Unsere Informationen für Sie
Fragen & Antworten
Die Technischen Angaben für Feuerungsanlagen (TAF) sind ein Formular, das bei bestimmten Arbeiten an Ihrer Gasanlage verpflichtend einzureichen ist. Es dient der Dokumentation und Sicherstellung technischer und sicherheitsrelevanter Vorgaben.
Eine TAF ist erforderlich bei:
Neuinstallation einer Gasanlage (z. B. Leitung, Gasgeräte oder Abgasanlage)
Veränderung der Anlage (z. B. Umbauten oder Leistungsanpassungen)
Austausch von Gasgeräten (z. B. bei höherer Kesselleistung)
Erweiterung der Anlage (z. B. zusätzlicher Zähler, erdverlegte Leitungen, “Hinterhausinstallation”)
Stilllegung einer Gasanlage
Ausbau des Gaszählers
Bei Fragen hilft Ihnen Ihr Installateurbetrieb gerne weiter.
Ja, eine Überbauung (z. B. Garage, Wintergarten, Carport, Geräteschuppen) von Gasanschlussleitungen ist grundsätzlich möglich – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen: Es müssen geeignete Schutzmaßnahmen wie überbaubare Mantelrohre vorhanden sein. Diese müssen vorab mit uns abgestimmt werden.
Bitte beachten Sie: Bei Gasanschlussleitungen sind zudem Mindestpflanzabstände für Bäume und Sträucher (z. B. Haselnuss und Zypressengewächs-Sträucher) von 2,5 Metern einzuhalten, die ebenfalls mit geeigneten Schutzmaßnahmen unterschritten werden können. Diese bitten wir mit uns abzustimmen.
Die Abrechnung Ihres Gasverbrauchs basiert auf der DVGW-Richtlinie G 685. Der Netz- bzw. Messstellenbetreiber ermittelt Zählerstand, Zustandszahl und Brennwert und übermittelt diese Daten an Ihren Energielieferanten.
Der Lieferant beschafft das Gas, rechnet die thermische Energiemenge mit Ihnen ab und zahlt dem Netzbetreiber die Transportleistung. Sie erhalten Ihre Rechnung direkt von Ihrem Lieferanten.
Gemäß § 23 Abs. 6 EnWG haben Sie das Recht, den Brennwert Ihres gelieferten Erdgases zu erfahren. Die Ermittlung ist ganz einfach:
Marktlokations-ID oder Adresse bereithalten: Die 11-stellige Marktlokations-ID finden Sie auf Ihrer Gasabrechnung. Alternativ können Sie Ihre Adresse nutzen.
Online-Formular ausfüllen: Über das Online-Formular auf unserer Webseite werden Sie Schritt für Schritt durch die Eingabe geführt. Dort erhalten Sie Ihren individuellen Brennwert und die Zustandszahl für Ihren Anschluss.
Das Online-Formular finden Sie auf unserer Webseite Gasbrennwert-Auskunft.
Der abgerechnete Gasverbrauch wird nicht einfach nur in Kubikmetern (m3) gemessen, sondern als thermische Energie in Kilowattstunden (kWh) ermittelt. Denn Erdgas ist ein Naturprodukt und sein Energiegehalt kann je nach Zusammensetzung, Temperatur und Druck schwanken.
Für die genau Abrechnung gelten gesetzliche Vorgaben nach dem Arbeitsblatt G 685 „Gasabrechnung“ des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW). Dabei wird Ihr Verbrauch wie folgt berechnet:
Das gemessene Betriebsvolumen (m3) wird mithilfe der sogenannten Zustandszahl in ein genormtes Volumen umgerechnet.
Dieses Normvolumen wird mit dem Abrechnungsbrennwert (kWh/m3) multipliziert.
Daraus ergibt sich die thermische Energie in kWh, die für Ihre Abrechnung verwendet wird.
Formel: E (kWh) = Vn x Hs, eff (Normvolumen x Brennwert)
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Gasbrennwert-Auskunft.