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Unsere Informationen für Sie

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Fragen & Antworten

Die Einbindung einer neuen Photovoltaikanlage in ein bestehendes Messkonzept erfordert einige Schritte, die von einem Elektroinstallateur durchgeführt werden sollten. Hier sind die wichtigsten Punkte:

  1. Überprüfung des bestehendes Messkonzepts: Der Elektroinstallateur prüft, ob das aktuelle Messkonzept für die Erweiterung geeignet ist.

  2. Anfrage der neuen Photovoltaikanlage: Stellen Sie uns Ihre Anfrage in unserem Kundenportal.

  3. Anpassung der Zähler: Möglicherweise müssen zusätzliche Zähler installiert oder bestehende Zähler angepasst werden. Ihr Elektroinstallateur beauftragt diese Änderung in unserem Kundenportal oder bei einem dritten Messstellenbetreiber.

  4. Integration der neuen Anlage: Die neuen Module werden sicher in das bestehende System integriert, um eine optimale Funktion und Messung zu gewährleisten.

Es ist ratsam, sich von einer Elektrofachkraft beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle technischen und rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.

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Von Seiten des Netzbetreibers entstehen Kosten für die Miete des Grid-Moduls. Dies ist die Grundlage für den Redispatch 2.0. Für das Grid-Modul können Sie einen Preis von ca. EUR 275,00 zzgl. USt. pro Jahr einkalkulieren.

 

Unabhängig davon können Zusatzkosten durch die Tätigkeit des Einsatzverantwortlichen und des Betreibers der technischen Ressource, oft im Zusammenhang mit der Direktvermarktung, entstehen. Die Höhe dieser Kosten ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

 

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Webseite Redispatch 2.0.

 

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Zahlungen bei Pflichtverstößen können erhoben werden, wenn der Betreiber einer Erzeugungsanlage gegen bestimmte gesetzliche Pflichten verstößt. Diese Sanktionszahlungen sind im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt. Zu den Pflichtverstößen, die zu einer Zahlung führen können, gehören unter anderem:

  • eine nicht fristgerechte und korrekte Meldung der EEG-Veräußerungsform
  • ein fehlender Nachweis der Fernsteuerbarkeit der Anlage durch den Direktvermarkter
  • eine fehlende Registrierung der Anlage im Marktstammdatenregister

Diese Verstöße sind in § 52 Abs. 1 EEG gesetzlich definiert.

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Ja, jedoch hängt dies von verschiedenen Faktoren ab (z.B. Zustand der Module, Gesetzgebung). In vielen Fällen können funktionierende und sicherheitskonforme Module weiterverkauft werden. Fall die Photovoltaik-Module jedoch das technologische Lebensende erreicht haben, ist ein fachgerechtes Recycling notwendig, um eine umfassende Rohstoff-Rückgewinnung zu gewährleisten.

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Dies ist abhängig vom jeweiligen Direktversorgungsmodell:

  • Bei dem klassischen Mieterstrommodell lautet die Antwort: Nein, der Anlagenbetreibende ist der Vertragspartner für den Zusatzstrom.

  • Im Rahmen der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung ist die Antwort: Ja, die Letztverbrauchenden schließen einen Vertrag mit einem Reststromlieferanten ab.

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Service

Photovoltaikanlage anmelden – So einfach geht's

In diesem Erklärfilm erfahren Sie, wie Sie Schritt für Schritt eine Photovoltaikanlage anfragen und im Kundenportal hinzufügen können. 

Verfolgen Sie von dort ganz bequem den Fortschritt Ihrer Anfrage, erhalten Status-Meldungen zu bspw. erforderlichen Dokumente und haben jederzeit Einsicht über Ihre Unterlagen. Auch Ihre Elektrofachkraft kann Sie bei der Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage direkt im Portal unterstützen.