Stromeinspeisung
Auf der Seite Marktstammdatenregister für Erzeugungsanlagen - Netze BW GmbH (netze-bw.de) ist der Anmeldeprozess im Marktstammtdatenregister (MaStR) Schritt für Schritt erklärt.
Nach Abschluss Ihrer Registrierung haben wir als Netzbetreiber die Aufgabe, die Daten zu den Einheiten und Anlagen, die an unser Netz angeschlossen sind, zu prüfen und um technische Informationen zu ergänzen. Im Rahmen der Prüfung der Daten Ihrer Einheit oder Anlage haben wir einen Korrekturbedarf festgestellt. Die Informationen zu den abweichenden Daten können Sie im MaStR-Webportal der Bundesnetzagentur einsehen und korrigieren.
Die Bundesnetzagentur bietet eine Webhilfe zur Datenkorrektur an.
Alle Änderungen der Stammdaten der Einheiten/Anlagen und Änderungen beim Anlagenbetreibenden sind in der Regel spätestens einen Monat nach der Änderung im MaStR-Webportal der Bundesnetzagentur zu aktualisieren. Dies gilt z. B. für technische Änderungen, Leistungsänderungen, Anlagenbetreiberwechsel und Adressänderungen von Marktakteuren. Weitere Informationen erhalten Sie unter:
> Verwaltung der Einheit
> Verwaltung eines Marktakteurs
Bitte beachten Sie: Handelt es sich bei der Korrektur Ihrer Daten um für uns relevante Daten, wird unter Umständen eine neue Netzbetreiberprüfung gestartet.
Sofern die Registrierungsfrist nicht eingehalten wird, sind wir als Netzbetreiber verpflichtet, dem Anlagenbetreiber eine Strafzahlung in Rechnung zu stellen. Dabei handelt es sich um eine Zahlung von höchstens 10 Euro pro kW/kWp installierte Leistung und Monat.
Bitte beachten Sie: Für Bestandsanlagen mit Inbetriebnahme vor dem 31. Januar 2019 endete die Frist am 30. September 2021! Sollten Sie Ihre Anlage bis zum 31.01.2021 nicht registriert haben, sind wir als zuständiger Netzbetreiber gesetzlich verpflichtet, Vergütungszahlungen (wie Einspeisevergütung, Förderung, Marktprämie, Zuschläge) für diese Anlage einzubehalten.
Generell müssen alle Strom- und Gaserzeugungsanlagen, die unmittelbar oder mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind oder werden sollen, registriert werden.
Verbrauchsanlagen sind nur registrierungspflichtig, wenn diese an das Hoch- oder Höchstspannungsnetz (Strom) bzw. das Fernleitungsnetz (Gas) angeschlossen sind.
Bitte beachten Sie:
- Sollten Sie Ihre Anlage vor dem Start des MaStR im Jahr 2019 bereits in einem anderen Register gemeldet haben, muss sie neu im MaStR registriert werden.
- Manche Anlagenbetreiber*innen erhalten keine Förderzahlungen oder sind so eingestellt, dass sie keinen Strom ins Netz einspeisen. Diese Stromerzeugungsanlagen sind dennoch zu registrieren.
- Auch sehr kleine Anlagen (sogenannte Plug-in-, Mini-PV- oder Balkon-PV-Anlagen) und Stromspeicher sind im MaStR zu registrieren.
Registrierungspflichtig sind Personen, Behörden und Organisationen, die bestimmte Funktionen im Energiemarkt wahrnehmen.
Die größten Gruppen sind dabei die Betreiber von Strom- oder Gaserzeugungsanlagen sowie die Betreiber der Strom- und Gasnetze.
Bitte beachten Sie: Die Registrierung und Aktualisierung der Daten im Marktstammdatenregister (MaStR) ist nicht freiwillig, sondern verpflichtend. Als Anlagenbetreiber*in sind Sie verantwortlich, Ihre Daten aktuell zu halten. Kommt es zu Veränderungen, sind diese unverzüglich im MaStR zu berichtigen.