Stromeinspeisung
Anlagen der gleichen Erzeugungsart, die einen identischen Netzverknüpfungspunkt aufweisen und in Summe mehr als 100 kW/kWp erzeugen, müssen in das Redispatch 2.0 eingebunden werden, wenn sie über ein und dasselbe Gerät gesteuert werden. Dies gilt auch, wenn zu einer bestehenden Redispatch 2.0-Anlage eine kleinere Anlage hinzugefügt wird.
Wer kann die Rolle des Einsatzverantwortlichen übernehmen?
Aufgrund der Komplexität der Marktprozesse empfehlen wir ausdrücklich, einen professionellen Marktteilnehmer zu beauftragen.
Oft übernehmen Direktvermarkter auch die Rolle eines Einsatzverantwortlichen. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW) hat eine Anbieterliste veröffentlicht: Anbieterliste Dienstleister für Anlagenbetreiber Redispatch 2.0 | BDEW
Wir als Netze BW dürfen die Rolle des Einsatzverantwortlichen nicht übernehmen.
Tritt der Anlagenbetreiber selbst als Einsatzverantwortlicher auf, benötigt dieser so genannte Markpartner-Codes. Er nimmt dann die initiale Stammdatenmeldung seiner Anlage vor. Weitere Informationen hierzu stellt der BDEW bereit.