Stromeinspeisung

Häufige Fragen zum Thema Stromeinspeisung

Alle Services und Antworten auf die relevantesten Fragen im Überblick

Warum muss ich den Anlagenbetreiberwechsel bei der Netze BW und beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur melden?

Anlagenbetreiber sind gesetzlich durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) verpflichtet, Änderungen zum Anlagenbetreiber sowohl dem Netzbetreiber, als auch im Marktstammdatenregister zu melden. 

Der Betreiberwechsel ist notwendig, um für den eingespeisten Strom eine Vergütungszahlung zu erhalten. 

Anlagenbetreiber sind gesetzlich durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) verpflichtet, Änderungen zum Anlagenbetreiber sowohl dem Netzbetreiber, als auch im Marktstammdatenregister zu melden. 

Der Betreiberwechsel ist notwendig, um für den eingespeisten Strom eine Vergütungszahlung zu erhalten. 

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Wie und wo melde ich einen Speicher an, wenn ich eine neue Photovoltaik-Anlage anmelde?

Neue Speicher, die in Verbindung mit einer Photovoltaik-Anlage stehen werden bei der Anmeldung dieser im Kundenportal mit abgefragt. Der Speicher ist somit ein Bestandteil Ihrer neuen Photovoltaik-Anlage und benötigt keine weitere Anmeldung. 

Die Anmeldung können Sie direkt hier starten.

Neue Speicher, die in Verbindung mit einer Photovoltaik-Anlage stehen werden bei der Anmeldung dieser im Kundenportal mit abgefragt. Der Speicher ist somit ein Bestandteil Ihrer neuen Photovoltaik-Anlage und benötigt keine weitere Anmeldung. 

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Warum muss ich einen Speicher anmelden?

Sie sind gesetzlich durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) dazu verpflichtet den Speicher sowohl bei Ihrem Netzbetreiber als auch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anzumelden. 

Hintergrund sind die gesetzlich geregelten Vergütungen für den eingespeisten Strom und die Berechnung der Netzentgelte.

Sie sind gesetzlich durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) dazu verpflichtet den Speicher sowohl bei Ihrem Netzbetreiber als auch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anzumelden. 

Hintergrund sind die gesetzlich geregelten Vergütungen für den eingespeisten Strom und die Berechnung der Netzentgelte.

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Was ist der Unterschied zwischen einer Speichererweiterung und einer Nachrüstung?

Bei einer Speichererweiterung haben Sie bereits einen bestehenden Speicher in Betrieb und erhöhen oder ändern lediglich Ihre Speicherkapazität (kWh) oder Ihre maximale Entladeleistung (kW).
Bei einer Speichernachrüstung haben Sie bislang keinen Speicher in Betrieb und melden diesen jetzt einmalig an. 

Bei einer Speichererweiterung haben Sie bereits einen bestehenden Speicher in Betrieb und erhöhen oder ändern lediglich Ihre Speicherkapazität (kWh) oder Ihre maximale Entladeleistung (kW).
Bei einer Speichernachrüstung haben Sie bislang keinen Speicher in Betrieb und melden diesen jetzt einmalig an. 

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Warum sinkt oder entfällt meine Einspeisevergütung nach Ende der EEG-Förderung?

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) legt zur Förderung von Erzeugungsanlagen eine Einspeisevergütung für einen Zeitraum von 20 Jahren fest. Aufgrund dieses Gesetzes dürfen wir als Netzbetreiber nach Ablauf der 20 Jahre Ihren erzeugten Strom nicht mehr zu den gewohnten Bedingungen weitervergüten.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) legt zur Förderung von Erzeugungsanlagen eine Einspeisevergütung für einen Zeitraum von 20 Jahren fest. Aufgrund dieses Gesetzes dürfen wir als Netzbetreiber nach Ablauf der 20 Jahre Ihren erzeugten Strom nicht mehr zu den gewohnten Bedingungen weitervergüten.

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Was muss Ihre Elektrofachkraft beim Umbau von Erzeugungsanlagen beachten, die nach 20 Jahren aus der EEG-Förderung fallen?

Durch den Auslauf der EEG-Förderung nach 20 Jahren wird bei vielen Photovoltaikanlagen ein Umbau von der damals verbreiteten Volleinspeisung zur Überschusseinspeisung vorgenommen. Dies kann durch die Änderung des bestehenden Messkonzeptes von Messkonzept 1 auf Messkonzept 4 erfolgen. In der Praxis werden vermehrt neue Fehlerquellen wahrgenommen, bei denen der bestehende Bezugszähler nicht ersatzlos stillgelegt werden kann. Dies betrifft den Fall, dass neben dem 1-Richtungs-Bezugszähler bereits ein 2-Richtungs-Erzeugungszähler verbaut wurde und ein Wechsel des Messkonzeptes bereits erfolgt.


Die Folgen für unsere Kunden hierbei:

  • durch den ersatzlosen Ausbau des Bezugszählers wird automatisch der Stromliefervertrag des Kunden gekündigt
  • Die ehemaligen Konditionen des Stromvertrages unserer Kunden verfallen
  • Kundenbeschwerden laufen bei uns ein und verursachen einen erheblichen Mehraufwand für den Netzbetreiber sowie die Elektrofachkraft


Deshalb bitten wir Sie die Hinweise beim Umbau der Anlage zu beachten.

Durch den Auslauf der EEG-Förderung nach 20 Jahren wird bei vielen Photovoltaikanlagen ein Umbau von der damals verbreiteten Volleinspeisung zur Überschusseinspeisung vorgenommen. Dies kann durch die Änderung des bestehenden Messkonzeptes von Messkonzept 1 auf Messkonzept 4 erfolgen. In der Praxis werden vermehrt neue Fehlerquellen wahrgenommen, bei denen der bestehende Bezugszähler nicht ersatzlos stillgelegt werden kann. Dies betrifft den Fall, dass neben dem 1-Richtungs-Bezugszähler bereits ein 2-Richtungs-Erzeugungszähler verbaut wurde und ein Wechsel des Messkonzeptes bereits erfolgt.


Die Folgen für unsere Kunden hierbei:

  • durch den ersatzlosen Ausbau des Bezugszählers wird automatisch der Stromliefervertrag des Kunden gekündigt
  • Die ehemaligen Konditionen des Stromvertrages unserer Kunden verfallen
  • Kundenbeschwerden laufen bei uns ein und verursachen einen erheblichen Mehraufwand für den Netzbetreiber sowie die Elektrofachkraft


Deshalb bitten wir Sie die Hinweise beim Umbau der Anlage zu beachten.

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Wie kann ich den Volleinspeisebonus beantragen?

Bei der Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage in unserem Kundenportal teilen Sie bzw. Ihre Elektrofachkraft uns die Absicht der Volleinspeisung mit. Dies ist Voraussetzung für die Gewährung der höheren EEG-Einspeisevergütung bzw. Marktprämie. Im letzten Schritt vor Abschluss der Anfrage haben Sie die Möglichkeit anzugeben, ob Sie den Volleinspeisebonus in Anspruch nehmen möchten. Mit Aktivierung des Hakens ist die Beantragung erfolgt.

Bitte beachten Sie: Nach Inbetriebnahme der Anlage muss uns die Absicht der Volleinspeisung im jährlichen Rhythmus jeweils bis zum 30.11. mitgeteilt werden, damit Sie weiterhin von der höheren Vergütung profitieren können.

Bei der Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage in unserem Kundenportal teilen Sie bzw. Ihre Elektrofachkraft uns die Absicht der Volleinspeisung mit. Dies ist Voraussetzung für die Gewährung der höheren EEG-Einspeisevergütung bzw. Marktprämie. Im letzten Schritt vor Abschluss der Anfrage haben Sie die Möglichkeit anzugeben, ob Sie den Volleinspeisebonus in Anspruch nehmen möchten. Mit Aktivierung des Hakens ist die Beantragung erfolgt.

Bitte beachten Sie: Nach Inbetriebnahme der Anlage muss uns die Absicht der Volleinspeisung im jährlichen Rhythmus jeweils bis zum 30.11. mitgeteilt werden, damit Sie weiterhin von der höheren Vergütung profitieren können.

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Was ist der Volleinspeisebonus?

Wird der gesamte durch eine Photovoltaikanlage erzeugte Strom in das öffentliche Netz eingespeist - ohne dass ein Eigenverbrauch stattfindet - wird eine höhere EEG-Einspeisevergütung bzw. Marktprämie bei Direktvermarktung gewährt. Hierfür wird auch der Begriff "Volleinspeisebonus" verwendet. Die aktuellen EEG-Fördersätze können Sie bei der Bundesnetzagentur einsehen: Bundesnetzagentur - EEG-Förderung und -Fördersätze.

Wie Sie den Volleinspeisebonus erhalten, erfahren Sie auf der Seite Wissenswertes zu Photovoltaik - Netze BW GmbH (netze-bw.de) und hier im Hilfecenter.

Wird der gesamte durch eine Photovoltaikanlage erzeugte Strom in das öffentliche Netz eingespeist - ohne dass ein Eigenverbrauch stattfindet - wird eine höhere EEG-Einspeisevergütung bzw. Marktprämie bei Direktvermarktung gewährt. Hierfür wird auch der Begriff "Volleinspeisebonus" verwendet. Die aktuellen EEG-Fördersätze können Sie bei der Bundesnetzagentur einsehen: Bundesnetzagentur - EEG-Förderung und -Fördersätze.

Wie Sie den Volleinspeisebonus erhalten, erfahren Sie auf der Seite Wissenswertes zu Photovoltaik - Netze BW GmbH (netze-bw.de) und hier im Hilfecenter.

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Wie melde ich meine Erzeugungsanlage im Marktstammdatenregister (MaStR) an?

Auf der Seite Marktstammdatenregister für Erzeugungsanlagen - Netze BW GmbH (netze-bw.de) ist der Anmeldeprozess im Marktstammtdatenregister (MaStR) Schritt für Schritt erklärt.

Auf der Seite Marktstammdatenregister für Erzeugungsanlagen - Netze BW GmbH (netze-bw.de) ist der Anmeldeprozess im Marktstammtdatenregister (MaStR) Schritt für Schritt erklärt.

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Wie wird eine Erzeugungsanlage in das Redispatch 2.0 eingebunden?

Auf der Seite Netzsicherheitsmanagement / Redispatch 2.0 - Netze BW GmbH (netze-bw.de) wird der Prozess für die Einbindung einer Erzeugungsanlage in das Redispatch 2.0 Schritt für Schritt erklärt.

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Welche technische Einrichtung ist für das Netzsicherheitsmanagement zu installieren?

Welche technische Einrichtung für das Netzsicherheitsmanagement installiert werden muss, hängt maßgeblich von der Anlagenleistung ab. Auch der Zeitpunkt der Inbetriebnahme und die Installation eines Smart Meters sind relevant. Eine Übersicht finden Sie auf der Seite Netzsicherheitsmanagement / Redispatch 2.0 - Netze BW GmbH (netze-bw.de).

Welche technische Einrichtung für das Netzsicherheitsmanagement installiert werden muss, hängt maßgeblich von der Anlagenleistung ab. Auch der Zeitpunkt der Inbetriebnahme und die Installation eines Smart Meters sind relevant. Eine Übersicht finden Sie auf der Seite Netzsicherheitsmanagement / Redispatch 2.0 - Netze BW GmbH (netze-bw.de).

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Wie kann ich meine geplante Photovoltaikanlage anmelden?

In folgenden 6 Schritten können Sie Ihre Photovoltaikanlage bei uns anmelden:

1. Beratung und Planung mit ihrer Elektrofachkraft
2. Anschluss an das öffentliche Netz anfragen
3. Installation der Anlage
4. Installation des Zählers
5. Inbetriebnahme der Anlage
6. Abrechnung und Einspeisevergütung

Für die Anmeldung Ihrer Erzeugungsanlage nutzen Sie bitte unser Kundenportal.
Weitere Informationen rund um die Anmeldung finden sie auf unserer Webseite.

In folgenden 6 Schritten können Sie Ihre Photovoltaikanlage bei uns anmelden:

1. Beratung und Planung mit ihrer Elektrofachkraft
2. Anschluss an das öffentliche Netz anfragen
3. Installation der Anlage
4. Installation des Zählers
5. Inbetriebnahme der Anlage
6. Abrechnung und Einspeisevergütung

Für die Anmeldung Ihrer Erzeugungsanlage nutzen Sie bitte unser Kundenportal.
Weitere Informationen rund um die Anmeldung finden sie auf unserer Webseite.

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Wann ist ein „Unternehmen in Schwierigkeiten“?

Die L-Bank (Staatsbank für Baden-Württemberg) definiert den Begriff „Unternehmen in Schwierigkeiten“ auf dieser Webseite.
 

Die L-Bank (Staatsbank für Baden-Württemberg) definiert den Begriff „Unternehmen in Schwierigkeiten“ auf dieser Webseite.
 

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Muss ich als Privatperson die Angabe “Kein Unternehmen in Schwierigkeiten” machen?

Ja. Da offene Rückforderungsansprüche auch gegenüber Privatpersonen bestehen können, ist dieses Pflichtfeld Bestandteil jeder Anfrage.

Ja. Da offene Rückforderungsansprüche auch gegenüber Privatpersonen bestehen können, ist dieses Pflichtfeld Bestandteil jeder Anfrage.

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Welche Folgen hat die Angabe „Unternehmen in Schwierigkeiten“?

Wenn Anlagenbetreiber zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme ihrer EEG-Anlage

- ein Unternehmen in Schwierigkeiten sind oder
- offene Rückforderungsansprüche gegen den Anlagenbetreiber aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem europäischen Binnenmarkt bestehen,

entfällt der Anspruch auf EEG-Förderung (Einspeisevergütung oder Marktprämie) dauerhaft und endgültig. Dies gilt ebenfalls, wenn die entsprechende Erklärung nicht abgegeben wurde.  

Wenn Anlagenbetreiber zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme ihrer EEG-Anlage

- ein Unternehmen in Schwierigkeiten sind oder
- offene Rückforderungsansprüche gegen den Anlagenbetreiber aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem europäischen Binnenmarkt bestehen,

entfällt der Anspruch auf EEG-Förderung (Einspeisevergütung oder Marktprämie) dauerhaft und endgültig. Dies gilt ebenfalls, wenn die entsprechende Erklärung nicht abgegeben wurde.  

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Warum muss ich angeben, ob ich ein „Unternehmen in Schwierigkeiten“ bin?

Seit dem 01.01.2023 müssen Betreiber neuer EEG-Anlagen eine Erklärung abgeben, ob zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme

- der/die Anlagenbetreiber ein Unternehmen in Schwierigkeiten ist (dies betrifft lediglich gewerbliche Anlagenbetreiber oder
- offene Rückforderungsansprüche gegen den Anlagenbetreiber aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Europäischen Binnenmarkt bestehen (dies kann auf gewerbliche und private Anlagenbetreiber zutreffen)

Grundlage für diese Regelung ist § 19 Abs. 4 und 5 EEG.

Seit dem 01.01.2023 müssen Betreiber neuer EEG-Anlagen eine Erklärung abgeben, ob zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme

- der/die Anlagenbetreiber ein Unternehmen in Schwierigkeiten ist (dies betrifft lediglich gewerbliche Anlagenbetreiber oder
- offene Rückforderungsansprüche gegen den Anlagenbetreiber aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Europäischen Binnenmarkt bestehen (dies kann auf gewerbliche und private Anlagenbetreiber zutreffen)

Grundlage für diese Regelung ist § 19 Abs. 4 und 5 EEG.

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Wie wirkt sich die Erweiterung um eine steckerfertige Photovoltaikanlage zu einer bestehenden Erzeugungsanlage in Überschusseinspeisung auf meine Einspeisevergütung aus?

Durch die Erweiterung einer Erzeugungsanlage in Überschusseinspeisung durch eine steckerfertige Photovoltaikanlage ändert sich an der Höhe der Einspeisevergütung Ihrer bestehenden Erzeugungsanlage nichts. Ihre vorhandene Messeinrichtung zur Erfassung der Einspeisung in das allgemeine (Versorgungs)Stromnetz misst in diesem Fall die Einspeisung Ihrer bestehenden Erzeugungsanlage zzgl. die der steckerfertigen Photovoltaikanlage. Durch das vereinfachte Anmeldeverfahren muss die Einspeisung der steckerfertigen Photovoltaikanlage im prozentualen Verhältnis zur bestehenden Erzeugungsanlage bei Ihrer Einspeisevergütung herausgerechnet werden. Die Aufteilung der Zählwerte erfolgt nach § 24 Abs. 3 EEG anteilig im Verhältnis der installierten Leistungen der beiden Erzeugungsanlagen.

Durch die Erweiterung einer Erzeugungsanlage in Überschusseinspeisung durch eine steckerfertige Photovoltaikanlage ändert sich an der Höhe der Einspeisevergütung Ihrer bestehenden Erzeugungsanlage nichts. Ihre vorhandene Messeinrichtung zur Erfassung der Einspeisung in das allgemeine (Versorgungs)Stromnetz misst in diesem Fall die Einspeisung Ihrer bestehenden Erzeugungsanlage zzgl. die der steckerfertigen Photovoltaikanlage. Durch das vereinfachte Anmeldeverfahren muss die Einspeisung der steckerfertigen Photovoltaikanlage im prozentualen Verhältnis zur bestehenden Erzeugungsanlage bei Ihrer Einspeisevergütung herausgerechnet werden. Die Aufteilung der Zählwerte erfolgt nach § 24 Abs. 3 EEG anteilig im Verhältnis der installierten Leistungen der beiden Erzeugungsanlagen.

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Was ist eine steckerfertige Photovoltaikanlage?

Steckerfertige Photovoltaikanlage werden auch als Balkonkraftwerke, Balkonsolaranlagen, Plug-in-Anlagen oder Mini-PV-Anlagen bezeichnet. Sie sind die einfachste und unbürokratischste Form, den eigenen Solarstrom zu erzeugen und zu nutzen. Die Anlage besteht meist aus mehreren Modulen mit einer Leistung von max. 600 Watt, der sogenannten Wechselrichternennleistung. Die Anlage wird mit dem eigenen Haus- oder Wohnungsstromkreis verbunden. Steckerfertige Photovoltaikanlagen sind ideal, um die Grundlast Ihres Haushalts zu decken.

Steckerfertige Photovoltaikanlage werden auch als Balkonkraftwerke, Balkonsolaranlagen, Plug-in-Anlagen oder Mini-PV-Anlagen bezeichnet. Sie sind die einfachste und unbürokratischste Form, den eigenen Solarstrom zu erzeugen und zu nutzen. Die Anlage besteht meist aus mehreren Modulen mit einer Leistung von max. 600 Watt, der sogenannten Wechselrichternennleistung. Die Anlage wird mit dem eigenen Haus- oder Wohnungsstromkreis verbunden. Steckerfertige Photovoltaikanlagen sind ideal, um die Grundlast Ihres Haushalts zu decken.

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Sind steckerfertige Photovoltaikanlagen mit einen Wechselrichternennleistung von 800 Watt erlaubt?

Aktuell ist das nicht erlaubt.
Steckerfertige Photovoltaikanlagen deren Wechselrichter eine höhere Leistung haben, sind nur mit einer Begrenzung der Leistung auf 600 Watt zulässig.

Derzeit laufen Diskussionen über den neuen Gesetzesentwurf zur Erhöhung der Wechselrichternennleistung von 600 auf 800 W. Ein Veröffentlichungsdatum steht aktuell noch nicht fest.

Aktuell ist das nicht erlaubt.
Steckerfertige Photovoltaikanlagen deren Wechselrichter eine höhere Leistung haben, sind nur mit einer Begrenzung der Leistung auf 600 Watt zulässig.

Derzeit laufen Diskussionen über den neuen Gesetzesentwurf zur Erhöhung der Wechselrichternennleistung von 600 auf 800 W. Ein Veröffentlichungsdatum steht aktuell noch nicht fest.

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Kann ich meine bestehende Erzeugungsanlage mit einer steckerfertigen Anlage erweitern?

Die Erweiterung einer bestehenden Erzeugungsanlage mit einer steckerfertigen Photovoltaikanlage ist möglich. Zu den Erzeugungsanlagen zählen alle Anlagen unabhängig ihrer Erzeugungsart. Dabei kann es sich bspw. um eine Photovoltaikanlage oder ein BHKW handeln.

Die Erweiterung einer bestehenden Erzeugungsanlage mit einer steckerfertigen Photovoltaikanlage ist möglich. Zu den Erzeugungsanlagen zählen alle Anlagen unabhängig ihrer Erzeugungsart. Dabei kann es sich bspw. um eine Photovoltaikanlage oder ein BHKW handeln.

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Wie erfolgt die Anmeldung im Marktstammdatenregister für eine steckerfertige PV-Anlage?

Für die Registrierung der steckerfertigen Photovoltaikanlage werden folgende Informationen benötigt:
- Angaben zu der Person
- Anlagenstandort
- technische Daten zu der steckerfertigen Photovoltaikanlage
- Inbetriebnahmedatum
- Zählernummer

Für die Registrierung der steckerfertigen Photovoltaikanlage werden folgende Informationen benötigt:
- Angaben zu der Person
- Anlagenstandort
- technische Daten zu der steckerfertigen Photovoltaikanlage
- Inbetriebnahmedatum
- Zählernummer

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Kann die steckerfertige PV-Anlage zusätzlich zu meiner bestehenden PV- Anlage installiert werden?

Ja, die steckerfertige PV- Anlage kann als zweite Anlage installiert werden. Die vereinfachte Anmeldung ist auch mit einer bestehenden Anlage möglich. Es erfolgt dann eine gemeinsame Messung.

Ja, die steckerfertige PV- Anlage kann als zweite Anlage installiert werden. Die vereinfachte Anmeldung ist auch mit einer bestehenden Anlage möglich. Es erfolgt dann eine gemeinsame Messung.

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Ist für die Inbetriebnahme einer steckerfertigen Photovoltaikanlage ein Zählerwechsel notwendig?

Da davon auszugehen ist, dass keine bzw. nur eine minimale Stromeinspeisung in unser Netz erfolgt, ist aktuell kein Zählerwechsel nötig und wir werden Ihren Zähler für Sie kostenfrei innerhalb des planmäßigen Rollouts moderner Messtechnik durch einen 2-Richtungs-Zähler ersetzen. Über den genauen Ablauf werden wir Sie rechtzeitig informieren.

Da davon auszugehen ist, dass keine bzw. nur eine minimale Stromeinspeisung in unser Netz erfolgt, ist aktuell kein Zählerwechsel nötig und wir werden Ihren Zähler für Sie kostenfrei innerhalb des planmäßigen Rollouts moderner Messtechnik durch einen 2-Richtungs-Zähler ersetzen. Über den genauen Ablauf werden wir Sie rechtzeitig informieren.

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Ich kann meine Anlage im Kundenportal nicht hinzufügen. Was muss ich tun?

Bitte kontrollieren Sie Ihre Eingabe nochmals oder probieren Sie es zu einem späteren Zeitpunkt erneut.
Erscheint weiterhin eine Fehlermeldung, verständigen Sie bitte Ihre*n zuständige*n Netzkundenbetreuer*in. Sie oder Er wird prüfen, ob Ihre Eingabe vollständig ist.
Ihre*n zuständige*n Netzkundenbetreuer*in finden Sie ganz einfach über die Eingabe Ihrer Postleitzahl in der hellblauen Kontaktleiste am Ende dieser Webseite.

Bitte kontrollieren Sie Ihre Eingabe nochmals oder probieren Sie es zu einem späteren Zeitpunkt erneut.
Erscheint weiterhin eine Fehlermeldung, verständigen Sie bitte Ihre*n zuständige*n Netzkundenbetreuer*in. Sie oder Er wird prüfen, ob Ihre Eingabe vollständig ist.
Ihre*n zuständige*n Netzkundenbetreuer*in finden Sie ganz einfach über die Eingabe Ihrer Postleitzahl in der hellblauen Kontaktleiste am Ende dieser Webseite.

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Ich habe eine Mitteilung zum Netzverknüpfungspunkt erhalten. An wen kann ich mich bezüglich der erforderlichen Umsetzungsmaßnahmen wenden?

Wenden Sie sich dafür an Ihre eingetragene Elektrofachkraft. Diese ist für die technische Umsetzung zuständig.
Die dafür notwendigen Geräte können Sie oder Ihre Elektrofachkraft bei uns bestellen. Soll bei Ihrer Anlage ein Funkrundsteuerungsempfänger bzw. Grid-Modul eingebaut werden, liegt der entsprechende Bestellauftrag der Mitteilung zum Netzverknüpfungspunkt bereits bei.

Wenden Sie sich dafür an Ihre eingetragene Elektrofachkraft. Diese ist für die technische Umsetzung zuständig.
Die dafür notwendigen Geräte können Sie oder Ihre Elektrofachkraft bei uns bestellen. Soll bei Ihrer Anlage ein Funkrundsteuerungsempfänger bzw. Grid-Modul eingebaut werden, liegt der entsprechende Bestellauftrag der Mitteilung zum Netzverknüpfungspunkt bereits bei.

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Der Dokumentenupload im Kundenportal funktioniert nicht. Was muss ich tun?

Bitte überprüfen Sie das Format und die Dateigröße Ihrer Dokumente und versuchen es erneut.
Folgende Formate und Größen sind erlaubt: PDF, JPG, PNG - maximal 3 MP. Ist ein Upload weiterhin nicht möglich verständigen Sie bitte Ihre*n Netzkundenbetreuer*in.

Bitte überprüfen Sie das Format und die Dateigröße Ihrer Dokumente und versuchen es erneut.
Folgende Formate und Größen sind erlaubt: PDF, JPG, PNG - maximal 3 MP. Ist ein Upload weiterhin nicht möglich verständigen Sie bitte Ihre*n Netzkundenbetreuer*in.

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Ich habe meine Anlagen-PIN verloren. Was muss ich tun?

Sollten Sie Ihr Anschreiben mit der Anlagen-PIN nicht mehr auffinden bzw. verloren haben, geben Sie uns einfach Bescheid. Wir senden Ihnen das Schreiben dann nochmals per Post zu.
Ihren zuständigen Kontakt finden Sie über die Eingabe Ihrer Postleitzahl in der hellblauen Kontaktleiste am Ende dieser Webseite.

Sollten Sie Ihr Anschreiben mit der Anlagen-PIN nicht mehr auffinden bzw. verloren haben, geben Sie uns einfach Bescheid. Wir senden Ihnen das Schreiben dann nochmals per Post zu.
Ihren zuständigen Kontakt finden Sie über die Eingabe Ihrer Postleitzahl in der hellblauen Kontaktleiste am Ende dieser Webseite.

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Wo finde ich meine Anlagen-PIN?

Auf dem ersten Anschreiben mit dem Titel Zugangsdaten Kundenportal, das wir Ihnen nach Ihrer Anfrage zugeschickt haben.

Auf dem ersten Anschreiben mit dem Titel Zugangsdaten Kundenportal, das wir Ihnen nach Ihrer Anfrage zugeschickt haben.

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Wie beantrage ich den Mieterstromzuschlag?

Über das Formular Mieterstromzuschlag können Sie den Zuschlag bei der Netze BW beantragen.

Über das Formular Mieterstromzuschlag können Sie den Zuschlag bei der Netze BW beantragen.

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Was ist Mieterstrom?

Als Mieterstrom gilt der Strom, der durch eine Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Wohngebäudes erzeugt und ohne Durchleitung durch ein Netz an die Letztverbraucher (insbesondere Mieter*innen und nicht Eigenversorgung) geliefert und von diesen verbraucht wird.
Die Letztverbraucher können hierbei die Mieter*innen des jeweiligen Gebäudes oder der Nebenanlage oder sogar eines ganzen Stadtviertels sein, welches über diese Photovoltaikanlage direkt ohne Durchleitung über ein anderes Netz versorgt wird.

Als Mieterstrom gilt der Strom, der durch eine Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Wohngebäudes erzeugt und ohne Durchleitung durch ein Netz an die Letztverbraucher (insbesondere Mieter*innen und nicht Eigenversorgung) geliefert und von diesen verbraucht wird.
Die Letztverbraucher können hierbei die Mieter*innen des jeweiligen Gebäudes oder der Nebenanlage oder sogar eines ganzen Stadtviertels sein, welches über diese Photovoltaikanlage direkt ohne Durchleitung über ein anderes Netz versorgt wird.

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Wann kann ich mit dem Bau meiner Anlage beginnen?

Nachdem wir Ihnen den Netzverknüpfungspunkt mitgeteilt haben, können Sie mit dem Bau der Anlage beginnen.
Das von Ihnen beauftragte Installateurunternehmen wird bis zur Inbetriebnahme der Anlage alle erforderlichen Schritte in die Wege leiten.

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Was kostet die Netzberechnung?

Die Netzberechnung für die Anmeldung einer Photovoltaikanlage an unser Niederspannungsnetz ist kostenfrei.

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Wie lange bleibt der Netzverknüpfungspunkt für mich reserviert?

Ab dem Datum der Mitteilung des Netzverknüpfungspunktes bleibt dieser, ja nach Anlagenleistung sechs bzw. zwölf Monate für Sie reserviert.
Das genaue Datum können Sie der Mitteilung zum Netzverknüpfungspunktes entnehmen oder im Kundenportal unter den Anfragendetails einsehen. Wenn wir in diesem Zeitraum nichts von Ihnen hören, verfällt der Anspruch auf den zugesagten Netzverknüpfungspunkt.
Falls Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt doch noch für den Anschluss der angefragten Anlage entscheiden, ist eine neue Netzberechnung notwendig, da sich eventuell die Rahmenbedingungen geändert haben.

Ab dem Datum der Mitteilung des Netzverknüpfungspunktes bleibt dieser, ja nach Anlagenleistung sechs bzw. zwölf Monate für Sie reserviert.
Das genaue Datum können Sie der Mitteilung zum Netzverknüpfungspunktes entnehmen oder im Kundenportal unter den Anfragendetails einsehen. Wenn wir in diesem Zeitraum nichts von Ihnen hören, verfällt der Anspruch auf den zugesagten Netzverknüpfungspunkt.
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Was ist ein Netzverknüpfungspunkt (NVP)?

Das ist der Punkt, an dem die Erzeugungsanlage an das Netz der Netze BW angeschlossen werden kann - zum Beispiel: der Hausanschluss.

Das ist der Punkt, an dem die Erzeugungsanlage an das Netz der Netze BW angeschlossen werden kann - zum Beispiel: der Hausanschluss.

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Ist eine Netzberechnung unbedingt erforderlich?

Ja. Um die Versorgungsqualität in unserem Stromnetz sicher zu stellen, muss für jede angefragte Einspeiseleistung eine Netzberechnung durchgeführt werden. Dabei wird geprüft, ob die geplante Erzeugungsanlage ohne Probleme ins Netz integriert werden kann oder vorab Netzbaumaßnahmen notwendig sind.
Gleichzeitig wird dabei der Netzverknüpfungspunkt ermittelt. Bis zu einer Leistung von 30 kWp ist das in der Regel der vorhandene Hausanschluss des Grundstücks, auf dem sich die Erzeugungsanlage befindet.
Andernfalls wird mittels einer Wirtschaftlichkeitsberechnung der nächstgelegene, am günstigsten herzustellende Verknüpfungspunkt ermittelt. Schließen Sie daher bitte keinen endgültigen Kaufvertrag ab, bevor nicht die Einspeisemöglichkeiten unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen geprüft wurde.

Ja. Um die Versorgungsqualität in unserem Stromnetz sicher zu stellen, muss für jede angefragte Einspeiseleistung eine Netzberechnung durchgeführt werden. Dabei wird geprüft, ob die geplante Erzeugungsanlage ohne Probleme ins Netz integriert werden kann oder vorab Netzbaumaßnahmen notwendig sind.
Gleichzeitig wird dabei der Netzverknüpfungspunkt ermittelt. Bis zu einer Leistung von 30 kWp ist das in der Regel der vorhandene Hausanschluss des Grundstücks, auf dem sich die Erzeugungsanlage befindet.
Andernfalls wird mittels einer Wirtschaftlichkeitsberechnung der nächstgelegene, am günstigsten herzustellende Verknüpfungspunkt ermittelt. Schließen Sie daher bitte keinen endgültigen Kaufvertrag ab, bevor nicht die Einspeisemöglichkeiten unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen geprüft wurde.

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Ich möchte eine bestehende Anlage erweitern - Wie muss ich vorgehen?

Nach dem Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) können bestehende Photovoltaikanlagen nicht erweitert werden. Deshalb werden Erweiterungen wie Neuanlagen behandelt.
Diese können Sie ganz einfach bei uns im Kundenportal anmelden. 

Nach dem Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) können bestehende Photovoltaikanlagen nicht erweitert werden. Deshalb werden Erweiterungen wie Neuanlagen behandelt.
Diese können Sie ganz einfach bei uns im Kundenportal anmelden. 

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Ich kann die zum Download zur Verfügung stehenden Dokumente nicht öffnen - wie muss ich vorgehen?

Dies kann eventuell an Ihren Browsereinstellungen liegen, die z.B. Pop-Ups verhindern. Bitte prüfen Sie Ihre Einstellungen und kommen Sie auf uns zu, falls das Problem weiterhin besteht.

Dies kann eventuell an Ihren Browsereinstellungen liegen, die z.B. Pop-Ups verhindern. Bitte prüfen Sie Ihre Einstellungen und kommen Sie auf uns zu, falls das Problem weiterhin besteht.

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Warum habe ich die Berechtigung der Statuseinsicht für meine geplante Erzeugungsanlage verloren?

Die Berechtigung für die Einsicht des Bearbeitungsstatus dieser Anfrage wurde Ihnen entzogen, da Sie nicht oder nicht mehr der Anlagenbetreiber dieser Anlage sind oder Ihnen eine neue PIN zur Einbindung der Anfrage vergeben wurde.

Die Berechtigung für die Einsicht des Bearbeitungsstatus dieser Anfrage wurde Ihnen entzogen, da Sie nicht oder nicht mehr der Anlagenbetreiber dieser Anlage sind oder Ihnen eine neue PIN zur Einbindung der Anfrage vergeben wurde.

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Wie füge ich eine geplante Erzeugungsanlage hinzu?

Sobald Sie sich in unserem Kundenportal erfolgreich registriert haben, können Sie Ihre geplante Erzeugungsanlage im Kundenportal hinzufügen.
Hierzu benötigen Sie die PIN, die Sie von uns per Post erhalten haben.
Auf Ihrer persönlichen Startseite im Kundenportal können Sie nun unter „Neu hinzufügen“ den Status Ihrer geplante Erzeugungsanlage jederzeit einsehen.

Sobald Sie sich in unserem Kundenportal erfolgreich registriert haben, können Sie Ihre geplante Erzeugungsanlage im Kundenportal hinzufügen.
Hierzu benötigen Sie die PIN, die Sie von uns per Post erhalten haben.
Auf Ihrer persönlichen Startseite im Kundenportal können Sie nun unter „Neu hinzufügen“ den Status Ihrer geplante Erzeugungsanlage jederzeit einsehen.

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Für wen ist die Statusnachverfolgung von geplanten Erzeugungsanlagen gedacht?

Die Statusanzeige im Kundenportal zur Verfolgung des Auftragsstatus kann jeder nutzen, der eine neue Erzeugungsanlage an das Verteilnetz der Netze BW anschließen möchte.

Die Statusanzeige im Kundenportal zur Verfolgung des Auftragsstatus kann jeder nutzen, der eine neue Erzeugungsanlage an das Verteilnetz der Netze BW anschließen möchte.

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Was passiert, wenn ich keinen Direktvermarkter finde?

Wenn Sie keinen Direktvermarkter für Ihren selbsterzeugten Strom finden, muss dieser über einen sogenannten "Einspeisevertrag" verkauft werden. Das bedeutet, dass Ihr Strom weiterhin ins öffentliche Netz einspeist wird und Sie dafür eine Vergütung gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten. Hinweis: Die Vergütung für Strom aus erneuerbaren Energien im Rahmen des EEG ist deutlich niedriger als die Preise, welche Sie über einen Direktvermarkter erzielen könnten.

Wenn Sie keinen Direktvermarkter für Ihren selbsterzeugten Strom finden, muss dieser über einen sogenannten "Einspeisevertrag" verkauft werden. Das bedeutet, dass Ihr Strom weiterhin ins öffentliche Netz einspeist wird und Sie dafür eine Vergütung gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten. Hinweis: Die Vergütung für Strom aus erneuerbaren Energien im Rahmen des EEG ist deutlich niedriger als die Preise, welche Sie über einen Direktvermarkter erzielen könnten.

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Wie findet man einen Direktvermarkter?

Wenn Sie selbst Strom erzeugen und diesen direkt vermarkten möchten, gibt es verschiedene Möglichkeiten, um einen Direktvermarkter zu finden. Eine Möglichkeit ist, im Internet nach Direktvermarktern in deiner Region zu suchen. Sie können auch bei Energiegenossenschaften oder Stromhändlern nachfragen, ob diese Interesse an Ihrem erzeugten Strom haben. Desweiteren können Sie auf Messen und Veranstaltungen für erneuerbare Energien nach potenziellen Abnehmern zu suchen.

Wenn Sie selbst Strom erzeugen und diesen direkt vermarkten möchten, gibt es verschiedene Möglichkeiten, um einen Direktvermarkter zu finden. Eine Möglichkeit ist, im Internet nach Direktvermarktern in deiner Region zu suchen. Sie können auch bei Energiegenossenschaften oder Stromhändlern nachfragen, ob diese Interesse an Ihrem erzeugten Strom haben. Desweiteren können Sie auf Messen und Veranstaltungen für erneuerbare Energien nach potenziellen Abnehmern zu suchen.

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Wer meldet die Direktvermarktung an, um bzw. ab?

Anmeldungen für die Direktvermarktung, Ummeldungen innerhalb der Direktvermarktung sowie Abmeldungen der Direktvermarktung erfolgen in der Regel durch Ihren Direktvermarkter über den elektronischen Datenaustausch (EDIFACT). Setzen Sie sich bei einem Wechsel des Vergütungsmodells bitte rechtzeitig mit Ihrem Direktvermarkter in Verbindung, da Wechselfristen zu beachten sind.

Anmeldungen für die Direktvermarktung, Ummeldungen innerhalb der Direktvermarktung sowie Abmeldungen der Direktvermarktung erfolgen in der Regel durch Ihren Direktvermarkter über den elektronischen Datenaustausch (EDIFACT). Setzen Sie sich bei einem Wechsel des Vergütungsmodells bitte rechtzeitig mit Ihrem Direktvermarkter in Verbindung, da Wechselfristen zu beachten sind.

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Darf man zwischen EEG-Vergütung und Direktvermarktung wechseln?

Ja, sofern die PV-Anlage EEG-vergütungsberechtigt ist, d. h. noch innerhalb des 20-jährigen Förderzeitraums nach Inbetriebnahme liegt. Bitte berücksichtigen Sie, dass zwischen dem beim Netzbetreiber angemeldeten Wechsel ein voller Kalendermonat liegen muss.

Ja, sofern die PV-Anlage EEG-vergütungsberechtigt ist, d. h. noch innerhalb des 20-jährigen Förderzeitraums nach Inbetriebnahme liegt. Bitte berücksichtigen Sie, dass zwischen dem beim Netzbetreiber angemeldeten Wechsel ein voller Kalendermonat liegen muss.

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Welche Hardware ist für die Erzeugungsanlage nötig?

Jede in der Direktvermarktung befindliche Erzeugungsanlage muss über eine Fernsteuereinrichtung zur Leistungsbegrenzung verfügen, die dem Direktvermarkter zugänglich ist. Darüber hinaus muss an der Anlage ein Lastgangzähler zur Lastgangmessung installiert sein. Sollten negative Börsenpreise drohen, würde der Direktvermarkter die Anlage bis auf null herunterregeln. Ertrags- und damit Erlösausfälle werden üblicherweise vertraglich mit dem Direktvermarkter geregelt, ähnlich wie bei den Leistungsbegrenzungen durch die Fernsteuerung des Netzbetreibers, welche die Erzeugungsanlage wegen drohender Netzüberlastungen abregeln. Beide Fernsteuereinrichtungen existieren parallel und wirken voneinander unabhängig.

Jede in der Direktvermarktung befindliche Erzeugungsanlage muss über eine Fernsteuereinrichtung zur Leistungsbegrenzung verfügen, die dem Direktvermarkter zugänglich ist. Darüber hinaus muss an der Anlage ein Lastgangzähler zur Lastgangmessung installiert sein. Sollten negative Börsenpreise drohen, würde der Direktvermarkter die Anlage bis auf null herunterregeln. Ertrags- und damit Erlösausfälle werden üblicherweise vertraglich mit dem Direktvermarkter geregelt, ähnlich wie bei den Leistungsbegrenzungen durch die Fernsteuerung des Netzbetreibers, welche die Erzeugungsanlage wegen drohender Netzüberlastungen abregeln. Beide Fernsteuereinrichtungen existieren parallel und wirken voneinander unabhängig.

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Warum müssen Erzeugungsanlagen über 100 kW in die Direktvermarktung?

Im EEG 2014 hat der Gesetzgeber geregelt, dass seit dem 01.08.2014 neue Erzeugungsanlagen über 500 kW und seit Anfang 2016 bereits über 100 kW in die Direktvermarktung müssen. Diese Regelungen sind Bestandteil des vom Bundeswirtschaftsministerium schrittweise eingeleiteten Systemwechsels. Weg von gesetzlich garantierten EEG-Vergütungen hin zu Marktmechanismen. Demnach sollen Betreiber*innen unternehmerisch tätig werden und ihren Strom mit entsprechendem Marktrisiko direkt vermarkten.

Im EEG 2014 hat der Gesetzgeber geregelt, dass seit dem 01.08.2014 neue Erzeugungsanlagen über 500 kW und seit Anfang 2016 bereits über 100 kW in die Direktvermarktung müssen. Diese Regelungen sind Bestandteil des vom Bundeswirtschaftsministerium schrittweise eingeleiteten Systemwechsels. Weg von gesetzlich garantierten EEG-Vergütungen hin zu Marktmechanismen. Demnach sollen Betreiber*innen unternehmerisch tätig werden und ihren Strom mit entsprechendem Marktrisiko direkt vermarkten.

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Was sind Vor- und Nachteile der Direktvermarktung?

Mit den aktuellen Börsenpreisen können Anlagenbetreiber attraktive Erlöse erzielen, die sogar höher ausfallen können als die EEG-Vergütung. Darüber hinaus wird durch die Direktvermarktung die Stromversorgung langfristig umweltverträglicher, da der Strom in der Regel regional vermarktet wird. Neben dem zusätzlichen bürokratischen Aufwand durch die Vertragsgestaltung mit dem Direktvermarkter und durch die Sonderregelungen zur Fernsteuerbarkeit müssen höhere Investitionskosten für notwendige technische Komponenten eingeplant werden. Außerdem bringen die schwankenden Börsenpreise im Vergleich zur festen EEG-Vergütung eine reduzierte Planungssicherheit mit sich.

Mit den aktuellen Börsenpreisen können Anlagenbetreiber attraktive Erlöse erzielen, die sogar höher ausfallen können als die EEG-Vergütung. Darüber hinaus wird durch die Direktvermarktung die Stromversorgung langfristig umweltverträglicher, da der Strom in der Regel regional vermarktet wird. Neben dem zusätzlichen bürokratischen Aufwand durch die Vertragsgestaltung mit dem Direktvermarkter und durch die Sonderregelungen zur Fernsteuerbarkeit müssen höhere Investitionskosten für notwendige technische Komponenten eingeplant werden. Außerdem bringen die schwankenden Börsenpreise im Vergleich zur festen EEG-Vergütung eine reduzierte Planungssicherheit mit sich.

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Was versteht man unter Direktvermarktung?

Bei der Direktvermarktung verkaufen Sie den von Ihnen erzeugten Strom direkt über einen Stromhändler (Direktvermarkter) an der Strombörse. Dieser sorgt dafür, dass Stromerzeugungsmengen und -vermarktungsmengen immer zeitgleich innerhalb von 15-Minuten-Fenstern im Einklang sind. Aus diesem Grund müssen sowohl eine Fernsteuereinheit seitens des Direktvermarkters als auch ein Lastgangzähler an Ihrer Erzeugungsanlage installiert werden. Sie als Stromerzeuger schließen einen Vertrag mit einem Direktvermarkter Ihrer Wahl ab. Dabei unterscheidet man zwischen sonstiger Direktvermarktung ohne Beteiligung des Netzbetreibers und dem Marktprämienmodell, bei dem der Netzbetreiber die Differenz zwischen dem Marktwert und dem EEG-Fördersatz (anzunehmender Wert) in Form einer Marktprämie ausgleicht. Für die Höhe des anzunehmenden Wertes wird der Zeitpunkt der Inbetriebnahme Ihrer Anlage herangezogen. Anlagenbetreiber von EEG-Anlagen, deren Förderung nach 20 Jahren ausgelaufen ist, können sich nur für die sonstige Direktvermarktung ohne Beteiligung des Netzbetreibers entscheiden.

Bei der Direktvermarktung verkaufen Sie den von Ihnen erzeugten Strom direkt über einen Stromhändler (Direktvermarkter) an der Strombörse. Dieser sorgt dafür, dass Stromerzeugungsmengen und -vermarktungsmengen immer zeitgleich innerhalb von 15-Minuten-Fenstern im Einklang sind. Aus diesem Grund müssen sowohl eine Fernsteuereinheit seitens des Direktvermarkters als auch ein Lastgangzähler an Ihrer Erzeugungsanlage installiert werden. Sie als Stromerzeuger schließen einen Vertrag mit einem Direktvermarkter Ihrer Wahl ab. Dabei unterscheidet man zwischen sonstiger Direktvermarktung ohne Beteiligung des Netzbetreibers und dem Marktprämienmodell, bei dem der Netzbetreiber die Differenz zwischen dem Marktwert und dem EEG-Fördersatz (anzunehmender Wert) in Form einer Marktprämie ausgleicht. Für die Höhe des anzunehmenden Wertes wird der Zeitpunkt der Inbetriebnahme Ihrer Anlage herangezogen. Anlagenbetreiber von EEG-Anlagen, deren Förderung nach 20 Jahren ausgelaufen ist, können sich nur für die sonstige Direktvermarktung ohne Beteiligung des Netzbetreibers entscheiden.

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Ich habe eine Aufforderung zur Datenkorrektur erhalten. Was muss ich tun?

Nach Abschluss Ihrer Registrierung haben wir als Netzbetreiber die Aufgabe, die Daten zu den Einheiten und Anlagen, die an unser Netz angeschlossen sind, zu prüfen und um technische Informationen zu ergänzen. Im Rahmen der Prüfung der Daten Ihrer Einheit oder Anlage haben wir einen Korrekturbedarf festgestellt. Die Informationen zu den abweichenden Daten können Sie im MaStR-Webportal der Bundesnetzagentur einsehen und korrigieren.

Die Bundesnetzagentur bietet eine Webhilfe zur Datenkorrektur an.

Nach Abschluss Ihrer Registrierung haben wir als Netzbetreiber die Aufgabe, die Daten zu den Einheiten und Anlagen, die an unser Netz angeschlossen sind, zu prüfen und um technische Informationen zu ergänzen. Im Rahmen der Prüfung der Daten Ihrer Einheit oder Anlage haben wir einen Korrekturbedarf festgestellt. Die Informationen zu den abweichenden Daten können Sie im MaStR-Webportal der Bundesnetzagentur einsehen und korrigieren.

Die Bundesnetzagentur bietet eine Webhilfe zur Datenkorrektur an.

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Meine Daten haben sich verändert. Was jetzt?

Alle Änderungen der Stammdaten der Einheiten/Anlagen und Änderungen beim Anlagenbetreibenden sind in der Regel spätestens einen Monat nach der Änderung im MaStR-Webportal der Bundesnetzagentur zu aktualisieren. Dies gilt z. B. für technische Änderungen, Leistungsänderungen, Anlagenbetreiberwechsel und Adressänderungen von Marktakteuren. Weitere Informationen erhalten Sie unter:

> Verwaltung der Einheit
> Verwaltung eines Marktakteurs

Bitte beachten Sie: Handelt es sich bei der Korrektur Ihrer Daten um für uns relevante Daten, wird unter Umständen eine neue Netzbetreiberprüfung gestartet.

Alle Änderungen der Stammdaten der Einheiten/Anlagen und Änderungen beim Anlagenbetreibenden sind in der Regel spätestens einen Monat nach der Änderung im MaStR-Webportal der Bundesnetzagentur zu aktualisieren. Dies gilt z. B. für technische Änderungen, Leistungsänderungen, Anlagenbetreiberwechsel und Adressänderungen von Marktakteuren. Weitere Informationen erhalten Sie unter:

> Verwaltung der Einheit
> Verwaltung eines Marktakteurs

Bitte beachten Sie: Handelt es sich bei der Korrektur Ihrer Daten um für uns relevante Daten, wird unter Umständen eine neue Netzbetreiberprüfung gestartet.

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Welche Folgen hat eine fehlende Registrierung im Marktstammdatenregister?

Sofern die Registrierungsfrist nicht eingehalten wird, sind wir als Netzbetreiber verpflichtet, dem Anlagenbetreiber eine Strafzahlung in Rechnung zu stellen. Dabei handelt es sich um eine Zahlung von höchstens 10 Euro pro kW/kWp installierte Leistung und Monat.

Bitte beachten Sie: Für Bestandsanlagen mit Inbetriebnahme vor dem 31. Januar 2019 endete die Frist am 30. September 2021! Sollten Sie Ihre Anlage bis zum 31.01.2021 nicht registriert haben, sind wir als zuständiger Netzbetreiber gesetzlich verpflichtet, Vergütungszahlungen (wie Einspeisevergütung, Förderung, Marktprämie, Zuschläge) für diese Anlage einzubehalten.

Sofern die Registrierungsfrist nicht eingehalten wird, sind wir als Netzbetreiber verpflichtet, dem Anlagenbetreiber eine Strafzahlung in Rechnung zu stellen. Dabei handelt es sich um eine Zahlung von höchstens 10 Euro pro kW/kWp installierte Leistung und Monat.

Bitte beachten Sie: Für Bestandsanlagen mit Inbetriebnahme vor dem 31. Januar 2019 endete die Frist am 30. September 2021! Sollten Sie Ihre Anlage bis zum 31.01.2021 nicht registriert haben, sind wir als zuständiger Netzbetreiber gesetzlich verpflichtet, Vergütungszahlungen (wie Einspeisevergütung, Förderung, Marktprämie, Zuschläge) für diese Anlage einzubehalten.

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Welche Anlagen sind im Marktstammdatenregister zu registrieren?

Generell müssen alle Strom- und Gaserzeugungsanlagen, die unmittelbar oder mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind oder werden sollen, registriert werden.
Verbrauchsanlagen sind nur registrierungspflichtig, wenn diese an das Hoch- oder Höchstspannungsnetz (Strom) bzw. das Fernleitungsnetz (Gas) angeschlossen sind.

Bitte beachten Sie:
- Sollten Sie Ihre Anlage vor dem Start des MaStR im Jahr 2019 bereits in einem anderen Register gemeldet haben, muss sie neu im MaStR registriert werden.

- Manche Anlagenbetreiber*innen erhalten keine Förderzahlungen oder sind so eingestellt, dass sie keinen Strom ins Netz einspeisen. Diese Stromerzeugungsanlagen sind dennoch zu registrieren.

- Auch sehr kleine Anlagen (sogenannte Plug-in-, Mini-PV- oder Balkon-PV-Anlagen) und Stromspeicher sind im MaStR zu registrieren.

Generell müssen alle Strom- und Gaserzeugungsanlagen, die unmittelbar oder mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind oder werden sollen, registriert werden.
Verbrauchsanlagen sind nur registrierungspflichtig, wenn diese an das Hoch- oder Höchstspannungsnetz (Strom) bzw. das Fernleitungsnetz (Gas) angeschlossen sind.

Bitte beachten Sie:
- Sollten Sie Ihre Anlage vor dem Start des MaStR im Jahr 2019 bereits in einem anderen Register gemeldet haben, muss sie neu im MaStR registriert werden.

- Manche Anlagenbetreiber*innen erhalten keine Förderzahlungen oder sind so eingestellt, dass sie keinen Strom ins Netz einspeisen. Diese Stromerzeugungsanlagen sind dennoch zu registrieren.

- Auch sehr kleine Anlagen (sogenannte Plug-in-, Mini-PV- oder Balkon-PV-Anlagen) und Stromspeicher sind im MaStR zu registrieren.

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Wer muss sich im Marktstammdatenregister registrieren?

Registrierungspflichtig sind Personen, Behörden und Organisationen, die bestimmte Funktionen im Energiemarkt wahrnehmen.

Die größten Gruppen sind dabei die Betreiber von Strom- oder Gaserzeugungsanlagen sowie die Betreiber der Strom- und Gasnetze.

Bitte beachten Sie: Die Registrierung und Aktualisierung der Daten im Marktstammdatenregister (MaStR) ist nicht freiwillig, sondern verpflichtend. Als Anlagenbetreiber*in sind Sie verantwortlich, Ihre Daten aktuell zu halten. Kommt es zu Veränderungen, sind diese unverzüglich im MaStR zu berichtigen.

Registrierungspflichtig sind Personen, Behörden und Organisationen, die bestimmte Funktionen im Energiemarkt wahrnehmen.

Die größten Gruppen sind dabei die Betreiber von Strom- oder Gaserzeugungsanlagen sowie die Betreiber der Strom- und Gasnetze.

Bitte beachten Sie: Die Registrierung und Aktualisierung der Daten im Marktstammdatenregister (MaStR) ist nicht freiwillig, sondern verpflichtend. Als Anlagenbetreiber*in sind Sie verantwortlich, Ihre Daten aktuell zu halten. Kommt es zu Veränderungen, sind diese unverzüglich im MaStR zu berichtigen.

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Wann ist ein Wechsel der Abrechnungsvariante möglich?

Die Festlegung auf eine Abrechnungsvariante (Pauschal-, Spitz-, oder vereinfachte Spitz-Abrechnungsvariante) erfolgt durch den Anlagenbetreiber für jede Anlage bis zum 30.11. eines Jahres für das folgende Kalenderjahr (Anlage 1 Bundesnetzagentur BK6-20-059). Nach dem 30.11. ist ein Wechsel der Abrechnung zum folgenden Kalenderjahr nicht mehr möglich - erst wieder zum übernächsten Kalenderjahr.
Ansonsten bitten wir Sie, die aktuell gültigen Vorgaben der BNetzA und des BDEW zu beachten.

Die Festlegung auf eine Abrechnungsvariante (Pauschal-, Spitz-, oder vereinfachte Spitz-Abrechnungsvariante) erfolgt durch den Anlagenbetreiber für jede Anlage bis zum 30.11. eines Jahres für das folgende Kalenderjahr (Anlage 1 Bundesnetzagentur BK6-20-059). Nach dem 30.11. ist ein Wechsel der Abrechnung zum folgenden Kalenderjahr nicht mehr möglich - erst wieder zum übernächsten Kalenderjahr.
Ansonsten bitten wir Sie, die aktuell gültigen Vorgaben der BNetzA und des BDEW zu beachten.

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Wie ist die initiale Ausprägung der Stammdaten bei der Netze BW GmbH?

Initial hat die Netze BW die TR-/SR-ID Zuordnungen in der folgenden Ausprägung vorgenommen:

- Abrufmodell: Duldungsfall
- Abrechnungsvariante: Pauschalabrechnung
- Bilanzierungsmodell: Prognosemodell

Initial hat die Netze BW die TR-/SR-ID Zuordnungen in der folgenden Ausprägung vorgenommen:

- Abrufmodell: Duldungsfall
- Abrechnungsvariante: Pauschalabrechnung
- Bilanzierungsmodell: Prognosemodell

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Wie ist der Kontakt für das Stammdaten-Clearing?

Bitte wenden sich bei Fragen zum Stammdaten-Clearing an: redispatch@netze-bw.de. Für eine leichtere Identifikation geben Sie bitte immer die MaStr-Nr. der Einheit (SEExxx) und gegebenenfalls den EEG-Anlagenschlüssel an.

Bitte wenden sich bei Fragen zum Stammdaten-Clearing an: redispatch@netze-bw.de. Für eine leichtere Identifikation geben Sie bitte immer die MaStr-Nr. der Einheit (SEExxx) und gegebenenfalls den EEG-Anlagenschlüssel an.

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Wann gibt es Ausgleichszahlungen für Redispatch 2.0-Maßnahmen und wie erfahre ich davon?

Im Fall von planbaren Steuerungsmaßnahmen im Rahmen des Redispatch 2.0 informieren wir den Einsatzverantwortlichen und der Anlagenbetreiber erhält eine Ausgleichszahlung. Mit der Zahlung wird der Anlagenbetreiber in der Höhe entschädigt, als wäre seine Erzeugungsanlage nicht geregelt worden.

Seltene Ausnahmen sind nicht planbare Notfallmaßnahmen, um das Netz in unmittelbaren Überlastungssituationen zu schützen. In diesem Fall erfolgt keine Ausgleichszahlung. Die Zielsetzung des Redispatch 2.0 ist, diese Notfallmaßnahmen zu vermeiden.

Im Fall von planbaren Steuerungsmaßnahmen im Rahmen des Redispatch 2.0 informieren wir den Einsatzverantwortlichen und der Anlagenbetreiber erhält eine Ausgleichszahlung. Mit der Zahlung wird der Anlagenbetreiber in der Höhe entschädigt, als wäre seine Erzeugungsanlage nicht geregelt worden.

Seltene Ausnahmen sind nicht planbare Notfallmaßnahmen, um das Netz in unmittelbaren Überlastungssituationen zu schützen. In diesem Fall erfolgt keine Ausgleichszahlung. Die Zielsetzung des Redispatch 2.0 ist, diese Notfallmaßnahmen zu vermeiden.

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Wie lautet die Redispatch-Bilanzkreisnummer der Netze BW GmbH?

Die Redispatch-Bilanzkreisnummer wird von Marktteilnehmern, bspw. von den Einsatzverantwortlichen im Redispatch 2.0 Prozess, benötigt. Die Bilanzkreisnummer lautet 11Y0-0000-0901-L.

Die Redispatch-Bilanzkreisnummer wird von Marktteilnehmern, bspw. von den Einsatzverantwortlichen im Redispatch 2.0 Prozess, benötigt. Die Bilanzkreisnummer lautet 11Y0-0000-0901-L.

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Welche Folgen hat es, wenn die Erzeugungsanlage nicht ins Redispatch 2.0 eingebunden wird?

Die Pflicht, die Anlage ins Redispatch 2.0 einzubinden, ist im § 13a EnWG verankert. Wir als Netzbetreiber sind verpflichtet, Verstöße an die Bundesnetzagentur zu melden. Diese entscheidet über weitere Maßnahmen, wie z. B. die Einführung von Zwangsgeldern.

Die Pflicht, die Anlage ins Redispatch 2.0 einzubinden, ist im § 13a EnWG verankert. Wir als Netzbetreiber sind verpflichtet, Verstöße an die Bundesnetzagentur zu melden. Diese entscheidet über weitere Maßnahmen, wie z. B. die Einführung von Zwangsgeldern.

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Was kostet mich Redispatch 2.0?

Von Seiten des Netzbetreibers entstehen Kosten für die Miete des Grid-Moduls. Diese wird jährlich abgerechnet. Sie können hier einen Preis von ca. EUR 275,00 zzgl. USt pro Jahr einkalkulieren. Unabhängig davon können Zusatzkosten durch die Tätigkeit des Einsatzverantwortlichen und des Betreibers der technischen Ressource, oft im Zusammenhang mit der Direktvermarktung, entstehen. Die Höhe dieser Kosten ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Von Seiten des Netzbetreibers entstehen Kosten für die Miete des Grid-Moduls. Diese wird jährlich abgerechnet. Sie können hier einen Preis von ca. EUR 275,00 zzgl. USt pro Jahr einkalkulieren. Unabhängig davon können Zusatzkosten durch die Tätigkeit des Einsatzverantwortlichen und des Betreibers der technischen Ressource, oft im Zusammenhang mit der Direktvermarktung, entstehen. Die Höhe dieser Kosten ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

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Unter welchen Bedingungen wird meine Anlage im Rahmen von Redispatch 2.0 abgerufen?

Wir können keine Aussage dazu treffen, wie wahrscheinlich in weiterer Zukunft Abrufe von Anlagen > 100 kW installierter Leistung in Baden-Württemberg sind. Dies hängt immer von der jeweiligen Netzsituation sowohl im Netz der Netze BW, aber insbesondere auch im überregionalen Transportnetz der deutschen Übertragungsnetzbetreiber ab. Die jeweilige Netzsituation ändert sich ständig, sowohl im Verlauf eines Jahres als auch über die Jahre hinweg. Dementsprechend können wir keine regionale Differenzierung vornehmen, die eine konkrete Einschätzung der Abrufwahrscheinlichkeit ermöglicht.

Im Rahmen von Redispatch 2.0 bewertet ein Optimierer, welche Anlage am effizientesten auf die Netzstörung einwirkt und entscheidet über die Abschaltmaßnahmen. Es wird immer nur so viel Leistung wie erforderlich abgerufen, um die Netzstabilität zu sichern und der Fokus liegt immer darauf, möglichst viel Leistung aus erneuerbaren Energien zu nutzen.

Wir können keine Aussage dazu treffen, wie wahrscheinlich in weiterer Zukunft Abrufe von Anlagen > 100 kW installierter Leistung in Baden-Württemberg sind. Dies hängt immer von der jeweiligen Netzsituation sowohl im Netz der Netze BW, aber insbesondere auch im überregionalen Transportnetz der deutschen Übertragungsnetzbetreiber ab. Die jeweilige Netzsituation ändert sich ständig, sowohl im Verlauf eines Jahres als auch über die Jahre hinweg. Dementsprechend können wir keine regionale Differenzierung vornehmen, die eine konkrete Einschätzung der Abrufwahrscheinlichkeit ermöglicht.

Im Rahmen von Redispatch 2.0 bewertet ein Optimierer, welche Anlage am effizientesten auf die Netzstörung einwirkt und entscheidet über die Abschaltmaßnahmen. Es wird immer nur so viel Leistung wie erforderlich abgerufen, um die Netzstabilität zu sichern und der Fokus liegt immer darauf, möglichst viel Leistung aus erneuerbaren Energien zu nutzen.

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Gibt es Ausgleichszahlungen für Anlagen bis 100 kW/kWp nach Reduzierung der Leistung?

Sofern die Maßnahme nach § 13 (1) EnWG notwendig war, um die Netzstabilität zu gewährleisten, erhalten Sie von uns einen Ausgleich in Höhe der entgangenen Erlöse. Bei Notfallmaßnahmen nach § 13 (2) EnWG erfolgt keine Ausgleichszahlung.

Sofern die Maßnahme nach § 13 (1) EnWG notwendig war, um die Netzstabilität zu gewährleisten, erhalten Sie von uns einen Ausgleich in Höhe der entgangenen Erlöse. Bei Notfallmaßnahmen nach § 13 (2) EnWG erfolgt keine Ausgleichszahlung.

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Was muss bei einer Anlagenänderung beachtet werden?

Wenn die Leistung Ihrer Erzeugungsanlage verändert wird, müssen wir darüber informiert werden. Die Auswirkung der Änderung auf das Netzsicherheitsmanagement ist vorab mit dem Netzbetreiber abzustimmen, damit die Stabilität des Stromnetzes gewährleistet werden kann.

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Was kostet mich das Netzsicherheitsmanagement?

Um die Einspeiseleistung Ihrer Anlage bei drohender Überlastung des Stromnetzes ferngesteuert reduzieren zu können, brauchen Sie einen Funkrundsteuerempfänger. Diesen können Sie bei uns erwerben. Der Kaufpreis inkl. Parametrierung beläuft sich auf ca. EUR 250,00 zzgl. USt. Die Kosten für den Einbau durch die Elektrofachkraft tragen Sie als Anlagenbetreiber selbst.

Sofern Sie einen Funkrundsteuerempfänger aus anderer Quelle beziehen, muss dieser an uns gesendet und parametriert werden. Hierfür fallen Kosten von ca. EUR 90,00 zzgl. USt an.

Um die Einspeiseleistung Ihrer Anlage bei drohender Überlastung des Stromnetzes ferngesteuert reduzieren zu können, brauchen Sie einen Funkrundsteuerempfänger. Diesen können Sie bei uns erwerben. Der Kaufpreis inkl. Parametrierung beläuft sich auf ca. EUR 250,00 zzgl. USt. Die Kosten für den Einbau durch die Elektrofachkraft tragen Sie als Anlagenbetreiber selbst.

Sofern Sie einen Funkrundsteuerempfänger aus anderer Quelle beziehen, muss dieser an uns gesendet und parametriert werden. Hierfür fallen Kosten von ca. EUR 90,00 zzgl. USt an.

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Wie häufig wird eine Erzeugungsanlage bis 100 kW/kWp gesteuert?

Erzeugungsanlagen bis 100 kW/kWp sind selten von Maßnahmen der Steuerung betroffen. Die Netze BW ist sehr bemüht, nur die absolut notwendigen Maßnahmen zum Netzsicherheitsmanagement durchzuführen und Netzengpässe so schnell wie möglich zu beseitigen. In Netzgebieten mit hoher Erzeugungsleistung und wenig Verbrauch durch z. B. industrielle Anlagen kann es dennoch zu Leistungsreduzierungen kommen. Ist eine Maßnahme notwendig, werden zunächst große Anlagen wie z. B. Windparks gesteuert.

Erzeugungsanlagen bis 100 kW/kWp sind selten von Maßnahmen der Steuerung betroffen. Die Netze BW ist sehr bemüht, nur die absolut notwendigen Maßnahmen zum Netzsicherheitsmanagement durchzuführen und Netzengpässe so schnell wie möglich zu beseitigen. In Netzgebieten mit hoher Erzeugungsleistung und wenig Verbrauch durch z. B. industrielle Anlagen kann es dennoch zu Leistungsreduzierungen kommen. Ist eine Maßnahme notwendig, werden zunächst große Anlagen wie z. B. Windparks gesteuert.

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Warum brauchen wir ein Netzsicherheitsmanagement?

Große Kraftwerke, wie z. B. Kern- und Kohlekraftwerke dienen seither der Netzstabilität, da ihre Leistung gezielt und schnell auf den Bedarf im Netz ausgerichtet wird. Die Abschaltung großer Kraftwerke und die massiv zunehmende Zahl kleiner, großflächig verteilter Anlagen für erneuerbare Energien erfordert ein Umdenken, da das Stromnetz starken Schwankungen ausgesetzt ist. Um auch in Zukunft Stabilität des Stromnetzes gewährleisten zu können, wird im § 9 EEG geregelt, dass Netzbetreiber diese Anlagen im Bedarfsfall fernsteuern dürfen.

Große Kraftwerke, wie z. B. Kern- und Kohlekraftwerke dienen seither der Netzstabilität, da ihre Leistung gezielt und schnell auf den Bedarf im Netz ausgerichtet wird. Die Abschaltung großer Kraftwerke und die massiv zunehmende Zahl kleiner, großflächig verteilter Anlagen für erneuerbare Energien erfordert ein Umdenken, da das Stromnetz starken Schwankungen ausgesetzt ist. Um auch in Zukunft Stabilität des Stromnetzes gewährleisten zu können, wird im § 9 EEG geregelt, dass Netzbetreiber diese Anlagen im Bedarfsfall fernsteuern dürfen.

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Wo kann ich den Zählerstand meiner Anlage erfassen?

Am schnellsten erfassen Sie Ihren Zählerstand rund um die Uhr ganz bequem unter www.netze-bw.de/zaehlerstandseingabe oder im Kundenportal.

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Ich bekomme derzeit keine Einspeisevergütung. Woran liegt das?

Damit wir wissen, wieviel kWh Sie im Kalenderjahr eingespeist haben, benötigen wir Ihren Zählerstand. Dadurch ist uns eine korrekte Abrechnung Ihrer Einspeisemenge möglich. Solange wir keinen Zählerstand von Ihnen erhalten, können wir Ihre Abrechnung leider nicht erstellen. Am schnellsten erfassen Sie Ihren Zählerstand rund um die Uhr ganz bequem unter www.netze-bw.de/zaehlerstandseingabe oder im Kundenportal.

Damit wir wissen, wieviel kWh Sie im Kalenderjahr eingespeist haben, benötigen wir Ihren Zählerstand. Dadurch ist uns eine korrekte Abrechnung Ihrer Einspeisemenge möglich. Solange wir keinen Zählerstand von Ihnen erhalten, können wir Ihre Abrechnung leider nicht erstellen. Am schnellsten erfassen Sie Ihren Zählerstand rund um die Uhr ganz bequem unter www.netze-bw.de/zaehlerstandseingabe oder im Kundenportal.

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Wo ist die Anlagengröße meiner Anlage auf der Einspeiseabrechnung ersichtlich?

Bei der Ermittlung der Vertrags-/Verrechnungsdaten können Sie unter Bemessungsleistung in kW die Anlagenleistung Ihrer Anlage ersehen. Zusätzlich finden Sie die installierte Leistung auch in den Anlagedaten in Ihrem Kundenportal.

Bei der Ermittlung der Vertrags-/Verrechnungsdaten können Sie unter Bemessungsleistung in kW die Anlagenleistung Ihrer Anlage ersehen. Zusätzlich finden Sie die installierte Leistung auch in den Anlagedaten in Ihrem Kundenportal.

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Kann ich meine Abrechnung auch per E-Mail erhalten?

Aufgrund des Datenschutzes ist es uns aktuell nicht möglich, die Abrechnungen per E-Mail zu versenden. Wir arbeiten aber derzeit an einer datenschutzkonformen Lösung, die die Anmeldung in unserem Kundenportal voraussetzen wird.

Aufgrund des Datenschutzes ist es uns aktuell nicht möglich, die Abrechnungen per E-Mail zu versenden. Wir arbeiten aber derzeit an einer datenschutzkonformen Lösung, die die Anmeldung in unserem Kundenportal voraussetzen wird.

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Was passiert mit meinen bisherigen Abrechnungen? Finde ich diese ebenfalls im Kundenportal?

Nachdem Sie Ihre Erzeugungsanlage(n) im Kundenportal hinzugefügt haben, finden Sie dort all Ihre Einspeiseabrechnungen - sowohl die aktuellste als auch die vergangenen Rechnungen.

Nachdem Sie Ihre Erzeugungsanlage(n) im Kundenportal hinzugefügt haben, finden Sie dort all Ihre Einspeiseabrechnungen - sowohl die aktuellste als auch die vergangenen Rechnungen.

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Kann ich mir eine Telefon-PIN selber aussuchen?

Ja, in Ihrem Kundenportal können Sie die von uns generierte Telefon-PIN jederzeit in eine von Ihnen gewählte vierstellige numerische PIN ändern.

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Was mache ich, wenn ich meine Telefon-PIN jemandem verraten habe, der sie nicht mehr nutzen soll?

Gehen Sie hierfür in Ihr Kundenportal und ändern Sie Ihre Telefon-PIN. Damit wird die alte PIN ungültig und kann im Telefonat mit der Netze BW nicht mehr verwendet werden.

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Kann ich meine Abrechnungen weiterhin ohne Zugang zum Kundenportal erhalten?

Sie erhalten die Abrechnung ab sofort nur noch über Ihr Kundenportal. Das hat mehrere Gründe: In Ihrem Kundenportal können wir Ihnen digital viele Services anbieten, die es analog nicht gibt: So haben Sie beispielsweise 24/7 Zugriff auf Ihre Zählerstände oder können Ihre Bankdaten ändern. Zusätzlich schonen wir durch den Verzicht auf postalische Einspeiseabrechnungen die Umwelt. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber digitale Kanäle für Netzanfragen ab 2025 vorgeschrieben. Als Innovationstreiber im Bereich Energieinfrastruktur treibt Netze BW den Wandel aktiv voran und bietet Ihnen diesen Service schon früher an.

Sie erhalten die Abrechnung ab sofort nur noch über Ihr Kundenportal. Das hat mehrere Gründe: In Ihrem Kundenportal können wir Ihnen digital viele Services anbieten, die es analog nicht gibt: So haben Sie beispielsweise 24/7 Zugriff auf Ihre Zählerstände oder können Ihre Bankdaten ändern. Zusätzlich schonen wir durch den Verzicht auf postalische Einspeiseabrechnungen die Umwelt. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber digitale Kanäle für Netzanfragen ab 2025 vorgeschrieben. Als Innovationstreiber im Bereich Energieinfrastruktur treibt Netze BW den Wandel aktiv voran und bietet Ihnen diesen Service schon früher an.

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Was passiert im Falle eines Anlagenbetreiberwechsels?

Um Ihnen ein möglichst vollständiges Bild von Ihrer Anlage geben zu können und Ihnen damit den besten Nutzen des Effizienzreports zu bieten, werden die Informationen auch im Falle eines Anlagenbetreiberwechsels dargestellt.

Um Ihnen ein möglichst vollständiges Bild von Ihrer Anlage geben zu können und Ihnen damit den besten Nutzen des Effizienzreports zu bieten, werden die Informationen auch im Falle eines Anlagenbetreiberwechsels dargestellt.

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Wieso stimmen die Daten unter Vertragspartner nicht mit denen aus meinem Profil/Account überein?

Der Accountname kann abweichen, da Sie theoretisch auch die Anlage Ihres Lebenspartners, Ihrer Firma etc. verwalten können. Es können verschiedenen Anlagenbetreiber einem Account hinzugefügt werden.

Der Accountname kann abweichen, da Sie theoretisch auch die Anlage Ihres Lebenspartners, Ihrer Firma etc. verwalten können. Es können verschiedenen Anlagenbetreiber einem Account hinzugefügt werden.

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Wozu benötige ich eine Telefon-PIN?

Der Datenschutz sieht vor, dass insbesondere Kontaktdaten, Finanzdaten und andere persönliche Merkmale durch Unternehmen vor dem Zugriff von Dritten geschützt werden müssen. Damit diese Daten im telefonischen Kontakt geschützt werden, muss sichergestellt werden, dass eine berechtigte Person am Telefon ist. Dies erfolgt in den meisten Fällen über ein gemeinsam vereinbartes Geheimnis, in unserem Fall über die vierstellige Telefon-PIN.

Der Datenschutz sieht vor, dass insbesondere Kontaktdaten, Finanzdaten und andere persönliche Merkmale durch Unternehmen vor dem Zugriff von Dritten geschützt werden müssen. Damit diese Daten im telefonischen Kontakt geschützt werden, muss sichergestellt werden, dass eine berechtigte Person am Telefon ist. Dies erfolgt in den meisten Fällen über ein gemeinsam vereinbartes Geheimnis, in unserem Fall über die vierstellige Telefon-PIN.

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Warum wird die Effizienz meiner Photovoltaikanlage schlechter, obwohl die Erzeugungsmenge gleichbleibt?

Die Effizienz Ihrer Photovoltaikanlage wird im Vergleich zu den Photovoltaikanlagen Ihrer Referenzgruppe dargestellt. Ihre Referenzgruppe kann sich jährlich ändern. Wenn technisch modernere Anlagen in die Referenzgruppe aufgenommen werden, ist es möglich, dass Ihre Effizienz im Vergleich sinkt. Dieser Effekt kann trotz gleichbleibender Erzeugungsmenge auftreten.

Die Effizienz Ihrer Photovoltaikanlage wird im Vergleich zu den Photovoltaikanlagen Ihrer Referenzgruppe dargestellt. Ihre Referenzgruppe kann sich jährlich ändern. Wenn technisch modernere Anlagen in die Referenzgruppe aufgenommen werden, ist es möglich, dass Ihre Effizienz im Vergleich sinkt. Dieser Effekt kann trotz gleichbleibender Erzeugungsmenge auftreten.

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Erhalte ich ihn auch in den kommenden Jahren?

Da der Effizienzreport eine freiwillige Service-Leistung der Netze BW GmbH ist, wird eine Fortführung in den kommenden Jahren angestrebt, kann aber nicht garantiert werden. Nur vollständige Kalenderjahre können für einen aussagekräftigen Vergleich mit anderen Anlagen Ihrer Region verwendet werden. Daher kann das Jahr der Inbetriebnahme nicht verglichen werden.

Da der Effizienzreport eine freiwillige Service-Leistung der Netze BW GmbH ist, wird eine Fortführung in den kommenden Jahren angestrebt, kann aber nicht garantiert werden. Nur vollständige Kalenderjahre können für einen aussagekräftigen Vergleich mit anderen Anlagen Ihrer Region verwendet werden. Daher kann das Jahr der Inbetriebnahme nicht verglichen werden.

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Wieso wird die Effizienz meiner Photovoltaikanlage als „gering“ oder „sehr gering“ eingestuft?

Dies kann vielfältige Ursachen haben. Neben alten oder defekten Modulen/Wechselrichtern können auch Verschattung, verschmutzte Module oder eine ungünstige Dachausrichtung der Grund sein.

Dies kann vielfältige Ursachen haben. Neben alten oder defekten Modulen/Wechselrichtern können auch Verschattung, verschmutzte Module oder eine ungünstige Dachausrichtung der Grund sein.

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Wie kann ich die Effizienz meiner Photovoltaikanlage optimieren?

Folgende Möglichkeiten können dabei helfen, die Effizienz Ihrer Anlage zu optimieren: > Photovoltaikanlage reinigen: Durch starke Verschmutzungen der Module kann sich die Effizienz der Anlage verringern. Daher empfehlen wir, die Module nach Bedarf reinigen zu lassen. > Vermeidbare Verschattungen beseitigen: Durch die (Teil-) Verschattung einzelner Module Ihrer Photovoltaikanlage, wird die Effizienz Ihrer Anlage verringert. Daher empfiehlt es sich vermeidbare Verschattungen, wie z.B. überstehende Äste, regelmäßig beseitigen zu lassen.

Folgende Möglichkeiten können dabei helfen, die Effizienz Ihrer Anlage zu optimieren: > Photovoltaikanlage reinigen: Durch starke Verschmutzungen der Module kann sich die Effizienz der Anlage verringern. Daher empfehlen wir, die Module nach Bedarf reinigen zu lassen. > Vermeidbare Verschattungen beseitigen: Durch die (Teil-) Verschattung einzelner Module Ihrer Photovoltaikanlage, wird die Effizienz Ihrer Anlage verringert. Daher empfiehlt es sich vermeidbare Verschattungen, wie z.B. überstehende Äste, regelmäßig beseitigen zu lassen.

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Hat meine Anlage eine schlechte Beurteilung, weil ich sie drosseln musste?

Die Beurteilung Ihrer Anlage ergibt sich aus dem Vergleich mit der durchschnittlichen Erzeugung anderer Anlagen Ihrer Referenzgruppe. Wenn die Drosselung Ihrer Anlage zu einer nennenswert geringeren Erzeugungsmenge führt, kann dies die Beurteilung negativ beeinflussen.

Die Beurteilung Ihrer Anlage ergibt sich aus dem Vergleich mit der durchschnittlichen Erzeugung anderer Anlagen Ihrer Referenzgruppe. Wenn die Drosselung Ihrer Anlage zu einer nennenswert geringeren Erzeugungsmenge führt, kann dies die Beurteilung negativ beeinflussen.

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Warum sind nicht alle Jahre seit Inbetriebnahme meiner Anlage im PV-Effizienzreport aufgeführt?

Aus technischen Gründen werden nur die Daten der maximal letzten 7 vollständigen Kalenderjahre angezeigt.

Aus technischen Gründen werden nur die Daten der maximal letzten 7 vollständigen Kalenderjahre angezeigt.

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Wie ermittelt sich die Beurteilung meiner Photovoltaikanlage?

Aus allen Anlagen in Ihrer Referenzgruppe bilden wir den Durchschnitt der jährlich erzeugten Strommenge. Diesen Durchschnittswert bezeichnen wir bei der Effizienzbeurteilung als „normal“. Ihre Anlage vergleichen wir mit diesem Durchschnitt und stufen sie entsprechend ein. Die Beurteilung Ihrer Photovoltaikanlage ermittelt sich aus den in der Legende aufgeführten prozentualen Abweichungen gegenüber der Referenzgruppe. Diese Abweichung wurde jeweils für die aufgeführten Kalenderjahre berechnet.

Aus allen Anlagen in Ihrer Referenzgruppe bilden wir den Durchschnitt der jährlich erzeugten Strommenge. Diesen Durchschnittswert bezeichnen wir bei der Effizienzbeurteilung als „normal“. Ihre Anlage vergleichen wir mit diesem Durchschnitt und stufen sie entsprechend ein. Die Beurteilung Ihrer Photovoltaikanlage ermittelt sich aus den in der Legende aufgeführten prozentualen Abweichungen gegenüber der Referenzgruppe. Diese Abweichung wurde jeweils für die aufgeführten Kalenderjahre berechnet.

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Wie werden die Anlagen in der Referenzgruppe miteinander verglichen?

Um einen Vergleich zwischen den Anlagen zu ermöglichen, wird die Erzeugungsmenge durch die Leistung in kWp geteilt. Auf Basis dieser Normierung können Anlagen mit unterschiedlichen Leistungen miteinander verglichen werden. Weitere Faktoren wie z. B. Modultyp, die Dachausrichtung und die Dachneigung sowie die Verschattung oder Alterung der Anlagen werden nicht berücksichtigt, da uns hierzu keine aussagekräftigen Daten vorliegen.

Um einen Vergleich zwischen den Anlagen zu ermöglichen, wird die Erzeugungsmenge durch die Leistung in kWp geteilt. Auf Basis dieser Normierung können Anlagen mit unterschiedlichen Leistungen miteinander verglichen werden. Weitere Faktoren wie z. B. Modultyp, die Dachausrichtung und die Dachneigung sowie die Verschattung oder Alterung der Anlagen werden nicht berücksichtigt, da uns hierzu keine aussagekräftigen Daten vorliegen.

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Was verbirgt sich hinter den CO₂-Werten im PV-Effizienzreport?

Der CO₂-Einsparungseffekt im PV-Effizienzreport gibt an, wie viel Kilogramm an CO₂-Äquivalent durch Ihre Photovoltaikanlage im Vergleich zur konventionellen Stromerzeugung eingespart wurden. Für den Einsparungseffekt werden neben CO₂ auch weitere Treibhausgase wie Methan (CH4) und Lachgas (N2O) berücksichtigt. Diese werden in CO₂-Äquivalent umgerechnet, einer Maßeinheit zur Vereinheitlichung der Klimawirkung verschiedener Treibhausgase.

Der CO₂-Einsparungseffekt im PV-Effizienzreport gibt an, wie viel Kilogramm an CO₂-Äquivalent durch Ihre Photovoltaikanlage im Vergleich zur konventionellen Stromerzeugung eingespart wurden. Für den Einsparungseffekt werden neben CO₂ auch weitere Treibhausgase wie Methan (CH4) und Lachgas (N2O) berücksichtigt. Diese werden in CO₂-Äquivalent umgerechnet, einer Maßeinheit zur Vereinheitlichung der Klimawirkung verschiedener Treibhausgase.

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Wie wird der CO₂-Einsparungseffekt berechnet? / Was ist der Vermeidungsfaktor PV?

Der CO₂-Einsparungseffekt berechnet sich aus dem Vermeidungsfaktor PV und Ihrer erzeugten Strommenge. Der Vermeidungsfaktor PV gibt an, wie viel CO₂-Äquivalent eine Photovoltaikanlage pro kWh im Vergleich zur konventionellen Stromerzeugung einspart. Der für unseren PV-Effizienzreport verwendete Vermeidungsfaktor PV wurde vom Umweltbundesamt übernommen. Dieser wird jährlich neu berechnet.

Der CO₂-Einsparungseffekt berechnet sich aus dem Vermeidungsfaktor PV und Ihrer erzeugten Strommenge. Der Vermeidungsfaktor PV gibt an, wie viel CO₂-Äquivalent eine Photovoltaikanlage pro kWh im Vergleich zur konventionellen Stromerzeugung einspart. Der für unseren PV-Effizienzreport verwendete Vermeidungsfaktor PV wurde vom Umweltbundesamt übernommen. Dieser wird jährlich neu berechnet.

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Warum habe ich mehrere Reports bekommen?

Wir erstellen den PV-Effizienzreport pro Anlagennummer genau wie bei Ihrer Einspeiseabrechnung. Daher ist es möglich, dass Sie mehrere Reports erhalten.

Wir erstellen den PV-Effizienzreport pro Anlagennummer genau wie bei Ihrer Einspeiseabrechnung. Daher ist es möglich, dass Sie mehrere Reports erhalten.

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Welche Daten werden für den PV-Effizienzreport verwendet?

Der PV-Effizienzreport basiert auf Daten zur Abrechnung Ihrer Photovoltaikanlage. Diese werden im Rahmen Ihres Einspeisevertrages mit der Netze BW und unseren gesetzlichen Pflichten ermittelt und auf Kalenderjahre normiert. Diese Daten vergleichen wir mit Anlagen aus Ihrer Referenzgruppe. Über weitere Faktoren, welche die Effizienz Ihrer Anlage beeinflussen könnten, haben wir leider keine belastbaren Informationen. Dies betrifft z.B. den Modultyp, die Dachausrichtung sowie die Verschattung oder Alterung Ihrer Anlage.

Der PV-Effizienzreport basiert auf Daten zur Abrechnung Ihrer Photovoltaikanlage. Diese werden im Rahmen Ihres Einspeisevertrages mit der Netze BW und unseren gesetzlichen Pflichten ermittelt und auf Kalenderjahre normiert. Diese Daten vergleichen wir mit Anlagen aus Ihrer Referenzgruppe. Über weitere Faktoren, welche die Effizienz Ihrer Anlage beeinflussen könnten, haben wir leider keine belastbaren Informationen. Dies betrifft z.B. den Modultyp, die Dachausrichtung sowie die Verschattung oder Alterung Ihrer Anlage.

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Was ist die Referenzgruppe und wie setzt sie sich zusammen?

Wir leiten die Effizienz Ihrer Photovoltaikanlage aus dem Vergleich zu einer Referenzgruppe von anderen Anlagen aus Ihrem Landkreis ab. Die Referenzgruppe besteht aus Photovoltaikanlagen in Ihrem Landkreis, die alle Voraussetzungen für den Erhalt des PV-Effizienzreports erfüllen.

Wir leiten die Effizienz Ihrer Photovoltaikanlage aus dem Vergleich zu einer Referenzgruppe von anderen Anlagen aus Ihrem Landkreis ab. Die Referenzgruppe besteht aus Photovoltaikanlagen in Ihrem Landkreis, die alle Voraussetzungen für den Erhalt des PV-Effizienzreports erfüllen.

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Wie oft erhalte ich den PV-Effizienzreport?

Den PV-Effizienzreport stellen wir Ihnen einmal jährlich für das vergangene Kalenderjahr zur Verfügung. Da der Effizienzreport eine freiwillige Service-Leistung der Netze BW GmbH ist, wird eine Fortführung in den kommenden Jahren angestrebt, kann aber nicht garantiert werden.

Den PV-Effizienzreport stellen wir Ihnen einmal jährlich für das vergangene Kalenderjahr zur Verfügung. Da der Effizienzreport eine freiwillige Service-Leistung der Netze BW GmbH ist, wird eine Fortführung in den kommenden Jahren angestrebt, kann aber nicht garantiert werden.

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Im Jahr 2020 habe ich den Report per Post bekommen. Warum nicht in diesem Jahr?

Nachhaltigkeit ist ein zentraler Bestandteil unserer Unternehmensstrategie. So ist die Netze BW seit 2021 klimaneutral. Aus diesem Grund haben wir auch den Papierversand reduziert und bieten den Report nur noch digital im Netze BW Kundenportal an. Innerhalb des Portals haben Sie die Möglichkeit, den Report als PDF-Datei herunterzuladen und für Ihre Unterlagen auszudrucken.

Nachhaltigkeit ist ein zentraler Bestandteil unserer Unternehmensstrategie. So ist die Netze BW seit 2021 klimaneutral. Aus diesem Grund haben wir auch den Papierversand reduziert und bieten den Report nur noch digital im Netze BW Kundenportal an. Innerhalb des Portals haben Sie die Möglichkeit, den Report als PDF-Datei herunterzuladen und für Ihre Unterlagen auszudrucken.

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Wo finde ich den PV-Effizienzreport im Kundenportal?

Wählen Sie auf der Startseite unseres Kundenportals unter „Anlagen und Zähler“ Ihre Photovoltaikanlage aus. Zunächst sehen Sie die Anlagedaten. Nun können Sie im oberen Reiter „Effizienzreport“ auswählen.

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Wann wird der PV-Effizienzreport jährlich veröffentlicht?

Nach der Abrechnung Ihrer Einspeisevergütung für das vorherige Jahr berechnen wir die Daten für den PV-Effizienzreport und prüfen diese. Aktuell stellen wir den Report im Herbst zur Verfügung.

Nach der Abrechnung Ihrer Einspeisevergütung für das vorherige Jahr berechnen wir die Daten für den PV-Effizienzreport und prüfen diese. Aktuell stellen wir den Report im Herbst zur Verfügung.

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Was sind die Voraussetzungen, damit ich den PV-Effizienzreport erhalte?

Damit wir den Report ausstellen können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: > Die Leistung Ihrer Anlage muss zwischen 5 und 100 kWp betragen. > Die Anlage muss mindestens ein vollständiges Kalenderjahr (vom 01.01. bis 31.12. eines Jahres) in Betrieb sein.

> Das Messkonzept Ihrer Anlage muss "Volleinspeisung" oder "Überschusseinspeisung mit Erzeugungszähler" sein.
> Außerdem muss es in Ihrem Landkreis mehr als 50 Anlagen geben, das ist Ihre sogenannte Referenzgruppe, die ebenfalls alle Voraussetzungen erfüllen müssen.

Damit wir den Report ausstellen können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: > Die Leistung Ihrer Anlage muss zwischen 5 und 100 kWp betragen. > Die Anlage muss mindestens ein vollständiges Kalenderjahr (vom 01.01. bis 31.12. eines Jahres) in Betrieb sein.

> Das Messkonzept Ihrer Anlage muss "Volleinspeisung" oder "Überschusseinspeisung mit Erzeugungszähler" sein.
> Außerdem muss es in Ihrem Landkreis mehr als 50 Anlagen geben, das ist Ihre sogenannte Referenzgruppe, die ebenfalls alle Voraussetzungen erfüllen müssen.

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Was ist der PV-Effizienzreport?

Ihre Photovoltaikanlage speist Strom in das Netz der Netze BW ein. Mit dem PV-Effizienzreport möchten wir Ihnen mehr Transparenz über die Leistung Ihrer Anlage geben – im Vergleich zu den Vorjahren und im Vergleich zu anderen Anlagen in Ihrer Region. Außerdem können Sie dem Report entnehmen, wie viel CO₂ Sie im Vergleich zu einer konventionellen Stromerzeugung eingespart haben.

Ihre Photovoltaikanlage speist Strom in das Netz der Netze BW ein. Mit dem PV-Effizienzreport möchten wir Ihnen mehr Transparenz über die Leistung Ihrer Anlage geben – im Vergleich zu den Vorjahren und im Vergleich zu anderen Anlagen in Ihrer Region. Außerdem können Sie dem Report entnehmen, wie viel CO₂ Sie im Vergleich zu einer konventionellen Stromerzeugung eingespart haben.

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Wie kann der Anlagenbetreiber gewechselt werden?

Wie Sie den Anlagenbetreiber wechseln können, hängt von der spezifischen Situation ab:
1. Sie sind der bisherige Anlagenbetreiber und möchten den Wechsel initiieren:
Wenn Sie eine Erzeugungsanlage verkaufen und den Anlagenbetreiber wechseln möchten, können Sie dies einfach über unser Kundenportal melden. Weitere Informationen zum Wechsel des Anlagenbetreibers finden Sie auf unserer Webseite. Der neue Anlagenbetreiber ist verpflichtet, die Änderung bei der Bundesnetzagentur zu melden und sich im Marktstammdatenregister zu registrieren. Nach unserer Prüfung bestätigen wir den Wechsel des Anlagenbetreibers.
2. Sie sind der neue Anlagenbetreiber oder Erbe und möchten eine Anlage übernehmen: 
Bitte senden Sie folgende Unterlagen an anlagenbetreiberwechsel@netze-bw.de:
- Das Formular “Vereinbarung zum Anlagenbetreiberwechsel”
- Das Formular mit Ihren Bank- und Steuerdaten
- Einen Nachweis über die Erbschaft (Testament oder Erbschein). 
Bei einer Erbengemeinschaft und Übernahme durch eine Einzelperson benötigen wir eine Verzichtserklärung der übrigen Erb*innen.
Zusätzlich müssen Sie die Änderung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur melden.

Bitte beachten Sie, dass wir erst dann mit der Vergütung an den neuen Anlagenbetreiber*in beginnen können, wenn der Wechsel des Anlagenbetreibers vollständig abgeschlossen ist. 
 

Wie Sie den Anlagenbetreiber wechseln können, hängt von der spezifischen Situation ab:
1. Sie sind der bisherige Anlagenbetreiber und möchten den Wechsel initiieren:
Wenn Sie eine Erzeugungsanlage verkaufen und den Anlagenbetreiber wechseln möchten, können Sie dies einfach über unser Kundenportal melden. Weitere Informationen zum Wechsel des Anlagenbetreibers finden Sie auf unserer Webseite. Der neue Anlagenbetreiber ist verpflichtet, die Änderung bei der Bundesnetzagentur zu melden und sich im Marktstammdatenregister zu registrieren. Nach unserer Prüfung bestätigen wir den Wechsel des Anlagenbetreibers.
2. Sie sind der neue Anlagenbetreiber oder Erbe und möchten eine Anlage übernehmen: 
Bitte senden Sie folgende Unterlagen an anlagenbetreiberwechsel@netze-bw.de:
- Das Formular “Vereinbarung zum Anlagenbetreiberwechsel”
- Das Formular mit Ihren Bank- und Steuerdaten
- Einen Nachweis über die Erbschaft (Testament oder Erbschein). 
Bei einer Erbengemeinschaft und Übernahme durch eine Einzelperson benötigen wir eine Verzichtserklärung der übrigen Erb*innen.
Zusätzlich müssen Sie die Änderung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur melden.

Bitte beachten Sie, dass wir erst dann mit der Vergütung an den neuen Anlagenbetreiber*in beginnen können, wenn der Wechsel des Anlagenbetreibers vollständig abgeschlossen ist. 
 

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Nach dem Tod meines Partners soll die Anlage nun auf mich laufen. Wie gehe ich vor?

Bitte füllen Sie das Formular Vereinbarung zum Anlagenbetreiberwechsel aus. Statt der Unterschrift Ihres Partners oder Partnerin, senden Sie uns bitte einen Nachweis über die Erbschaft (Testament oder Erbschein) mit. Bei einer Erbengemeinschaft und Übernahme durch eine Einzelperson benötigen wir eine Verzichtserklärung der übrigen Erb*innen. Darüber hinaus brauchen das Formular mit Ihren Bank- und Steuerdaten für die Auszahlung der Einspeisevergütung.
Bitte senden Sie die Unterlagen an die E-Mail: anlagenbetreiberwechsel@netze-bw.de. Nach Prüfung erhalten Sie eine Bestätigung des Anlagenbetreiberwechsels. Die wesentlichen Vertragsbestandteile bleiben unverändert. Zusätzlich müssen Sie die Änderung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur melden.

Bitte füllen Sie das Formular Vereinbarung zum Anlagenbetreiberwechsel aus. Statt der Unterschrift Ihres Partners oder Partnerin, senden Sie uns bitte einen Nachweis über die Erbschaft (Testament oder Erbschein) mit. Bei einer Erbengemeinschaft und Übernahme durch eine Einzelperson benötigen wir eine Verzichtserklärung der übrigen Erb*innen. Darüber hinaus brauchen das Formular mit Ihren Bank- und Steuerdaten für die Auszahlung der Einspeisevergütung.
Bitte senden Sie die Unterlagen an die E-Mail: anlagenbetreiberwechsel@netze-bw.de. Nach Prüfung erhalten Sie eine Bestätigung des Anlagenbetreiberwechsels. Die wesentlichen Vertragsbestandteile bleiben unverändert. Zusätzlich müssen Sie die Änderung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur melden.

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Wie soll ich den Verkauf meiner Anlage melden?

Melden Sie den Anlagebetreiberwechsel unkompliziert über unser Kundenportal oder über die bereitgestellten Formulare. Den genauen Eingangsweg finden Sie abhängig von Ihrem persönlichen Sachverhalt bzw. Grund des Anlagenbetreiberwechsels auf unserer Webseite zum Anlagenbetreiberwechsel.

Auf der Webseite finden Sie auch weiterführende Informationen.
Eine telefonische Kontaktaufnahme ist nicht notwendig.

Melden Sie den Anlagebetreiberwechsel unkompliziert über unser Kundenportal oder über die bereitgestellten Formulare. Den genauen Eingangsweg finden Sie abhängig von Ihrem persönlichen Sachverhalt bzw. Grund des Anlagenbetreiberwechsels auf unserer Webseite zum Anlagenbetreiberwechsel.

Auf der Webseite finden Sie auch weiterführende Informationen.
Eine telefonische Kontaktaufnahme ist nicht notwendig.

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Wie lange dauert die Bearbeitung eines Anlagenbetreiberwechsels?

Nachdem Sie alle notwendigen Daten für den Anlagenbetreiberwechsel eingereicht haben, werden diese von uns geprüft. Sobald die Überprüfung abgeschlossen ist, erhalten Sie ein Bestätigungsschreiben über den erfolgreichen Anlagenbetreiberwechsel. Als bisheriger Anlagebetreiber ist es wichtig zu beachten, dass nach dem vollständigen Einreichen und der Prüfung aller erforderlichen Unterlagen eine Schlussrechnung erstellt wird. Bitte beachten Sie, dass unvollständige Unterlagen oder Angaben den Bearbeitungsprozess verzögern.

Nachdem Sie alle notwendigen Daten für den Anlagenbetreiberwechsel eingereicht haben, werden diese von uns geprüft. Sobald die Überprüfung abgeschlossen ist, erhalten Sie ein Bestätigungsschreiben über den erfolgreichen Anlagenbetreiberwechsel. Als bisheriger Anlagebetreiber ist es wichtig zu beachten, dass nach dem vollständigen Einreichen und der Prüfung aller erforderlichen Unterlagen eine Schlussrechnung erstellt wird. Bitte beachten Sie, dass unvollständige Unterlagen oder Angaben den Bearbeitungsprozess verzögern.

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Wie erfolgt die Umschreibung des Vertrags, nachdem ich ein Haus mit einer Erzeugungsanlage gekauft habe?

Als neuer Anlagenbetreiber werden Sie sich im Anlagenbetreiberprozess in unserem Kundenportal registrieren. Sie erhalten eine eigene Vertragskontonummer von uns, sobald Sie uns die Übernahme der Anlage, sowie Ihre Bank- und Steuerdaten vollständig im Kundenportal eingereicht haben.

Mehr Informationen zum Anlagenbetreiberwechsel finden Sie auf unserer Website.

Als neuer Anlagenbetreiber werden Sie sich im Anlagenbetreiberprozess in unserem Kundenportal registrieren. Sie erhalten eine eigene Vertragskontonummer von uns, sobald Sie uns die Übernahme der Anlage, sowie Ihre Bank- und Steuerdaten vollständig im Kundenportal eingereicht haben.

Mehr Informationen zum Anlagenbetreiberwechsel finden Sie auf unserer Website.

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Wie gehe ich vor, wenn ich einen Verkauf oder Umzug über das Kundenportal melden möchte?

Als ehemaliger Anlagenbetreiber müssen Sie im Kundenportal, mit Einverständnis des neuen Anlagenbetreibers, den Anlagenbetreiberwechsel erfassen. Wir kontaktieren dann den neuen Anlagenbetreiber und führen diesen durch die nächsten Schritte. Nachdem wir alle Unterlagen vom neuen Anlagenbetreiber erhalten und geprüft haben, erhalten Sie eine Schlussrechnung.

Mehr Informationen zum Anlagenbetreiberwechsel finden Sie auf unserer Webseite.

Als ehemaliger Anlagenbetreiber müssen Sie im Kundenportal, mit Einverständnis des neuen Anlagenbetreibers, den Anlagenbetreiberwechsel erfassen. Wir kontaktieren dann den neuen Anlagenbetreiber und führen diesen durch die nächsten Schritte. Nachdem wir alle Unterlagen vom neuen Anlagenbetreiber erhalten und geprüft haben, erhalten Sie eine Schlussrechnung.

Mehr Informationen zum Anlagenbetreiberwechsel finden Sie auf unserer Webseite.

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Welche Zählerstände müssen bei einem Anlagenbetreiberwechsel durchgegeben werden?

Wir bitten um die Mitteilung des Zählerstands des Erzeugungszählers in Kilowattstunden (kWh) unter Angabe der Zählernummer. Falls eine Überschusseinspeisung vorliegt, benötigen wir außerdem den Zählerstand des Zweirichtungszählers. Geben Sie die Zählerstände im Kundenportal zum Übergabedatum oder mit Datumsangabe der späteren Ablesung ein. Falls Sie sich unsicher sind, welche Zählerstände Sie ablesen sollen, dann lesen Sie bitte lieber zu viele ab als zu wenig.

Wir bitten um die Mitteilung des Zählerstands des Erzeugungszählers in Kilowattstunden (kWh) unter Angabe der Zählernummer. Falls eine Überschusseinspeisung vorliegt, benötigen wir außerdem den Zählerstand des Zweirichtungszählers. Geben Sie die Zählerstände im Kundenportal zum Übergabedatum oder mit Datumsangabe der späteren Ablesung ein. Falls Sie sich unsicher sind, welche Zählerstände Sie ablesen sollen, dann lesen Sie bitte lieber zu viele ab als zu wenig.

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An wen muss ich den Anlagenbetreiberwechsel melden?

Sie melden den Anlagenbetreiberwechsel sowohl bei uns dem Verteilnetzbetreiber als auch bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister.

Bitte beachten Sie, dass bei Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) ein Anlagenbetreiberwechsel innerhalb von vier Wochen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gemeldet werden muss. Dazu reicht eine formlose E-Mail mit Angaben zum neuen Anlagenbetreiber und dem Datum des Anlagenbetreiberwechsels an folgende E-Mail: kwk-verfahren@bafa.bund.de. Bei Anlagen in der Direktvermarktung muss das Formular Erklärung zur Fernsteuerbarkeit unter der E-Mail: FRWE-Direktvermarktung@Netze-BW.de eingereicht werden. Die Erklärung des bisherigen Anlagenbetreibers verliert durch den Wechsel die Gültigkeit.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite.

Sie melden den Anlagenbetreiberwechsel sowohl bei uns dem Verteilnetzbetreiber als auch bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister.

Bitte beachten Sie, dass bei Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) ein Anlagenbetreiberwechsel innerhalb von vier Wochen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gemeldet werden muss. Dazu reicht eine formlose E-Mail mit Angaben zum neuen Anlagenbetreiber und dem Datum des Anlagenbetreiberwechsels an folgende E-Mail: kwk-verfahren@bafa.bund.de. Bei Anlagen in der Direktvermarktung muss das Formular Erklärung zur Fernsteuerbarkeit unter der E-Mail: FRWE-Direktvermarktung@Netze-BW.de eingereicht werden. Die Erklärung des bisherigen Anlagenbetreibers verliert durch den Wechsel die Gültigkeit.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite.

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Welche Unterlagen sind für einen Anlagenbetreiberwechsel erforderlich?

Für eine reibungslose Ummeldung des Anlagenbetreibers laden Sie die folgenden Dokumente oder Angaben in unserem Kundenportal hoch:
1. Bei einem Erbfall bitten wir Sie, uns einen Nachweis über die Erbschaft (Testament oder Erbschein) mit einzureichen. Gibt es eine Erbengemeinschaft und nur eine
1. Person übernimmt die Erzeugungsanlage, benötigen wir zusätzlich eine Verzichtserklärung der übrigen Erb*innen.
2. Für die Auszahlung der Einspeisevergütung an den neuen Anlagenbetreiber benötigen wir die Bank- und Steuerdaten.  

Bitte beachten Sie, dass es zusätzliche Anforderungen für Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) und Anlagen in der Direktvermarktung gibt: Melden Sie bitte bei Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) den Anlagenbetreiberwechsel innerhalb von vier Wochen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Dazu reicht eine formlose E-Mail mit Angaben zum neuen Anlagenbetreiber und dem Datum des Anlagenbetreiberwechsels an folgende E-Mail: kwk-verfahren@bafa.bund.de.

Für eine reibungslose Ummeldung des Anlagenbetreibers laden Sie die folgenden Dokumente oder Angaben in unserem Kundenportal hoch:
1. Bei einem Erbfall bitten wir Sie, uns einen Nachweis über die Erbschaft (Testament oder Erbschein) mit einzureichen. Gibt es eine Erbengemeinschaft und nur eine
1. Person übernimmt die Erzeugungsanlage, benötigen wir zusätzlich eine Verzichtserklärung der übrigen Erb*innen.
2. Für die Auszahlung der Einspeisevergütung an den neuen Anlagenbetreiber benötigen wir die Bank- und Steuerdaten.  

Bitte beachten Sie, dass es zusätzliche Anforderungen für Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) und Anlagen in der Direktvermarktung gibt: Melden Sie bitte bei Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) den Anlagenbetreiberwechsel innerhalb von vier Wochen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Dazu reicht eine formlose E-Mail mit Angaben zum neuen Anlagenbetreiber und dem Datum des Anlagenbetreiberwechsels an folgende E-Mail: kwk-verfahren@bafa.bund.de.

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Wo finde ich die Unterlagen für den Anlagenbetreiberwechsel auf der Webseite von Netze BW-Webseite?

Die benötigten Unterlagen und Eingangskanäle für den Anlagenbetreiberwechsel finden Sie unten auf unserer Webseite unter "Wichtige Downloads".

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Wie erfolgt die Ummeldung eines Anlagenbetreiberwechsels beim Marktstammdatenregister (MaStR)?

Die Ummeldung können Sie direkt auf der Webseite der Bundesnetzagentur starten. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Hilfestellungen rund um den Prozess. 

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Muss ich die Stilllegung beim Marktstammdatenregister (MaStR) melden?

Ja, die Stilllegung muss auch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur gemeldet werden.

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Benötige ich für die Stilllegung einer Erzeugungsanlage einen Elektroinstallateur?

Ja, hier finden Sie den passenden Installateurbetrieb.

Ja, hier finden Sie den passenden Installateurbetrieb.

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Welche Schritte sind erforderlich, wenn meine Erzeugungsanlage defekt ist und nicht wieder repariert wird?

Die Anlage sollte vom zunächst vom öffentlichen Stromnetz getrennt, fachgerecht abgebaut und anschließend vom Hersteller recycelt werden.
Ihre Elektrofachkraft informiert uns über die geplante Stilllegung per Mail mit diesem ausgefüllten und von Ihnen unterschriebenen Formular.
Lassen Sie außerdem den Ausbau des dazugehörigen Zählers über das Kundenportal veranlassen und melden Sie darüber hinaus die Stilllegung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.

Die Anlage sollte vom zunächst vom öffentlichen Stromnetz getrennt, fachgerecht abgebaut und anschließend vom Hersteller recycelt werden.
Ihre Elektrofachkraft informiert uns über die geplante Stilllegung per Mail mit diesem ausgefüllten und von Ihnen unterschriebenen Formular.
Lassen Sie außerdem den Ausbau des dazugehörigen Zählers über das Kundenportal veranlassen und melden Sie darüber hinaus die Stilllegung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.

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Welche Schritte sind erforderlich, wenn meine Anlage aus der Vergütung läuft und abgebaut werden soll?

Ihre Elektrofachkraft informiert uns über die geplante Stilllegung per Mail mit diesem ausgefüllten und von Ihnen unterschriebenen Formular.
Lassen Sie außerdem den Ausbau des dazugehörigen Zählers über das Kundenportal veranlassen.
Melden Sie darüber hinaus die Stilllegung im Marktstammdatenregister.

Eine Anlage, die nach 20 Jahre aus der EEG-Förderung ausläuft muss natürlich nicht stillgelegt und von Netz getrennt werden. Sie haben drei Optionen des Weiterbetriebs:

1. Volleinspeisung mit Einspeisevergütung.
2. Umrüstung auf Eigenversorgung mit Überschusseinspeisung.
3. Direktvermarktung des erzeugten Stroms.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Webseite.

Ihre Elektrofachkraft informiert uns über die geplante Stilllegung per Mail mit diesem ausgefüllten und von Ihnen unterschriebenen Formular.
Lassen Sie außerdem den Ausbau des dazugehörigen Zählers über das Kundenportal veranlassen.
Melden Sie darüber hinaus die Stilllegung im Marktstammdatenregister.

Eine Anlage, die nach 20 Jahre aus der EEG-Förderung ausläuft muss natürlich nicht stillgelegt und von Netz getrennt werden. Sie haben drei Optionen des Weiterbetriebs:

1. Volleinspeisung mit Einspeisevergütung.
2. Umrüstung auf Eigenversorgung mit Überschusseinspeisung.
3. Direktvermarktung des erzeugten Stroms.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Webseite.

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Wann wird der Erzeugungszähler nach der Stilllegung meiner Photovoltaikanlage ausgebaut?

Die Beauftragung des Zählerausbaus erfolgt über das Kundenportal. Nach der Beauftragung wird schnellstmöglich ein Termin für den Zählerausbau angesetzt.
Sollten wir nicht für Ihren Zähler verantwortlich sein, veranlassen Sie bitte den Ausbau des Zählers bei Ihrem zu ständigen Messstellenbetreiber.

Die Beauftragung des Zählerausbaus erfolgt über das Kundenportal. Nach der Beauftragung wird schnellstmöglich ein Termin für den Zählerausbau angesetzt.
Sollten wir nicht für Ihren Zähler verantwortlich sein, veranlassen Sie bitte den Ausbau des Zählers bei Ihrem zu ständigen Messstellenbetreiber.

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Welche Dokumente müssen bei der Stilllegung einer Photovoltaikanlage eingereicht werden?

Um die Stilllegung von Erzeugungsanlagen zu melden, bitten wir Sie, das beigefügte Formular zu nutzen. Ihre Elektrofachkraft sendet uns das ausgefüllte und von Ihnen unterschriebene Dokument per E-Mail zu.
Die Stilllegung des Zählers wird über das Kundenportal beauftragt.
Sollten wir nicht für Ihren Zähler verantwortlich sein, veranlassen Sie bitte den Ausbau des Zählers bei Ihrem Messstellenbetreiber.
Bitte denken Sie daran, die Stilllegung auch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu melden.

Um die Stilllegung von Erzeugungsanlagen zu melden, bitten wir Sie, das beigefügte Formular zu nutzen. Ihre Elektrofachkraft sendet uns das ausgefüllte und von Ihnen unterschriebene Dokument per E-Mail zu.
Die Stilllegung des Zählers wird über das Kundenportal beauftragt.
Sollten wir nicht für Ihren Zähler verantwortlich sein, veranlassen Sie bitte den Ausbau des Zählers bei Ihrem Messstellenbetreiber.
Bitte denken Sie daran, die Stilllegung auch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu melden.

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Was geschieht mit den Modulen auf meinem Dach?

In Deutschland müssen alte Photovoltaikanlagen gemäß dem Gesetz zur Rücknahme alter Elektrogeräte recycelt werden. Der Hersteller, einschließlich der Installationsfirma, ist verpflichtet, die Anlage kostenlos zurückzunehmen und fachgerecht zu entsorgen.
Außerdem haben Privatpersonen die Möglichkeit, bis zu 40 PV-Module kostenfrei an kommunale Wertstoffhöfe abzugeben.

In Deutschland müssen alte Photovoltaikanlagen gemäß dem Gesetz zur Rücknahme alter Elektrogeräte recycelt werden. Der Hersteller, einschließlich der Installationsfirma, ist verpflichtet, die Anlage kostenlos zurückzunehmen und fachgerecht zu entsorgen.
Außerdem haben Privatpersonen die Möglichkeit, bis zu 40 PV-Module kostenfrei an kommunale Wertstoffhöfe abzugeben.

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Muss ich die Anlage wirklich abbauen, oder kann ich die Stilllegung melden und sie weiter betreiben?

Eine Anlage, die nach 20 Jahren aus der EEG-Förderung ausläuft muss natürlich nicht stillgelegt und von Netz getrennt werden. Sie haben drei Optionen des Weiterbetriebs:

1. Volleinspeisung mit Einspeisevergütung.
2. Umrüstung auf Eigenversorgung mit Überschusseinspeisung.
3. Direktvermarktung des erzeugten Stroms.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Webseite.

Eine Anlage, die nach 20 Jahren aus der EEG-Förderung ausläuft muss natürlich nicht stillgelegt und von Netz getrennt werden. Sie haben drei Optionen des Weiterbetriebs:

1. Volleinspeisung mit Einspeisevergütung.
2. Umrüstung auf Eigenversorgung mit Überschusseinspeisung.
3. Direktvermarktung des erzeugten Stroms.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Webseite.

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Kann ich die Photovoltaik-Module nach der Stilllegung weiterverkaufen?

Die Möglichkeit, Photovoltaik-Module nach der Stilllegung weiterzuverkaufen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des Zustands der Module und der lokalen Gesetzgebung. In vielen Fällen können funktionierende und sicherheitskonforme Module weiterverkauft werden. Wenn jedoch das technologische Lebensende erreicht ist, ist ein fachgerechtes Recycling notwendig, um eine umfassende Rohstoff-Rückgewinnung zu gewährleisten.

Die Möglichkeit, Photovoltaik-Module nach der Stilllegung weiterzuverkaufen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des Zustands der Module und der lokalen Gesetzgebung. In vielen Fällen können funktionierende und sicherheitskonforme Module weiterverkauft werden. Wenn jedoch das technologische Lebensende erreicht ist, ist ein fachgerechtes Recycling notwendig, um eine umfassende Rohstoff-Rückgewinnung zu gewährleisten.

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Muss ich die Photovoltaik-Module nach der Stilllegung entsorgen?

Nach der Stilllegung besteht keine zwingende Notwendigkeit, die Module zu entsorgen. In Deutschland können Solarmodule kostenfrei und gesetzeskonform vom Hersteller oder der installierenden Firma zurückgenommen und sachgemäß entsorgt werden.
Zusätzlich haben Privatpersonen die Möglichkeit, Module kostenfrei an kommunalen Wertstoffhöfen abzugeben.
Wenn die Anlage sich noch in einem guten Zustand befindet, könnte der Verkauf an Dritte eine alternative Option darstellen. Wenn jedoch das technologische Lebensende erreicht ist, ist ein fachgerechtes Recycling notwendig, um eine umfassende Rohstoff-Rückgewinnung zu gewährleisten.

Nach der Stilllegung besteht keine zwingende Notwendigkeit, die Module zu entsorgen. In Deutschland können Solarmodule kostenfrei und gesetzeskonform vom Hersteller oder der installierenden Firma zurückgenommen und sachgemäß entsorgt werden.
Zusätzlich haben Privatpersonen die Möglichkeit, Module kostenfrei an kommunalen Wertstoffhöfen abzugeben.
Wenn die Anlage sich noch in einem guten Zustand befindet, könnte der Verkauf an Dritte eine alternative Option darstellen. Wenn jedoch das technologische Lebensende erreicht ist, ist ein fachgerechtes Recycling notwendig, um eine umfassende Rohstoff-Rückgewinnung zu gewährleisten.

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Gibt es Gesetze und Vorschriften die bei einer Erweiterung meiner Photovoltaikanlage zu beachten sind?

Da die Erweiterung Ihrer Photovoltaikanlage rechtlich eine Neuanlage darstellt, gelten für die Erweiterung auch alle dazugehörigen Formalitäten. Lassen Sie sich hierzu vorab von Ihrer Elektrofachkraft beraten.
Die Anmeldung Ihrer Erweiterung erfolgt gemäß einer Neuanlage über unser Kundenportal.
Weitere Information zur Erweiterung Ihrer Photovoltaikanlage finden Sie auf unserer Webseite.

Da die Erweiterung Ihrer Photovoltaikanlage rechtlich eine Neuanlage darstellt, gelten für die Erweiterung auch alle dazugehörigen Formalitäten. Lassen Sie sich hierzu vorab von Ihrer Elektrofachkraft beraten.
Die Anmeldung Ihrer Erweiterung erfolgt gemäß einer Neuanlage über unser Kundenportal.
Weitere Information zur Erweiterung Ihrer Photovoltaikanlage finden Sie auf unserer Webseite.

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Wie kann ich meine Photovoltaikanlage stilllegen?

Zunächst informiert Ihre Elektrofachkraft uns über die geplante Stilllegung per Mail mit diesem ausgefüllten und von Ihnen unterschriebenen Formular. Danach veranlassen Sie den Ausbau des dazugehörigen Zählers über das Kundenportal oder bei Ihrem zuständigen Messstellenbetreiber, falls dies nicht die Netze BW sein sollte.
Melden Sie darüber hinaus die Stilllegung Ihrer Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.

Zunächst informiert Ihre Elektrofachkraft uns über die geplante Stilllegung per Mail mit diesem ausgefüllten und von Ihnen unterschriebenen Formular. Danach veranlassen Sie den Ausbau des dazugehörigen Zählers über das Kundenportal oder bei Ihrem zuständigen Messstellenbetreiber, falls dies nicht die Netze BW sein sollte.
Melden Sie darüber hinaus die Stilllegung Ihrer Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.

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Meine Anlage ist bereits abgebaut. Was muss ich tun, um eine abgebaute Anlage abzumelden?

Ihre Elektrofachkraft informiert uns über die geplante Stilllegung per E-Mail mit folgendem ausgefüllten und von Ihnen unterschriebenen Formular. Lassen Sie außerdem den Ausbau des dazugehörigen Zählers über das Kundenportal veranlassen. Melden Sie darüber hinaus die Stilllegung im Marktstammdatenregister.

Ihre Elektrofachkraft informiert uns über die geplante Stilllegung per E-Mail mit folgendem ausgefüllten und von Ihnen unterschriebenen Formular. Lassen Sie außerdem den Ausbau des dazugehörigen Zählers über das Kundenportal veranlassen. Melden Sie darüber hinaus die Stilllegung im Marktstammdatenregister.

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Ich möchte meine bestehende Anlage erweitern. Kann ich die Anlage einfach so in Betrieb nehmen?

Nein, die Erweiterung Ihrer Photovoltaikanlage stellt rechtlich eine Neuanlage dar und wird nach dem aktuell geltenden Vergütungssatz abgerechnet.
Die Anmeldung dafür erfolgt über unser Kundenportal.
Lassen Sie sich hierzu von Ihrer Elektrofachkraft beraten.

Nein, die Erweiterung Ihrer Photovoltaikanlage stellt rechtlich eine Neuanlage dar und wird nach dem aktuell geltenden Vergütungssatz abgerechnet.
Die Anmeldung dafür erfolgt über unser Kundenportal.
Lassen Sie sich hierzu von Ihrer Elektrofachkraft beraten.

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Wie kann die neue Photovoltaikanlage am bestehenden Messkonzept eingebunden werden?

Bitte lassen Sie sich zu der Frage von Ihrer Elektrofachkraft beraten.
Wir stimmen uns gerne mit Ihrer Elektrofachkraft ab und prüfen, ob beispielsweise in Ihrem Fall ein neuer Zähler verbaut werden muss.

Bitte lassen Sie sich zu der Frage von Ihrer Elektrofachkraft beraten.
Wir stimmen uns gerne mit Ihrer Elektrofachkraft ab und prüfen, ob beispielsweise in Ihrem Fall ein neuer Zähler verbaut werden muss.

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Muss die Neuanlage in der Direktvermarktung eingebunden werden?

Neue Anlagen müssen nur ab einer Leistung von über 100 kW in die Direktvermarktung eingebunden werden.
Mehr Information zum Thema Direktvermarktung finden Sie auf unserer Webseite.

Neue Anlagen müssen nur ab einer Leistung von über 100 kW in die Direktvermarktung eingebunden werden.
Mehr Information zum Thema Direktvermarktung finden Sie auf unserer Webseite.

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Kann ich eine Erweiterung zu meiner bestehenden Photovoltaikanlage hinzufügen?

Ja, eine Erweiterung Ihrer bestehenden Erzeugungsanlage ist möglich. Diese Erweiterung stellt jedoch rechtlich eine Neuanlage dar und wird nach dem aktuell geltenden Vergütungssatz abgerechnet.
Lassen Sie sich hierzu von Ihrer Elektrofachkraft beraten.
Idealerweise klären Sie im Vorfeld mit uns ab, ob eine Erweiterung ohne zusätzliche Messtechnik möglich ist.

Ja, eine Erweiterung Ihrer bestehenden Erzeugungsanlage ist möglich. Diese Erweiterung stellt jedoch rechtlich eine Neuanlage dar und wird nach dem aktuell geltenden Vergütungssatz abgerechnet.
Lassen Sie sich hierzu von Ihrer Elektrofachkraft beraten.
Idealerweise klären Sie im Vorfeld mit uns ab, ob eine Erweiterung ohne zusätzliche Messtechnik möglich ist.

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Muss ich die Erweiterung meiner Photovoltaikanlage beim Marktstammdatenregister (MaStR) melden?

Ja, in Deutschland müssen Sie eine Erweiterung einer Photovoltaikanlage beim Marktstammdatenregister (MaStR) melden.
Das Marktstammdatenregister ist eine Datenbank, die Informationen zu allen Stromerzeugungsanlagen in Deutschland sammelt und verwaltet. Die Meldung im MaStR ist in der Regel Aufgabe des Anlagenbetreibers.
Dabei müssen Sie sicherstellen, dass die neuen Daten, wie die geänderte Leistung oder zusätzliche Module, korrekt eingetragen werden.

Ja, in Deutschland müssen Sie eine Erweiterung einer Photovoltaikanlage beim Marktstammdatenregister (MaStR) melden.
Das Marktstammdatenregister ist eine Datenbank, die Informationen zu allen Stromerzeugungsanlagen in Deutschland sammelt und verwaltet. Die Meldung im MaStR ist in der Regel Aufgabe des Anlagenbetreibers.
Dabei müssen Sie sicherstellen, dass die neuen Daten, wie die geänderte Leistung oder zusätzliche Module, korrekt eingetragen werden.

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Benötige ich für die Erweiterung meiner Photovoltaikanlage einen Elektroinstallateur?

Ja, für die Erweiterung Ihrer Photovoltaikanlage ist die Unterstützung eines Elektroinstallateurs erforderlich. Nur so kann sichergestellt werden, dass die neuen Module sicher ins bestehende System integriert und alle Vorschriften eingehalten werden.

Ja, für die Erweiterung Ihrer Photovoltaikanlage ist die Unterstützung eines Elektroinstallateurs erforderlich. Nur so kann sichergestellt werden, dass die neuen Module sicher ins bestehende System integriert und alle Vorschriften eingehalten werden.

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Kann ich eine Mini-Photovoltaikanlage zu einer bestehenden Anlagen hinzufügen?

Ja, in vielen Fällen ist es möglich, eine Mini-Photovoltaikanlage oft auch als "Steckerfertige Photovoltaikanlage" oder "Balkonkraftwerk" bezeichnet, zu einer bestehenden Anlage hinzuzufügen.
Sie müssen diese lediglich im Marktstammdatenregister (MaStR) registrieren. Mehr Information dazu finden Sie auf unserer Webseite.

Ja, in vielen Fällen ist es möglich, eine Mini-Photovoltaikanlage oft auch als "Steckerfertige Photovoltaikanlage" oder "Balkonkraftwerk" bezeichnet, zu einer bestehenden Anlage hinzuzufügen.
Sie müssen diese lediglich im Marktstammdatenregister (MaStR) registrieren. Mehr Information dazu finden Sie auf unserer Webseite.

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Wo müssen die Dokumente bei einer Erweiterung meiner Photovoltaikanlage hingesendet werden?

Die Anfrage für die Erweiterung Ihrer Photovoltaikanlage stellen Sie über das Kundenportal. Hierüber können auch alle benötigten Unterlagen hochgeladen werden.
Bitte beachten Sie, dass eine Erweiterung Ihrer Anlage rechtlich eine Neuanlage darstellt und nach dem aktuell geltenden Vergütungssatz abgerechnet wird.

Die Anfrage für die Erweiterung Ihrer Photovoltaikanlage stellen Sie über das Kundenportal. Hierüber können auch alle benötigten Unterlagen hochgeladen werden.
Bitte beachten Sie, dass eine Erweiterung Ihrer Anlage rechtlich eine Neuanlage darstellt und nach dem aktuell geltenden Vergütungssatz abgerechnet wird.

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Erhalte ich als Kunde einen abgeänderten Einspeisevertrag oder eine Vertragsergänzung, weil ich Module zu meiner Photovoltaikanlage hinzugebaut habe?

Eine Erweiterung Ihrer Anlage stellt rechtlich eine Neuanlage dar und wird nach dem aktuell geltenden Vergütungssatz abgerechnet.
Damit erhalten Sie einen zweiten Einspeisevertrag.

Eine Erweiterung Ihrer Anlage stellt rechtlich eine Neuanlage dar und wird nach dem aktuell geltenden Vergütungssatz abgerechnet.
Damit erhalten Sie einen zweiten Einspeisevertrag.

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Ich bekomme eine weitere Photovoltaikanlage. Muss ich den gesamten Anmeldeprozess erneut durchlaufen?

Ja, eine weitere Anlage stellt rechtlich eine Neuanlage dar und muss über das Kundenportal bei uns angemeldet werden.

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Welche Auswirkungen hat die Erweiterung auf die Einspeisevergütung sowohl für die bestehende als auch für die neu hinzugefügte Photovoltaikanlage?

Die Erweiterung Ihrer bestehenden Erzeugungsanlage stellt rechtlich eine Neuanlage dar und wird nach dem aktuell geltenden Vergütungssatz abgerechnet.
Bitte beachten Sie, dass der zusätzlich eingespeiste Strom mit den aktuellen Regelsätzen vergütet wird. Diese unterscheiden sich in der Regel von den Vergütungssätzen der bereits bestehenden Anlage. Die Vergütung Ihrer bestehenden Anlage bleibt unverändert.

Die Erweiterung Ihrer bestehenden Erzeugungsanlage stellt rechtlich eine Neuanlage dar und wird nach dem aktuell geltenden Vergütungssatz abgerechnet.
Bitte beachten Sie, dass der zusätzlich eingespeiste Strom mit den aktuellen Regelsätzen vergütet wird. Diese unterscheiden sich in der Regel von den Vergütungssätzen der bereits bestehenden Anlage. Die Vergütung Ihrer bestehenden Anlage bleibt unverändert.

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Wie kann ich die Umstellung meiner Photovoltaikanlage von Volleinspeisung auf Eigenverbrauch durchführen?

Dazu muss Ihre Elektrofachkraft eine Änderung des Messkonzeptes durchführen. Bitte beachten Sie, dass dazu voraussichtlich eine Anpassung der Zähleinrichtung erforderlich ist. Lassen Sie sich dazu von Ihrer Elektrofachkraft beraten.

Mehr zur Änderung des Messkonzeptes auf unserer Webseite.

Dazu muss Ihre Elektrofachkraft eine Änderung des Messkonzeptes durchführen. Bitte beachten Sie, dass dazu voraussichtlich eine Anpassung der Zähleinrichtung erforderlich ist. Lassen Sie sich dazu von Ihrer Elektrofachkraft beraten.

Mehr zur Änderung des Messkonzeptes auf unserer Webseite.

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Die EEG-Förderung meiner Anlage läuft aus. Was muss ich jetzt machen? Was sind die erforderlichen Schritte?

Schritt 1: Sie müssen eine Option für den weiteren Betrieb Ihrer Erzeugungsanlage wählen:
1. Volleinspeisung mit Einspeisevergütung:
Sie erhalten für Ihren erzeugten Strom weiterhin eine Einspeisevergütung vom Netzbetreiber, dies gilt nur für Anlagen bis einschließlich 100 kW installierte Leistung.

2. Umrüstung auf Eigenversorgung mit Überschusseinspeisung:
Endet Ihre EEG-Förderung können Sie sich für eine Überschusseinspeisung entscheiden. Dies bedeutet für Sie, dass Sie den selbst erzeugten Strom in erster Linie selbst nutzen und den überschüssigen Strom gegen eine Einspeisevergütung an das Stromnetz abgeben. 

3. Direktvermarktung Ihres erzeugten Stromes: 
Endet Ihre EEG-Förderung können Sie die Vermarktung der erzeugten Energie selbst übernehmen, hierzu kontaktieren Sie einen Direktvermarkter (Händler) Ihres Vertrauens.
 

Schritt 2: Je nachdem, welche der oben aufgelisteten Optionen Sie gewählt haben, können auch Umbauten an Ihrer Erzeugungsanlage erforderlich sein. Ihre Elektrofachkraft bespricht diese mit Ihnen und berät Sie.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Erklärvideo oder auf unserer Webseite.

Schritt 1: Sie müssen eine Option für den weiteren Betrieb Ihrer Erzeugungsanlage wählen:
1. Volleinspeisung mit Einspeisevergütung:
Sie erhalten für Ihren erzeugten Strom weiterhin eine Einspeisevergütung vom Netzbetreiber, dies gilt nur für Anlagen bis einschließlich 100 kW installierte Leistung.

2. Umrüstung auf Eigenversorgung mit Überschusseinspeisung:
Endet Ihre EEG-Förderung können Sie sich für eine Überschusseinspeisung entscheiden. Dies bedeutet für Sie, dass Sie den selbst erzeugten Strom in erster Linie selbst nutzen und den überschüssigen Strom gegen eine Einspeisevergütung an das Stromnetz abgeben. 

3. Direktvermarktung Ihres erzeugten Stromes: 
Endet Ihre EEG-Förderung können Sie die Vermarktung der erzeugten Energie selbst übernehmen, hierzu kontaktieren Sie einen Direktvermarkter (Händler) Ihres Vertrauens.
 

Schritt 2: Je nachdem, welche der oben aufgelisteten Optionen Sie gewählt haben, können auch Umbauten an Ihrer Erzeugungsanlage erforderlich sein. Ihre Elektrofachkraft bespricht diese mit Ihnen und berät Sie.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Erklärvideo oder auf unserer Webseite.

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Wie kann ich meine Photovoltaikanlage erweitern?

Ihre Anfrage für die Erweiterung stellen Sie über das Kundenportal.
Wir benötigen hierfür:
- einen Lageplan Ihrer Anlage,
- Angaben zur Anlagenleistung,
- Angaben zu dem geplanten Messkonzept und
- Angaben zu dem Netzsicherheitsmanagement.

Lassen Sie sich hierzu von Ihrer Elektrofachkraft beraten.
Bitte beachten Sie, dass eine Erweiterung Ihrer Anlage rechtlich eine Neuanlage darstellt und nach dem aktuell geltenden Vergütungssatz abgerechnet wird.

Ihre Anfrage für die Erweiterung stellen Sie über das Kundenportal.
Wir benötigen hierfür:
- einen Lageplan Ihrer Anlage,
- Angaben zur Anlagenleistung,
- Angaben zu dem geplanten Messkonzept und
- Angaben zu dem Netzsicherheitsmanagement.

Lassen Sie sich hierzu von Ihrer Elektrofachkraft beraten.
Bitte beachten Sie, dass eine Erweiterung Ihrer Anlage rechtlich eine Neuanlage darstellt und nach dem aktuell geltenden Vergütungssatz abgerechnet wird.

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Welche Dokumente muss ich bei einer Erweiterung meiner Photovoltaikanlage einreichen?

Wir benötigen dafür folgende Dokumente:
- einen Lageplan Ihrer Anlage,
- Angaben zur Anlagenleistung,
- Angaben zu dem geplanten Messkonzept und
- Angaben zu dem Netzsicherheitsmanagement.

Ihre Anfrage für die Erweiterung stellen Sie direkt über das Kundenportal.

Wir benötigen dafür folgende Dokumente:
- einen Lageplan Ihrer Anlage,
- Angaben zur Anlagenleistung,
- Angaben zu dem geplanten Messkonzept und
- Angaben zu dem Netzsicherheitsmanagement.

Ihre Anfrage für die Erweiterung stellen Sie direkt über das Kundenportal.

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Wer setzt die Änderung des Messkonzepts um?

Ihre Elektrofachkraft teilt uns die Änderung des Messkonzeptes über ein Formular mit, reicht einen aktualisierten Übersichtsschaltplan ein und bereitet den Zählerplatz für einen Zählerwechsel vor.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite.

Ihre Elektrofachkraft teilt uns die Änderung des Messkonzeptes über ein Formular mit, reicht einen aktualisierten Übersichtsschaltplan ein und bereitet den Zählerplatz für einen Zählerwechsel vor.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite.

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Muss eine Änderung des Messkonzepts der Netze BW mitgeteilt werden und wenn ja, welche Informationen sind notwendig?

Ja, Ihre Elektrofachkraft teilt uns die Änderung des Messkonzeptes über ein Formular mit, reicht einen aktualisierten Übersichtsschaltplan ein und bereitet den Zählerplatz für einen Zählerwechsel vor.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite.

Ja, Ihre Elektrofachkraft teilt uns die Änderung des Messkonzeptes über ein Formular mit, reicht einen aktualisierten Übersichtsschaltplan ein und bereitet den Zählerplatz für einen Zählerwechsel vor.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite.

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Welche Unterlagen müssen bei uns eingereicht werden, wenn nach Ende der EEG-Förderung von Volleinspeisung auf Überschusseinspeisung umgebaut wird?

Der Umbau von Voll- auf Überschusseinspeisung hat eine Änderung des Messkonzepts zur Folge. Von Ihrer Elektrofachkraft benötigen wir das ausgefüllte Formular für die Änderung des Messkonzepts und einen aktualisierten Übersichtsschaltplan per E-Mail an Einspeiser-ALN-ESS@Netze-BW.de. Die Bestellung des Zählerwechsels erfolgt durch Ihre Elektrofachkraft im Kundenportal.
 

Der Umbau von Voll- auf Überschusseinspeisung hat eine Änderung des Messkonzepts zur Folge. Von Ihrer Elektrofachkraft benötigen wir das ausgefüllte Formular für die Änderung des Messkonzepts und einen aktualisierten Übersichtsschaltplan per E-Mail an Einspeiser-ALN-ESS@Netze-BW.de. Die Bestellung des Zählerwechsels erfolgt durch Ihre Elektrofachkraft im Kundenportal.
 

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Erhalte ich als Kunde einen modifizierten Einspeisevertrag oder eine Vertragsergänzung, wenn sich mein Messkonzept geändert hat?

Nach erfolgreicher Umstellung erhalten Sie lediglich ein Bestätigungsschreiben von uns. Ihr bisheriger Einspeisevertrag gilt nach der Umstellung weiterhin. 

Nach erfolgreicher Umstellung erhalten Sie lediglich ein Bestätigungsschreiben von uns. Ihr bisheriger Einspeisevertrag gilt nach der Umstellung weiterhin. 

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Ist es überhaupt möglich, das bestehende Messkonzept zu ändern?

Ja, Sie müssen Ihr Messkonzept ändern, falls Sie beispielsweise einen Photovoltaik-Speicher nachrüsten oder von Volleinspeisung auf Eigenverbrauch wechseln. Lassen Sie sich zur Änderung des Messkonzepts und den notwendigen technischen Veränderungen von Ihrer Elektrofachkraft beraten.

Mehr zur Änderung des Messkonzepts auf unserer Webseite.

Ja, Sie müssen Ihr Messkonzept ändern, falls Sie beispielsweise einen Photovoltaik-Speicher nachrüsten oder von Volleinspeisung auf Eigenverbrauch wechseln. Lassen Sie sich zur Änderung des Messkonzepts und den notwendigen technischen Veränderungen von Ihrer Elektrofachkraft beraten.

Mehr zur Änderung des Messkonzepts auf unserer Webseite.

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Wer kann mir Auskunft bezüglich meines Anliegens zum Austausch von Photovoltaikmodulen geben?

Geben Sie dazu am Ende der Webseite, in der blauen Kontaktleiste unter "Ihren Kontakt finden", Ihre Postleitzahl ein und klicken Sie auf "Kontakt finden". Dort finden Sie die Kontaktdaten Ihres zuständigen Kompetenzzentrums.

Geben Sie dazu am Ende der Webseite, in der blauen Kontaktleiste unter "Ihren Kontakt finden", Ihre Postleitzahl ein und klicken Sie auf "Kontakt finden". Dort finden Sie die Kontaktdaten Ihres zuständigen Kompetenzzentrums.

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Welche Schritte sind erforderlich, um eine Änderung am bestehenden Messkonzept vorzunehmen?

Bitte wenden Sie sich dazu an eine Elektrofachkraft. Ihre Elektrofachkraft teilt uns die Änderung des Messkonzeptes über ein Formular mit, reicht einen aktualisierten Übersichtsschaltplan ein und bereitet den Zählerplatz für einen Zählerwechsel vor.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite.

Bitte wenden Sie sich dazu an eine Elektrofachkraft. Ihre Elektrofachkraft teilt uns die Änderung des Messkonzeptes über ein Formular mit, reicht einen aktualisierten Übersichtsschaltplan ein und bereitet den Zählerplatz für einen Zählerwechsel vor.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite.

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Ist ein Elektroinstallateur für die Änderung am bestehenden Messkonzept erforderlich, und wenn ja, in welchem Umfang?

Ja, Ihre Elektrofachkraft teilt uns die Änderung des Messkonzeptes über ein Formular mit, reicht einen aktualisierten Übersichtsschaltplan ein und bereitet den Zählerplatz für einen Zählerwechsel vor.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite.

Ja, Ihre Elektrofachkraft teilt uns die Änderung des Messkonzeptes über ein Formular mit, reicht einen aktualisierten Übersichtsschaltplan ein und bereitet den Zählerplatz für einen Zählerwechsel vor.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite.

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Welche Zählerstände werden für die Änderungen eines bestehenden Messkonzept benötigt, und wann erfolgt der Zählerwechsel?

Idealerweise vereinbaren Sie den Zählerwechsel-Termin und die Änderung des Messkonzeptes für den gleichen Tag. An diesem Tag dokumentieren Sie dann alle Zählerstände. Falls Sie sich unsicher sind, welche Zählerstände Sie ablesen sollen, dann lesen Sie bitte lieber zu viele ab, als zu wenig.
Die Änderung des Messkonzepts erfolgt im Standardfall zum Datum des Zählerwechsels bzw. zum Ausbaudatum des Photovoltaikzählers. Die Zählerstände werden vom Zählerdienst an uns übermittelt. Bei kundeneigenen Zählern ist der Ausbau durch einen Elektroinstallateur zu veranlassen und somit auch der Ausbaustand durch den Elektroinstallateur an uns zu melden. 

Idealerweise vereinbaren Sie den Zählerwechsel-Termin und die Änderung des Messkonzeptes für den gleichen Tag. An diesem Tag dokumentieren Sie dann alle Zählerstände. Falls Sie sich unsicher sind, welche Zählerstände Sie ablesen sollen, dann lesen Sie bitte lieber zu viele ab, als zu wenig.
Die Änderung des Messkonzepts erfolgt im Standardfall zum Datum des Zählerwechsels bzw. zum Ausbaudatum des Photovoltaikzählers. Die Zählerstände werden vom Zählerdienst an uns übermittelt. Bei kundeneigenen Zählern ist der Ausbau durch einen Elektroinstallateur zu veranlassen und somit auch der Ausbaustand durch den Elektroinstallateur an uns zu melden. 

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Welche Unterlagen müssen beim Austausch von Photovoltaikmodulen eingereicht werden?

Der Austausch von Photovoltaik-Modulen auf Grund von einem Defekt, Beschädigung oder Diebstahl wird uns über dieses Formular gemeldet. Im Falle von Defekten oder Beschädigungen sind Fotos, Messprotokolle und Versicherungsnachweise erforderlich. Bei Leistungsminderung benötigen wir eine Gegenüberstellung der erwartbaren und tatsächlich gemessenen Jahreserträge. Sofern vorhanden, ist auch das Gutachten eines Sachverständigen erforderlich. Im Falle eines Diebstahls benötigen wir darüber hinaus ein Polizeiprotokoll sowie Versicherungsdokumente.

Mehr Information finden Sie auf unserer Webseite.

Der Austausch von Photovoltaik-Modulen auf Grund von einem Defekt, Beschädigung oder Diebstahl wird uns über dieses Formular gemeldet. Im Falle von Defekten oder Beschädigungen sind Fotos, Messprotokolle und Versicherungsnachweise erforderlich. Bei Leistungsminderung benötigen wir eine Gegenüberstellung der erwartbaren und tatsächlich gemessenen Jahreserträge. Sofern vorhanden, ist auch das Gutachten eines Sachverständigen erforderlich. Im Falle eines Diebstahls benötigen wir darüber hinaus ein Polizeiprotokoll sowie Versicherungsdokumente.

Mehr Information finden Sie auf unserer Webseite.

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Erhalte ich als Kunde einen überarbeiteten Einspeisevertrag oder eine Vertragsergänzung, wenn sich meine Photovoltaik Module geändert haben?

Wenn sich die Gesamtleistung Ihrer Anlage nach dem Modultausch nicht erhöht hat, erhalten Sie auch keinen neuen Einspeisevertrag. Bitte beachten Sie, dass Sie eine reduzierte Anlagenleistung im Marktstammdatenregister melden müssen. Eine Erhöhung der Leistung muss als Anlagenerweiterung angemeldet werden. Mehr dazu auf unserer Webseite.

Wenn sich die Gesamtleistung Ihrer Anlage nach dem Modultausch nicht erhöht hat, erhalten Sie auch keinen neuen Einspeisevertrag. Bitte beachten Sie, dass Sie eine reduzierte Anlagenleistung im Marktstammdatenregister melden müssen. Eine Erhöhung der Leistung muss als Anlagenerweiterung angemeldet werden. Mehr dazu auf unserer Webseite.

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Welche Auswirkungen hat der Modultausch auf meine Vergütung?

Die für Austauschvorgänge relevante Spezialregelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bestimmt, dass der Inbetriebnahmezeitpunkt, die Vergütungshöhe und -dauer unverändert bleiben, wenn defekte, beschädigte oder gestohlene Module an demselben Standort ersetzt werden. Dies gilt bis zur gesamten ursprünglich am Standort installierten Leistung. Wenn nach dem Austausch des defekten Moduls die Leistung Ihrer Anlage unverändert bleibt, vergüten wir Sie wie gewohnt weiter.

​​​​​​​Mehr Information finden Sie auf unserer Webseite.

Die für Austauschvorgänge relevante Spezialregelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bestimmt, dass der Inbetriebnahmezeitpunkt, die Vergütungshöhe und -dauer unverändert bleiben, wenn defekte, beschädigte oder gestohlene Module an demselben Standort ersetzt werden. Dies gilt bis zur gesamten ursprünglich am Standort installierten Leistung. Wenn nach dem Austausch des defekten Moduls die Leistung Ihrer Anlage unverändert bleibt, vergüten wir Sie wie gewohnt weiter.

​​​​​​​Mehr Information finden Sie auf unserer Webseite.

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Wie gehe ich vor, wenn meine Photovoltaikmodule defekt sind?

Falls eines oder mehrere Ihrer Photovoltaikmodule defekt sind, bitten wir Sie, uns dies mithilfe dieses Formulars zu melden. Zur Untermauerung Ihrer Meldung werden zusätzliche Nachweise benötigt. Im Falle von Defekten oder Beschädigungen sind Fotos, Messprotokolle und Versicherungsnachweise erforderlich. Bei Leistungsminderung benötigen wir eine Gegenüberstellung der erwartbaren und tatsächlich gemessenen Jahreserträge. Sofern vorhanden, ist auch das Gutachten eines Sachverständigen erforderlich. Im Falle eines Diebstahls benötigen wir darüber hinaus ein Polizeiprotokoll sowie Versicherungsdokumente. Alle Informationen dazu finden Sie auf unserer Webseite.

Der Austausch muss von eine zertifizierten Elektrofachkraft durchgeführt werden.

Falls eines oder mehrere Ihrer Photovoltaikmodule defekt sind, bitten wir Sie, uns dies mithilfe dieses Formulars zu melden. Zur Untermauerung Ihrer Meldung werden zusätzliche Nachweise benötigt. Im Falle von Defekten oder Beschädigungen sind Fotos, Messprotokolle und Versicherungsnachweise erforderlich. Bei Leistungsminderung benötigen wir eine Gegenüberstellung der erwartbaren und tatsächlich gemessenen Jahreserträge. Sofern vorhanden, ist auch das Gutachten eines Sachverständigen erforderlich. Im Falle eines Diebstahls benötigen wir darüber hinaus ein Polizeiprotokoll sowie Versicherungsdokumente. Alle Informationen dazu finden Sie auf unserer Webseite.

Der Austausch muss von eine zertifizierten Elektrofachkraft durchgeführt werden.

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Ist der Austausch von Photovoltaikmodulen überhaupt zulässig?

Ja, der Austausch von Photovoltaikmodulen ist unter bestimmten Bedingungen zulässig. Die spezielle Regelung hierzu im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für Austauschvorgänge besagt, dass bei der Ersetzung defekter, beschädigter oder gestohlener Module am selben Standort der Inbetriebnahmezeitpunkt, die Vergütungshöhe und -dauer unverändert bleiben, bis zur gesamten ursprünglich installierten Leistung. Der Austausch kann unter Bedingungen wie moduleigenen Fehlern, nicht behebbaren Sicherheitsmängeln nach dem Netzanschluss, unsachgemäßer Montage, Sturmschäden oder Diebstahl erfolgen.

Jedoch fallen Austauschbedürfnisse aufgrund suboptimaler Modulausrichtung, Verschattung, Verschmutzung oder anderen nicht moduleigenen Gründen nicht unter diese Regelung. Ebenso gilt der altersbedingte Austausch nicht als Teil der „PV-Austauschregelung".

​​​​​​​Mehr Information finden Sie auf unserer Webseite.

Ja, der Austausch von Photovoltaikmodulen ist unter bestimmten Bedingungen zulässig. Die spezielle Regelung hierzu im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für Austauschvorgänge besagt, dass bei der Ersetzung defekter, beschädigter oder gestohlener Module am selben Standort der Inbetriebnahmezeitpunkt, die Vergütungshöhe und -dauer unverändert bleiben, bis zur gesamten ursprünglich installierten Leistung. Der Austausch kann unter Bedingungen wie moduleigenen Fehlern, nicht behebbaren Sicherheitsmängeln nach dem Netzanschluss, unsachgemäßer Montage, Sturmschäden oder Diebstahl erfolgen.

Jedoch fallen Austauschbedürfnisse aufgrund suboptimaler Modulausrichtung, Verschattung, Verschmutzung oder anderen nicht moduleigenen Gründen nicht unter diese Regelung. Ebenso gilt der altersbedingte Austausch nicht als Teil der „PV-Austauschregelung".

​​​​​​​Mehr Information finden Sie auf unserer Webseite.

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Müssen die neuen Photovoltaikmodule nach dem Tausch dieselbe Leistung haben wie die alten?

Nein. Wichtig ist, dass sich nach dem Tausch die Gesamtleistung Ihrer Anlage nicht erhöht. Bitte lassen Sie sich dazu von Ihrer Elektrofachkraft beraten.

​​​​​​​Mehr Information finden Sie auf unserer Webseite.

Nein. Wichtig ist, dass sich nach dem Tausch die Gesamtleistung Ihrer Anlage nicht erhöht. Bitte lassen Sie sich dazu von Ihrer Elektrofachkraft beraten.

​​​​​​​Mehr Information finden Sie auf unserer Webseite.

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Dürfen alle Module getauscht werden, wenn nur wenige defekt sind?

Nein. Bitte beachten Sie die, durch den EEG bestimmte „PV-Austauschregelung“. Da die Vergütungshöhe an den Inbetriebnahmezeitpunkt gekoppelt ist, können Module nur unter bestimmten Umständen durch neue Module ausgetauscht werden:

- Moduleigene Fehler (tatsächlich erbrachte Leistung eines Moduls unterschreitet die mindestens zu erwartende Leistung)
- Modul weist nach dessen Netzanschluss nicht behebbare Eigenschaften auf, die zu Sicherheitsmängeln führen
- Unsachgemäße Montage, die zu einer Beschädigung oder einer technischen Funktionsstörung am Modul geführt hat
- Sturmschäden, bspw. Hagelschaden
- Diebstahl

Bitte teilen Sie uns den den Modultausch mit diesem Formular mit.

​​​​​​​Mehr Information finden Sie auf unserer Webseite.

Nein. Bitte beachten Sie die, durch den EEG bestimmte „PV-Austauschregelung“. Da die Vergütungshöhe an den Inbetriebnahmezeitpunkt gekoppelt ist, können Module nur unter bestimmten Umständen durch neue Module ausgetauscht werden:

- Moduleigene Fehler (tatsächlich erbrachte Leistung eines Moduls unterschreitet die mindestens zu erwartende Leistung)
- Modul weist nach dessen Netzanschluss nicht behebbare Eigenschaften auf, die zu Sicherheitsmängeln führen
- Unsachgemäße Montage, die zu einer Beschädigung oder einer technischen Funktionsstörung am Modul geführt hat
- Sturmschäden, bspw. Hagelschaden
- Diebstahl

Bitte teilen Sie uns den den Modultausch mit diesem Formular mit.

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Was passiert, wenn die Anlageleistung nach dem Austausch von Photovoltaikmodulen größer wird?

Eine Erhöhung der Anlagenleistung stellt eine Erweiterung einer Photovoltaikanlage dar und ist entsprechend bei uns anzumelden. Mehr dazu auf unserer Webseite.

Eine Erhöhung der Anlagenleistung stellt eine Erweiterung einer Photovoltaikanlage dar und ist entsprechend bei uns anzumelden. Mehr dazu auf unserer Webseite.

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Wie wird der Austausch von Photovoltaikmodulen gemeldet?

Bitte teilen Sie uns den den Modultausch mit diesem Formular mit.

​​​​​​​Mehr Information finden Sie auf unserer Webseite.

Bitte teilen Sie uns den den Modultausch mit diesem Formular mit.

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Benötige ich für den Austausch von Photovoltaikmodulen einen Elektroinstallateur?

Ja, aus Sicherheitsgründen sollte eine fachkundige Person den Austausch durchführen. Das dient nicht nur dem Garantieerhalt, sondern auch Ihrer Sicherheit.

Ja, aus Sicherheitsgründen sollte eine fachkundige Person den Austausch durchführen. Das dient nicht nur dem Garantieerhalt, sondern auch Ihrer Sicherheit.

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Muss ich den Austausch von Photovoltaikmodulen beim Marktstammdatenregister (MaStR) melden?

Die Mitteilung an das Marktstammdatenregister ist nur dann verpflichtend, wenn sich die Leistung Ihrer Anlage durch den Tausch reduziert. Wird die Leistung erhöht, dann handelt sich das um eine Anlagenerweiterung. Mehr dazu auf unserer Webseite.

Die Mitteilung an das Marktstammdatenregister ist nur dann verpflichtend, wenn sich die Leistung Ihrer Anlage durch den Tausch reduziert. Wird die Leistung erhöht, dann handelt sich das um eine Anlagenerweiterung. Mehr dazu auf unserer Webseite.

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Welche Schritte muss ich unternehmen, wenn mein Wechselrichter oder Speicher defekt ist?

Informieren Sie den Installateur oder einen Fachmann, der die Photovoltaikanlage installiert hat. Sie können den Defekt diagnostizieren und geeignete Maßnahmen ergreifen. Beachten Sie dabei möglicherweise notwendige Protokolle oder Anforderungen des Herstellers. Wenn ein Austausch erforderlich ist, bitten wir Sie, uns darüber zu informieren, indem Sie das ausgefüllte Formular an Ihren regionalen Ansprechpartner per E-Mail senden. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie in der blauen Kontaktleiste am Ende dieser Seite, nach Eingabe Ihrer Postleitzahl.

Informieren Sie den Installateur oder einen Fachmann, der die Photovoltaikanlage installiert hat. Sie können den Defekt diagnostizieren und geeignete Maßnahmen ergreifen. Beachten Sie dabei möglicherweise notwendige Protokolle oder Anforderungen des Herstellers. Wenn ein Austausch erforderlich ist, bitten wir Sie, uns darüber zu informieren, indem Sie das ausgefüllte Formular an Ihren regionalen Ansprechpartner per E-Mail senden. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie in der blauen Kontaktleiste am Ende dieser Seite, nach Eingabe Ihrer Postleitzahl.

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Was sind die rechtlichen Vorgaben beim Wechselrichtertausch?

Diese Voraussetzungen müssen vor der Meldung an uns erfüllt sein:

-Die neue Technik ist in das vorhandene Netzsicherheitsmanagement eingebunden und entspricht den aktuellen technischen Vorgaben.
-Eine mit dem Tausch verbundene Leistungserhöhung ist im Vorfeld durch uns zu genehmigen.
-Eine mit dem Tausch verbundene Leistungsänderung ist durch Sie im Marktstammdatenregister angepasst.
-Die Betriebsweise des Wechselrichters bzw. des Speichersystems wird beibehalten.

​​​​​​​Mehr Information finden Sie auf unserer Webseite.

Diese Voraussetzungen müssen vor der Meldung an uns erfüllt sein:

-Die neue Technik ist in das vorhandene Netzsicherheitsmanagement eingebunden und entspricht den aktuellen technischen Vorgaben.
-Eine mit dem Tausch verbundene Leistungserhöhung ist im Vorfeld durch uns zu genehmigen.
-Eine mit dem Tausch verbundene Leistungsänderung ist durch Sie im Marktstammdatenregister angepasst.
-Die Betriebsweise des Wechselrichters bzw. des Speichersystems wird beibehalten.

​​​​​​​Mehr Information finden Sie auf unserer Webseite.

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Ich möchte Photovoltaikmodule austauschen lassen, was muss ich dabei beachten?

Bitte beachten Sie die durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bestimmte „PV-Austauschregelung“: Da die Vergütungshöhe an den Inbetriebnahmezeitpunkt gekoppelt ist, können Module nur unter bestimmten Umständen durch neue Module ausgetauscht werden:

-Moduleigene Fehler (tatsächlich erbrachte Leistung eines Moduls unterschreitet die mindestens zu erwartende Leistung)
-Modul weist nach dessen Netzanschluss nicht behebbare Eigenschaften auf, die zu Sicherheitsmängeln führen
-Unsachgemäße Montage, die zu einer Beschädigung oder einer technischen Funktionsstörung am Modul geführt hat
-Sturmschäden, bspw. Hagelschaden
-Diebstahl

​​​​​Bitte teilen Sie uns den den Modultausch mit diesem Formular mit.

​​​​​​​Mehr Information finden Sie auf unserer Webseite.

Bitte beachten Sie die durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bestimmte „PV-Austauschregelung“: Da die Vergütungshöhe an den Inbetriebnahmezeitpunkt gekoppelt ist, können Module nur unter bestimmten Umständen durch neue Module ausgetauscht werden:

-Moduleigene Fehler (tatsächlich erbrachte Leistung eines Moduls unterschreitet die mindestens zu erwartende Leistung)
-Modul weist nach dessen Netzanschluss nicht behebbare Eigenschaften auf, die zu Sicherheitsmängeln führen
-Unsachgemäße Montage, die zu einer Beschädigung oder einer technischen Funktionsstörung am Modul geführt hat
-Sturmschäden, bspw. Hagelschaden
-Diebstahl

​​​​​Bitte teilen Sie uns den den Modultausch mit diesem Formular mit.

​​​​​​​Mehr Information finden Sie auf unserer Webseite.

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Erhalte ich als Kunde einen modifizierten Einspeisevertrag oder eine Vertragsergänzung, wenn sich mein Speicher oder Wechselrichter geändert hat?

Nein, in der Regel nicht.

Nein, in der Regel nicht.

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Welche Unterlagen sind für den Austausch von Wechselrichtern oder Speichersystemen erforderlich?

Für den Austausch von Wechselrichtern oder Speichersystemen muss das entsprechende Formular ausgefüllt und online eingereicht werden. Geben Sie dazu am Ende der Webseite, in der blauen Kontaktleiste Ihre Postleitzahl ein, klicken Sie auf "Kontakt aufnehmen" und laden Sie das Dokument im Kontaktformular hoch.

Für den Austausch von Wechselrichtern oder Speichersystemen muss das entsprechende Formular ausgefüllt und online eingereicht werden. Geben Sie dazu am Ende der Webseite, in der blauen Kontaktleiste Ihre Postleitzahl ein, klicken Sie auf "Kontakt aufnehmen" und laden Sie das Dokument im Kontaktformular hoch.

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Wo müssen die Unterlagen für den Austausch von Wechselrichtern oder Speichersystemen eingereicht werden?

Das notwendige Formular müssen Sie bei Ihrem regionalen Kontakt per E-Mail einreichen. Geben Sie dazu am Ende der Webseite, in der blauen Kontaktleiste Ihre Postleitzahl ein, klicken Sie auf "Kontakt aufnehmen" und laden Sie das Dokument im Kontaktformular hoch.

Das notwendige Formular müssen Sie bei Ihrem regionalen Kontakt per E-Mail einreichen. Geben Sie dazu am Ende der Webseite, in der blauen Kontaktleiste Ihre Postleitzahl ein, klicken Sie auf "Kontakt aufnehmen" und laden Sie das Dokument im Kontaktformular hoch.

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Ist ein Elektroinstallateur für den Austausch von Wechselrichtern oder Speichersystemen erforderlich, und wenn ja, in welchem Umfang?

Ja, für den Austausch von Wechselrichtern oder Speichersystemen ist ein Elektroinstallateur erforderlich, um sicherzustellen, dass die Installation den örtlichen Vorschriften entspricht, elektrische Sicherheitsstandards eingehalten werden und eventuelle Garantieansprüche gewahrt bleiben.

​​​​​​​Mehr Information finden Sie auf unserer Webseite.

Ja, für den Austausch von Wechselrichtern oder Speichersystemen ist ein Elektroinstallateur erforderlich, um sicherzustellen, dass die Installation den örtlichen Vorschriften entspricht, elektrische Sicherheitsstandards eingehalten werden und eventuelle Garantieansprüche gewahrt bleiben.

​​​​​​​Mehr Information finden Sie auf unserer Webseite.

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Darf ich den Wechselrichter selbst anschließen oder austauschen?

Für den Austausch von Wechselrichtern oder Speichersystemen ist es empfehlenswert, einen zertifizierten Fachbetrieb zu beauftragen. Nur so können Sie selbst verschuldete Schäden an Ihrer Photovoltaik-Anlage ausschließen und im Zweifelsfall Ansprüche bei Ihrer Versicherung geltend machen.

Für den Austausch von Wechselrichtern oder Speichersystemen ist es empfehlenswert, einen zertifizierten Fachbetrieb zu beauftragen. Nur so können Sie selbst verschuldete Schäden an Ihrer Photovoltaik-Anlage ausschließen und im Zweifelsfall Ansprüche bei Ihrer Versicherung geltend machen.

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Darf ich den Speicher selbst anschließen oder austauschen?

Für den Austausch von Wechselrichtern oder Speichersystemen ist es empfehlenswert, einen zertifizierten Fachbetrieb zu beauftragen. Nur so können Sie selbst verschuldete Schäden an Ihrer Photovoltaik-Anlage ausschließen und im Zweifelsfall Ansprüche bei Ihrer Versicherung geltend machen.

​​​​​​​Mehr Information finden Sie auf unserer Webseite.

Für den Austausch von Wechselrichtern oder Speichersystemen ist es empfehlenswert, einen zertifizierten Fachbetrieb zu beauftragen. Nur so können Sie selbst verschuldete Schäden an Ihrer Photovoltaik-Anlage ausschließen und im Zweifelsfall Ansprüche bei Ihrer Versicherung geltend machen.

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Ich möchte einen Wechselrichter austauschen lassen, welche Schritte sind dafür erforderlich?

Um einen Wechselrichteraustausch durchzuführen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, bevor Sie dies der NetzeBW melden. Die neue Technik sollte in das bestehende Netzsicherheitsmanagement eingebunden und den aktuellen technischen Vorgaben entsprechen. Es ist wichtig zu beachten, dass eine mit dem Austausch verbundene Leistungserhöhung im Vorfeld von uns genehmigt werden muss. Sie sollten außerdem eine mögliche Leistungsänderung, die mit dem Tausch einhergeht, im Marktstammdatenregister anpassen. Die Betriebsweise des Wechselrichters oder des Speichersystems bleibt unverändert. Nach Erfüllung dieser Voraussetzungen können Sie den Wechselrichteraustausch durchführen und das entsprechende Formular mit den Details bei Ihrem regionalen Kontakt einreichen. Die Kontaktdaten finden Sie, indem Sie Ihre Postleitzahl am Ende der Webseite in der blauen Kontaktleiste eingeben.

Um einen Wechselrichteraustausch durchzuführen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, bevor Sie dies der NetzeBW melden. Die neue Technik sollte in das bestehende Netzsicherheitsmanagement eingebunden und den aktuellen technischen Vorgaben entsprechen. Es ist wichtig zu beachten, dass eine mit dem Austausch verbundene Leistungserhöhung im Vorfeld von uns genehmigt werden muss. Sie sollten außerdem eine mögliche Leistungsänderung, die mit dem Tausch einhergeht, im Marktstammdatenregister anpassen. Die Betriebsweise des Wechselrichters oder des Speichersystems bleibt unverändert. Nach Erfüllung dieser Voraussetzungen können Sie den Wechselrichteraustausch durchführen und das entsprechende Formular mit den Details bei Ihrem regionalen Kontakt einreichen. Die Kontaktdaten finden Sie, indem Sie Ihre Postleitzahl am Ende der Webseite in der blauen Kontaktleiste eingeben.

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Muss ich den Austausch von Wechselrichtern oder Speichersystemen dem Marktstammdatenregister (MaStR) melden?

Nur eine mit dem Tausch verbundene Leistungsänderung ist durch Sie im Marktstammdatenregister anzupassen.

Mehr Information finden Sie auf unserer Webseite.

Nur eine mit dem Tausch verbundene Leistungsänderung ist durch Sie im Marktstammdatenregister anzupassen.

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Wie ist ein Austausch von Wechselrichtern oder Speichersystemen mitzuteilen oder zu melden?

Eine Änderung der technischen Eigenschaften Ihrer Erzeugungsanlage melden Sie uns über das entsprechende Formular. Bitte lassen Sie das ausgefüllte Formular Ihrem regionalen Kontakt per E-Mail zukommen. Geben Sie dazu am Ende der Webseite, in der blauen Kontaktleiste Ihre Postleitzahl ein, klicken Sie auf "Kontakt aufnehmen" und laden Sie das Dokument im Kontaktformular hoch.

Eine Änderung der technischen Eigenschaften Ihrer Erzeugungsanlage melden Sie uns über das entsprechende Formular. Bitte lassen Sie das ausgefüllte Formular Ihrem regionalen Kontakt per E-Mail zukommen. Geben Sie dazu am Ende der Webseite, in der blauen Kontaktleiste Ihre Postleitzahl ein, klicken Sie auf "Kontakt aufnehmen" und laden Sie das Dokument im Kontaktformular hoch.

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Muss die Nachrüstung oder Erweiterung eines Speichers beim Netzbetreiber angemeldet werden?

Ja, hierzu reicht Ihre Elektrofachkraft, nach der Inbetriebnahme des Speichers, das E.3 Datenblatt für Speicher unter einspeiser-aln-ess@netze-bw.de bei uns ein. Zusätzlich müssen Sie oder Ihre Elektrofachkraft die Anlage beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur melden und uns im Anschluss die Meldebestätigung des Marktstammdatenregisters an die genannte E-Mail senden.

Ja, hierzu reicht Ihre Elektrofachkraft, nach der Inbetriebnahme des Speichers, das E.3 Datenblatt für Speicher unter einspeiser-aln-ess@netze-bw.de bei uns ein. Zusätzlich müssen Sie oder Ihre Elektrofachkraft die Anlage beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur melden und uns im Anschluss die Meldebestätigung des Marktstammdatenregisters an die genannte E-Mail senden.

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Welche Dokumente müssen beim Netzbetreiber eingereicht werden?

Für die Nachrüstung und Erweiterung von Speichern müssen folgende Dokumente eingereicht werden:
Das E.3 Datenblatt für Speicher ist an die E-Mail einspeiser-aln-ess@netze-bw.de zu senden. 
Die Meldebestätigung des Marktstammdatenregisters ist von Ihnen oder Ihrer Elektrofachkraft über die genannte E-Mail bei uns einzureichen.

Für die Nachrüstung und Erweiterung von Speichern müssen folgende Dokumente eingereicht werden:
Das E.3 Datenblatt für Speicher ist an die E-Mail einspeiser-aln-ess@netze-bw.de zu senden. 
Die Meldebestätigung des Marktstammdatenregisters ist von Ihnen oder Ihrer Elektrofachkraft über die genannte E-Mail bei uns einzureichen.

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Wer kann mir Auskunft bezüglich meines Anliegens zur Nachrüstung und Erweiterung von Speichern geben?

Den Status Ihrer Anfrage und Rückfragen können Sie gerne bei uns schriftlich unter einspeiser-aln-ess@netze-bw.de erfragen.

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Wie und wo kann ich die Erweiterung oder Nachrüstung von Speichern anmelden?

Für die Anmeldung Ihres Speichers benötigen wir zunächst die Meldung der Inbetriebnahme. Hierzu reicht es aus, dass Ihre Elektrofachkraft nach der Inbetriebnahme des Speichers das E.3 Datenblatt für Speicher unter einspeiser-aln-ess@netze-bw.de bei uns einreicht.
Registrieren Sie oder Ihre Elektrofachkraft den Speicher unmittelbar nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister bei der Bundesnetzagentur und reichen Sie die Meldebestätigung des Marktstammdatenregisters bei uns ein. 

Für die Anmeldung Ihres Speichers benötigen wir zunächst die Meldung der Inbetriebnahme. Hierzu reicht es aus, dass Ihre Elektrofachkraft nach der Inbetriebnahme des Speichers das E.3 Datenblatt für Speicher unter einspeiser-aln-ess@netze-bw.de bei uns einreicht.
Registrieren Sie oder Ihre Elektrofachkraft den Speicher unmittelbar nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister bei der Bundesnetzagentur und reichen Sie die Meldebestätigung des Marktstammdatenregisters bei uns ein. 

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Wie wird ein Photovoltaik Speicher angeschlossen?

Generell wird bei Nachrüstungen der Einbau eines AC-seitigen Photovoltaik-Speichers empfohlen, aufgrund seiner praktischen Vorteile. Für Neuinstallationen kann ein DC-seitiger Speicher in Betracht gezogen werden, wobei sorgfältige Abstimmung von Größe und Installationsort erforderlich ist. Lassen Sie sich dazu von Ihrer Elektrofachkraft beraten.

Generell wird bei Nachrüstungen der Einbau eines AC-seitigen Photovoltaik-Speichers empfohlen, aufgrund seiner praktischen Vorteile. Für Neuinstallationen kann ein DC-seitiger Speicher in Betracht gezogen werden, wobei sorgfältige Abstimmung von Größe und Installationsort erforderlich ist. Lassen Sie sich dazu von Ihrer Elektrofachkraft beraten.

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Benötige ich einen Elektroinstallateur für die Nachrüstung oder Erweiterung von Speichern?

Ja. Die Installation und Inbetriebnahme erfolgt durch eine Elektrofachkraft. Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.

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Muss ich den Speicher beim Marktstammdatenregister (MaStR) anmelden?

Ja, bitte registrieren Sie Ihren Speicher unmittelbar nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Hier werden alle energieerzeugenden Anlagen Deutschlands registriert. 

Ja, bitte registrieren Sie Ihren Speicher unmittelbar nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Hier werden alle energieerzeugenden Anlagen Deutschlands registriert. 

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Darf ich den Speicher eigenständig anschließen?

Nein, die Installation und Inbetriebnahme muss zwingend durch Ihre Elektrofachkraft erfolgen. Diese beurteilt die technischen Gegebenheiten bei Ihnen vor Ort, berät Sie, installiert Ihre Anlage und meldet uns, dem Verteilnetzbetreiber, die Inbetriebnahme.

Nein, die Installation und Inbetriebnahme muss zwingend durch Ihre Elektrofachkraft erfolgen. Diese beurteilt die technischen Gegebenheiten bei Ihnen vor Ort, berät Sie, installiert Ihre Anlage und meldet uns, dem Verteilnetzbetreiber, die Inbetriebnahme.

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Kann ich die Meldung eines Speichers selbst vornehmen?

Teilweise. Für die Registrierung Ihres Speichers im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur sind Sie verantwortlich.
Die Anmeldung der Inbetriebnahme des Speichers muss durch eine Elektrofachkraft erfolgen.

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Die Anmeldung der Inbetriebnahme des Speichers muss durch eine Elektrofachkraft erfolgen.

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