Stromeinspeisung

Häufige Fragen zum Thema Stromeinspeisung

Alle Services und Antworten auf die relevantesten Fragen im Überblick

Warum muss ich den Anlagenbetreiberwechsel bei der Netze BW und beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur melden?

Anlagenbetreiber sind gesetzlich durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) verpflichtet, Änderungen zum Anlagenbetreiber sowohl dem Netzbetreiber, als auch im Marktstammdatenregister zu melden. 

Der Betreiberwechsel ist notwendig, um für den eingespeisten Strom eine Vergütungszahlung zu erhalten. 

Anlagenbetreiber sind gesetzlich durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) verpflichtet, Änderungen zum Anlagenbetreiber sowohl dem Netzbetreiber, als auch im Marktstammdatenregister zu melden. 

Der Betreiberwechsel ist notwendig, um für den eingespeisten Strom eine Vergütungszahlung zu erhalten. 

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Wie kann der Anlagenbetreiber gewechselt werden?

Wie Sie den Anlagenbetreiber wechseln können, hängt von der spezifischen Situation ab:
1. Sie sind der bisherige Anlagenbetreiber und möchten den Wechsel initiieren:
Wenn Sie eine Erzeugungsanlage verkaufen und den Anlagenbetreiber wechseln möchten, können Sie dies einfach über unser Kundenportal melden. Weitere Informationen zum Wechsel des Anlagenbetreibers finden Sie auf unserer Webseite. Der neue Anlagenbetreiber ist verpflichtet, die Änderung bei der Bundesnetzagentur zu melden und sich im Marktstammdatenregister zu registrieren. Nach unserer Prüfung bestätigen wir den Wechsel des Anlagenbetreibers.
2. Sie sind der neue Anlagenbetreiber oder Erbe und möchten eine Anlage übernehmen: 
Bitte senden Sie folgende Unterlagen an anlagenbetreiberwechsel@netze-bw.de:
- Das Formular “Vereinbarung zum Anlagenbetreiberwechsel”
- Das Formular mit Ihren Bank- und Steuerdaten
- Einen Nachweis über die Erbschaft (Testament oder Erbschein). 
Bei einer Erbengemeinschaft und Übernahme durch eine Einzelperson benötigen wir eine Verzichtserklärung der übrigen Erb*innen.
Zusätzlich müssen Sie die Änderung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur melden.

Bitte beachten Sie, dass wir erst dann mit der Vergütung an den neuen Anlagenbetreiber*in beginnen können, wenn der Wechsel des Anlagenbetreibers vollständig abgeschlossen ist. 
 

Wie Sie den Anlagenbetreiber wechseln können, hängt von der spezifischen Situation ab:
1. Sie sind der bisherige Anlagenbetreiber und möchten den Wechsel initiieren:
Wenn Sie eine Erzeugungsanlage verkaufen und den Anlagenbetreiber wechseln möchten, können Sie dies einfach über unser Kundenportal melden. Weitere Informationen zum Wechsel des Anlagenbetreibers finden Sie auf unserer Webseite. Der neue Anlagenbetreiber ist verpflichtet, die Änderung bei der Bundesnetzagentur zu melden und sich im Marktstammdatenregister zu registrieren. Nach unserer Prüfung bestätigen wir den Wechsel des Anlagenbetreibers.
2. Sie sind der neue Anlagenbetreiber oder Erbe und möchten eine Anlage übernehmen: 
Bitte senden Sie folgende Unterlagen an anlagenbetreiberwechsel@netze-bw.de:
- Das Formular “Vereinbarung zum Anlagenbetreiberwechsel”
- Das Formular mit Ihren Bank- und Steuerdaten
- Einen Nachweis über die Erbschaft (Testament oder Erbschein). 
Bei einer Erbengemeinschaft und Übernahme durch eine Einzelperson benötigen wir eine Verzichtserklärung der übrigen Erb*innen.
Zusätzlich müssen Sie die Änderung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur melden.

Bitte beachten Sie, dass wir erst dann mit der Vergütung an den neuen Anlagenbetreiber*in beginnen können, wenn der Wechsel des Anlagenbetreibers vollständig abgeschlossen ist. 
 

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Nach dem Tod meines Partners soll die Anlage nun auf mich laufen. Wie gehe ich vor?

Bitte füllen Sie das Formular Vereinbarung zum Anlagenbetreiberwechsel aus. Statt der Unterschrift Ihres Partners oder Partnerin, senden Sie uns bitte einen Nachweis über die Erbschaft (Testament oder Erbschein) mit. Bei einer Erbengemeinschaft und Übernahme durch eine Einzelperson benötigen wir eine Verzichtserklärung der übrigen Erb*innen. Darüber hinaus brauchen das Formular mit Ihren Bank- und Steuerdaten für die Auszahlung der Einspeisevergütung.
Bitte senden Sie die Unterlagen an die E-Mail: anlagenbetreiberwechsel@netze-bw.de. Nach Prüfung erhalten Sie eine Bestätigung des Anlagenbetreiberwechsels. Die wesentlichen Vertragsbestandteile bleiben unverändert. Zusätzlich müssen Sie die Änderung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur melden.

Bitte füllen Sie das Formular Vereinbarung zum Anlagenbetreiberwechsel aus. Statt der Unterschrift Ihres Partners oder Partnerin, senden Sie uns bitte einen Nachweis über die Erbschaft (Testament oder Erbschein) mit. Bei einer Erbengemeinschaft und Übernahme durch eine Einzelperson benötigen wir eine Verzichtserklärung der übrigen Erb*innen. Darüber hinaus brauchen das Formular mit Ihren Bank- und Steuerdaten für die Auszahlung der Einspeisevergütung.
Bitte senden Sie die Unterlagen an die E-Mail: anlagenbetreiberwechsel@netze-bw.de. Nach Prüfung erhalten Sie eine Bestätigung des Anlagenbetreiberwechsels. Die wesentlichen Vertragsbestandteile bleiben unverändert. Zusätzlich müssen Sie die Änderung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur melden.

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Wie soll ich den Verkauf meiner Anlage melden?

Melden Sie den Anlagebetreiberwechsel unkompliziert über unser Kundenportal oder über die bereitgestellten Formulare. Den genauen Eingangsweg finden Sie abhängig von Ihrem persönlichen Sachverhalt bzw. Grund des Anlagenbetreiberwechsels auf unserer Webseite zum Anlagenbetreiberwechsel.

Auf der Webseite finden Sie auch weiterführende Informationen.
Eine telefonische Kontaktaufnahme ist nicht notwendig.

Melden Sie den Anlagebetreiberwechsel unkompliziert über unser Kundenportal oder über die bereitgestellten Formulare. Den genauen Eingangsweg finden Sie abhängig von Ihrem persönlichen Sachverhalt bzw. Grund des Anlagenbetreiberwechsels auf unserer Webseite zum Anlagenbetreiberwechsel.

Auf der Webseite finden Sie auch weiterführende Informationen.
Eine telefonische Kontaktaufnahme ist nicht notwendig.

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Wie lange dauert die Bearbeitung eines Anlagenbetreiberwechsels?

Nachdem Sie alle notwendigen Daten für den Anlagenbetreiberwechsel eingereicht haben, werden diese von uns geprüft. Sobald die Überprüfung abgeschlossen ist, erhalten Sie ein Bestätigungsschreiben über den erfolgreichen Anlagenbetreiberwechsel. Als bisheriger Anlagebetreiber ist es wichtig zu beachten, dass nach dem vollständigen Einreichen und der Prüfung aller erforderlichen Unterlagen eine Schlussrechnung erstellt wird. Bitte beachten Sie, dass unvollständige Unterlagen oder Angaben den Bearbeitungsprozess verzögern.

Nachdem Sie alle notwendigen Daten für den Anlagenbetreiberwechsel eingereicht haben, werden diese von uns geprüft. Sobald die Überprüfung abgeschlossen ist, erhalten Sie ein Bestätigungsschreiben über den erfolgreichen Anlagenbetreiberwechsel. Als bisheriger Anlagebetreiber ist es wichtig zu beachten, dass nach dem vollständigen Einreichen und der Prüfung aller erforderlichen Unterlagen eine Schlussrechnung erstellt wird. Bitte beachten Sie, dass unvollständige Unterlagen oder Angaben den Bearbeitungsprozess verzögern.

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Wie erfolgt die Umschreibung des Vertrags, nachdem ich ein Haus mit einer Erzeugungsanlage gekauft habe?

Als neuer Anlagenbetreiber werden Sie sich im Anlagenbetreiberprozess in unserem Kundenportal registrieren. Sie erhalten eine eigene Vertragskontonummer von uns, sobald Sie uns die Übernahme der Anlage, sowie Ihre Bank- und Steuerdaten vollständig im Kundenportal eingereicht haben.

Mehr Informationen zum Anlagenbetreiberwechsel finden Sie auf unserer Website.

Als neuer Anlagenbetreiber werden Sie sich im Anlagenbetreiberprozess in unserem Kundenportal registrieren. Sie erhalten eine eigene Vertragskontonummer von uns, sobald Sie uns die Übernahme der Anlage, sowie Ihre Bank- und Steuerdaten vollständig im Kundenportal eingereicht haben.

Mehr Informationen zum Anlagenbetreiberwechsel finden Sie auf unserer Website.

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Wie gehe ich vor, wenn ich einen Verkauf oder Umzug über das Kundenportal melden möchte?

Als ehemaliger Anlagenbetreiber müssen Sie im Kundenportal, mit Einverständnis des neuen Anlagenbetreibers, den Anlagenbetreiberwechsel erfassen. Wir kontaktieren dann den neuen Anlagenbetreiber und führen diesen durch die nächsten Schritte. Nachdem wir alle Unterlagen vom neuen Anlagenbetreiber erhalten und geprüft haben, erhalten Sie eine Schlussrechnung.

Mehr Informationen zum Anlagenbetreiberwechsel finden Sie auf unserer Webseite.

Als ehemaliger Anlagenbetreiber müssen Sie im Kundenportal, mit Einverständnis des neuen Anlagenbetreibers, den Anlagenbetreiberwechsel erfassen. Wir kontaktieren dann den neuen Anlagenbetreiber und führen diesen durch die nächsten Schritte. Nachdem wir alle Unterlagen vom neuen Anlagenbetreiber erhalten und geprüft haben, erhalten Sie eine Schlussrechnung.

Mehr Informationen zum Anlagenbetreiberwechsel finden Sie auf unserer Webseite.

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Welche Zählerstände müssen bei einem Anlagenbetreiberwechsel durchgegeben werden?

Wir bitten um die Mitteilung des Zählerstands des Erzeugungszählers in Kilowattstunden (kWh) unter Angabe der Zählernummer. Falls eine Überschusseinspeisung vorliegt, benötigen wir außerdem den Zählerstand des Zweirichtungszählers. Geben Sie die Zählerstände im Kundenportal zum Übergabedatum oder mit Datumsangabe der späteren Ablesung ein. Falls Sie sich unsicher sind, welche Zählerstände Sie ablesen sollen, dann lesen Sie bitte lieber zu viele ab als zu wenig.

Wir bitten um die Mitteilung des Zählerstands des Erzeugungszählers in Kilowattstunden (kWh) unter Angabe der Zählernummer. Falls eine Überschusseinspeisung vorliegt, benötigen wir außerdem den Zählerstand des Zweirichtungszählers. Geben Sie die Zählerstände im Kundenportal zum Übergabedatum oder mit Datumsangabe der späteren Ablesung ein. Falls Sie sich unsicher sind, welche Zählerstände Sie ablesen sollen, dann lesen Sie bitte lieber zu viele ab als zu wenig.

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An wen muss ich den Anlagenbetreiberwechsel melden?

Sie melden den Anlagenbetreiberwechsel sowohl bei uns dem Verteilnetzbetreiber als auch bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister.

Bitte beachten Sie, dass bei Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) ein Anlagenbetreiberwechsel innerhalb von vier Wochen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gemeldet werden muss. Dazu reicht eine formlose E-Mail mit Angaben zum neuen Anlagenbetreiber und dem Datum des Anlagenbetreiberwechsels an folgende E-Mail: kwk-verfahren@bafa.bund.de. Bei Anlagen in der Direktvermarktung muss das Formular Erklärung zur Fernsteuerbarkeit unter der E-Mail: FRWE-Direktvermarktung@Netze-BW.de eingereicht werden. Die Erklärung des bisherigen Anlagenbetreibers verliert durch den Wechsel die Gültigkeit.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite.

Sie melden den Anlagenbetreiberwechsel sowohl bei uns dem Verteilnetzbetreiber als auch bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister.

Bitte beachten Sie, dass bei Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) ein Anlagenbetreiberwechsel innerhalb von vier Wochen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gemeldet werden muss. Dazu reicht eine formlose E-Mail mit Angaben zum neuen Anlagenbetreiber und dem Datum des Anlagenbetreiberwechsels an folgende E-Mail: kwk-verfahren@bafa.bund.de. Bei Anlagen in der Direktvermarktung muss das Formular Erklärung zur Fernsteuerbarkeit unter der E-Mail: FRWE-Direktvermarktung@Netze-BW.de eingereicht werden. Die Erklärung des bisherigen Anlagenbetreibers verliert durch den Wechsel die Gültigkeit.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite.

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Welche Unterlagen sind für einen Anlagenbetreiberwechsel erforderlich?

Für eine reibungslose Ummeldung des Anlagenbetreibers laden Sie die folgenden Dokumente oder Angaben in unserem Kundenportal hoch:
1. Bei einem Erbfall bitten wir Sie, uns einen Nachweis über die Erbschaft (Testament oder Erbschein) mit einzureichen. Gibt es eine Erbengemeinschaft und nur eine
1. Person übernimmt die Erzeugungsanlage, benötigen wir zusätzlich eine Verzichtserklärung der übrigen Erb*innen.
2. Für die Auszahlung der Einspeisevergütung an den neuen Anlagenbetreiber benötigen wir die Bank- und Steuerdaten.  

Bitte beachten Sie, dass es zusätzliche Anforderungen für Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) und Anlagen in der Direktvermarktung gibt: Melden Sie bitte bei Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) den Anlagenbetreiberwechsel innerhalb von vier Wochen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Dazu reicht eine formlose E-Mail mit Angaben zum neuen Anlagenbetreiber und dem Datum des Anlagenbetreiberwechsels an folgende E-Mail: kwk-verfahren@bafa.bund.de.

Für eine reibungslose Ummeldung des Anlagenbetreibers laden Sie die folgenden Dokumente oder Angaben in unserem Kundenportal hoch:
1. Bei einem Erbfall bitten wir Sie, uns einen Nachweis über die Erbschaft (Testament oder Erbschein) mit einzureichen. Gibt es eine Erbengemeinschaft und nur eine
1. Person übernimmt die Erzeugungsanlage, benötigen wir zusätzlich eine Verzichtserklärung der übrigen Erb*innen.
2. Für die Auszahlung der Einspeisevergütung an den neuen Anlagenbetreiber benötigen wir die Bank- und Steuerdaten.  

Bitte beachten Sie, dass es zusätzliche Anforderungen für Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) und Anlagen in der Direktvermarktung gibt: Melden Sie bitte bei Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) den Anlagenbetreiberwechsel innerhalb von vier Wochen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Dazu reicht eine formlose E-Mail mit Angaben zum neuen Anlagenbetreiber und dem Datum des Anlagenbetreiberwechsels an folgende E-Mail: kwk-verfahren@bafa.bund.de.

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Wo finde ich die Unterlagen für den Anlagenbetreiberwechsel auf der Webseite von Netze BW-Webseite?

Die benötigten Unterlagen und Eingangskanäle für den Anlagenbetreiberwechsel finden Sie unten auf unserer Webseite unter "Wichtige Downloads".

Die benötigten Unterlagen und Eingangskanäle für den Anlagenbetreiberwechsel finden Sie unten auf unserer Webseite unter "Wichtige Downloads".

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Wie erfolgt die Ummeldung eines Anlagenbetreiberwechsels beim Marktstammdatenregister (MaStR)?

Die Ummeldung können Sie direkt auf der Webseite der Bundesnetzagentur starten. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Hilfestellungen rund um den Prozess. 

Die Ummeldung können Sie direkt auf der Webseite der Bundesnetzagentur starten. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Hilfestellungen rund um den Prozess. 

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