Zähler

Häufige Fragen zum Thema Zähler

Diese FAQ-Sammlung gibt Ihnen Antworten auf die uns am häufigsten gestellten Fragen – vielleicht ist ja auch Ihre dabei.

Sie fragen — wir antworten

Allgemeine Fragen zum Zähler

Worin unterscheiden sich Stromlieferanten, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber?

Der Netzbetreiber (z. B. Netze BW) ist für den Aufbau, den Ausbau, sowie die Erhaltung des Stromnetzes verantwortlich. Dieses kann er verschiedenen Stromlieferanten (z. B. EnBW) zur Nutzung zur Verfügung stellen. Bei dem grundzuständigen Messstellenbetreiber (z. B. Netze BW) handelt es sich in der Regel um den Netzbetreiber vor Ort, der für den Betrieb der Zähler verantwortlich ist. Ebenfalls kann der Netzbetreiber auch die Aufgabe des Messstellenbetriebs auf ein anderes Unternehmen übertragen. Sie haben jederzeit die Möglichkeit den Messstellenbetreiber frei zu wählen.

Warum erhalte ich eine Rechnung für die Zählermiete?

Bisher waren die Kosten für die Messung, sowie den Messstellenbetrieb, im Stromtarif des Stromlieferanten inbegriffen. Durch gesetzliche Änderungen müssen Lieferanten diese Kosten für den Zähler nicht mehr in den Stromrechnungen ausweisen. Ist das der Fall, so werden die Kosten direkt von uns in Rechnung gestellt.

Warum gibt es überhaupt verschiedene Zähler?

Mit der Zeit haben sich die Anforderungen an Zähler stetig verändert. Musste ein Stromzähler früher nur den Verbrauch erfassen, so sollen diese zukünftig vielfältige Aufgaben übernehmen. Noch heute haben viele Kund*innen einen meist schwarzen Ferrariszähler, der nur den Stromverbrauch misst. Bis 2032 sollen alle Zähler mindestens eine digitale Anzeige haben und Informationen zu historischen Verbrauchswerten bereitstellen. In bestimmten Fällen ist der Einbau eines Smart Meters gesetzlich vorgeschrieben. Dies ist notwendig, um das Energiesystem zukünftig transparenter und weiterhin stabil zu betreiben.

Ist der Einbau der neuen Zähler für mich verpflichtend?

Ja, der Wechsel ist für alle unsere Kund*innen verpflichtend. Grundsätzlich entscheidet der jeweilige Messstellenbetreiber, welcher Anschluss zu welchem Zeitpunkt mit welchem Zähler ausgestattet wird. Dabei werden unter anderem der jährliche durchschnittliche Stromverbrauch oder die Leistung der Einspeisenanlage in Betracht gezogen.

Worum handelt es sich bei Hoch- (HT) und Niedertarif (NT)?

Hochtarif, umgangssprachlich auf Tagstrom genannt, und Niedertarif, oder Nachtstrom, finden Sie an sogenannten Doppel- oder auch Zweitarifzählern. Sie finden hierzulande vor allem bei Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen Verwendung. Üblicherweise ist der Niedertarif günstiger als der Hochtarif.

Wann befindet sich mein Zähler im Hoch- bzw. Niedertarif?

Es gibt keine allgemein gültige Schaltzeit - die Zeiten können leicht voneinander abweichen. Grundsätzlich ist der Nachtstrom von ca. 22:00 Uhr bis ca. 06:00 Uhr aktiv. Für Ihre genaue Schaltzeit setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Wann ist meine elektrische Wärmepumpe gesperrt?

Die Sperrzeiten für Ihre elektrische Wärmepumpe sind täglich von 11:30 Uhr bis 13:00 Uhr und von 17:30 Uhr bis 19:00 Uhr.

Mein Zähler ist falsch zugeordnet - was nun?

Bitte setzen Sie sich mit unserem Anschlussservice in Verbindung. Dieser wird die Zuordnung überprüfen und gegebenenfalls korrigieren.

Meiner Meinung zählt mein Zähler nicht richtig - was kann ich tun?

Eine Zählerbefundprüfung wird durch eine qualifizierte Eichstelle durchgeführt. Eine kostenpflichtige, eichrechtliche Prüfung ist für jedes Messgerät möglich. Die Beauftragung erfolgt über ein Antragsformular, das Sie bitte bei den Mitarbeiter*innen unseres Zählerservices anfordern. Bitte beachten Sie, dass die anfallenden Kosten bei negativer Prüfung (Zähler zählt richtig) dem/der Auftraggeber*in in Rechnung gestellt werden.

Mein Zähler brummt und macht Geräusche - zählt er noch richtig?

Setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung, wenn Sie das Brummen oder die Geräusche als störend empfinden. Wir überprüfen den Zähler und tauschen diesen gegebenenfalls aus. Die Messergebnisse werden durch das Brummen erfahrungsgemäß nicht beeinflusst.

Fragen zum Zählerwechsel & Zählereinbau

Mein Zähler ist schon alt - muss der nicht getauscht werden?

Für Zähler aller Art gibt es vom Eichamt vorgeschriebene Eichzeiten, welche von der Netze BW GmbH stets eingehalten werden. In den meisten Fällen werden diese Eichzeiten nach einer Stichproben-Prüfung der Geräte durch das Eichamt verlängert. Auch mehrfache Verlängerungen sind möglich. Wir setzen uns rechtzeitig vor Ablauf der Eichgültigkeit mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin für den Zählertausch abzustimmen.

Wieso ist es wichtig, die Zähler zu tauschen?

Mit den "alten" konventionellen Zählern hat der Netzbetreiber keine Informationen über die verbrauchte und/oder erzeugte Energie in seinem Netz. Dies wird aber sehr wichtig, wenn in Zukunft Energie hauptsächlich aus erneuerbaren Energien gewonnen wird. Denn dann muss der Netzbetreiber jederzeit alle Daten von großen Verbrauchsanlagen, wie E-Ladesäulen oder Wärmepumpen und Einspeiseanlagen, wie Photovoltaikanlagen, erhalten. Mit diesen Daten kann das Netz auch zukünftig ausfallsicher betrieben werden. Gleichzeitig kann ein Netzbetreiber unter anderem den Zubau an E-Ladesäulen und Photovoltaikanlagen viel besser planen und integrieren. Auch der Ausbau der Stromnetze wird so effizienter.

Wann wird mein Zähler gewechselt?

Wir informieren Sie rechtzeitig vor dem Einbau schriftlich, dass ein Zählerwechsel ansteht. Wann genau Ihr Zähler getauscht wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Unter anderem vom Ablauf der Eichfrist des Zählers, des Gerätetyps, Ihrer Einspeise- oder Verbrauchsanlagen und den aktuellen gesetzlichen Vorgaben

Was kostet mich der Zählerwechsel?

Der Zählerwechsel ist kostenfrei, wenn dieser von Netze BW veranlasst wurde. Erfolgt der Zählerwechsel auf Ihren Wunsch, so entstehen Mehraufwände. Daher wird für einen solchen außerplanmäßigen Wechsel eine "Wechselgebühr" fällig. Diese Gebühr beträgt aktuell 116,62 €.

Wer entscheidet, welchen Zähler ich bekomme und warum?

Der Messstellenbetreiber, wie Netze BW, ist gesetzlich dazu verpflichtet, dass Energie sicher gemessen wird. Dabei ist gesetzlich vorgegeben, welcher Zähler bei Ihnen eingebaut wird. In manchen Fällen räumt das Gesetz dem Messstellenbetreiber ein, selbst zu entscheiden, welcher Zähler eingebaut wird. In jedem Fall hat der Messstellenbetreiber klare Fristen, bis wann welcher Zähler gewechselt werden muss. Innerhalb der Fristen entscheiden unterschiedliche Kriterien darüber, wann ein Zähler getauscht wird.

Ich habe mehrere Zähler. Werden diese alle gleichzeitig gewechselt?

Das kommt darauf an. In manchen Fällen werden alle Zähler gleichzeitig getauscht in anderen Fällen werden diese nach und nach gewechselt. Wann genau welcher Zähler getauscht wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Unter anderem vom Ablauf der Eichfrist des Zählers, des Gerätetyps, Ihrer Einspeise- oder Verbrauchsanlagen und den aktuellen gesetzlichen Vorgaben.

Was ist, wenn ich an dem Terminvorschlag nicht kann?

Kein Problem. Auf dem Schreiben, in welchem wir Ihnen den Termin zum Einbau übermittelt haben, finden Sie die Kontaktdaten der zuständigen Abteilung. Melden Sie sich einfach per E-Mail oder telefonisch bei den dort hinterlegten Kontakten.

Was passiert mit dem alten Zähler?

Die ausgebauten Zähler, die der Netze BW gehören, werden nach Möglichkeit vollständig recycelt. Sollte der ausgebaute Zähler den technischen und gesetzlichen Anforderungen genügen, so kann dieser zurückgesetzt und erneut verwendet werden.

Welcher Zähler wird bei mir eingebaut?

Die Entscheidung, welcher neue Zähler bei Ihnen verbaut wird, teilen wir Ihnen schriftlich mit. Sie erhalten in der Regel eine moderne Messeinrichtung oder ein Smart Meter, auch intelligentes Messsystem genannt. Die Unterschiede und Voraussetzungen für die Zähler haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

Wer führt den Wechsel durch?

Die Installation vor Ort übernimmt ein*e Monteur*in der Netze BW oder einer beauftragten Firma durch. Selbstverständlich kann sich unsere Fachkraft mit einem Lichtbildausweis der Netze BW GmbH ausweisen.

Muss ich zwingend persönlich vor Ort sein?

hre Anwesenheit während des Wechsels ist nicht erforderlich. Auch kann gerne eine nebenan wohnende oder eine andere bevollmächtigte Person vor Ort sein, um uns den Zugang zum Zähler zu ermöglichen.

Darf der/die Installateur*in die Plomben entfernen?

Ja, im Nachgang muss der/die Installateur*in dies jedoch beim Anschlussservice melden, damit eine neue Plombe angebracht wird.

Muss ich für den Wechsel etwas beachten?

Eventuell müssen wir für den Wechsel Ihre Stromversorgung kurzzeitig unterbrechen. Bitte trennen Sie deshalb elektrische Geräte während dieser Zeit sicherheitshalber vom Netz.

Fragen zur modernen Messeinrichtung

Warum bekomme ich eine moderne Messeinrichtung?

In Deutschland müssen bis 2032 alle Stromzähler digitalisiert sein. Das heißt, es dürfen keine mechanischen Zähler mehr verbaut sein. Netze BW baut daher alle Stromzähler im Netzgebiet zu modernen Messeinrichtungen oder Smart Metern um.

Wann bekomme ich die moderne Messeinrichtung?

Spätestens drei Monate vor dem Einbau Ihrer modernen Messeinrichtung erhalten Sie automatisch ein Schreiben von uns. Wir kündigen mit dieser Post an, dass Ihr analoger Stromzähler demnächst durch einen digitalen Stromzähler ersetzt wird. Zwei Wochen vor dem Einbau erhalten Sie schriftlich einen Terminvorschlag für den Wechsel von uns.

Wie erfolgen der Einbau und die Inbetriebnahme?

Ein Monteur oder eine Monteurin der Netze BW oder von einem unserer Dienstleister erscheint zum angekündigten Termin bei Ihnen und baut die moderne Messeinrichtung ein. Nach dem Einbau nimmt er diese in Betrieb und Sie erhalten unseren Flyer zur Information:

Flyer 'Moderne Messeinrichtung'(PDF)

Sie möchten Einblick in Ihre historischen Verbrauchsdaten?

Bedienungsanleitung 'Moderne Messeinrichtung'(PDF)

Anschließend erhalten Sie von uns per Post eine Wechselbestätigung mit dem alten und neuen Zählerstand am Tag des Wechsels.

Kann ich statt der modernen Messeinrichtung auch ein Smart Meter erhalten?

Sie möchten außerplanmäßig ein Smart Meter erhalten? Dann fragen Sie uns gerne danach! Wenn aus gesetzlichen Gründen nicht ohnehin der Zählertausch bei Ihnen vorgesehen ist, prüfen wir gerne die technischen Möglichkeiten bei Ihnen vor Ort.

Der außerplanmäßige Zählerwechsel auf Ihren Wunsch kostet Sie einmalig 116,62 €. Melden Sie sich gleich unter energiezukunft@netze-bw.de oder telefonisch unter 0800 3629 130.

Muss ich den Zählerstand für moderne Messeinrichtungen selbst ablesen?

Der Zählerstand muss einmal pro Jahr von Ihnen abgelesen werden. In der Regel erhalten Sie von uns eine Ablesekarte. Damit können Sie den Zählerstand selbst ablesen und uns diesen mitteilen. Nutzen Sie hierfür unseren Online-Service Zählerstandseingabe.

Wie funktioniert die Ablesung des Zählerstands für moderne Messeinrichtungen?

Der Zählerstand steht auf der Anzeige in der obersten Zeile der modernen Messeinrichtung. Der Zählerstand muss einmal pro Jahr abgelesen werden. In der Regel erhalten Sie von uns eine Ablesekarte oder werden anderweitig über die Ablesung informiert. Damit können Sie den Zählerstand selbst ablesen und uns diesen mitteilen. Nutzen Sie hierfür unseren Online-Service Zählerstandseingabe.

Was geschieht bei einem Stromausfall mit den gespeicherten Daten der modernen Zähler?

Die Daten sind in der modernen Messeinrichtung so abgespeichert, dass sie bei einem Stromausfall nicht verlorengehen.

Beeinflusst die moderne Messeinrichtung Internet- oder Netzwerkverbindungen?

Nein. Die moderne Messeinrichtung verfügt über keine Kommunikationsverbindung und versendet keine Informationen. Alle Verbrauchsdaten bleiben stets lokal im Gerät gespeichert und können ausschließlich vor Ort ausgelesen werden.

Ich habe Probleme mit der Eingabe der PIN bei der modernen Messeinrichtung.

Die Eingabe über Lichtimpulse an der optischen Schnittstelle der modernen Messeinrichtung kann unter Umständen gewöhnungsbedürftig sein. Daher haben wir Ihnen hier ein Video bereitgestellt, um Ihnen bei der Eingabe der PIN zu helfen:

> Erklärvideo zur PIN-Eingabe starten

Was muss ich tun, wenn ich meine PIN vergesse?

Die PIN kann bei unserer Kundenhotline unter der kostenlosen Telefonnummer 0800-3629 130 oder per E-Mail an energiezukunft@netze-bw.de angefordert werden. Die PIN wird daraufhin aus Datenschutzgründen per Post zugestellt. Eine mündliche Weitergabe bzw. Versand per E-Mail ist nicht möglich.

Was kostet eine moderne Messeinrichtung?

Der Zählertausch selbst ist für Sie kostenfrei, sofern Netze BW diesen Wechsel anordnet. Die jährlichen Kosten für eine moderne Messeinrichtung belaufen sich auf 20,00 € pro Jahr. Sie sind gesetzlich festgelegt. Auch heute fallen bereits Kosten für Ihren Zähler an. Diese werden in der Regel über Ihren Stromlieferanten abgerechnet und betragen zumeist zwischen 8 und 17 Euro im Jahr. Ihre bisherigen Messstellenbetriebskosten entnehmen Sie bitte der letzten Jahresrechnung Ihres Stromlieferanten.
Ein außerplanmäßiger Wechsel auf Ihren Wunsch ist möglich. Hierbei fällt eine zusätzliche Wechselgebühr an.

Können Nachbarn in einem Mehrfamilienhaus die Daten anderer Bewohner an der modernen Messeinrichtung einsehen?

Nachbarn sehen wie bisher nur den aktuellen Zählerstand. Die gespeicherten Daten zu tages-, wochen-, monats- und jahresbezogenen Stromverbrauchswerten für die letzten 24 Monate sind nicht sichtbar. Hierzu ist die Eingabe der persönlichen vierstelligen Identifikationsnummer (PIN) erforderlich. Auf Anfrage wird diese nach dem Einbau der modernen Messeinrichtung durch uns per Post zugeschickt.

Muss für die Anzeige der individuellen Verbrauchswerte jedes Mal die PIN erneut eingegeben werden?

Nein. Nach der erstmaligen PIN-Eingabe können Sie die gespeicherten Daten zu tages-, wochen-, monats- und jahresbezogenen Stromverbrauchswerten für die letzten 24 Monate jederzeit durch kurzes Anleuchten des Lichtsensors der modernen Messeinrichtung mit einer Taschenlampe anzeigen lassen, solange diese Funktion nicht abgeschaltet wurde. Um die Verbrauchswerte vor einem unbefugten Zugriff zu schützen, kann die Anzeige auf der zweiten Displayzeile durch langes Anleuchten deaktiviert werden. Daraufhin ist eine erneute PIN-Eingabe notwendig.

Fragen zum Smart Meter

Was ist ein Smart Meter oder intelligentes Messsystem? Was ist der Unterschied zu den jetzigen Zählern?

Ein Smart Meter, auch intelligentes Messsystem genannt, bezeichnet einen kommunikationsfähigen Zähler. Es setzt sich aus einem digitalen Zähler, einer sogenannten modernen Messeinrichtung, und einer Kommunikationseinheit (Smart Meter Gateway) zusammen. Die moderne Messeinrichtung misst den tatsächlichen Elektrizitätsverbrauch und zeigt die tatsächliche Nutzungszeit an. Die Kommunikationseinheit verfügt über Funktionalitäten zur Erfassung, Überarbeitung und Verwendung von Daten und kann diese an berechtigte Empfänger (Messstellenbetreiber, Verteilnetzbetreiber, Übertragungsnetzbetreiber, Lieferanten usw.) kommunizieren.

Wie werden die Daten eines Smart Meters versendet?

Für die Übertragung der Messdaten gibt es aktuell zwei Möglichkeiten. Bei der ersten werden die Daten über das Mobilfunknetz übertragen. Dies wird über eine eingebaute SIM-Karte möglich. Eine zweite Möglichkeit ist die Kommunikation über das Stromnetz durch die Breitband-Powerline-Technologie. Dabei werden die Daten in Echtzeit, IP-basiert und verschlüsselt übertragen. Aktuell werden die Daten nur über das Mobilfunknetz übertragen.

Was passiert mit den Daten, die das Smart Meter erfasst?

Die Daten der Messstellen, die mit einem Smart Meter, auch intelligentes Messsystem genannt, ausgestattet sind, werden per Fernauslesung verteilt. Dabei werden die Daten an berechtigte Empfänger (Messstellenbetreiber, Verteilnetzbetreiber, Übertragungsnetzbetreiber, Lieferanten usw.) übermittelt. Jeder berechtigte Empfänger erhält nur jene Daten, die er für die Umsetzung seiner Aufgaben benötigt.

Entstehen für mich Kosten durch die Datenübertragung?

Nein, für Sie kostet die Datenübertragung, unerheblich über welche Verbindung, nichts.

Welche Vorteile haben Smart Meter?

Smart Meter, auch intelligente Messsysteme genannt, erhöhen die Transparenz des Stromnetzes. Netzbetreiber können das Stromnetz dank der neuen Technologie sicherer und effizienter betreiben. Teure Eingriffe zur Stabilisierung des Stromnetzes werden so verringert. Durch die verbesserte Nutzung des Stromnetzes kann auch der notwendige Ausbau von Stromleitungen verringert werden. Verbraucher*innen können mit einem intelligenten Messsystem die aktuellen oder vergangenen Energieverbrauchswerte einsehen. Die Daten können in unserem Kundenportal eingesehen und überprüft werden. Damit erhalten unsere Kund*innen die Möglichkeit, Ihren Energieverbrauch besser zu kontrollieren, Einsparpotenziale zu erkennen und dadurch sparsamer mit Energie umzugehen. Eine Ablesung des Zählers im Zählerschrank ist nicht mehr notwendig. Ebenfalls entsteht eine höhere Transparenz über den Stromverbrauch und Abrechnungen können vereinfacht überprüft werden. Stromlieferanten bieten spezielle Stromtarife für Smart Meter an. Geplant sind außerdem noch Apps zum Stromsparen und intelligente Haussteuerung. In Zukunft soll ebenfalls die gleichzeitige Ablesung von Gas, Heizwärme und Fernwärme ermöglicht werden.

Wie kommuniziert das Smart Meter mit Netze BW?

Für die Übertragung der Messdaten gibt es aktuell zwei Möglichkeiten. Bei der ersten werden die Daten über das Mobilfunknetz übertragen. Dies wird über eine eingebaute SIM-Karte möglich. Eine zweite Möglichkeit ist die Kommunikation über das Stromnetz durch die Breitband-Powerline-Technologie. Dabei werden die Daten in Echtzeit, IP-basiert und verschlüsselt übertragen. Aktuell werden die Daten nur über das Mobilfunknetz übertragen.

Ich habe ein Smart Meter, aber noch keine PIN.

Das Schreiben mit Ihrer PIN wird automatisch verschickt, sobald das Smart Meter in unserem System vollständig eingerichtet ist. Manchmal können zwischen dem Einbau und der vollständigen Einrichtung ein paar Tage vergehen. Sollten Sie schon länger warten, so erreichen Sie uns unter energiezukunft@netze-bw.de oder telefonisch unter 0800 3629 130.

Wie häufig werden die Messdaten übertragen?

Die aktuellen Zählerstände und deren Summe werden mindestens 15-minutengenau für Strom und 60-minutengenau für Gas über das Smart Meter Gateway an den Messstellenbetreiber übertragen. Der Gesamtzählerstand wird einmal monatlich an den Netzbetreiber, den Stromlieferanten und das Kundenportal übermittelt.

Wie sicher sind Smart Meter?

Um dauerhaft den hohen Standard an Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten, werden die Smart Meter kontinuierlich angepasst. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat hierzu strenge Anforderungen an die Sicherheit intelligenter Zähler gestellt. Diese werden in Zusammenarbeit mit Herstellern und Anwender*innen stetig weiterentwickelt. Dabei werden sowohl die technischen Komponenten (Smart Meter Gateway mit integriertem Sicherheitsmodul), der sichere Betrieb der Informationstechnik und die Kommunikationsstruktur überprüft. Die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen wird im Rahmen einer regelmäßigen Zertifizierung vom BSI geprüft. Durch kontinuierliche Updates kann somit das hohe Sicherheitsniveau über die gesamte Lebenszeit gewährleistet werden.

Muss ich den Strom bezahlen, den das Smart Meter für seinen Betrieb verbraucht?

Nein. Der Eigenverbrauch der Geräte ist nicht Teil der gemessenen Energie.

Wie ändere ich die zeitliche Darstellung der Verbrauchswerte im Kundenportal?

Sie haben mehrere Möglichkeiten, die Zeiträume der Darstellung der Werte zu verändern. Zum einen können Sie rechts oben in Ihrem Kundenportal einen individuellen Zeitraum angeben. Außerdem können Sie auf die angezeigten Balken klicken, um das Zeitfenster zu öffnen. Klicken Sie beispielweise in einer Monatsansicht auf den Balken eines Monats, so sehen Sie im neuen Fenster alle Tageswerte des Monats.

Was kostet ein Smart Meter?

Der Zählertausch selbst ist für Sie kostenfrei, sofern Netze BW diesen Wechsel anordnet. Für Smart Meter, auch intelligente Messsysteme genannt, hat der Gesetzgeber eine Preisobergrenze festgelegt, die der grundzuständige Messstellenbetreiber zwingend einhalten muss. Dabei ist der erfasste Jahresstromverbrauch für die letzten drei Abrechnungszeiträume von jeweils 12 Monaten oder die Leistung einer Einspeiseanlage entscheidend. Die Preisobergrenze beinhaltet alle Standardleistungen der modernen Messeinrichtung und des intelligenten Messsystems für die erforderlichen Grundfunktionen.

Ist der Einbau eines Smart Meters für mich verpflichtend?

Ob Sie ein Smart Meter, auch intelligentes Messsystem genannt, eingebaut bekommen, ist abhängig von Ihrem durchschnittlichen jährlichen Stromverbrauch. Liegt dieser über 6000 kWh pro Jahr ist der Einbau gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings kann Ihr Messstellenbetreiber im Einzelfall entscheiden, dass auch bei geringeren Durchschnittswerten ein Smart Meter installiert wird. Sie können bei Interesse auf freiwilliger Basis ein Smart Meter erhalten – kontaktieren Sie hierzu einfach unseren Kundenservice unter energiezukunft@netze-bw.de.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen rund um den Einbau der Smart Meter können Sie dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende entnehmen.

Welchen Beitrag liefern Smart Meter für die Energiewende?

Die Energiewende ist in vollem Gange – und der Stromanteil erneuerbarer Energien wird in den kommenden Jahren weiter ansteigen. Statt weniger großer Erzeugungsanlagen werden viele kleine Anlagen das Netz der Zukunft mit Energie versorgen. Wir sind somit stärker davon abhängig, wie viel Sonne und Wind zur Verfügung stehen. Und durch die Verkehrswende brauchen Autos Steckdosen statt Tankstellen. Das alles stellt unsere Stromnetze vor neue Herausforderungen.

Damit diese Stromnetze auch zukünftig effizient genutzt werden, muss die Kommunikation zwischen Stromerzeuger*innen, Netzbetreibern und -verbraucher*innen neu gedacht werden: Schneller, transparenter und digitaler.

Hier kommt das Smart Meter ins Spiel. Es kann fast in Echtzeit darstellen, wieviel Strom wir verbrauchen und einspeisen und diese Informationen an den Netzbetreiber übermitteln. Dieser gewinnt daraus wichtige Informationen, um das Netz stabil und ausfallsicher für alle Stromkund*innen betreiben zu können.

Fragen zur registrierenden Lastgangmessung

Wann muss oder darf ich auf einen RLM-Zähler wechseln?

Sobald Ihr Jahresverbrauch entweder zwei Jahre in Folge die 100.000 kWh-Grenze mit bis zu 5 % überschreitet oder innerhalb eines Jahres um 10 % oder mehr überschreitet, erfolgt im Folgejahr ein Umbau auf einen RLM-Zähler. Der Umbau ist dann für Sie kostenlos. Sie werden automatisch von uns angeschrieben, wenn ein Wechsel notwendig ist.

Sollten Sie einen niedrigeren Verbrauch haben und trotzdem von den Vorteilen des RLM-Zählers profitieren möchten, können Sie auch einen Zählverfahrenwechsel bei uns beantragen. Der Wechsel kostet dann einmalig 295,00 €.

Kann ich von RLM wieder auf SLP wechseln?

Ja, allerdings erfolgt die Umstellung nicht automatisch. Wenden Sie sich bei konkreten Fragen direkt an Ihre Netzkundenbetreuer*innen. Den Kontakt finden Sie auf Ihrer letzten Rechnung.

Wo kann ich meine Verbrauchswerte einsehen?

Ihr Stromlieferant stellt Ihnen Ihre Verbrauchswerte auf Rückfrage zur Verfügung.

Zusätzlich können Sie bei uns eine Datenweiterleitung als Serviceleistung beauftragen. In diesem Rahmen stellen wir Ihnen oder einem durch Sie freigegebenen Dritten (z.B. Energiemanager*in) Ihre Werte für jeweils den Vortag zur Verfügung. Die Übertragung erfolgt in einem marktüblichen Format in viertelstündiger Auflösung (Excel, EDIFACT usw.).

Sie möchten mehr zum Thema Datenweiterleitung erfahren? Schreiben Sie uns gerne unter edm.strom@netze-bw.de.

Ich möchte mein bestehendes Setup optimieren und Kosten sparen - an wen wende ich mich?

Wenden Sie sich bei konkreten Fragen direkt an Ihre Netzkundenbetreuer*innen. Den Kontakt finden Sie auf Ihrer letzten Rechnung.

Warum finde ich das Zählerportal nicht mehr / Misst mein Sym²-Zähler richtig?

Das Zählerportal wurde zum 31.12.2022 eingestellt.

Damit Sie sich Ihre Messwerte selbst anschauen können, bieten wir Ihnen alternativ die Möglichkeit, sich per Email an edm.strom@netze-bw.de eine SML-Datei zur Verfügung stellen zu lassen, die Ihre Messwerte beinhaltet.

Diese SML-Datei können Sie mit Hilfe der unten zur Verfügung gestellten Software 'Confer' auslesen. Die in der SML-Datei enthaltenen Daten sind mit einer Signatur versehen. Mit Hilfe dieser Signatur können Sie die Herkunft und Korrektheit der Zähldaten überprüfen.

Die Beschreibung zur Software finden Sie im Ordner 'Doc' angefügter Datei.

Ihre Frage war nicht dabei?

Sie haben weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne. Melden Sie sich telefonisch unter 0800 3629 130 oder senden Sie uns eine E-Mail an energiezukunft@netze-bw.de.

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