Elektromobilität
Häufige Fragen zum Thema Elektromobilität
FAQ zu "Elektromobilität"
Sie sind Mieter*in? Wenden Sie sich an Ihren Vermieter bzw. Ihre Vermieterin und teilen ihm / ihr den Wunsch zur Installation einer Wallbox mit.
Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
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Für Eigentümer*innen: Für bauliche Veränderungen am Hausanschluss benötigen wir die Einverständniserklärung der Eigentümergemeinschaft. Weitere Informationen zur Rechtsgrundlage finden Sie hier.
Unser Tipp: Fassen Sie Ihre Anfrage mit dem Bedarf Ihrer Miteigentümer*innen zusammen, um Kosten zu reduzieren.
Für Mieter*innen: Wenden Sie sich an Ihren Vermieter bzw. Ihre Vermieterin und teilen ihm / ihr den Wunsch zur Installation einer Wallbox für Elektrofahrzeuge mit. Weitere Informationen zur Rechtsgrundlage finden Sie hier.
Mieter*innen bzw. die Wohneigentümergemeinschaft (WEG) benötigen die Zustimmung des/der Vermieters/Vermieterin bzw. der WEG, um Wallboxen anzufragen/anzumelden.
Um eine teure Überdimensionierung des Netzanschlusses für Mehrfamilienhäuser zu vermeiden, empfehlen wir ein sogenanntes Lastmanagement. Die verfügbare Netzanschlussleistung kann durch ein Lastmanagementsystem optimal auf alle zu ladenden Elektrofahrzeuge verteilt werden. So verhindern Sie Lastspitzen, die zur Erhebung eines höheren Baukostenzuschusses führen können.
Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Werden Leistungserhöhungen oder Anschlussänderungen durch die Netze BW notwendig, entstehen weitere Kosten für Sie. Diese können Sie dem nachfolgendem Dokument entnehmen: Ergänzende Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
sowie Kostenerstattungsregelungen.
Diese Frage kann Ihnen Ihre Elektrofachkraft oder ein Anbieter von Wallboxen beantworten. Die Netze BW ist für den Betrieb des Versorgungsnetzes verantwortlich und bietet keine Wallboxen zum Kauf oder zur Miete an. Eine allgemeingültige Aussage zu den Kosten einer Wallbox kann nicht getroffen werden. Bitte wenden Sie sich direkt an einen Anbieter von Wallboxen oder Ihre Elektrofachkraft.
Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Die Anmeldung einer Wallbox erfolgt durch einen eingetragenen Elektroinstallateurbetrieb. Hier sind die Schritte, die Sie befolgen sollten:
Elektrofachkraft beauftragen: Beauftragen Sie einen eingetragenen Elektroinstallateurbetrieb, der die Installation der Wallbox durchführt. Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Technische Anforderungen: Stellen Sie sicher, dass alle technischen Anforderungen und Vorschriften eingehalten werden. Ihr Elektroinstallateurbetrieb wird diese Anforderungen kennen und umsetzen.
Meldung der Inbetriebnahme: Der beauftragte Elektroinstallateur meldet die Inbetriebnahme der Wallbox über das Kundenportal der Netze BW. Der Installateurbetrieb muss vorher sicherstellen, dass die Hausinstallation für den Anschluss der Wallbox geeignet ist.
Weitere Informationen zur Elektromobilität und zur Installation von Ladeeinrichtungen finden Sie hier.
Die Möglichkeit, dass Ihre Wallbox durch den Netzbetreiber abgeschaltet wird, hängt von der Art der Wallbox ab. Bei einer Überlastung des Stromnetzes plant der Netzbetreiber, die Leistung Ihrer Wallbox auf maximal 4,2 kW zu reduzieren. Ein Abschalten ist grundsätzlich nicht durch den Netzbetreiber vorgesehen. Es ist jedoch zu beachten, dass nicht jede Wallbox mit dieser Funktion kompatibel ist, und einige könnten sich automatisch vollständig abschalten. Daher wird empfohlen, sich vor dem Kauf Ihrer Wallbox entsprechend zu informieren.
1. Private Ladeeinrichtungen bzw. Wallboxen
2. Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie (Batteriespeicher)
3. Wärmepumpenheizungen inklusive Zusatz- oder Notheizungen (z. B. Heizstäbe)
4. Anlagen zur Raumkühlung (Klimageräte)
Ab 2025 können Sie ein weiteres Abrechnungsmodell für reduzierte Netzentgelte wählen, dafür ist ein intelligentes Messsystem eine Voraussetzung. Bitte informieren Sie sich hierzu bei Ihrer Elektrofachkraft.
Weitere Informationen zum Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) und dem Einbau von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen finden Sie zudem auf dieser Webseite der Bundesnetzagentur.
Modul 1: Mit diesem Modul erhalten Sie einen netzbetreiberindividuellen pauschalen Rabatt in Höhe von 110 bis 190 Euro (brutto) im Jahr, abhängig von Ihrem Netzgebiet.
Modul 2: Bei diesem Modul wird das Netzentgelt um 60 Prozent gesenkt, vorausgesetzt, es gibt einen separaten Zähler für Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung. Das Netzentgelt ist Teil Ihres Strompreises und macht ca. 20% davon aus. Bitte beachten Sie, dass für dieses Modul ein aktiver Antrag beim Energielieferanten gestellt werden muss.
Modul 3: Ab 2025 haben Sie außerdem die Möglichkeit ein zeitvariables Netzentgelt zu wählen. Dieses zielt darauf ab, Lastspitzen im Netz zu reduzieren, indem Sie Ihre Verbräuche in Zeiten mit niedriger Netzauslastung verschieben. Dieses Modul kann nur als Ergänzung zu Modul 1 gewählt werden.
Welches Modul für Ihr Vorhaben am geeignetsten ist, können Sie mit Ihrer Elektrofachkraft besprechen. Eine geeignete Elektrofachkraft finden Sie hier.
Neben der technischen Analyse haben wir auch die Kundenakzeptanz von Leistungsanpassungen bei Ladevorgängen untersucht. Da die meisten Ladevorgänge in den Abend- und Nachstunden stattfinden, fühlten sich beispielsweise im NETZlabor E-Mobility-Carré 93% der Testkund*innen nicht durch Lademanagement eingeschränkt.
Wallboxen ohne Vereinbarung bleiben dauerhaft von den neuen Regelungen ausgenommen. Ein freiwilliger Wechsel ist möglich. Hierfür steht unser Kundenportal zur Verfügung.
Modul 1 (Pauschaler Rabatt auf das Netzentgelt): Mit diesem Modul erhalten Sie einen netzbetreiberindividuellen pauschalen Rabatt in Höhe von 110 bis 190 Euro (brutto) im Jahr, abhängig von Ihrem Netzgebiet. Dies entspricht einer Reduzierung von 50 bis 95 Prozent des für den jährlichen Verbrauch eines Elektroautos (ca. 2.500 kWh) zu zahlenden Netzentgelts.
Modul 2 (Prozentuale Reduzierung des Arbeitspreises): Bei diesem Modul wird das Netzentgelt um 60 Prozent gesenkt, vorausgesetzt, es gibt einen separaten Zähler für Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung. Das Netzentgelt ist Teil Ihres Strompreises und macht ca. 20% davon aus. Modul 2 kann zudem mit der Umlagebefreiung für Wärmestrom kombiniert werden und ist daher besonders für Wärmepumpen geeignet. Bitte beachten Sie, dass für dieses Modul ein aktiver Antrag beim Energielieferanten gestellt werden muss, sonst wird die Pauschale aus Modul 1 als Berechnungsgrundlage genutzt.
Die Vorteile für Sie als Betreiber steuerbarer Verbrauchseinrichtungen liegen in erheblichen Kosteneinsparungen. Durch die Netzentgeltreduzierung können Sie Ihren finanziellen Aufwand für den Netzbetrieb reduzieren, insbesondere im Zusammenhang mit Elektrofahrzeugen oder anderen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen. Der genaue Nutzen hängt dabei von Ihrem gewählten Modul und den individuellen Gegebenheiten ab.
Ab 2025 haben Sie außerdem die Möglichkeit, Modul 3 zu wählen, ein zeitvariables Netzentgelt. Dieses zielt darauf ab, Lastspitzen im Netz zu reduzieren, indem Sie Ihre Verbräuche in Zeiten mit niedriger Netzauslastung verschieben. Dieses Modul ist nur in Verbindung mit Modul 1 kombinierbar.
Welches Modul für Ihr Vorhaben am geeignetsten ist, können Sie mit Ihrer Elektrofachkraft besprechen. Eine geeignete Elektrofachkraft finden Sie hier.