle steht. Daher wird stets eine Mindestleistung garantiert und der normale Haushaltsbedarf bleibt völlig unberührt, um Komforteinbußen zu vermeiden.
Im Prinzip ist dies möglich. Allerdings beinhaltet die Steuerung durch den Netzbetreiber eine "Dimmfunktion", die die Leistung Ihrer steuerbaren Verbrauchseinrichtung auf 4,2 kW reduzieren soll. Diese Funktion ist nicht mit jeder Wallbox kompatibel, da einige sich beim "Dimmen" möglicherweise komplett ausschalten. Daher empfiehlt es sich, vor dem Kauf entsprechend zu informieren.
Nein. Ab 01.01.2024 entfällt eine Genehmigungspflicht durch den Netzbetreiber. Ihre Elektrofachkraft muss lediglich die Inbetriebsetzung über unser Kundenportal melden.
Nicht unbedingt. Ein separater Zähler ist nur dann erforderlich, wenn Sie sich für Modul 2 zur Reduzierung der Netzentgelte entscheiden möchten. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite. Hierzu empfehlen wir eine Beratung durch Ihre Elektrofachkraft.
Nein. Es besteht keine Einbaupflicht für intelligente Messsysteme. Allerdings kann durch das Laden Ihres Elektroautos Ihr voraussichtlicher Verbrauch steigen. Ab 2025 ist nach Messstellenbetriebsgesetz der Einbau von intelligenten Messsystemen, bestehend aus einer modernen Messeinrichtung (Zähler) und einer Kommunikationseinheit (Smart Meter Gateway) ab einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 6.000 kWh verpflichtend. Für den verpflichtenden Einbau fallen keine zusätzlichen Kosten an. Die Zählermiete beträgt 20 € pro Jahr. Eine Stromzähler-Übersicht mit den dazugehörigen Kosten finden Sie auf unserer Webseite.
Ab 2025 können Sie ein weiteres Abrechnungsmodell für reduzierte Netzentgelte wählen, dafür ist ein intelligentes Messsystem eine Voraussetzung. Bitte informieren Sie sich hierzu bei Ihrer Elektrofachkraft.
Weitere Informationen zum Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) und dem Einbau von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen finden Sie zudem auf dieser Webseite der Bundesnetzagentur.
Die reduzierten Netzentgelte gelten ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme Ihrer Wallbox. Diese Vergünstigung ist jedoch ausschließlich für steuerbare Verbrauchseinrichtungen anwendbar, die ab dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurden.
Da das Netzentgelt über den Stromlieferanten an Sie weiterberechnet wird, nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Stromversorger auf. In vielen Fällen erfolgt der Ausgleich über die Jahresabschlussrechnung.
Die Netzentgeltreduzierung umfasst verschiedene Abrechnungsmodelle (Module), die von der Bundesnetzagentur festgelegt wurden. Die beiden Hauptmodule sind:
Modul 1 (Pauschaler Rabatt auf das Netzentgelt): Mit diesem Modul erhalten Sie einen netzbetreiberindividuellen pauschalen Rabatt in Höhe von 110 bis 190 Euro (brutto) im Jahr, abhängig von Ihrem Netzgebiet. Dies entspricht einer Reduzierung von 50 bis 95 Prozent des für den jährlichen Verbrauch eines Elektroautos (ca. 2.500 kWh) zu zahlenden Netzentgelts.
Modul 2 (Prozentuale Reduzierung des Arbeitspreises): Bei diesem Modul wird das Netzentgelt um 60 Prozent gesenkt, vorausgesetzt, es gibt einen separaten Zähler für Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung. Das Netzentgelt ist Teil Ihres Strompreises und macht ca. 20% davon aus. Modul 2 kann zudem mit der Umlagebefreiung für Wärmestrom kombiniert werden und ist daher besonders für Wärmepumpen geeignet. Bitte beachten Sie, dass für dieses Modul ein aktiver Antrag beim Energielieferanten gestellt werden muss, sonst wird die Pauschale aus Modul 1 als Berechnungsgrundlage genutzt.
Die Vorteile für Sie als Betreiber steuerbarer Verbrauchseinrichtungen liegen in erheblichen Kosteneinsparungen. Durch die Netzentgeltreduzierung können Sie Ihren finanziellen Aufwand für den Netzbetrieb reduzieren, insbesondere im Zusammenhang mit Elektrofahrzeugen oder anderen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen. Der genaue Nutzen hängt dabei von Ihrem gewählten Modul und den individuellen Gegebenheiten ab.
Ab 2025 haben Sie außerdem die Möglichkeit, Modul 3 zu wählen, ein zeitvariables Netzentgelt. Dieses zielt darauf ab, Lastspitzen im Netz zu reduzieren, indem Sie Ihre Verbräuche in Zeiten mit niedriger Netzauslastung verschieben. Dieses Modul ist nur in Verbindung mit Modul 1 kombinierbar.
Welches Modul für Ihr Vorhaben am geeignetsten ist, können Sie mit Ihrer Elektrofachkraft besprechen. Eine geeignete Elektrofachkraft finden Sie hier.
Ja. Zu den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gemäß § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gehören bestimmte Geräte mit einer elektrischen Leistung über 4,2 kW. Dazu zählen:
1. Private Ladeeinrichtungen bzw. Wallboxen
2. Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie (Batteriespeicher)
3. Wärmepumpenheizungen inklusive Zusatz- oder Notheizungen (z. B. Heizstäbe)
4. Anlagen zur Raumkühlung (Klimageräte)
Vor der Installation einer Wallbox sollte eine Elektrofachkraft die notwendigen Maßnahmen prüfen: In Neubauten ist dies oft unkompliziert, während bei Altbauten bauliche Anpassungen erforderlich sein können. Ihre elektrischen Anlagen müssen sowohl den technischen Anschlussbedingungen an das Niederspannungsnetz (TAB) als auch den technischen Mindestanforderungen (TMA) der Netze BW entsprechen. Seit dem 01.01.2024 wird eine Wallbox über die Elektrofachkraft Ihres Vertrauens lediglich bei uns „fertiggemeldet“, sobald diese installiert und in Betrieb genommen worden ist. Sie müssen für diesen Prozess nicht tätig werden. Weiterhin haben Sie seit dem 01.01.2024 Anspruch auf reduzierte Netzentgelte nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Dafür stehen Ihnen unterschiedliche Abrechnungsmodelle (genannt „Module“) zur Auswahl.
Modul 1: Mit diesem Modul erhalten Sie einen netzbetreiberindividuellen pauschalen Rabatt in Höhe von 110 bis 190 Euro (brutto) im Jahr, abhängig von Ihrem Netzgebiet.
Modul 2: Bei diesem Modul wird das Netzentgelt um 60 Prozent gesenkt, vorausgesetzt, es gibt einen separaten Zähler für Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung. Das Netzentgelt ist Teil Ihres Strompreises und macht ca. 20% davon aus. Bitte beachten Sie, dass für dieses Modul ein aktiver Antrag beim Energielieferanten gestellt werden muss.
Modul 3: Ab 2025 haben Sie außerdem die Möglichkeit ein zeitvariables Netzentgelt zu wählen. Dieses zielt darauf ab, Lastspitzen im Netz zu reduzieren, indem Sie Ihre Verbräuche in Zeiten mit niedriger Netzauslastung verschieben. Dieses Modul kann nur als Ergänzung zu Modul 1 gewählt werden.
Welches Modul für Ihr Vorhaben am geeignetsten ist, können Sie mit Ihrer Elektrofachkraft besprechen. Eine geeignete Elektrofachkraft finden Sie hier.
Die Netze BW ist für den Betrieb des Versorgungsnetzes verantwortlich. Bitte wenden Sie sich für eine Beratung zur Wahl und technischen Ausführung der Wallbox an Ihre Elektrofachkraft.Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Seit dem 07.12.2021 sind Stromsensoren im Vorzählerbereich bei der Netze BW zugelassen, sofern diese den Anforderungen der neu veröffentlichten Ergänzung zu den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der Netze BW entsprechen! Mehr Informationen finden Sie hier: Technische Mindestanforderungen an Stromsensoren im Vorzählerbereich(PDF)
Für die Erweiterung einer 11 kW-Wallbox oder Ladeeinrichtung ist es wichtig, dass Ihre Elektrofachkraft nach der Installation oder Leistungserhöhung die Inbetriebnahme bei uns im Kundenportal meldet. Dies gilt unabhängig davon, ob die Gesamtleistung unter oder über 12 kW liegt. Ihre Elektrofachkraft gibt hierfür die Änderungen an der bestehenden Einrichtung an.
Eine Anmeldung oder Genehmigung Ihrer Wallbox oder Ladeeinrichtung vor der Installation ist nicht erforderlich. Unabhängig von der Leistung, ob bis zu 12 kW oder darüber, meldet Ihre Elektrofachkraft lediglich die Inbetriebnahme nach der Installation über unser Kundenportal.
Insbesondere im privaten Bereich sind die Standzeiten von E-Fahrzeugen deutlich höher als die benötigte Ladezeit. Das bietet Flexibilität, die wir durch netzdienliches Lademanagement nutzen können. Beim Lademanagement wird die zur Verfügung stehende Ladeleistung zeitweise an die Kapazität des Stromnetzes angeglichen. So können in kürzerer Zeit mehr private Ladestationen in das bestehende Stromnetz integriert werden, ohne dabei die Versorgungssicherheit zu gefährden.
Neben der technischen Analyse haben wir auch die Kundenakzeptanz von Leistungsanpassungen bei Ladevorgängen untersucht. Da die meisten Ladevorgänge in den Abend- und Nachstunden stattfinden, fühlten sich beispielsweise im NETZlabor E-Mobility-Carré 93% der Testkund*innen nicht durch Lademanagement eingeschränkt.
Die Elektromobilität stellt mit zunehmenden Anmeldezahlen von Ladeinfrastruktur eine Herausforderung für unser Stromnetz dar. Ob das Stromnetz bereits heute für die Anforderungen der Elektromobilität ausgelegt ist, hängt von Standort, Netztopologie, Leistungsbedarf der Kunden und weiteren individuellen Faktoren ab. Dennoch ermöglicht uns die frühzeitige Einbindung in den Aufbau von Ladeinfrastruktur einen vorausschauenden und bedarfsgerechten Netzausbau. Das Ziel ist es, in kürzerer Zeit mehr private Ladestationen ins Stromnetz integrieren zu können, ohne dabei die Versorgungssicherheit zu gefährden. Deshalb entwickeln wir als Netze BW unser Stromnetz kontinuierlich weiter.
Dies ist von der Größe des Netzanschlusses und den noch freien Reserven abhängig. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Elektrofachkraft Ihres Vertrauens.
Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Eine generell gültige Antwort auf die Frage gibt es nicht. Es gibt individuelle Gegebenheiten, bei denen in Kombination mit einem Lastmanagement die Bestandsleistung ausreichend sein kann. Andererseits kann auch eine Leistungserhöhung mittels Sicherungserhöhung, Zuleitungsaustausch oder Neuanschluss erforderlich werden. Je nachdem wie die Bedingungen vor Ort sind, ist eine individuelle Lösung durch Ihre Elektrofachkraft oder Ihre*n Planer*in zu erarbeiten und bei uns anzufragen. Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Der begrenzte Leistungswert beschreibt die maximaltechnisch angemeldete Summenleistung. Die gleichzeitig benötigte Gesamtleistung wird durch ein Lastmanagement begrenzt und ist geringer als die tatsächlich installierte Leistung.
Bitte beachten Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen:
Für Eigentümer*innen: Für bauliche Veränderungen am Hausanschluss benötigen wir die Einverständniserklärung der Eigentümergemeinschaft. Weitere Informationen zur Rechtsgrundlage finden Sie hier.
Unser Tipp: Fassen Sie Ihre Anfrage mit dem Bedarf Ihrer Miteigentümer*innen zusammen, um Kosten zu reduzieren.
Für Mieter*innen: Wenden Sie sich an Ihren Vermieter bzw. Ihre Vermieterin und teilen ihm / ihr den Wunsch zur Installation einer Wallbox für Elektrofahrzeuge mit. Weitere Informationen zur Rechtsgrundlage finden Sie hier.
Bitte sprechen Sie bei geplanter Ladeinfrastruktur im Mehrfamilienhaus zunächst mit Ihrer Elektrofachkraft. Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Mieter*innen bzw. die Wohneigentümergemeinschaft (WEG) benötigen die Zustimmung des/der Vermieters/Vermieterin bzw. der WEG, um Wallboxen anzufragen/anzumelden.
Um eine teure Überdimensionierung des Netzanschlusses für Mehrfamilienhäuser zu vermeiden, empfehlen wir ein sogenanntes Lastmanagement. Die verfügbare Netzanschlussleistung kann durch ein Lastmanagementsystem optimal auf alle zu ladenden Elektrofahrzeuge verteilt werden. So verhindern Sie Lastspitzen, die zur Erhebung eines höheren Baukostenzuschusses führen können.
Ja, sofern Ihre Elektrofachkraft die Verfügbarkeit der gewünschten Leistung am Netzanschluss geprüft hat.
Die Netze BW ist für den Betrieb des Versorgungsnetzes verantwortlich. Für die Installation eines Lastmanagements wenden Sie sich bitte an Ihre Elektrofachkraft.
Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Nein, die Netze BW ist für den Betrieb des Versorgungsnetzes verantwortlich. Bitte wenden Sie sich für eine Beratung zur technischen Ausführung der Wallbox an Ihre Elektrofachkraft.
Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Sie sind Mieter*in? Wenden Sie sich an Ihren Vermieter bzw. Ihre Vermieterin und teilen ihm / ihr den Wunsch zur Installation einer Wallbox mit.
Nein, die Netze BW ist für den Betrieb des Versorgungsnetzes verantwortlich und bietet keine Wallboxen zum Kauf oder zur Miete an. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an einen Anbieter für Wallboxen oder Ihre Elektrofachkraft.
Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Sie sind Mieter*in? Wenden Sie sich an Ihren Vermieter bzw. Ihre Vermieterin und teilen ihm / ihr den Wunsch zur Installation einer Wallbox mit.
Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Bitte wenden Sie sich für eine Beratung zur technischen Ausführung der Wallbox an Ihre Elektrofachkraft. Diese kann für Sie bei einer individuellen Beratung unterstützen.
Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Sie sind Mieter*in? Wenden Sie sich an Ihren Vermieter bzw. Ihre Vermieterin und teilen ihm / ihr den Wunsch zur Installation einer Wallbox mit.
Nein. Aufgabe der Netze BW ist der sichere Betrieb des Stromnetzes. Eine Beratung, welche Ladeinfrastruktur für Ihre individuellen Anforderungen passend wäre, können wir leider nicht leisten. Bitte gehen Sie hierfür auf Ihre Elektrofachkraft zu. Sie kennt Ihre Hausinstallation und kann Sie bei Ihrer Planung unterstützen. Wir unterstützen dann gerne beim konkreten Anfrage- und Anmeldeprozess. Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Dies ist von mehreren Faktoren abhängig und kann daher nicht pauschal beantwortet werden. Es kommt u.a. auf Ihre Vertragskonditionen mit Ihrem Stromlieferanten an. Darüber hinaus muss von einer Elektrofachkraft die Installation vor Ort auf mögliche Änderungen/ Erweiterungen geprüft werden.
Bei bestehenden Anlagen kann durch den Einbau einer Wallbox eine Änderung am Hausanschluss, sowie eine Änderung des Zählerplatzes und/oder der Elektroinstallation notwendig werden. Bitte besprechen Sie Ihr Vorhaben mit Ihrer Elektrofachkraft. Sie kann mit Ihnen vor Ort die notwendigen Maßnahmen festlegen und die Kosten hierfür ermitteln. Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Sie sind Mieter*in? Wenden Sie sich an Ihren Vermieter bzw. Ihre Vermieterin und teilen ihm / ihr den Wunsch zur Installation einer Wallbox mit.
Bitte lassen Sie sich durch Ihre Elektrofachkraft beraten. Diese erläutert Ihnen die technischen Möglichkeiten, die individuell bei Ihnen vor Ort möglich sind und kann Sie bei der Umsetzung der Maßnahme wie eine Sicherungserhöhung ihres Hausanschlusses oder ein Lastmanagement unterstützen. Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Es kann keine allgemeingültige Auskunft über vorhandene Kapazitäten im Stromnetz gegeben werden. Wenden Sie sich hierzu bitte direkt an Ihre Elektrofachkraft. Durch diese ist die gleichzeitig benötigte Leistung am Netzanschluss zu ermitteln - anhand dieser werden dann die notwendigen Maßnahmen am Netzanschluss bestimmt.
Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Die Frage ist beispielsweise bei freistehenden Garagen wichtig, bei denen bislang keine Stromversorgung besteht. Sprechen Sie hierzu Ihre Elektrofachkraft an. Sie muss vor Ort beurteilen, ob alle technisch notwendigen Einrichtungen in oder an der Garage vorschriftsgemäß installiert werden können (Hausanschlusskasten, Zählerschrank oder Zähleranschlusssäule). Bei einer Zähleranschlusssäule an der Garage muss zusätzlich geprüft werden, auf welchem Grundstück sich diese befindet. Gegebenenfalls ist eine Zustimmung des / der Eigentümers / Eigentümerin erforderlich. Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Sie sind Mieter*in? Wenden Sie sich an Ihren Vermieter bzw. Ihre Vermieterin und teilen ihm / ihr den Wunsch zur Installation einer Wallbox mit.
Bitte sprechen Sie bei geplanter Ladeinfrastruktur zunächst mit Ihrer Elektrofachkraft. Sie beurteilt/ ertüchtigt die Elektroinstallation vor Ort sowie die Leistung des Netzanschlusses. Bei Bedarf stellt sie einen Antrag zum Verstärken des Netzanschlusses.
Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Sie sind Mieter*in? Wenden Sie sich an Ihren Vermieter bzw. Ihre Vermieterin und teilen ihm/ ihr den Wunsch zur Installation einer Wallbox mit.
Ja. Für den Anschluss einer Wallbox wird Drehstrom mit 400 Volt und 16 bzw. 32 Ampere benötigt. Dies ist Expertensache! Bitte beauftragen Sie hierzu eine Elektrofachkraft.
Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Sie sind Mieter*in? Wenden Sie sich an Ihren Vermieter bzw. Ihre Vermieterin und teilen ihm / ihr den Wunsch zur Installation einer Wallbox mit.
Mit der Meldung der Inbetriebnahme durch Ihre Elektrofachkraft an die Netze BW kann Ihr Elektrofahrzeug Zuhause geladen werden.
Die Netze BW ist für den Betrieb des Versorgungsnetzes verantwortlich. Für die Installation Ihrer Wallbox wenden Sie sich bitte an Ihre Elektrofachkraft.
Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Sie sind Mieter*in? Wenden Sie sich an Ihren Vermieter bzw. Ihre Vermieterin und teilen ihm/ihr den Wunsch zur Installation einer Wallbox mit.
Unter der gleichzeitig benötigten Gesamtleistung versteht man die maximale elektrische Leistung, die zu einem bestimmten Zeitpunkt von allen angeschlossenen Verbrauchern tatsächlich bezogen wird. Ein Lastmanagement-System hilft Ihnen, diese Spitzenlast zu reduzieren, indem es den Betrieb verschiedener Verbraucher zeitlich steuert und so die Gesamtbelastung des Netzanschlusses optimiert.
Wenn keine Leistungserhöhungen beim Netzbetreiber notwendig werden, entstehen lediglich die Kosten für Ihre Elektrofachkraft. Diese können individuell je nach Gegebenheiten und Aufwand ausfallen.
Werden Leistungserhöhungen oder Anschlussänderungen durch die Netze BW notwendig, entstehen weitere Kosten für Sie. Diese können Sie dem nachfolgendem Dokument entnehmen: Ergänzende Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
sowie Kostenerstattungsregelungen.
Diese Frage beantwortet Ihnen Ihre Elektrofachkraft oder ein Anbieter von Wallboxen beantworten. Die Netze BW ist für den Betrieb des Versorgungsnetzes verantwortlich und bietet keine Wallboxen zum Kauf oder zur Miete an. Eine allgemeingültige Aussage zu den Kosten einer Wallbox kann nicht getroffen werden. Bitte wenden Sie sich direkt an einen Anbieter von Wallboxen oder Ihre Elektrofachkraft.
Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Informationen über aktuelle Förderungen finden Sie beispielsweise auf Webseite der KfW (Link: Bank aus Verantwortung | KfW). Viele Förderungen sind zeitlich begrenzt - verschaffen Sie sich am besten auf den Webseiten von Fördergebern einen aktuellen Überblick. Zusätzlich zu Förderungen auf Bundesebene kann es noch Fördermöglichkeiten auf Landesebene oder kommunaler Ebene geben. Besuchen Sie hierzu gerne auch die Webseite Ihrer Gemeinde.