Elektromobilität
Häufige Fragen zum Thema Elektromobilität
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FAQ zu "Elektromobilität"
Bitte sprechen Sie bei geplanter Ladeinfrastruktur zunächst mit Ihrer Elektrofachkraft. Sie beurteilt/ ertüchtigt die Elektroinstallation vor Ort sowie die Leistung des Netzanschlusses. Bei Bedarf stellt sie einen Antrag zum Verstärken des Netzanschlusses.
Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Sie sind Mieter*in? Wenden Sie sich an Ihren Vermieter bzw. Ihre Vermieterin und teilen ihm/ ihr den Wunsch zur Installation einer Wallbox mit.
Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
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Bei bestehenden Anlagen kann durch den Einbau einer Wallbox eine Änderung am Hausanschluss, sowie eine Änderung des Zählerplatzes und/oder der Elektroinstallation notwendig werden. Bitte besprechen Sie Ihr Vorhaben mit Ihrer Elektrofachkraft. Sie kann mit Ihnen vor Ort die notwendigen Maßnahmen festlegen und die Kosten hierfür ermitteln. Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Sie sind Mieter*in? Wenden Sie sich an Ihren Vermieter bzw. Ihre Vermieterin und teilen ihm / ihr den Wunsch zur Installation einer Wallbox mit.
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Bitte lassen Sie sich durch Ihre Elektrofachkraft beraten. Diese erläutert Ihnen die technischen Möglichkeiten, die individuell bei Ihnen vor Ort möglich sind und kann Sie bei der Umsetzung der Maßnahme wie eine Sicherungserhöhung ihres Hausanschlusses oder ein Lastmanagement unterstützen. Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Dies ist von mehreren Faktoren abhängig und kann daher nicht pauschal beantwortet werden. Es kommt u.a. auf Ihre Vertragskonditionen mit Ihrem Stromlieferanten an. Darüber hinaus muss von einer Elektrofachkraft die Installation vor Ort auf mögliche Änderungen/ Erweiterungen geprüft werden.
Die Netze BW ist für den Betrieb des Versorgungsnetzes verantwortlich. Für die Installation Ihrer Wallbox wenden Sie sich bitte an Ihre Elektrofachkraft.
Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Sie sind Mieter*in? Wenden Sie sich an Ihren Vermieter bzw. Ihre Vermieterin und teilen ihm/ihr den Wunsch zur Installation einer Wallbox mit.
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Ja. Für den Anschluss einer Wallbox wird Drehstrom mit 400 Volt und 16 bzw. 32 Ampere benötigt. Dies ist Expertensache! Bitte beauftragen Sie hierzu eine Elektrofachkraft.
Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
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Nicht unbedingt. Ein separater Zähler ist nur dann erforderlich, wenn Sie sich für Modul 2 zur Reduzierung der Netzentgelte entscheiden möchten. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite. Hierzu empfehlen wir eine Beratung durch Ihre Elektrofachkraft.
Nein. Es besteht keine Einbaupflicht für intelligente Messsysteme. Allerdings kann durch das Laden Ihres Elektroautos Ihr voraussichtlicher Verbrauch steigen. Ab 2025 ist nach Messstellenbetriebsgesetz der Einbau von intelligenten Messsystemen, bestehend aus einer modernen Messeinrichtung (Zähler) und einer Kommunikationseinheit (Smart Meter Gateway) ab einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 6.000 kWh verpflichtend. Für den verpflichtenden Einbau fallen keine zusätzlichen Kosten an. Die Zählermiete beträgt 20 € pro Jahr. Eine Stromzähler-Übersicht mit den dazugehörigen Kosten finden Sie auf unserer Webseite.
Ab 2025 können Sie ein weiteres Abrechnungsmodell für reduzierte Netzentgelte wählen, dafür ist ein intelligentes Messsystem eine Voraussetzung. Bitte informieren Sie sich hierzu bei Ihrer Elektrofachkraft.
Weitere Informationen zum Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) und dem Einbau von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen finden Sie zudem auf dieser Webseite der Bundesnetzagentur.
Ab 2025 können Sie ein weiteres Abrechnungsmodell für reduzierte Netzentgelte wählen, dafür ist ein intelligentes Messsystem eine Voraussetzung. Bitte informieren Sie sich hierzu bei Ihrer Elektrofachkraft.
Weitere Informationen zum Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) und dem Einbau von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen finden Sie zudem auf dieser Webseite der Bundesnetzagentur.
Nein. Ab 01.01.2024 entfällt eine Genehmigungspflicht durch den Netzbetreiber. Ihre Elektrofachkraft muss lediglich die Inbetriebsetzung über unser Kundenportal melden.