Stromeinspeisung
Häufige Fragen zum Thema Stromeinspeisung
FAQ zu "Stromeinspeisung"
So gehen Sie vor:
- Legen Sie Ihre PV- Anlage still und senden Sie uns die Erklärung zur endgültigen Stilllegung einer Erzeugungsanlage zu.
- Beauftragen Sie einen Elektroinstallateur, der den Zählerausbau über unser Kundenportal mitteilt.
- Nach der Stilllegung der Erzeugungsanlage müssen Sie dies auch im Marktstammdatenregister melden.
Die größten Gruppen sind dabei die Betreiber von Strom- oder Gaserzeugungsanlagen sowie die Betreiber der Strom- und Gasnetze.
Bitte beachten Sie: Die Registrierung und Aktualisierung der Daten im Marktstammdatenregister (MaStR) ist nicht freiwillig, sondern verpflichtend. Als Anlagenbetreiber*in sind Sie verantwortlich, Ihre Daten aktuell zu halten. Kommt es zu Veränderungen, sind diese unverzüglich im MaStR zu berichtigen.
Die Bundesnetzagentur bietet eine Webhilfe zur Datenkorrektur an.
Sofern die Registrierungsfrist nicht eingehalten wird, sind wir als Netzbetreiber verpflichtet, dem Anlagenbetreiber eine Strafzahlung in Rechnung zu stellen. Dabei handelt es sich um eine Zahlung von höchstens 10 Euro pro kW/kWp installierte Leistung und Monat.
Bitte beachten Sie: Für Bestandsanlagen mit Inbetriebnahme vor dem 31. Januar 2019 endete die Frist am 30. September 2021! Sollten Sie Ihre Anlage bis zum 31.01.2021 nicht registriert haben, sind wir als zuständiger Netzbetreiber gesetzlich verpflichtet, Vergütungszahlungen (wie Einspeisevergütung, Förderung, Marktprämie, Zuschläge) für diese Anlage einzubehalten.
Auf der Internetseite des Marktstammdatenregister befindet sich eine Ausfüllhilfe, mit der Sie ganz einfach und unkompliziert den Anlagenbetreiberwechsel melden können.
> Verwaltung der Einheit
> Verwaltung eines Marktakteurs
Bitte beachten Sie: Handelt es sich bei der Korrektur Ihrer Daten um für uns relevante Daten, wird unter Umständen eine neue Netzbetreiberprüfung gestartet.
Verbrauchsanlagen sind nur registrierungspflichtig, wenn diese an das Hoch- oder Höchstspannungsnetz (Strom) bzw. das Fernleitungsnetz (Gas) angeschlossen sind.
Bitte beachten Sie:
- Sollten Sie Ihre Anlage vor dem Start des MaStR im Jahr 2019 bereits in einem anderen Register gemeldet haben, muss sie neu im MaStR registriert werden.
- Manche Anlagenbetreiber*innen erhalten keine Förderzahlungen oder sind so eingestellt, dass sie keinen Strom ins Netz einspeisen. Diese Stromerzeugungsanlagen sind dennoch zu registrieren.
- Auch sehr kleine Anlagen (sogenannte Plug-in-, Mini-PV- oder Balkon-PV-Anlagen) und Stromspeicher sind im MaStR zu registrieren.
Die Meldung des Anlagenbetreiberwechsels sollte erst beim Netzbetreiber über das Kundenportal erfolgen und anschließend im Marktstammdatenregister.