Stromeinspeisung
Neue Speicher, die in Verbindung mit einer Photovoltaik-Anlage stehen werden bei der Anmeldung dieser im Kundenportal mit abgefragt. Der Speicher ist somit ein Bestandteil Ihrer neuen Photovoltaik-Anlage und benötigt keine weitere Anmeldung.
Die Anmeldung können Sie direkt hier starten.
Sie sind gesetzlich durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) dazu verpflichtet den Speicher sowohl bei Ihrem Netzbetreiber als auch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anzumelden.
Hintergrund sind die gesetzlich geregelten Vergütungen für den eingespeisten Strom und die Berechnung der Netzentgelte.
Bei einer Speichererweiterung haben Sie bereits einen bestehenden Speicher in Betrieb und erhöhen oder ändern lediglich Ihre Speicherkapazität (kWh) oder Ihre maximale Entladeleistung (kW).
Bei einer Speichernachrüstung haben Sie bislang keinen Speicher in Betrieb und melden diesen jetzt einmalig an.
Generell wird bei Nachrüstungen der Einbau eines AC-seitigen Photovoltaik-Speichers empfohlen, aufgrund seiner praktischen Vorteile. Für Neuinstallationen kann ein DC-seitiger Speicher in Betracht gezogen werden, wobei sorgfältige Abstimmung von Größe und Installationsort erforderlich ist. Lassen Sie sich dazu von Ihrer Elektrofachkraft beraten.
Nein, die Installation und Inbetriebnahme muss zwingend durch Ihre Elektrofachkraft erfolgen. Diese beurteilt die technischen Gegebenheiten bei Ihnen vor Ort, berät Sie, installiert Ihre Anlage und meldet uns, dem Verteilnetzbetreiber, die Inbetriebnahme.