Netze BW Magazin - 27.06.2023

Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW)

GNDEW – schneller, digitaler, besser?

Das GNDEW trat am 27.05.2023 in Kraft und schafft Klarheit im Smart Meter Rollout: agiler, flexibler und noch rechtssicherer soll er sein. Der neue Zeitplan: Bis 2030 soll der flächendeckende Rollout bei Kund*innen mit einem Jahresverbrauch von über 6.000 kWh oder einer Photovoltaik-Anlage mit mehr als 7 kW installierter Leistung abgeschlossen sein. Und somit fünf Jahre eher als zuvor geplant. Damit werden Smart Meter, auch intelligente Messsysteme genannt, und der Messstellenbetrieb als wichtiger Baustein bei der Digitalisierung der Energiewende gefestigt.

Was bedeutet das GNDEW für Sie als Kund*in?

Das Smart Meter ebnet den Weg für variable Tarife und die Steuerung von Anlagen. Spätestens ab 2025 müssen Stromlieferanten dynamische beziehungsweise variable Tarife anbieten. Das bedeutet, dass Sie mit einem Smart Meter und einem passenden Stromtarif Strom beziehen können, wenn er gerade kostengünstig und aus erneuerbaren Energien verfügbar ist. Dies schont nicht nur Ihren Geldbeutel, sondern trägt auch zur Stabilisation des Marktes und der Stromnetze bei.

Ein weiterer Pluspunkt für Endkund*innen ist die Senkung der Preisobergrenzen (POG). Ab 2024 werden die Kosten für ein Smart Meter für die meisten Verbrauchsgruppen auf 20 Euro pro Jahr gedeckelt. Damit kostet ein intelligenter Stromzähler in Zukunft genauso viel, wie ein digitaler Standardzähler. Die Differenz zu den alten Preisen bezahlen zukünftig die Verteilnetzbetreiber. Vor dem Gesetz waren die POG je nach Verbrauch gestaffelt. Wenn Sie die Vorteile eines Smart Meters nutzen möchten und nicht zu den Pflichtkund*innen gehören, soll Ihnen dank des Gesetzes innerhalb von vier Monaten ein Smart Meter eingebaut werden. Diese Neuerung gilt ab 2025.

Was bedeutet das GNDEW für die Netze BW als grundzuständiger Messstellenbetreiber?

Das Gesetz schafft den nötigen Rahmen für den flächendeckenden Rollout und gibt grünes Licht. So dürfen die Messstellenbetreiber bereits jetzt schon mit einem „agilen Rollout“ starten. Eine Markterklärung des Bundesamts für Sicherheit für einzelne Anwendungsfälle ist nicht mehr notwendig.

Es gibt jedoch noch viele Herausforderungen zu bewältigen. Einerseits die Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit. Die Preisobergrenzen werden zwar zwischen Anschlussnutzer*innen und Verteilnetzbetreiber neu aufgeteilt, bleiben aber in Summe unverändert. Steigende Preise in der Gerätebeschaffung und im Personal durch die Inflation bleiben unberücksichtigt. Andererseits bestehen große Herausforderungen bei der Sicherstellung von Leistungs- und Reaktionsfähigkeit. Ab 2025 muss der Messstellenbetrieb sein Leistungsportfolio erweitern. Verpflichtend wird zum Beispiel die Steuerung von Anlagen über Smart Meter oder die Anbindung an Submetering (in einem Mehrfamilienhaus werden mehrere Zähler an ein Smart Meter Gateway angeschlossen). Zusätzlich kollidieren die teilweise kurzen Einbaufristen mit dem Personal- und Gerätemangel.

Der Rollout wird durch die aktuellen Trends wie Photovoltaik, Wärmepumpen und Elektromobilität deutlich beschleunigt. So rechnet Netze BW bis 2030 mit über eine Million Smart Meter im Netzgebiet. Das GNDEW schafft nun den nötigen Rechtsrahmen und die Flexibilität für einen agilen Rollout. Es bleiben jedoch zahlreiche Fragen im Kontext des agilen Rollouts, dem Umfang von Zusatzleistungen, der sicheren Lieferkette, der Eichfrist und der Abbildung von Untermessungen und virtuellen Summenzählern offen.

Passend zum Thema Smart Meter lesen Sie auch unseren Netze BW Magazin-Beitrag: „Smart Meter für eine intelligente Energiezukunft“.