Stromeinspeisung

Häufige Fragen zum Thema Stromeinspeisung

Alle Services und Antworten auf die relevantesten Fragen im Überblick

Gibt es Gesetze und Vorschriften die bei einer Erweiterung meiner Photovoltaikanlage zu beachten sind?

Da die Erweiterung Ihrer Photovoltaikanlage rechtlich eine Neuanlage darstellt, gelten für die Erweiterung auch alle dazugehörigen Formalitäten. Lassen Sie sich hierzu vorab von Ihrer Elektrofachkraft beraten.
Die Anmeldung Ihrer Erweiterung erfolgt gemäß einer Neuanlage über unser Kundenportal.
Weitere Information zur Erweiterung Ihrer Photovoltaikanlage finden Sie auf unserer Webseite.

Da die Erweiterung Ihrer Photovoltaikanlage rechtlich eine Neuanlage darstellt, gelten für die Erweiterung auch alle dazugehörigen Formalitäten. Lassen Sie sich hierzu vorab von Ihrer Elektrofachkraft beraten.
Die Anmeldung Ihrer Erweiterung erfolgt gemäß einer Neuanlage über unser Kundenportal.
Weitere Information zur Erweiterung Ihrer Photovoltaikanlage finden Sie auf unserer Webseite.

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Ich möchte meine bestehende Anlage erweitern. Kann ich die Anlage einfach so in Betrieb nehmen?

Nein, die Erweiterung Ihrer Photovoltaikanlage stellt rechtlich eine Neuanlage dar und wird nach dem aktuell geltenden Vergütungssatz abgerechnet.
Die Anmeldung dafür erfolgt über unser Kundenportal.
Lassen Sie sich hierzu von Ihrer Elektrofachkraft beraten.

Nein, die Erweiterung Ihrer Photovoltaikanlage stellt rechtlich eine Neuanlage dar und wird nach dem aktuell geltenden Vergütungssatz abgerechnet.
Die Anmeldung dafür erfolgt über unser Kundenportal.
Lassen Sie sich hierzu von Ihrer Elektrofachkraft beraten.

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Wie kann die neue Photovoltaikanlage am bestehenden Messkonzept eingebunden werden?

Bitte lassen Sie sich zu der Frage von Ihrer Elektrofachkraft beraten.
Wir stimmen uns gerne mit Ihrer Elektrofachkraft ab und prüfen, ob beispielsweise in Ihrem Fall ein neuer Zähler verbaut werden muss.

Bitte lassen Sie sich zu der Frage von Ihrer Elektrofachkraft beraten.
Wir stimmen uns gerne mit Ihrer Elektrofachkraft ab und prüfen, ob beispielsweise in Ihrem Fall ein neuer Zähler verbaut werden muss.

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Muss die Neuanlage in der Direktvermarktung eingebunden werden?

Neue Anlagen müssen nur ab einer Leistung von über 100 kW in die Direktvermarktung eingebunden werden.
Mehr Information zum Thema Direktvermarktung finden Sie auf unserer Webseite.

Neue Anlagen müssen nur ab einer Leistung von über 100 kW in die Direktvermarktung eingebunden werden.
Mehr Information zum Thema Direktvermarktung finden Sie auf unserer Webseite.

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Kann ich eine Erweiterung zu meiner bestehenden Photovoltaikanlage hinzufügen?

Ja, eine Erweiterung Ihrer bestehenden Erzeugungsanlage ist möglich. Diese Erweiterung stellt jedoch rechtlich eine Neuanlage dar und wird nach dem aktuell geltenden Vergütungssatz abgerechnet.
Lassen Sie sich hierzu von Ihrer Elektrofachkraft beraten.
Idealerweise klären Sie im Vorfeld mit uns ab, ob eine Erweiterung ohne zusätzliche Messtechnik möglich ist.

Ja, eine Erweiterung Ihrer bestehenden Erzeugungsanlage ist möglich. Diese Erweiterung stellt jedoch rechtlich eine Neuanlage dar und wird nach dem aktuell geltenden Vergütungssatz abgerechnet.
Lassen Sie sich hierzu von Ihrer Elektrofachkraft beraten.
Idealerweise klären Sie im Vorfeld mit uns ab, ob eine Erweiterung ohne zusätzliche Messtechnik möglich ist.

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Muss ich die Erweiterung meiner Photovoltaikanlage beim Marktstammdatenregister (MaStR) melden?

Ja, in Deutschland müssen Sie eine Erweiterung einer Photovoltaikanlage beim Marktstammdatenregister (MaStR) melden.
Das Marktstammdatenregister ist eine Datenbank, die Informationen zu allen Stromerzeugungsanlagen in Deutschland sammelt und verwaltet. Die Meldung im MaStR ist in der Regel Aufgabe des Anlagenbetreibers.
Dabei müssen Sie sicherstellen, dass die neuen Daten, wie die geänderte Leistung oder zusätzliche Module, korrekt eingetragen werden.

Ja, in Deutschland müssen Sie eine Erweiterung einer Photovoltaikanlage beim Marktstammdatenregister (MaStR) melden.
Das Marktstammdatenregister ist eine Datenbank, die Informationen zu allen Stromerzeugungsanlagen in Deutschland sammelt und verwaltet. Die Meldung im MaStR ist in der Regel Aufgabe des Anlagenbetreibers.
Dabei müssen Sie sicherstellen, dass die neuen Daten, wie die geänderte Leistung oder zusätzliche Module, korrekt eingetragen werden.

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Benötige ich für die Erweiterung meiner Photovoltaikanlage einen Elektroinstallateur?

Ja, für die Erweiterung Ihrer Photovoltaikanlage ist die Unterstützung eines Elektroinstallateurs erforderlich. Nur so kann sichergestellt werden, dass die neuen Module sicher ins bestehende System integriert und alle Vorschriften eingehalten werden.

Ja, für die Erweiterung Ihrer Photovoltaikanlage ist die Unterstützung eines Elektroinstallateurs erforderlich. Nur so kann sichergestellt werden, dass die neuen Module sicher ins bestehende System integriert und alle Vorschriften eingehalten werden.

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Kann ich eine Mini-Photovoltaikanlage zu einer bestehenden Anlagen hinzufügen?

Ja, in vielen Fällen ist es möglich, eine Mini-Photovoltaikanlage oft auch als "Steckerfertige Photovoltaikanlage" oder "Balkonkraftwerk" bezeichnet, zu einer bestehenden Anlage hinzuzufügen.
Sie müssen diese lediglich im Marktstammdatenregister (MaStR) registrieren. Mehr Information dazu finden Sie auf unserer Webseite.

Ja, in vielen Fällen ist es möglich, eine Mini-Photovoltaikanlage oft auch als "Steckerfertige Photovoltaikanlage" oder "Balkonkraftwerk" bezeichnet, zu einer bestehenden Anlage hinzuzufügen.
Sie müssen diese lediglich im Marktstammdatenregister (MaStR) registrieren. Mehr Information dazu finden Sie auf unserer Webseite.

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Wo müssen die Dokumente bei einer Erweiterung meiner Photovoltaikanlage hingesendet werden?

Die Anfrage für die Erweiterung Ihrer Photovoltaikanlage stellen Sie über das Kundenportal. Hierüber können auch alle benötigten Unterlagen hochgeladen werden.
Bitte beachten Sie, dass eine Erweiterung Ihrer Anlage rechtlich eine Neuanlage darstellt und nach dem aktuell geltenden Vergütungssatz abgerechnet wird.

Die Anfrage für die Erweiterung Ihrer Photovoltaikanlage stellen Sie über das Kundenportal. Hierüber können auch alle benötigten Unterlagen hochgeladen werden.
Bitte beachten Sie, dass eine Erweiterung Ihrer Anlage rechtlich eine Neuanlage darstellt und nach dem aktuell geltenden Vergütungssatz abgerechnet wird.

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Erhalte ich als Kunde einen abgeänderten Einspeisevertrag oder eine Vertragsergänzung, weil ich Module zu meiner Photovoltaikanlage hinzugebaut habe?

Eine Erweiterung Ihrer Anlage stellt rechtlich eine Neuanlage dar und wird nach dem aktuell geltenden Vergütungssatz abgerechnet.
Damit erhalten Sie einen zweiten Einspeisevertrag.

Eine Erweiterung Ihrer Anlage stellt rechtlich eine Neuanlage dar und wird nach dem aktuell geltenden Vergütungssatz abgerechnet.
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Ich bekomme eine weitere Photovoltaikanlage. Muss ich den gesamten Anmeldeprozess erneut durchlaufen?

Ja, eine weitere Anlage stellt rechtlich eine Neuanlage dar und muss über das Kundenportal bei uns angemeldet werden.

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Welche Auswirkungen hat die Erweiterung auf die Einspeisevergütung sowohl für die bestehende als auch für die neu hinzugefügte Photovoltaikanlage?

Die Erweiterung Ihrer bestehenden Erzeugungsanlage stellt rechtlich eine Neuanlage dar und wird nach dem aktuell geltenden Vergütungssatz abgerechnet.
Bitte beachten Sie, dass der zusätzlich eingespeiste Strom mit den aktuellen Regelsätzen vergütet wird. Diese unterscheiden sich in der Regel von den Vergütungssätzen der bereits bestehenden Anlage. Die Vergütung Ihrer bestehenden Anlage bleibt unverändert.

Die Erweiterung Ihrer bestehenden Erzeugungsanlage stellt rechtlich eine Neuanlage dar und wird nach dem aktuell geltenden Vergütungssatz abgerechnet.
Bitte beachten Sie, dass der zusätzlich eingespeiste Strom mit den aktuellen Regelsätzen vergütet wird. Diese unterscheiden sich in der Regel von den Vergütungssätzen der bereits bestehenden Anlage. Die Vergütung Ihrer bestehenden Anlage bleibt unverändert.

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Wie kann ich meine Photovoltaikanlage erweitern?

Ihre Anfrage für die Erweiterung stellen Sie über das Kundenportal.
Wir benötigen hierfür:
- einen Lageplan Ihrer Anlage,
- Angaben zur Anlagenleistung,
- Angaben zu dem geplanten Messkonzept und
- Angaben zu dem Netzsicherheitsmanagement.

Lassen Sie sich hierzu von Ihrer Elektrofachkraft beraten.
Bitte beachten Sie, dass eine Erweiterung Ihrer Anlage rechtlich eine Neuanlage darstellt und nach dem aktuell geltenden Vergütungssatz abgerechnet wird.

Ihre Anfrage für die Erweiterung stellen Sie über das Kundenportal.
Wir benötigen hierfür:
- einen Lageplan Ihrer Anlage,
- Angaben zur Anlagenleistung,
- Angaben zu dem geplanten Messkonzept und
- Angaben zu dem Netzsicherheitsmanagement.

Lassen Sie sich hierzu von Ihrer Elektrofachkraft beraten.
Bitte beachten Sie, dass eine Erweiterung Ihrer Anlage rechtlich eine Neuanlage darstellt und nach dem aktuell geltenden Vergütungssatz abgerechnet wird.

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Welche Dokumente muss ich bei einer Erweiterung meiner Photovoltaikanlage einreichen?

Wir benötigen dafür folgende Dokumente:
- einen Lageplan Ihrer Anlage,
- Angaben zur Anlagenleistung,
- Angaben zu dem geplanten Messkonzept und
- Angaben zu dem Netzsicherheitsmanagement.

Ihre Anfrage für die Erweiterung stellen Sie direkt über das Kundenportal.

Wir benötigen dafür folgende Dokumente:
- einen Lageplan Ihrer Anlage,
- Angaben zur Anlagenleistung,
- Angaben zu dem geplanten Messkonzept und
- Angaben zu dem Netzsicherheitsmanagement.

Ihre Anfrage für die Erweiterung stellen Sie direkt über das Kundenportal.

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