Stromeinspeisung
Balkonkraftwerk anmelden
Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen rund um den Anschluss von Balkonkraftwerken.
Welche Leistungsgrenzen gelten für Balkonkraftwerke?
Der Gesetzgeber versteht unter Balkonkraftwerken Photovoltaikanlagen, die folgende Leistungsgrenzen einhalten:
- Wechselrichterleistung maximal 800 W
- Modulleistung maximal 2000 Wp
Bitte beachten Sie: Der VDE empfiehlt in seiner Richtlinie DIN VDE V 0126-95 zu Balkonkraftwerken den Anschluss an eine Haushaltssteckdose nur bis zu einer Modulleistung von 960 Wp. Für darüber hinausgehende Modulleistungen bis zur Grenze von 2000 Wp wird das Hinzuziehen einer Elektrofachkraft und die Installation einer Energiesteckdose empfohlen. Ihre Elektrofachkraft berät sie hierzu gerne.
Da bei dieser Leistung nur eine geringe Einspeisung von Strom in das öffentliche Netz zu erwarten ist, gibt es ein vereinfachtes Anmeldeverfahren unter Verzicht auf eine Einspeisevergütung. Hier geht es direkt zur Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Eine Anmeldung bei uns ist nicht notwendig. Weitere Informationen erhalten Sie auf dieser Seite.
Zwei Schritte zur Installation und Anmeldung von Balkonkraftwerken
Die Installation und Inbetriebnahme des Balkonkraftwerks müssen vor der Anmeldung erfolgen. Sprechen Sie bei Bedarf mit Ihrer Elektrofachkraft ab, ob eine Energiesteckdose notwendig ist, um den sicheren Betrieb des Balkonkraftwerks zu gewährleisten.
Sollten Sie noch keine Elektrofachkraft kennen, nutzen Sie gern unseren Online-Service Installateurbetriebe finden.
Innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme müssen Sie das Balkonkraftwerk im MaStR melden. Auf dieser Webseite der Bundesnetzagentur finden Sie ein Erklärvideo und können die Anmeldung direkt starten.
Für die Registrierung werden folgende Informationen benötigt:
- Angaben zu Ihrer Person
- Anlagenstandort
- technische Daten zu Ihrem Balkonkraftwerk
- Datum der Inbetriebnahme
-
Zählernummer
(Beispiele für gültige Zählernummern finden Sie hier.)
Stromzähler für Ihr Balkonkraftwerk
Ihr aktueller Zähler kann vorerst weiterverwendet werden, da davon auszugehen ist, dass keine bzw. nur eine minimale Stromeinspeisung in unser Netz erfolgt. Wir werden Ihren Zähler für Sie kostenfrei innerhalb der planmäßigen Einführung moderner Messtechnik durch einen Zweirichtungserzähler ersetzen. Über den genauen Ablauf werden wir Sie rechtzeitig informieren. Weitere Informationen finden Sie hier:
Rechtliche Rahmenbedingungen
Häufig gestellte Fragen zu Balkonkraftwerken
Ja. Ein Balkonkraftwerk kann mit einem Batteriespeicher kombiniert werden, um den produzierten Strom zu speichern und später zu nutzen. Die Installation ist jedoch anmeldepflichtig und muss im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden.
Nein. Balkonkraftwerk ist ein Überbegriff für alle steckerfertigen Photovoltaikanlagen bis 800 Watt Wechselrichterleistung und 2000 Wp Modulleistung, die beispielsweise auf dem Balkon, der Terrasse, im Garten oder an der Garage installiert werden können.
Sie können pro Zähler ein oder mehrere Balkonkraftwerke mit insgesamt maximal 800 Watt Wechselrichterleistung und 2000 Wp Modulleistung anmelden.
Bitte beachten Sie: Der VDE empfiehlt in seiner Richtlinie DIN VDE V 0126-95 zu Balkonkraftwerken den Anschluss an eine Haushaltssteckdose nur bis zu einer Modulleistung von 960 Wp. Für darüber hinausgehende Modulleistungen bis zur Grenze von 2000 Wp wird das Hinzuziehen einer Elektrofachkraft und die Installation einer Energiesteckdose empfohlen. Ihre Elektrofachkraft berät sie hierzu gerne.
Weitere Informationen des VDE finden Sie hier: Steckerfertige PV-Anlagen (Steckersolargeräte)
Wenn Sie Ihr Balkonkraftwerk nicht im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anmelden, verstoßen Sie gegen die gesetzlichen Meldepflichten. Dies kann zu Problemen bei der Haftung oder Versicherung führen.