Stromeinspeisung

Häufige Fragen zum Thema Stromeinspeisung

Alle Services und Antworten auf die relevantesten Fragen im Überblick

Wie und wo melde ich einen Speicher an, wenn ich eine neue Photovoltaik-Anlage anmelde?

Neue Speicher, die in Verbindung mit einer Photovoltaik-Anlage stehen werden bei der Anmeldung dieser im Kundenportal mit abgefragt. Der Speicher ist somit ein Bestandteil Ihrer neuen Photovoltaik-Anlage und benötigt keine weitere Anmeldung. 

Die Anmeldung können Sie direkt hier starten.

Neue Speicher, die in Verbindung mit einer Photovoltaik-Anlage stehen werden bei der Anmeldung dieser im Kundenportal mit abgefragt. Der Speicher ist somit ein Bestandteil Ihrer neuen Photovoltaik-Anlage und benötigt keine weitere Anmeldung. 

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Warum muss ich einen Speicher anmelden?

Sie sind gesetzlich durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) dazu verpflichtet den Speicher sowohl bei Ihrem Netzbetreiber als auch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anzumelden. 

Hintergrund sind die gesetzlich geregelten Vergütungen für den eingespeisten Strom und die Berechnung der Netzentgelte.

Sie sind gesetzlich durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) dazu verpflichtet den Speicher sowohl bei Ihrem Netzbetreiber als auch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anzumelden. 

Hintergrund sind die gesetzlich geregelten Vergütungen für den eingespeisten Strom und die Berechnung der Netzentgelte.

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Was ist der Unterschied zwischen einer Speichererweiterung und einer Nachrüstung?

Bei einer Speichererweiterung haben Sie bereits einen bestehenden Speicher in Betrieb und erhöhen oder ändern lediglich Ihre Speicherkapazität (kWh) oder Ihre maximale Entladeleistung (kW).
Bei einer Speichernachrüstung haben Sie bislang keinen Speicher in Betrieb und melden diesen jetzt einmalig an. 

Bei einer Speichererweiterung haben Sie bereits einen bestehenden Speicher in Betrieb und erhöhen oder ändern lediglich Ihre Speicherkapazität (kWh) oder Ihre maximale Entladeleistung (kW).
Bei einer Speichernachrüstung haben Sie bislang keinen Speicher in Betrieb und melden diesen jetzt einmalig an. 

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Muss die Nachrüstung oder Erweiterung eines Speichers beim Netzbetreiber angemeldet werden?

Ja, hierzu reicht Ihre Elektrofachkraft, nach der Inbetriebnahme des Speichers, das E.3 Datenblatt für Speicher unter einspeiser-aln-ess@netze-bw.de bei uns ein. Zusätzlich müssen Sie oder Ihre Elektrofachkraft die Anlage beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur melden und uns im Anschluss die Meldebestätigung des Marktstammdatenregisters an die genannte E-Mail senden.

Ja, hierzu reicht Ihre Elektrofachkraft, nach der Inbetriebnahme des Speichers, das E.3 Datenblatt für Speicher unter einspeiser-aln-ess@netze-bw.de bei uns ein. Zusätzlich müssen Sie oder Ihre Elektrofachkraft die Anlage beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur melden und uns im Anschluss die Meldebestätigung des Marktstammdatenregisters an die genannte E-Mail senden.

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Welche Dokumente müssen beim Netzbetreiber eingereicht werden?

Für die Nachrüstung und Erweiterung von Speichern müssen folgende Dokumente eingereicht werden:
Das E.3 Datenblatt für Speicher ist an die E-Mail einspeiser-aln-ess@netze-bw.de zu senden. 
Die Meldebestätigung des Marktstammdatenregisters ist von Ihnen oder Ihrer Elektrofachkraft über die genannte E-Mail bei uns einzureichen.

Für die Nachrüstung und Erweiterung von Speichern müssen folgende Dokumente eingereicht werden:
Das E.3 Datenblatt für Speicher ist an die E-Mail einspeiser-aln-ess@netze-bw.de zu senden. 
Die Meldebestätigung des Marktstammdatenregisters ist von Ihnen oder Ihrer Elektrofachkraft über die genannte E-Mail bei uns einzureichen.

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Wer kann mir Auskunft bezüglich meines Anliegens zur Nachrüstung und Erweiterung von Speichern geben?

Den Status Ihrer Anfrage und Rückfragen können Sie gerne bei uns schriftlich unter einspeiser-aln-ess@netze-bw.de erfragen.

Den Status Ihrer Anfrage und Rückfragen können Sie gerne bei uns schriftlich unter einspeiser-aln-ess@netze-bw.de erfragen.

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Wie und wo kann ich die Erweiterung oder Nachrüstung von Speichern anmelden?

Für die Anmeldung Ihres Speichers benötigen wir zunächst die Meldung der Inbetriebnahme. Hierzu reicht es aus, dass Ihre Elektrofachkraft nach der Inbetriebnahme des Speichers das E.3 Datenblatt für Speicher unter einspeiser-aln-ess@netze-bw.de bei uns einreicht.
Registrieren Sie oder Ihre Elektrofachkraft den Speicher unmittelbar nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister bei der Bundesnetzagentur und reichen Sie die Meldebestätigung des Marktstammdatenregisters bei uns ein. 

Für die Anmeldung Ihres Speichers benötigen wir zunächst die Meldung der Inbetriebnahme. Hierzu reicht es aus, dass Ihre Elektrofachkraft nach der Inbetriebnahme des Speichers das E.3 Datenblatt für Speicher unter einspeiser-aln-ess@netze-bw.de bei uns einreicht.
Registrieren Sie oder Ihre Elektrofachkraft den Speicher unmittelbar nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister bei der Bundesnetzagentur und reichen Sie die Meldebestätigung des Marktstammdatenregisters bei uns ein. 

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Wie wird ein Photovoltaik Speicher angeschlossen?

Generell wird bei Nachrüstungen der Einbau eines AC-seitigen Photovoltaik-Speichers empfohlen, aufgrund seiner praktischen Vorteile. Für Neuinstallationen kann ein DC-seitiger Speicher in Betracht gezogen werden, wobei sorgfältige Abstimmung von Größe und Installationsort erforderlich ist. Lassen Sie sich dazu von Ihrer Elektrofachkraft beraten.

Generell wird bei Nachrüstungen der Einbau eines AC-seitigen Photovoltaik-Speichers empfohlen, aufgrund seiner praktischen Vorteile. Für Neuinstallationen kann ein DC-seitiger Speicher in Betracht gezogen werden, wobei sorgfältige Abstimmung von Größe und Installationsort erforderlich ist. Lassen Sie sich dazu von Ihrer Elektrofachkraft beraten.

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Benötige ich einen Elektroinstallateur für die Nachrüstung oder Erweiterung von Speichern?

Ja. Die Installation und Inbetriebnahme erfolgt durch eine Elektrofachkraft. Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.

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Muss ich den Speicher beim Marktstammdatenregister (MaStR) anmelden?

Ja, bitte registrieren Sie Ihren Speicher unmittelbar nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Hier werden alle energieerzeugenden Anlagen Deutschlands registriert. 

Ja, bitte registrieren Sie Ihren Speicher unmittelbar nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Hier werden alle energieerzeugenden Anlagen Deutschlands registriert. 

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Darf ich den Speicher eigenständig anschließen?

Nein, die Installation und Inbetriebnahme muss zwingend durch Ihre Elektrofachkraft erfolgen. Diese beurteilt die technischen Gegebenheiten bei Ihnen vor Ort, berät Sie, installiert Ihre Anlage und meldet uns, dem Verteilnetzbetreiber, die Inbetriebnahme.

Nein, die Installation und Inbetriebnahme muss zwingend durch Ihre Elektrofachkraft erfolgen. Diese beurteilt die technischen Gegebenheiten bei Ihnen vor Ort, berät Sie, installiert Ihre Anlage und meldet uns, dem Verteilnetzbetreiber, die Inbetriebnahme.

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Kann ich die Meldung eines Speichers selbst vornehmen?

Teilweise. Für die Registrierung Ihres Speichers im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur sind Sie verantwortlich.
Die Anmeldung der Inbetriebnahme des Speichers muss durch eine Elektrofachkraft erfolgen.

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