Unsere Informationen für Sie
Fragen & Antworten
Ein Wasseranschluss kann grundsätzlich von Grundstückseigentümer*innen, Bauherr*innen oder von Ihnen bevollmächtigten Personen beantragt werden.
Sie können einen Antrag für ein Hydrantenstandrohr ganz einfach über unser Antragsformular stellen.
Weitere Informationen zur Abholadresse, Terminierung, Preisen und weiteren Hinweisen finden Sie auf unserer Webseite Standrohrverleih.
Die Verantwortung für die Leistungserhöhung des Trinkwasseranschlusses liegt bei der Netze BW Wasser GmbH. Wir sind dafür zuständig, die technischen Voraussetzungen für eine Leistungserhöhung zu prüfen und gegebenenfalls die notwendigen Anpassungen vorzunehmen.
Die Verantwortung für die Versetzung eines Trinkwasseranschlusses liegt in der Regel bei der Netze BW Wasser GmbH. Wir kümmern uns um die Planung und Durchführung der Versetzung. In einigen Fällen kann auch ein von uns beauftragtes Partnerunternehmen mit der Durchführung betraut werden.
Die Durchführung der Stilllegung wird entweder von der Netze BW Wasser GmbH selbst oder von einem von der Netze BW Wasser GmbH beauftragtes Partnerunternehmen übernommen.