Stromeinspeisung

Häufige Fragen zum Thema Stromeinspeisung

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Wie kann ich die Umstellung meiner Photovoltaikanlage von Volleinspeisung auf Eigenverbrauch durchführen?

Dazu muss Ihre Elektrofachkraft eine Änderung des Messkonzeptes durchführen. Bitte beachten Sie, dass dazu voraussichtlich eine Anpassung der Zähleinrichtung erforderlich ist. Lassen Sie sich dazu von Ihrer Elektrofachkraft beraten. Mehr zur Änderung des Messkonzeptes auf unserer Webseite.

Dazu muss Ihre Elektrofachkraft eine Änderung des Messkonzeptes durchführen. Bitte beachten Sie, dass dazu voraussichtlich eine Anpassung der Zähleinrichtung erforderlich ist. Lassen Sie sich dazu von Ihrer Elektrofachkraft beraten.

Mehr zur Änderung des Messkonzeptes auf unserer Webseite.
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Wer setzt die Änderung des Messkonzepts um?

Ihre Elektrofachkraft teilt uns die Änderung des Messkonzeptes über ein Formular mit, reicht einen aktualisierten Übersichtsschaltplan ein und bereitet den Zählerplatz für einen Zählerwechsel vor. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite.

Ihre Elektrofachkraft teilt uns die Änderung des Messkonzeptes über ein Formular mit, reicht einen aktualisierten Übersichtsschaltplan ein und bereitet den Zählerplatz für einen Zählerwechsel vor.

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Muss eine Änderung des Messkonzepts der Netze BW mitgeteilt werden und wenn ja, welche Informationen sind notwendig?

Ja, Ihre Elektrofachkraft teilt uns die Änderung des Messkonzeptes über ein Formular mit, reicht einen aktualisierten Übersichtsschaltplan ein und bereitet den Zählerplatz für einen Zählerwechsel vor. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite.

Ja, Ihre Elektrofachkraft teilt uns die Änderung des Messkonzeptes über ein Formular mit, reicht einen aktualisierten Übersichtsschaltplan ein und bereitet den Zählerplatz für einen Zählerwechsel vor.

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Erhalte ich als Kunde einen modifizierten Einspeisevertrag oder eine Vertragsergänzung, wenn sich mein Messkonzept geändert hat?

Nach erfolgreicher Umstellung erhalten Sie lediglich ein Bestätigungsschreiben von uns. Ihr bisheriger Einspeisevertrag gilt nach der Umstellung weiterhin. 

Nach erfolgreicher Umstellung erhalten Sie lediglich ein Bestätigungsschreiben von uns. Ihr bisheriger Einspeisevertrag gilt nach der Umstellung weiterhin. 

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Ist es überhaupt möglich, das bestehende Messkonzept zu ändern?

Ja, Sie müssen Ihr Messkonzept ändern, falls Sie beispielsweise einen Photovoltaik-Speicher nachrüsten oder von Volleinspeisung auf Eigenverbrauch wechseln. Lassen Sie sich zur Änderung des Messkonzepts und den notwendigen technischen Veränderungen von Ihrer Elektrofachkraft beraten.Mehr zur Änderung des Messkonzepts auf unserer Webseite.

Ja, Sie müssen Ihr Messkonzept ändern, falls Sie beispielsweise einen Photovoltaik-Speicher nachrüsten oder von Volleinspeisung auf Eigenverbrauch wechseln. Lassen Sie sich zur Änderung des Messkonzepts und den notwendigen technischen Veränderungen von Ihrer Elektrofachkraft beraten.

Mehr zur Änderung des Messkonzepts auf unserer Webseite.
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Welche Schritte sind erforderlich, um eine Änderung am bestehenden Messkonzept vorzunehmen?

Bitte wenden Sie sich dazu an eine Elektrofachkraft. Ihre Elektrofachkraft teilt uns die Änderung des Messkonzeptes über ein Formular mit, reicht einen aktualisierten Übersichtsschaltplan ein und bereitet den Zählerplatz für einen Zählerwechsel vor. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite.

Bitte wenden Sie sich dazu an eine Elektrofachkraft. Ihre Elektrofachkraft teilt uns die Änderung des Messkonzeptes über ein Formular mit, reicht einen aktualisierten Übersichtsschaltplan ein und bereitet den Zählerplatz für einen Zählerwechsel vor.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite.
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Ist ein Elektroinstallateur für die Änderung am bestehenden Messkonzept erforderlich, und wenn ja, in welchem Umfang?

Ja, Ihre Elektrofachkraft teilt uns die Änderung des Messkonzeptes über ein Formular mit, reicht einen aktualisierten Übersichtsschaltplan ein und bereitet den Zählerplatz für einen Zählerwechsel vor.Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite.

Ja, Ihre Elektrofachkraft teilt uns die Änderung des Messkonzeptes über ein Formular mit, reicht einen aktualisierten Übersichtsschaltplan ein und bereitet den Zählerplatz für einen Zählerwechsel vor.

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Welche Zählerstände werden für die Änderungen eines bestehenden Messkonzept benötigt, und wann erfolgt der Zählerwechsel?

Idealerweise vereinbaren Sie den Zählerwechsel-Termin und die Änderung des Messkonzeptes für den gleichen Tag. An diesem Tag dokumentieren Sie dann alle Zählerstände. Falls Sie sich unsicher sind, welche Zählerstände Sie ablesen sollen, dann lesen Sie bitte lieber zu viele ab, als zu wenig.Die Änderung des Messkonzepts erfolgt im Standardfall zum Datum des Zählerwechsels bzw. zum Ausbaudatum des Photovoltaikzählers. Die Zählerstände werden vom Zählerdienst an uns übermittelt. Bei kundeneigenen Zählern ist der Ausbau durch einen Elektroinstallateur zu veranlassen und somit auch der Ausbaustand durch den Elektroinstallateur an uns zu melden. 

Idealerweise vereinbaren Sie den Zählerwechsel-Termin und die Änderung des Messkonzeptes für den gleichen Tag. An diesem Tag dokumentieren Sie dann alle Zählerstände. Falls Sie sich unsicher sind, welche Zählerstände Sie ablesen sollen, dann lesen Sie bitte lieber zu viele ab, als zu wenig.
Die Änderung des Messkonzepts erfolgt im Standardfall zum Datum des Zählerwechsels bzw. zum Ausbaudatum des Photovoltaikzählers. Die Zählerstände werden vom Zählerdienst an uns übermittelt. Bei kundeneigenen Zählern ist der Ausbau durch einen Elektroinstallateur zu veranlassen und somit auch der Ausbaustand durch den Elektroinstallateur an uns zu melden. 
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