Einspeiser
Alle Informationen zur Anmeldung und den Meldepflichten finden Sie auf dieser Website.
Durch ein Speichersystem können Sie die erzeugte Energie aus Ihrer Erzeugungsanlage zwischenspeichern und somit Ihren Eigenverbrauch erhöhen, denn bei Strombedarf wird vorrangig der Speicher entladen, bevor Sie Strom aus dem öffentlichen Netz beziehen.
Das bedeutet für Sie:
Die Installation und Inbetriebnahme erfolgt durch eine eingetragene Elektrofachkraft.
Sie sind noch auf der Suche nach einer Elektrofachkraft Ihres Vertrauens? Hier gelangen Sie zur Installateursuche.
Der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE) hat einen technischen Hinweis für den Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz (FNN-Hinweis) erarbeitet. Hier finden Sie mehr Informationen dazu.
Die Anmeldung erfolgt durch die Elektrofachkraft. Für die Bearbeitung Ihres meldepflichtigen Speichersystems werden folgende Unterlagen benötigt:
Nach Inbetriebnahme des Speichersystems muss das ausgefüllte E.3 Datenblatt und Inbetriebsetzungsprotokoll für Speicher eingereicht werden.
Hier können Sie das Dokument herunterladen.
Mit dem Anmelde- und Inbetriebsetzungsformular informiert uns Ihre Elektrofachkraft, dass der Zählerplatz fertiggestellt ist. Falls ein Zählerwechsel und/oder ein Zählereinbau notwendig ist, wird dies mit dem Formular beauftragt.
Durch die Änderung der elektrischen Anlage benötigen wir einen aktualisierten Übersichtsschaltplan. Die Schemazeichnung muss alle schutzrelevanten Komponenten, die Technik für das Einspeisemanagement, das Speichersystem sowie die Installation vom Modul zum Netzverknüpfungspunkt enthalten.
Bitte registrieren Sie Ihren Stromspeicher unmittelbar nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. www.marktstammdatenregister.de
Weitere Informationen finden Sie hier.
Speicher sind Stromerzeugungsanlagen im Sinne des EEG, daher sind wir verpflichtet, die EEG-Umlage von den Eigenversorgern in unserem Netzgebiet einzuziehen. Wenn die Anlage nach dem 01.08.2014 erstmalig in Überschuss betrieben wurde, ist die Anlage EEG-umlagepflichtig.
Trifft dieser Sachverhalt auf Ihre Erzeugungsanlage zu, lassen Sie uns bitte das Formular Angaben zur EEG-Umlagepflicht für EEG-Erzeugungsanlagen bzw. das Formular Angaben zur EEG-Umlagepflicht für KWKG- und sonstige Erzeugungsanlagen ausgefüllt zukommen.