Stromeinspeisung

Photovoltaikpflicht in Baden-Württemberg

Sie leisten einen Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien

Durch das Klimaschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg ist es verpflichtend, Neubauten mit einer Photovoltaikanlage auszustatten.

Diese Bauvorhaben sind von der Photovoltaikpflicht betroffen

In unserem Erklärfilm erfahren Sie alles, was Sie zur Photovoltaikplicht wissen müssen:

  • gültig seit 01.01.2022 für Neubau Nichtwohngebäude und seit 01.05.2022 für Neubau Wohngebäude
  • gültig seit dem 01.01.2023 für grundlegende Dachsanierungen
  • Stichtag für Neubauten ist die Einreichung des Bauantrags, für grundlegende Dachsanierungen gilt der Baubeginn
  • Mindestens 60 % der relevanten Dachfläche sind zu nutzen.
  • Der Nachweis erfolgt spätestens 12 Monate nach Fertigstellung.

Photovoltaikpflicht im Detail

Beteiligte

sind alle, die Neubauprojekte, grundlegende Dachsanierungen oder größere Parkplätze planen.

Vorgaben

für Ihre Dach- oder Gebäudenutzfläche hinsichtlich Ausrichtung und Neigung.

Ausnahmen

von der Photovoltaikpflicht sind unter anderem bei unverhältnismäßig hohem wirtschaftlichen Aufwand möglich.

Vorgehen

das für Sie, Ihre Elektrofachkraft oder Ihr Planungsbüro für eine reibungslose Inbetriebnahme Ihrer Photovoltaikanlage sorgt.

Gesetzliche Grundlage

sind das Klimaschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg und die Photovoltaik-Pflicht-Verordnung.

Beratung

erhalten Sie von Firmen und Behörden, die bei der Planung einer Photovoltaikanlage beteiligt sind.

Warum gibt es die Photovoltaikpflicht?

Mit vereinter Kraft zur Klimaneutralität

In Baden-Württemberg scheint überdurchschnittlich oft die Sonne im Vergleich zu den nördlicheren Bundesländern. Deshalb gibt es bereits einige Photovoltaikanlagen auf Dächern. Dennoch sind viele Flächen auf oder an Gebäuden, wo Photovoltaikanlagen sinnvoll wären, noch ungenutzt. Um die Energiewende voranzutreiben und den Ausbau von erneuerbaren Energien zu beschleunigen, hat das Land Baden-Württemberg daher mit dem Klimaschutzgesetz eine Photovoltaikpflicht eingeführt.

Förderungen

Förderkredit

KfW-Förderkredit für Strom und Wärme

Die KfW-Bank bietet einen zinsgünstigen Kredit für Investitionen in Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme sowie u. a. Batteriespeicher.

Förderung

Land Baden-Württemberg

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft in Baden-Württemberg stellt eine Übersicht von Förderungen im Land zur Verfügung.

Förderung

Gemeinden

Einige Gemeinden bieten lokale Förderungen an. Informieren Sie sich direkt bei Ihrer Gemeindeverwaltung.

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