Unsere Informationen für Sie
Fragen & Antworten
Darf ich eine Gasanschlussleitung überbauen?
Ja, eine Überbauung (z. B. Garage, Wintergarten, Carport, Geräteschuppen) von Gasanschlussleitungen ist grundsätzlich möglich – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen: Es müssen geeignete Schutzmaßnahmen wie überbaubare Mantelrohre vorhanden sein. Diese müssen vorab mit uns abgestimmt werden.
Bitte beachten Sie: Bei Gasanschlussleitungen sind zudem Mindestpflanzabstände für Bäume und Sträucher (z. B. Haselnuss und Zypressengewächs-Sträucher) von 2,5 Metern einzuhalten, die ebenfalls mit geeigneten Schutzmaßnahmen unterschritten werden können. Diese bitten wir mit uns abzustimmen.
Wie funktioniert die Gasabrechnung?
Die Abrechnung Ihres Gasverbrauchs basiert auf der DVGW-Richtlinie G 685. Der Netz- bzw. Messstellenbetreiber ermittelt Zählerstand, Zustandszahl und Brennwert und übermittelt diese Daten an Ihren Energielieferanten.
Der Lieferant beschafft das Gas, rechnet die thermische Energiemenge mit Ihnen ab und zahlt dem Netzbetreiber die Transportleistung. Sie erhalten Ihre Rechnung direkt von Ihrem Lieferanten.
Wie kann ich den Brennwert meines Erdgases ermitteln?
Gemäß § 23 Abs. 6 EnWG haben Sie das Recht, den Brennwert Ihres gelieferten Erdgases zu erfahren. Die Ermittlung ist ganz einfach:
Marktlokations-ID oder Adresse bereithalten: Die 11-stellige Marktlokations-ID finden Sie auf Ihrer Gasabrechnung. Alternativ können Sie Ihre Adresse nutzen.
Online-Formular ausfüllen: Über das Online-Formular auf unserer Webseite werden Sie Schritt für Schritt durch die Eingabe geführt. Dort erhalten Sie Ihren individuellen Brennwert und die Zustandszahl für Ihren Anschluss.
Das Online-Formular finden Sie auf unserer Webseite Gasbrennwert-Auskunft.
Wie wird mein Gasverbrauch für die Abrechnung berechnet?
Der abgerechnete Gasverbrauch wird nicht einfach nur in Kubikmetern (m3) gemessen, sondern als thermische Energie in Kilowattstunden (kWh) ermittelt. Denn Erdgas ist ein Naturprodukt und sein Energiegehalt kann je nach Zusammensetzung, Temperatur und Druck schwanken.
Für die genau Abrechnung gelten gesetzliche Vorgaben nach dem Arbeitsblatt G 685 „Gasabrechnung“ des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW). Dabei wird Ihr Verbrauch wie folgt berechnet:
Das gemessene Betriebsvolumen (m3) wird mithilfe der sogenannten Zustandszahl in ein genormtes Volumen umgerechnet.
Dieses Normvolumen wird mit dem Abrechnungsbrennwert (kWh/m3) multipliziert.
Daraus ergibt sich die thermische Energie in kWh, die für Ihre Abrechnung verwendet wird.
Formel: E (kWh) = Vn x Hs, eff (Normvolumen x Brennwert)
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Gasbrennwert-Auskunft.
Wird die Verlegung eines Gasanschlusses im Winter schneller bearbeitet?
Ja, unter bestimmten Umständen kann die Verlegung eines Gasanschlusses im Winter priorisiert erfolgen. Wenn bereits eine Gasleitung in Ihrer Straße vorhanden ist und die technischen Voraussetzungen stimmen, unterstützen wir Sie so schnell wie möglich.