Stromeinspeisung
Bei der Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage in unserem Kundenportal teilen Sie bzw. Ihre Elektrofachkraft uns die Absicht der Volleinspeisung mit. Dies ist Voraussetzung für die Gewährung der höheren EEG-Einspeisevergütung bzw. Marktprämie. Im letzten Schritt vor Abschluss der Anfrage haben Sie die Möglichkeit anzugeben, ob Sie den Volleinspeisebonus in Anspruch nehmen möchten. Mit Aktivierung des Hakens ist die Beantragung erfolgt.
Bitte beachten Sie: Nach Inbetriebnahme der Anlage muss uns die Absicht der Volleinspeisung im jährlichen Rhythmus jeweils bis zum 30.11. mitgeteilt werden, damit Sie weiterhin von der höheren Vergütung profitieren können.
Wird der gesamte durch eine Photovoltaikanlage erzeugte Strom in das öffentliche Netz eingespeist - ohne dass ein Eigenverbrauch stattfindet - wird eine höhere EEG-Einspeisevergütung bzw. Marktprämie bei Direktvermarktung gewährt. Hierfür wird auch der Begriff "Volleinspeisebonus" verwendet. Die aktuellen EEG-Fördersätze können Sie bei der Bundesnetzagentur einsehen: Bundesnetzagentur - EEG-Förderung und -Fördersätze.
Wie Sie den Volleinspeisebonus erhalten, erfahren Sie auf der Seite Wissenswertes zu Photovoltaik - Netze BW GmbH (netze-bw.de) und hier im Hilfecenter.
In folgenden 6 Schritten können Sie Ihre Photovoltaikanlage bei uns anmelden:
1. Beratung und Planung mit ihrer Elektrofachkraft
2. Anschluss an das öffentliche Netz anfragen
3. Installation der Anlage
4. Installation des Zählers
5. Inbetriebnahme der Anlage
6. Abrechnung und Einspeisevergütung
Für die Anmeldung Ihrer Erzeugungsanlage nutzen Sie bitte unser Kundenportal.
Weitere Informationen rund um die Anmeldung finden sie auf unserer Webseite.
Bitte kontrollieren Sie Ihre Eingabe nochmals oder probieren Sie es zu einem späteren Zeitpunkt erneut.
Erscheint weiterhin eine Fehlermeldung, verständigen Sie bitte Ihre*n zuständige*n Netzkundenbetreuer*in. Sie oder Er wird prüfen, ob Ihre Eingabe vollständig ist.
Ihre*n zuständige*n Netzkundenbetreuer*in finden Sie ganz einfach über die Eingabe Ihrer Postleitzahl in der hellblauen Kontaktleiste am Ende dieser Webseite.
Wenden Sie sich dafür an Ihre eingetragene Elektrofachkraft. Diese ist für die technische Umsetzung zuständig.
Die dafür notwendigen Geräte können Sie oder Ihre Elektrofachkraft bei uns bestellen. Soll bei Ihrer Anlage ein Funkrundsteuerungsempfänger bzw. Grid-Modul eingebaut werden, liegt der entsprechende Bestellauftrag der Mitteilung zum Netzverknüpfungspunkt bereits bei.
Bitte überprüfen Sie das Format und die Dateigröße Ihrer Dokumente und versuchen es erneut.
Folgende Formate und Größen sind erlaubt: PDF, JPG, PNG - maximal 3 MP. Ist ein Upload weiterhin nicht möglich verständigen Sie bitte Ihre*n Netzkundenbetreuer*in.
Sollten Sie Ihr Anschreiben mit der Anlagen-PIN nicht mehr auffinden bzw. verloren haben, geben Sie uns einfach Bescheid. Wir senden Ihnen das Schreiben dann nochmals per Post zu.
Ihren zuständigen Kontakt finden Sie über die Eingabe Ihrer Postleitzahl in der hellblauen Kontaktleiste am Ende dieser Webseite.
Auf dem ersten Anschreiben mit dem Titel Zugangsdaten Kundenportal, das wir Ihnen nach Ihrer Anfrage zugeschickt haben.
Über das Formular Mieterstromzuschlag können Sie den Zuschlag bei der Netze BW beantragen.
Als Mieterstrom gilt der Strom, der durch eine Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Wohngebäudes erzeugt und ohne Durchleitung durch ein Netz an die Letztverbraucher (insbesondere Mieter*innen und nicht Eigenversorgung) geliefert und von diesen verbraucht wird.
Die Letztverbraucher können hierbei die Mieter*innen des jeweiligen Gebäudes oder der Nebenanlage oder sogar eines ganzen Stadtviertels sein, welches über diese Photovoltaikanlage direkt ohne Durchleitung über ein anderes Netz versorgt wird.
Nachdem wir Ihnen den Netzverknüpfungspunkt mitgeteilt haben, können Sie mit dem Bau der Anlage beginnen.
Das von Ihnen beauftragte Installateurunternehmen wird bis zur Inbetriebnahme der Anlage alle erforderlichen Schritte in die Wege leiten.
Die Netzberechnung für die Anmeldung einer Photovoltaikanlage an unser Niederspannungsnetz ist kostenfrei.
Ab dem Datum der Mitteilung des Netzverknüpfungspunktes bleibt dieser, ja nach Anlagenleistung sechs bzw. zwölf Monate für Sie reserviert.
Das genaue Datum können Sie der Mitteilung zum Netzverknüpfungspunktes entnehmen oder im Kundenportal unter den Anfragendetails einsehen. Wenn wir in diesem Zeitraum nichts von Ihnen hören, verfällt der Anspruch auf den zugesagten Netzverknüpfungspunkt.
Falls Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt doch noch für den Anschluss der angefragten Anlage entscheiden, ist eine neue Netzberechnung notwendig, da sich eventuell die Rahmenbedingungen geändert haben.
Das ist der Punkt, an dem die Erzeugungsanlage an das Netz der Netze BW angeschlossen werden kann - zum Beispiel: der Hausanschluss.
Ja. Um die Versorgungsqualität in unserem Stromnetz sicher zu stellen, muss für jede angefragte Einspeiseleistung eine Netzberechnung durchgeführt werden. Dabei wird geprüft, ob die geplante Erzeugungsanlage ohne Probleme ins Netz integriert werden kann oder vorab Netzbaumaßnahmen notwendig sind.
Gleichzeitig wird dabei der Netzverknüpfungspunkt ermittelt. Bis zu einer Leistung von 30 kWp ist das in der Regel der vorhandene Hausanschluss des Grundstücks, auf dem sich die Erzeugungsanlage befindet.
Andernfalls wird mittels einer Wirtschaftlichkeitsberechnung der nächstgelegene, am günstigsten herzustellende Verknüpfungspunkt ermittelt. Schließen Sie daher bitte keinen endgültigen Kaufvertrag ab, bevor nicht die Einspeisemöglichkeiten unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen geprüft wurde.
Nach dem Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) können bestehende Photovoltaikanlagen nicht erweitert werden. Deshalb werden Erweiterungen wie Neuanlagen behandelt.
Diese können Sie ganz einfach bei uns im Kundenportal anmelden.
Dies kann eventuell an Ihren Browsereinstellungen liegen, die z.B. Pop-Ups verhindern. Bitte prüfen Sie Ihre Einstellungen und kommen Sie auf uns zu, falls das Problem weiterhin besteht.
Die Berechtigung für die Einsicht des Bearbeitungsstatus dieser Anfrage wurde Ihnen entzogen, da Sie nicht oder nicht mehr der Anlagenbetreiber dieser Anlage sind oder Ihnen eine neue PIN zur Einbindung der Anfrage vergeben wurde.
Sobald Sie sich in unserem Kundenportal erfolgreich registriert haben, können Sie Ihre geplante Erzeugungsanlage im Kundenportal hinzufügen.
Hierzu benötigen Sie die PIN, die Sie von uns per Post erhalten haben.
Auf Ihrer persönlichen Startseite im Kundenportal können Sie nun unter „Neu hinzufügen“ den Status Ihrer geplante Erzeugungsanlage jederzeit einsehen.
Die Statusanzeige im Kundenportal zur Verfolgung des Auftragsstatus kann jeder nutzen, der eine neue Erzeugungsanlage an das Verteilnetz der Netze BW anschließen möchte.