Einspeiser
Im Niederspannungsnetz der Netze BW GmbH können steckerfertige Erzeugungsanlagen gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik installiert, angeschlossen und betrieben werden.
Steckerfertige Erzeugungsanlagen dürfen auf keinen Fall an Haushalts- bzw. SCHUKO-Steckdosen betrieben werden.
Es muss eine spezielle Energiesteckdose (z. B. nach der Vornorm DIN VDE V 0628-1 (VDE V 0628-1)) von einem Elektroinstallateur eingebaut werden. Unter dieser Voraussetzung ist die Einspeisung in einen Endstromkreis zulässig.
Alle Erzeugungsanlagen müssen bei der Netze BW GmbH angemeldet werden. Sie können die Anmeldung und Inbetriebsetzung einer steckerfertigen Erzeugungsanlage im Niederspannungsnetz der Netze BW GmbH selbst vornehmen, sofern die installierte Wechselrichter-Nennleistung hinter Ihrem Übergabezähler maximal 600 W beträgt.
Sofern Sie beabsichtigen, Strom in das Netz für die allgemeine Versorgung einzuspeisen und dafür Vergütung nach EEG zu beziehen, melden Sie Ihre Anlage bitte als reguläre EEG-Anlage bei uns an. In diesem Fall ist das Vorhandensein eines Zweirichtungszählers zwingend erforderlich, dessen Einbau gegebenenfalls kostenpflichtig für Sie ist. Das vereinfachte Verfahren zur Anmeldung von steckerfertigen PV-Anlagen ist nur möglich, wenn eine Einspeisung von Strom aus Ihrer Anlage in das Netz der Netze BW GmbH nicht beabsichtigt ist.