Stromeinspeisung

Häufige Fragen zum Thema Stromeinspeisung

Alle Services und Antworten auf die relevantesten Fragen im Überblick

Was ist, wenn mein Balkonkraftwerk die angegebenen Grenzen (Wechselrichter- und Modulnennleistung) überschreitet?

In diesem Fall wenden Sie sich bitte an Ihre Elektrofachkraft und melden Ihre Anlage über das Kundenportal an, da im Rahmen des vereinfachten Anmeldeverfahrens max. 800 W Wechselrichternennleistung und 2 kWp Modulnennleistung zulässig sind. Nähere Informationen zur Anmeldung finden Sie auf Photovoltaikanlage anmelden.

In diesem Fall wenden Sie sich bitte an Ihre Elektrofachkraft und melden Ihre Anlage über das Kundenportal an, da im Rahmen des vereinfachten Anmeldeverfahrens max. 800 W Wechselrichternennleistung und 2 kWp Modulnennleistung zulässig sind. Nähere Informationen zur Anmeldung finden Sie auf Photovoltaikanlage anmelden.

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Wo und wie kann ich mein Balkonkraftwerk mit Speicher anmelden?

Die Anmeldung des Balkonkraftwerkes erfolgt über das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Infolge dieser Anmeldung können Sie den Speicher miterfassen. Eine separate Anmeldung Ihres Speichers ist demnach nicht notwendig.

Die Anmeldung des Balkonkraftwerkes erfolgt über das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Infolge dieser Anmeldung können Sie den Speicher miterfassen. 
Eine separate Anmeldung Ihres Speichers ist demnach nicht notwendig.

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Wie viel Balkonkraftwerke kann ich anmelden?

Sie können insgesamt pro Zählerplatz 1 Balkonkraftwerk mit 800 Watt Leistung anmelden.

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Muss ich mein Balkonkraftwerk auf dem Balkon installieren?

Nein. Balkonkraftwerk ist ein Überbegriff für alle steckerfertigen Photovoltaikanlagen bis 800 Watt Leistung.  

Nein. Balkonkraftwerk ist ein Überbegriff für alle steckerfertigen Photovoltaikanlagen bis 800 Watt Leistung. 
 

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Was ändert sich für die Anmeldung meines Balkonkraftwerkes durch Solarpaket I?

Künftig müssen Sie das Balkonkraftwerk lediglich bei der Bundesnetzagentur registrieren. Der zuständige Netzbetreiber muss hierfür nicht mehr informiert werden. Zudem dürfen nicht-digitale Stromzähler für die Übergangszeit weiterverwendet werden.

Künftig müssen Sie das Balkonkraftwerk lediglich bei der Bundesnetzagentur registrieren. Der zuständige Netzbetreiber muss hierfür nicht mehr informiert werden. Zudem dürfen nicht-digitale Stromzähler für die Übergangszeit weiterverwendet werden.

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Wo kann ich mein Balkonkraftwerk anmelden?

Die Anmeldung Ihres Balkonkraftwerks erfolgt über das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.

Die Anmeldung Ihres Balkonkraftwerks erfolgt über das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.

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Kann ich ein Balkonkraftwerk zusätzlich zu einer bestehenden Erzeugungsanlage in Überschusseinspeisung erweitern? Und wie wirkt sich das auf meine Vergütung aus?

Ja Sie können Ihre Erzeugungsanlage durch ein Balkonkraftwerk erweitern. Durch die Erweiterung einer Erzeugungsanlage in Überschusseinspeisung durch ein Balkonkraftwerk ändert sich an der Höhe der Einspeisevergütung Ihrer bestehenden Erzeugungsanlage nichts. Ihre vorhandene Messeinrichtung zur Erfassung der Einspeisung in das allgemeine (Versorgungs-)Stromnetz misst in diesem Fall die Einspeisung Ihrer bestehenden Erzeugungsanlage zzgl. die des Balkonkraftwerks. Durch das vereinfachte Anmeldeverfahren muss die Einspeisung des Balkonkraftwerks im Verhältnis zur bestehenden Erzeugungsanlage bei Ihrer Einspeisevergütung herausgerechnet werden. Die Aufteilung der Zählwerte erfolgt nach § 24 Abs. 3 EEG anteilig im Verhältnis der installierten Leistungen der beiden Erzeugungsanlagen.

Ja Sie können Ihre Erzeugungsanlage durch ein Balkonkraftwerk erweitern. Durch die Erweiterung einer Erzeugungsanlage in Überschusseinspeisung durch ein Balkonkraftwerk ändert sich an der Höhe der Einspeisevergütung Ihrer bestehenden Erzeugungsanlage nichts. Ihre vorhandene Messeinrichtung zur Erfassung der Einspeisung in das allgemeine (Versorgungs-)Stromnetz misst in diesem Fall die Einspeisung Ihrer bestehenden Erzeugungsanlage zzgl. die des Balkonkraftwerks. Durch das vereinfachte Anmeldeverfahren muss die Einspeisung des Balkonkraftwerks im Verhältnis zur bestehenden Erzeugungsanlage bei Ihrer Einspeisevergütung herausgerechnet werden. Die Aufteilung der Zählwerte erfolgt nach § 24 Abs. 3 EEG anteilig im Verhältnis der installierten Leistungen der beiden Erzeugungsanlagen.

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Was ist ein Balkonkraftwerk?

Balkonkraftwerke werden auch als Balkonsolaranlagen, steckerfertige Photovoltaikanlagen, Plug-in-Anlagen oder Mini-PV-Anlagen bezeichnet. Sie sind die einfachste und unbürokratischste Form, den eigenen Solarstrom zu erzeugen und zu nutzen. Die Anlage besteht aus mehreren Modulen mit beliebiger Leistung und einer Wechselrichternennleistung von maximal 800 Watt. Ein größerer Wechselrichter mit einer Begrenzung auf eine Nennleistung von 800 Watt ist ebenfalls zulässig. Die Anlage wird mit dem eigenen Haus- oder Wohnungsstromkreis verbunden. Balkonkraftwerke sind ideal, um die Grundlast Ihres Haushalts zu reduzieren.

Balkonkraftwerke werden auch als Balkonsolaranlagen, steckerfertige Photovoltaikanlagen, Plug-in-Anlagen oder Mini-PV-Anlagen bezeichnet. Sie sind die einfachste und unbürokratischste Form, den eigenen Solarstrom zu erzeugen und zu nutzen. Die Anlage besteht aus mehreren Modulen mit beliebiger Leistung und einer Wechselrichternennleistung von maximal 800 Watt. Ein größerer Wechselrichter mit einer Begrenzung auf eine Nennleistung von 800 Watt ist ebenfalls zulässig. Die Anlage wird mit dem eigenen Haus- oder Wohnungsstromkreis verbunden. Balkonkraftwerke sind ideal, um die Grundlast Ihres Haushalts zu reduzieren.

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Sind Balkonkraftwerke mit einer Wechselrichternennleistung von 800 Watt erlaubt?

Ja, diese sind mit Inkrafttreten von Solarpaket I ab dem 01.06.2024 erlaubt. Balkonkraftwerke, deren Wechselrichter eine höhere Leistung haben, sind nur mit einer Begrenzung der Leistung auf 800 Watt zulässig. 

Ja, diese sind mit Inkrafttreten von Solarpaket I ab dem 01.06.2024 erlaubt. 
Balkonkraftwerke, deren Wechselrichter eine höhere Leistung haben, sind nur mit einer Begrenzung der Leistung auf 800 Watt zulässig.
 

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Was benötige ich für die Anmeldung meines Balkonkraftwerks im Marktstammdatenregister?

Für die Registrierung des Balkonkraftwerks werden folgende Informationen benötigt:Angaben zu der PersonAnlagenstandorttechnische Daten zu der steckerfertigen PhotovoltaikanlageInbetriebnahmedatumZählernummer Hier finden Sie Beispiele für gültige Zählernummern.

Für die Registrierung des Balkonkraftwerks werden folgende Informationen benötigt:

  • Angaben zu der Person

  • Anlagenstandort

  • technische Daten zu der steckerfertigen Photovoltaikanlage

  • Inbetriebnahmedatum

  • Zählernummer

 

Hier finden Sie Beispiele für gültige Zählernummern.

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Ist für die Inbetriebnahme eines Balkonkraftwerks ein Zählerwechsel notwendig?

Nein, für die Inbetriebnahme des Balkonkraftwerks ist kein Zählerwechsel erforderlich.  

Nein, für die Inbetriebnahme des Balkonkraftwerks ist kein Zählerwechsel erforderlich. 

 

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