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Arbeitender auf Hochspannungsmast

Klimaschutz bei der Netze BW

Unser CO₂-Fußabdruck

Treibhausgasemissionen vermeiden — vermindern — kompensieren

Ermittlung unseres CO₂-Fußabdrucks

Um unseren CO₂-Fußabdruck zu ermitteln, nehmen wir sämtliche Geschäftstätigkeiten und die durch sie verursachten Treibhausgas-Emissionen unter die Lupe — dabei orientieren wir uns an der ISO 14064-1, einem international anerkannten Standard. Neben CO₂ betrachten wir noch sechs weitere Treibhausgase. Diese werden für die Bilanz in CO₂-Äquivalente umgerechnet, einer Maßeinheit zur Vereinheitlichung der Klimawirkung verschiedener Treibhausgase.

Unser CO₂-Fußabdruck umfasst:

  • Treibhausgase, die wir selbst im Rahmen unserer Arbeit emittieren, zum Beispiel die Emissionen unserer Fahrzeuge (Scope 1).
  • Emissionen, die bei der Erzeugung der Elektrizität, Wärme, Kälte oder des Dampfs entstehen, die wir verbrauchen (Scope 2).
  • sowie vor- und nachgelagerte indirekte Emissionen (Scope 3)

Die nebenstehende Grafik zeigt, in welchem Verhältnis unsere Emissionen aus allen Scopes verursacht werden.

Erst wenn alle Möglichkeiten zur Vermeidung und Verringerung ausgeschöpft sind, kompensieren wir die verbleibenden Emissionen. Die 2024 noch verbleibenden Emissionen in Höhe von 225.294 t CO₂ haben wir durch Kompensationszertifikate nach höchsten international anerkannten Standards ausgeglichen. Den detaillierten Fußabdruck und Informationen zur Vermeidung, Verringerung und Kompensation der Emissionen finden Sie im Treibhausgasbericht 2024. Der Fußabdruck und die Kompensation der Emissionen wurden durch die renommierte Zertifizierungsgesellschaft GUTcert bestätigt.

Das Ziel der Netze BW ist es, die beeinflussbaren Emissionen fortlaufend zu verringern und damit den Bedarf an Kompensationsmaßnahmen weiter zu reduzieren.

Vermeidung und Reduktion von CO₂-Emissionen

Wir haben unsere direkten (Scope 1) und indirekten (Scope 2) Emissionen sukzessive reduziert. Dabei haben wir kontinuierlich unsere Systeme verbessert. Wir haben unseren Strombezug auf Ökostrom umgestellt, Erdgas durch Biomethan ersetzt, unsere Rohrleckagen Jahr für Jahr reduziert und den Fuhrpark sukzessive auf Elektrofahrzeuge umgestellt, wo dies die Nutzeranforderungen zuließen. Unsere Gebäude werden fortlaufend energetisch nachgerüstet und optimiert. Auch im Kleinen sind wir beständig daran zu prüfen, wie wir noch umwelt- und klimafreundlicher bestellen und wirtschaftlich können.

Den größten Teil unseres Energiebezugs nimmt — wie bei allen Stromnetzbetreibern — die sogenannte Verlustenergie ein.

Was ist Verlustenergie?

Verlustenergie wird benötigt, um die physikalisch unvermeidlichen Energieverluste, die bei Transport, Umspannung oder Verteilung von Strom durch das Netz zustande kommen und in der Folge nicht mehr als elektrische Energie im Netz zur Verfügung stehen, auszugleichen. Indem wir Herkunftsnachweise für Grünstrom in entsprechender Menge beschaffen und damit dauerhaft dem Markt entziehen, tragen wir zu einer klimaneutralen Stromerzeugung für die Verlustenergie bei.

Bereits in den Jahren 2021 und 2022 hat die GUTcert uns daher zertifiziert, in den Scope 1, Scope 2 und teilweise auch den Scope 3 Emissionen klimaneutral auf Basis des Greenhouse Gas Protocols zu sein. Inzwischen haben wir für 2023 und 2024 die Ende 2023 erschienene ISO Norm 14068-1 (Climate Change Management — Transition to net zero — Part 1: Carbon neutrality) umgesetzt und damit unsere Vorreiterrolle im Bereich Klimaschutz weiter ausgebaut. Dabei erfassen und berechnen wir nicht nur unsere direkten und indirekten Emissionen, sondern auch alle vor- und nachgelagerten Emissionen (Scope 3) und stellen diese neutral.

Rechtliche Hürden für Verteilnetzbetreiber

Nationales Energierecht blockiert Klimaschutzziele im Stromnetzbetrieb

Gemeinsames Positionspapier: Netzbetreiber wollen Strom aus erneuerbaren Energien für Verlustenergie einsetzen

Die Netzbetreiber Netze BW GmbH, E.ON SE, 50Hertz Transmission GmbH, Amprion GmbH, TenneT TSO GmbH und TransnetBW GmbH plädieren für den Zugang der Netzbetreiber zum Herkunftsnachweisregister und damit der Möglichkeit, Verlustenergie aus erneuerbaren Energien zu decken. Das aktuelle Artikelgesetz zur EnWG-Novelle könnte genutzt werden, um den Weg für klimaneutrale Verlustenergie noch in dieser Legislaturperiode freizumachen.

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