Unsere Informationen für Sie
Fragen & Antworten
Ja, nach der Stilllegung Ihrer Photovoltaikanlage müssen die Module ordnungsgemäß entsorgt werden (z.B. Abgabe bei kommunalen Wertstoffhöfen, Rückgabe an Hersteller, etc.).
Nein, beim Anlagenbetreiberwechsel einer Erzeugungsanlage ist kein neuer Einspeisevertrag erforderlich.
Der bestehende Vertrag bleibt bestehen und der neue Anlagenbetreiber tritt in die Rechte und Pflichten des bisherigen Anlagenbetreibers.
Ob ein Speicher unter den Anwendungsbereich des § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) fällt, hängt vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme und der elektrischen Leistung ab.
Speicher mit einer elektrischen Leistung über 4,2 kW, die nach dem 01.01.2024 in Betrieb genommen werden, unterliegen den Anforderungen des § 14a EnWG. Ihre Speicheranlage muss in diesem Fall steuerbar sein und die Technischen Mindestanforderungen (TMA) erfüllen. Lassen Sie sich hierzu von Ihrer Elektrofachkraft beraten.
Speicher, die vor dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurden, genießen Bestandsschutz – auch bei einer späteren Leistungsänderung. Ausnahme: Wird ein Wechselrichter mit einer Leistung über 4,2 kW nachträglich ausgetauscht, fällt die Anlage ebenfalls unter den § 14a EnWG.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Anlage betroffen ist, unterstützt Ihre Elektrofachkraft Sie gerne bei der Einordnung.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach EU-Definition haben weniger als 250 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. € oder eine Bilanzsumme von höchstens 43 Mio. €.
Ein KMU gilt als Unternehmen in Schwierigkeiten, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:
Kapitalverlust: Bei Kapitalgesellschaften (älter als 3 Jahre) ist mehr als die Hälfte des gezeichneten Kapitals durch Verluste aufgezehrt.
Eigenmittelverlust: Bei Personengesellschaften (älter als 3 Jahre) ist mehr als die Hälfte der Eigenmittel durch Verluste verloren.
Insolvenzverfahren: Das Unternehmen ist insolvent oder insolvenzgefährdet.
Beihilfen: Es hat eine Rettungs- oder Umstrukturierungsbeihilfe erhalten, die noch nicht abgeschlossen ist.
Große Unternehmen (nicht mehr KMU) gelten laut EU-Leitlinien als in Schwierigkeiten, wenn sie ohne staatliche Hilfe voraussichtlich ihre Geschäftstätigkeit einstellen müssten. Dies ist der Fall, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:
Kapitalverlust: Bei Kapitalgesellschaften ist mehr als die Hälfte des gezeichneten Kapitals durch Verluste aufgezehrt.
Eigenmittelverlust: Bei Personengesellschaften ist mehr als die Hälfte der Eigenmittel verloren.
Insolvenz: Das Unternehmen ist insolvent oder erfüllt die Voraussetzungen für ein Insolvenzverfahren.
Finanzkennzahlen: In den letzten zwei Jahren lag der Verschuldungsgrad über 7,5 und das EBITDA-Zinsdeckungsverhältnis unter 1,0.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der L-Bank (Staatsbank für Baden-Württemberg).
Den Online-Service zur Statusverfolgung können alle Personen nutzen, die eine neue Erzeugungsanlage an das Verteilnetz der Netze BW anschließen möchten.
Photovoltaikanlage anmelden – So einfach geht's
In diesem Erklärfilm erfahren Sie, wie Sie Schritt für Schritt eine Photovoltaikanlage anfragen und im Kundenportal hinzufügen können.
Verfolgen Sie von dort ganz bequem den Fortschritt Ihrer Anfrage, erhalten Status-Meldungen zu bspw. erforderlichen Dokumente und haben jederzeit Einsicht über Ihre Unterlagen. Auch Ihre Elektrofachkraft kann Sie bei der Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage direkt im Portal unterstützen.