Einspeiser
Sie kaufen oder verkaufen eine Erzeugungsanlage oder haben dies bereits getan? Eine weitere Person (Geschäftspartner, Teilhaber, Ehepartner) kommt als Anlagenbetreiber hinzu oder entfällt? Ihre Firmenbezeichnung ändert sich aufgrund einer Umfirmierung?
Dann teilen Sie uns dies bitte mit und senden uns die für die Änderung benötigten Unterlagen zu.
Mit dieser Vereinbarung teilen Sie uns alle relevanten Informationen zu dem Anlagenbetreiberwechsel mit.
Ihr Vorteile dabei: Mit diesem Dokument haben Sie alle notwendigen Angaben auf einen Blick. Durch die beidseitige Bestätigung sind Sie rechtlich abgesichert.
Bitte beachten Sie:
Wechselt der Anlagenbetreiber auf Grund eines Todesfalls, bitten wir Sie, uns einen Nachweis über die Erbschaft (Testament oder Erbschein) zuzusenden.
Gibt es mehrere Erben, von denen nur einer die Erzeugungsanlage übernimmt, benötigen wir zusätzlich eine Verzichtserklärung der übrigen Erben.
Für die Vergütung des eingespeisten Stroms benötigen wir die Bank- und Steuerdaten des (neuen) Anlagenbetreibers. Bei Fragen oder Unklarheiten zu Steuernummer oder Steuersatz helfen Ihnen Ihr zuständiges Finanzamt oder Ihr Steuerberater weiter.
Wir sind verpflichtet, die EEG-Umlage von den Eigenversorgern in unserem Netzgebiet einzuziehen.
Hierzu benötigen wir die Erstmeldung der Angaben zur Ermittlung der EEG-Umlagepflicht des (neuen) Anlagenbetreibers, wenn:
Trifft einer dieser Sachverhalte auf Ihre Erzeugungsanlage zu, lassen Sie uns bitte das Formular Angaben zur EEG-Umlagepflicht für EEG-Erzeugungsanlagen bzw. das Formular Angaben zur EEG-Umlagepflicht für KWKG- und sonstige Erzeugungsanlagen ausgefüllt zukommen.
Bitte melden Sie die Änderung des Anlagenbetreibers innerhalb von 4 Wochen beim BAFA und senden Sie uns die BAFA-Änderungsmeldung zu.
Die Erklärung der Fernsteuerbarkeit verliert durch den Wechsel des Anlagenbetreibers Ihre Gültigkeit.
Bitte senden Sie uns eine neue, vom Anlagenbetreiber und Vermarkter unterschriebene Erklärung an: nzm-esp@netze-bw.de.