Unsere Informationen für Sie
Fragen & Antworten
Ja, der Austausch von Photovoltaikmodulen ist unter bestimmten Bedingungen zulässig. Laut dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) bleibt der ursprüngliche Inbetriebnahmezeitpunkt sowie die Vergütungshöhe und -dauer erhalten – solange die Gesamtleistung der Anlage nicht erhöht wird.
Ein Austausch ist zulässig bei:
technischen Defekten oder Sicherheitsmängeln der Module
unsachgemäßer Montage
Sturmschäden
Diebstahl
Jedoch fallen Austauschbedürfnisse aufgrund ungünstiger Modulausrichtung, Verschattung, Verschmutzung oder anderen nicht moduleigenen Gründen nicht unter diese Regelung.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Technische Änderungen.
Die Pflicht, die Erzeugungsanlage ins Redispatch 2.0 einzubinden, ist im § 13a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verankert. Wir als Netzbetreiber sind verpflichtet, Verstöße an die Bundesnetzagentur zu melden. Diese entscheidet über weitere Maßnahmen, wie z. B. die Einführung von Zwangsgeldern.
Ja, dies ist möglich. Die Änderung zur gewünschten Besteuerung kann auf dem Formular Bank- und Steuerdaten angegeben werden.
Nein. Werden lediglich Batteriemodule ausgetauscht, ohne dass sich Speicherkapazität und/oder Entladeleistung ändern, ist keine Meldung an uns oder das Markstammdatenregister notwendig. Wir empfehlen den Modultausch durch Ihre Elektrofachkraft vornehmen zu lassen.
Die Angabe muss gemacht werden, da auch gegenüber Privatpersonen offene Rückforderungsansprüche bestehen können und dies ein Pflichtfeld bei jeder Anfrage ist.
Photovoltaikanlage anmelden – So einfach geht's
In diesem Erklärfilm erfahren Sie, wie Sie Schritt für Schritt eine Photovoltaikanlage anfragen und im Kundenportal hinzufügen können.
Verfolgen Sie von dort ganz bequem den Fortschritt Ihrer Anfrage, erhalten Status-Meldungen zu bspw. erforderlichen Dokumente und haben jederzeit Einsicht über Ihre Unterlagen. Auch Ihre Elektrofachkraft kann Sie bei der Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage direkt im Portal unterstützen.