Zum Inhalt springen Zum Footer springen
Balkon mit Photovoltaikmodulen.

Stromeinspeisung

Balkonkraftwerk anmelden

Einfacher Anmeldeprozess

Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen rund um den Anschluss von Balkonkraftwerken.

Welche Leistungsgrenzen gelten für Balkonkraftwerke?

Der Gesetzgeber versteht unter Balkonkraftwerken Photovoltaikanlagen, die folgende Leistungsgrenzen einhalten:

  • Wechselrichterleistung maximal 800 W
  • Modulleistung maximal 2000 Wp

Bitte beachten Sie: Der VDE empfiehlt in seiner Richtlinie DIN VDE V 0126-95 zu Balkonkraftwerken den Anschluss an eine Haushaltssteckdose nur bis zu einer Modulleistung von 960 Wp. Für darüber hinausgehende Modulleistungen bis zur Grenze von 2000 Wp wird das Hinzuziehen einer Elektrofachkraft und die Installation einer Energiesteckdose empfohlen. Ihre Elektrofachkraft berät sie hierzu gerne.

Da bei dieser Leistung nur eine geringe Einspeisung von Strom in das öffentliche Netz zu erwarten ist, gibt es ein vereinfachtes Anmeldeverfahren unter Verzicht auf eine Einspeisevergütung. Hier geht es direkt zur Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Eine Anmeldung bei uns ist nicht notwendig. Weitere Informationen erhalten Sie auf dieser Seite.

Zwei Schritte zur Installation und Anmeldung von Balkonkraftwerken

Die Installation und Inbetriebnahme des Balkonkraftwerks müssen vor der Anmeldung erfolgen. Sprechen Sie bei Bedarf mit Ihrer Elektrofachkraft ab, ob eine Energiesteckdose notwendig ist, um den sicheren Betrieb des Balkonkraftwerks zu gewährleisten.

Sollten Sie noch keine Elektrofachkraft kennen, nutzen Sie gern unseren Online-Service Installateurbetriebe finden.

Innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme müssen Sie das Balkonkraftwerk im MaStR melden. Auf dieser Webseite der Bundesnetzagentur finden Sie ein Erklärvideo und können die Anmeldung direkt starten.

Für die Registrierung werden folgende Informationen benötigt:

  • Angaben zu Ihrer Person
  • Anlagenstandort
  • technische Daten zu Ihrem Balkonkraftwerk
  • Datum der Inbetriebnahme
  • Zählernummer
    (Beispiele für gültige Zählernummern finden Sie hier.)

Stromzähler für Ihr Balkonkraftwerk

Ihr aktueller Zähler kann vorerst weiterverwendet werden, da davon auszugehen ist, dass keine bzw. nur eine minimale Stromeinspeisung in unser Netz erfolgt. Wir werden Ihren Zähler für Sie kostenfrei innerhalb der planmäßigen Einführung moderner Messtechnik durch einen Zweirichtungserzähler ersetzen. Über den genauen Ablauf werden wir Sie rechtzeitig informieren. Weitere Informationen finden Sie hier:

Rechtliche Rahmenbedingungen

Einspeisevergütung

Balkonkraftwerke sind für den Eigenverbrauch vorgesehen, daher entfällt hier die Einspeisevergütung. Falls Sie eine Vergütung für den eingespeisten Strom Ihres Balkonkraftwerks wünschen, muss das Balkonkraftwerk wie eine größere Anlage über den zeitaufwändigeren Prozess in unserem Kundenportal angemeldet werden. Weitere Informationen finden Sie hier:

Regelungen für Mieter*innen und Eigentümergemeinschaften

Vermieter*innen oder Eigentümergemeinschaften können die Installation eines Balkonkraftwerks nur noch in Ausnahmefällen verweigern.

Als Mieter*in sollten Sie aber die schriftliche Zustimmung des Vermieters bzw. der Vermieterin einholen, denn die Installation gilt als bauliche Veränderung.

Wohnungseigentümer*innen benötigen die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), denn die Installation eines Balkonkraftwerks kann das Gemeinschaftseigentum betreffen. Die WEG darf Vorgaben zu Optik, Befestigungsmethoden und Sicherheitsstandards machen.

Häufig gestellte Fragen zu Balkonkraftwerken

Ja. Ein Balkonkraftwerk kann mit einem Batteriespeicher kombiniert werden, um den produzierten Strom zu speichern und später zu nutzen. Die Installation ist jedoch anmeldepflichtig und muss im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden.

Nein. Balkonkraftwerk ist ein Überbegriff für alle steckerfertigen Photovoltaikanlagen bis 800 Watt Wechselrichterleistung und 2000 Wp Modulleistung, die beispielsweise auf dem Balkon, der Terrasse, im Garten oder an der Garage installiert werden können.

Sie können pro Zähler ein oder mehrere Balkonkraftwerke mit insgesamt maximal 800 Watt Wechselrichterleistung und 2000 Wp Modulleistung anmelden.

Bitte beachten Sie: Der VDE empfiehlt in seiner Richtlinie DIN VDE V 0126-95 zu Balkonkraftwerken den Anschluss an eine Haushaltssteckdose nur bis zu einer Modulleistung von 960 Wp. Für darüber hinausgehende Modulleistungen bis zur Grenze von 2000 Wp wird das Hinzuziehen einer Elektrofachkraft und die Installation einer Energiesteckdose empfohlen. Ihre Elektrofachkraft berät sie hierzu gerne.

Weitere Informationen des VDE finden Sie hier: Steckerfertige PV-Anlagen (Steckersolargeräte)

Wenn Sie Ihr Balkonkraftwerk nicht im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anmelden, verstoßen Sie gegen die gesetzlichen Meldepflichten. Dies kann zu Problemen bei der Haftung oder Versicherung führen.

Das könnte Sie auch interessieren

Wissenswertes zu Photovoltaik

Wir erklären Ihnen die Verantwortlichkeiten rund um die Planung, die Kostenfaktoren der Anlage, die aktuellen Gesetze und vieles mehr.

Elektrofachkraft finden

Sie sind noch auf der Suche nach einer geeigneten Elektrofachkraft Ihres Vertrauens?

Marktstammdatenregister (MaStR)

Als Betreiber*in einer Erzeugungsanlage sind Sie verpflichtet, die Anlage und ggf. auch Ihren Energiespeicher ins Marktstammdatenregister einzutragen.

Anwendung lädt