Ausbau Hochspannungsnetz
Hier haben wir für Sie alle wichtigen Informationen, Pläne und Dokumente über die von uns geplanten Netzverstärkungen zwischen Kupferzell und Goldshöfe (Anlagen 0408, 0409, 0410, 0321 und 0325) zusammengestellt, um Sie umfassend über die Vorhaben zu informieren.
Der Ausbau der erneuerbaren Erzeugungsanlagen, insbesondere Photovoltaik- und Windkraftanlagen, bringt die Stromnetze an den Rand ihrer Leistungsfähigkeit. Auch im Hohenlohen- und Ostalbkreis sowie dem Landkreis Schwäbisch Hall wird in den kommenden Jahren ein weiterer Ausbau an erneuerbaren Erzeugungsanlagen erwartet. Um die zu erwartenden Einspeisungen durch erneuerbare Energien auch in Zukunft in der Region zuverlässig aufnehmen und verteilen zu können sowie die Versorgungssicherheit und Netzstabilität zu gewährleisten, plant die Netze BW die bestehenden 110-kV-Hochspannungsleitungen zwischen den Umspannwerken Kupferzell und Goldshöfe zu verstärken.
Die eingeleitete Energiewende unter Förderung der Erneuerbaren Energien verändert die deutsche Energielandschaft nachhaltig. Zentrale Großkraftwerke werden zunehmend durch dezentrale, zumeist regenerative und kleinere, Erzeugungsanlagen ergänzt, welche sich häufig im ländlichen Raum befinden. Manche Regionen beziehen daher nicht länger nur Strom, sondern erzeugen diesen verstärkt selbst, wobei überschüssige Strommengen entstehen und abtransportiert werden müssen.
Die Netze BW nimmt sich diesen Herausforderungen an und macht ihr Netz durch intelligente Lösungen sowie den Um- und Ausbau ihrer Stromnetze zukunftssicher. Bei der Planung des Netzausbaus stützt sich die Netze BW auf Szenarien des Netzentwicklungsplans der Übertragungsnetzbetreiber zum Zubau erneuerbarer Energien sowie konkrete Anschlussbegehren von Anlagenbetreibern. Die Analysen zeigen, dass besonders der Hohenlohen- und Ostalbkreis sowie der Landkreis Schwäbisch Hall in Zukunft von einem raschen Zubau an erneuerbaren Energieanlagen betroffen sein werden, sodass die Leitungsanlagen zwischen den Umspannwerken Kupferzell und Goldshöfe einerseits verstärkt und andererseits durch eine verbesserte Netzführung optimiert werden müssen.
Bevor die geplante Maßnahme umgesetzt werden kann, bedarf es der notwendigen Genehmigungen, welche die Netze BW im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens (hier: Planfeststellungsverfahren) erlangen muss. Vor Eröffnung des formellen Genehmigungsverfahrens führt die Netze BW verschiedene Untersuchungen durch, um die technischen, rechtlichen, umweltfachlichen und wirtschaftlichen Anforderungen zu prüfen und in ihre Planung einzubeziehen.
Parallel dazu wird die Öffentlichkeit zu einem möglichst frühen Zeitpunkt in die Planungen eingebunden. Über unser Projektpostfach besteht die Möglichkeit, uns Ihre Fragen und Hinweise zukommen zu lassen, welche wir Ihnen gerne beantworten und in unserer Planung berücksichtigen. Zudem werden wir zu geeigneten Zeitpunkten Informationsveranstaltungen, wie z.B. Bürgersprechstunden organisieren, um mit interessierten Bürgern in den Dialog zu treten. Anschließend erarbeitet die Netze BW entsprechend der Untersuchungen und der Hinweise aus der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung einen Genehmigungsantrag, um eine konkrete Trassenführung und Baudurchführung zu beantragen.
Dabei sind alle Aspekte und Planungshinweise immer in einen Ausgleich mit weiteren Interessen zum Vorhaben zu bringen. Hierzu dient das formelle Genehmigungsverfahren.
Das Planfeststellungsverfahren ist ein besonderes Verwaltungsverfahren zur Genehmigung von größeren Infrastrukturvorhaben und kommt auch für die verschiedenen Schritte des Vorhabens zur Verstärkung der 110-kV-Leitung Kupferzell-Goldshöfe als Genehmigungsverfahren zur Anwendung. Es dient der Abwägung aller Belange wie Naturschutz, Landschaftsbild und privatem Eigentum sowie der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit. Dazu wird die Netze BW für jeden Schritt des Vorhabens jeweils einen Antrag auf Planfeststellung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Regierungspräsidium Stuttgart, einreichen. Dieser enthält eine Begründung des Vorhabens sowie die Ergebnisse der durchgeführten Untersuchungen und Planungen.
Die Genehmigungsbehörde prüft den Planfeststellungsantrag der Netze BW, insbesondere unter Einbindung der Träger öffentlicher Belange, der Fachbehörden und der Öffentlichkeit. Dazu werden in jeder betroffenen Gemeinde die Planunterlagen ausgelegt und allen Betroffenen die Möglichkeit eröffnet, Einwendungen zu erheben, die von der Genehmigungsbehörde berücksichtigt und abgewogen werden. Ergebnis des Planfeststellungsverfahrens ist der Planfeststellungsbeschluss.
Sobald das formelle Genehmigungsverfahren beginnt, wird die Netze BW die betroffenen Gemeinden informieren.
Am Ende des Planfeststellungsverfahrens steht ein Planfeststellungsbeschluss, welcher der Netze BW nach Abwägung aller öffentlichen Belange und Einwendungen die Realisierung des Vorhabens genehmigt. Er legt unter anderem eine konkrete Ausführung der Maßnahme, das heißt eine konkrete Trassenführung und Baudurchführung, fest
Die Netzverstärkungen und die damit verbundenen baulichen Maßnahmen werden nach Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses umgesetzt. Die geplanten Maßnahmen in Bauabschnitt 1 können voraussichtlich ab 2024, in Bauabschnitt 2 ab 2026 realisiert werden.
Nach der Umsetzung der Baumaßnahme erfolgt die Inbetriebnahme.
Antworten zu den häufigsten Fragen finden Sie in unserem FAQ-Bereich.