Stromeinspeisung

Häufige Fragen zum Thema Stromeinspeisung

Alle Services und Antworten auf die relevantesten Fragen im Überblick

Warum sinkt oder entfällt meine Einspeisevergütung nach Ende der EEG-Förderung?

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) legt zur Förderung von Erzeugungsanlagen eine Einspeisevergütung für einen Zeitraum von 20 Jahren fest. Aufgrund dieses Gesetzes dürfen wir als Netzbetreiber nach Ablauf der 20 Jahre Ihren erzeugten Strom nicht mehr zu den gewohnten Bedingungen weitervergüten.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) legt zur Förderung von Erzeugungsanlagen eine Einspeisevergütung für einen Zeitraum von 20 Jahren fest. Aufgrund dieses Gesetzes dürfen wir als Netzbetreiber nach Ablauf der 20 Jahre Ihren erzeugten Strom nicht mehr zu den gewohnten Bedingungen weitervergüten.

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Was muss Ihre Elektrofachkraft beim Umbau von Erzeugungsanlagen beachten, die nach 20 Jahren aus der EEG-Förderung fallen?

Durch den Auslauf der EEG-Förderung nach 20 Jahren wird bei vielen Photovoltaikanlagen ein Umbau von der damals verbreiteten Volleinspeisung zur Überschusseinspeisung vorgenommen. Dies kann durch die Änderung des bestehenden Messkonzeptes von Messkonzept 1 auf Messkonzept 4 erfolgen. In der Praxis werden vermehrt neue Fehlerquellen wahrgenommen, bei denen der bestehende Bezugszähler nicht ersatzlos stillgelegt werden kann. Dies betrifft den Fall, dass neben dem 1-Richtungs-Bezugszähler bereits ein 2-Richtungs-Erzeugungszähler verbaut wurde und ein Wechsel des Messkonzeptes bereits erfolgt.


Die Folgen für unsere Kunden hierbei:

  • durch den ersatzlosen Ausbau des Bezugszählers wird automatisch der Stromliefervertrag des Kunden gekündigt
  • Die ehemaligen Konditionen des Stromvertrages unserer Kunden verfallen
  • Kundenbeschwerden laufen bei uns ein und verursachen einen erheblichen Mehraufwand für den Netzbetreiber sowie die Elektrofachkraft


Deshalb bitten wir Sie die Hinweise beim Umbau der Anlage zu beachten.

Durch den Auslauf der EEG-Förderung nach 20 Jahren wird bei vielen Photovoltaikanlagen ein Umbau von der damals verbreiteten Volleinspeisung zur Überschusseinspeisung vorgenommen. Dies kann durch die Änderung des bestehenden Messkonzeptes von Messkonzept 1 auf Messkonzept 4 erfolgen. In der Praxis werden vermehrt neue Fehlerquellen wahrgenommen, bei denen der bestehende Bezugszähler nicht ersatzlos stillgelegt werden kann. Dies betrifft den Fall, dass neben dem 1-Richtungs-Bezugszähler bereits ein 2-Richtungs-Erzeugungszähler verbaut wurde und ein Wechsel des Messkonzeptes bereits erfolgt.


Die Folgen für unsere Kunden hierbei:

  • durch den ersatzlosen Ausbau des Bezugszählers wird automatisch der Stromliefervertrag des Kunden gekündigt
  • Die ehemaligen Konditionen des Stromvertrages unserer Kunden verfallen
  • Kundenbeschwerden laufen bei uns ein und verursachen einen erheblichen Mehraufwand für den Netzbetreiber sowie die Elektrofachkraft


Deshalb bitten wir Sie die Hinweise beim Umbau der Anlage zu beachten.

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Wie kann ich die Umstellung meiner Photovoltaikanlage von Volleinspeisung auf Eigenverbrauch durchführen?

Dazu muss Ihre Elektrofachkraft eine Änderung des Messkonzeptes durchführen. Bitte beachten Sie, dass dazu voraussichtlich eine Anpassung der Zähleinrichtung erforderlich ist. Lassen Sie sich dazu von Ihrer Elektrofachkraft beraten.

Mehr zur Änderung des Messkonzeptes auf unserer Webseite.

Dazu muss Ihre Elektrofachkraft eine Änderung des Messkonzeptes durchführen. Bitte beachten Sie, dass dazu voraussichtlich eine Anpassung der Zähleinrichtung erforderlich ist. Lassen Sie sich dazu von Ihrer Elektrofachkraft beraten.

Mehr zur Änderung des Messkonzeptes auf unserer Webseite.

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Die EEG-Förderung meiner Anlage läuft aus. Was muss ich jetzt machen? Was sind die erforderlichen Schritte?

Schritt 1: Sie müssen eine Option für den weiteren Betrieb Ihrer Erzeugungsanlage wählen:
1. Volleinspeisung mit Einspeisevergütung:
Sie erhalten für Ihren erzeugten Strom weiterhin eine Einspeisevergütung vom Netzbetreiber, dies gilt nur für Anlagen bis einschließlich 100 kW installierte Leistung.

2. Umrüstung auf Eigenversorgung mit Überschusseinspeisung:
Endet Ihre EEG-Förderung können Sie sich für eine Überschusseinspeisung entscheiden. Dies bedeutet für Sie, dass Sie den selbst erzeugten Strom in erster Linie selbst nutzen und den überschüssigen Strom gegen eine Einspeisevergütung an das Stromnetz abgeben. 

3. Direktvermarktung Ihres erzeugten Stromes: 
Endet Ihre EEG-Förderung können Sie die Vermarktung der erzeugten Energie selbst übernehmen, hierzu kontaktieren Sie einen Direktvermarkter (Händler) Ihres Vertrauens.
 

Schritt 2: Je nachdem, welche der oben aufgelisteten Optionen Sie gewählt haben, können auch Umbauten an Ihrer Erzeugungsanlage erforderlich sein. Ihre Elektrofachkraft bespricht diese mit Ihnen und berät Sie.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Erklärvideo oder auf unserer Webseite.

Schritt 1: Sie müssen eine Option für den weiteren Betrieb Ihrer Erzeugungsanlage wählen:
1. Volleinspeisung mit Einspeisevergütung:
Sie erhalten für Ihren erzeugten Strom weiterhin eine Einspeisevergütung vom Netzbetreiber, dies gilt nur für Anlagen bis einschließlich 100 kW installierte Leistung.

2. Umrüstung auf Eigenversorgung mit Überschusseinspeisung:
Endet Ihre EEG-Förderung können Sie sich für eine Überschusseinspeisung entscheiden. Dies bedeutet für Sie, dass Sie den selbst erzeugten Strom in erster Linie selbst nutzen und den überschüssigen Strom gegen eine Einspeisevergütung an das Stromnetz abgeben. 

3. Direktvermarktung Ihres erzeugten Stromes: 
Endet Ihre EEG-Förderung können Sie die Vermarktung der erzeugten Energie selbst übernehmen, hierzu kontaktieren Sie einen Direktvermarkter (Händler) Ihres Vertrauens.
 

Schritt 2: Je nachdem, welche der oben aufgelisteten Optionen Sie gewählt haben, können auch Umbauten an Ihrer Erzeugungsanlage erforderlich sein. Ihre Elektrofachkraft bespricht diese mit Ihnen und berät Sie.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Erklärvideo oder auf unserer Webseite.

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Wer setzt die Änderung des Messkonzepts um?

Ihre Elektrofachkraft teilt uns die Änderung des Messkonzeptes über ein Formular mit, reicht einen aktualisierten Übersichtsschaltplan ein und bereitet den Zählerplatz für einen Zählerwechsel vor.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite.

Ihre Elektrofachkraft teilt uns die Änderung des Messkonzeptes über ein Formular mit, reicht einen aktualisierten Übersichtsschaltplan ein und bereitet den Zählerplatz für einen Zählerwechsel vor.

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Muss eine Änderung des Messkonzepts der Netze BW mitgeteilt werden und wenn ja, welche Informationen sind notwendig?

Ja, Ihre Elektrofachkraft teilt uns die Änderung des Messkonzeptes über ein Formular mit, reicht einen aktualisierten Übersichtsschaltplan ein und bereitet den Zählerplatz für einen Zählerwechsel vor.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite.

Ja, Ihre Elektrofachkraft teilt uns die Änderung des Messkonzeptes über ein Formular mit, reicht einen aktualisierten Übersichtsschaltplan ein und bereitet den Zählerplatz für einen Zählerwechsel vor.

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Welche Unterlagen müssen bei uns eingereicht werden, wenn nach Ende der EEG-Förderung von Volleinspeisung auf Überschusseinspeisung umgebaut wird?

Der Umbau von Voll- auf Überschusseinspeisung hat eine Änderung des Messkonzepts zur Folge. Von Ihrer Elektrofachkraft benötigen wir das ausgefüllte Formular für die Änderung des Messkonzepts und einen aktualisierten Übersichtsschaltplan per E-Mail an Einspeiser-ALN-ESS@Netze-BW.de. Die Bestellung des Zählerwechsels erfolgt durch Ihre Elektrofachkraft im Kundenportal.
 

Der Umbau von Voll- auf Überschusseinspeisung hat eine Änderung des Messkonzepts zur Folge. Von Ihrer Elektrofachkraft benötigen wir das ausgefüllte Formular für die Änderung des Messkonzepts und einen aktualisierten Übersichtsschaltplan per E-Mail an Einspeiser-ALN-ESS@Netze-BW.de. Die Bestellung des Zählerwechsels erfolgt durch Ihre Elektrofachkraft im Kundenportal.
 

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Erhalte ich als Kunde einen modifizierten Einspeisevertrag oder eine Vertragsergänzung, wenn sich mein Messkonzept geändert hat?

Nach erfolgreicher Umstellung erhalten Sie lediglich ein Bestätigungsschreiben von uns. Ihr bisheriger Einspeisevertrag gilt nach der Umstellung weiterhin. 

Nach erfolgreicher Umstellung erhalten Sie lediglich ein Bestätigungsschreiben von uns. Ihr bisheriger Einspeisevertrag gilt nach der Umstellung weiterhin. 

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Ist es überhaupt möglich, das bestehende Messkonzept zu ändern?

Ja, Sie müssen Ihr Messkonzept ändern, falls Sie beispielsweise einen Photovoltaik-Speicher nachrüsten oder von Volleinspeisung auf Eigenverbrauch wechseln. Lassen Sie sich zur Änderung des Messkonzepts und den notwendigen technischen Veränderungen von Ihrer Elektrofachkraft beraten.

Mehr zur Änderung des Messkonzepts auf unserer Webseite.

Ja, Sie müssen Ihr Messkonzept ändern, falls Sie beispielsweise einen Photovoltaik-Speicher nachrüsten oder von Volleinspeisung auf Eigenverbrauch wechseln. Lassen Sie sich zur Änderung des Messkonzepts und den notwendigen technischen Veränderungen von Ihrer Elektrofachkraft beraten.

Mehr zur Änderung des Messkonzepts auf unserer Webseite.

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Welche Schritte sind erforderlich, um eine Änderung am bestehenden Messkonzept vorzunehmen?

Bitte wenden Sie sich dazu an eine Elektrofachkraft. Ihre Elektrofachkraft teilt uns die Änderung des Messkonzeptes über ein Formular mit, reicht einen aktualisierten Übersichtsschaltplan ein und bereitet den Zählerplatz für einen Zählerwechsel vor.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite.

Bitte wenden Sie sich dazu an eine Elektrofachkraft. Ihre Elektrofachkraft teilt uns die Änderung des Messkonzeptes über ein Formular mit, reicht einen aktualisierten Übersichtsschaltplan ein und bereitet den Zählerplatz für einen Zählerwechsel vor.

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Ist ein Elektroinstallateur für die Änderung am bestehenden Messkonzept erforderlich, und wenn ja, in welchem Umfang?

Ja, Ihre Elektrofachkraft teilt uns die Änderung des Messkonzeptes über ein Formular mit, reicht einen aktualisierten Übersichtsschaltplan ein und bereitet den Zählerplatz für einen Zählerwechsel vor.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite.

Ja, Ihre Elektrofachkraft teilt uns die Änderung des Messkonzeptes über ein Formular mit, reicht einen aktualisierten Übersichtsschaltplan ein und bereitet den Zählerplatz für einen Zählerwechsel vor.

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Welche Zählerstände werden für die Änderungen eines bestehenden Messkonzept benötigt, und wann erfolgt der Zählerwechsel?

Idealerweise vereinbaren Sie den Zählerwechsel-Termin und die Änderung des Messkonzeptes für den gleichen Tag. An diesem Tag dokumentieren Sie dann alle Zählerstände. Falls Sie sich unsicher sind, welche Zählerstände Sie ablesen sollen, dann lesen Sie bitte lieber zu viele ab, als zu wenig.
Die Änderung des Messkonzepts erfolgt im Standardfall zum Datum des Zählerwechsels bzw. zum Ausbaudatum des Photovoltaikzählers. Die Zählerstände werden vom Zählerdienst an uns übermittelt. Bei kundeneigenen Zählern ist der Ausbau durch einen Elektroinstallateur zu veranlassen und somit auch der Ausbaustand durch den Elektroinstallateur an uns zu melden. 

Idealerweise vereinbaren Sie den Zählerwechsel-Termin und die Änderung des Messkonzeptes für den gleichen Tag. An diesem Tag dokumentieren Sie dann alle Zählerstände. Falls Sie sich unsicher sind, welche Zählerstände Sie ablesen sollen, dann lesen Sie bitte lieber zu viele ab, als zu wenig.
Die Änderung des Messkonzepts erfolgt im Standardfall zum Datum des Zählerwechsels bzw. zum Ausbaudatum des Photovoltaikzählers. Die Zählerstände werden vom Zählerdienst an uns übermittelt. Bei kundeneigenen Zählern ist der Ausbau durch einen Elektroinstallateur zu veranlassen und somit auch der Ausbaustand durch den Elektroinstallateur an uns zu melden. 

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