Stromeinspeisung
Erfahren Sie hier, wie Sie vorgehen, wenn Sie eine bereits bestehende Erzeugungsanlage kaufen, verkaufen oder erben.
Übertragung der Einspeisevergütung
Als Anlagenbetreiber tragen Sie die Verantwortung für Ihre Erzeugungsanlage. Wir als Verteilnetzbetreiber, die Bundesnetzagentur und bei KWK-Anlagen (Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen) zudem das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sind darauf angewiesen, aktuelle Eigentümer*innen zu kennen. Auch die Übertragung der Einspeisevergütung kann nur nach Meldung des Betreiberwechsels erfolgen.
Diese FAQ-Sammlung gibt Antworten auf die uns am häufigsten gestellten Fragen - vielleicht ist ja auch Ihre dabei.
Melden Sie den Anlagenbetreiberwechsel innerhalb von vier Wochen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Dazu reicht eine formlose E-Mail mit Angaben zum neuen Anlagenbetreiber und dem Datum des Anlagenbetreiberwechsels an folgende Adresse: kwk-verfahren@bafa.bund.de.
Nur für Anlagenbetreiberwechsel, die vor dem 01.01.2023 erfolgt sind, lassen Sie uns bitte folgendes Dokument zukommen:
Angaben zur EEG-Umlagepflicht für KWK- und sonstige Erzeugungsanlagen(PDF)
Ist die aktuelle Erzeugungsanlage in unserem Kundenportal registriert, kann uns der bisherige Anlagenbetreiber bequem und einfach den Wechsel hierüber melden. Er benötigt lediglich seine Zugangsdaten zu unserem Kundenportal.
Ist die Anlage nicht in unserem Kundenportal registriert oder handelt es sich bei dem Anlagenbetreiberwechsel um eine Erbschaft, senden Sie uns folgende Unterlagen an anlagenbetreiberwechsel@netze-bw.de:
Ist Ihre aktuelle Erzeugungsanlage in unserem Kundenportal registriert, kann uns der bisherige Anlagebetreiber bequem und einfach den Wechsel hierüber melden. Halten Sie hierfür einfach Ihre Zugangsdaten zu unserem Kundenportal bereit.
So gehen Sie vor:
Nach erfolgreichem Wechsel bekommt der neue Anlagenbetreiber einen Brief mit einer PIN zugesandt, mit der er nach erfolgreicher Registrierung in unserem Kundenportal über einen Klick auf “Neu hinzufügen” die Erzeugungsanlage auf sich überschreiben kann. Für Sie als bisherigen Anlagenbetreiber endet der Wechselprozess hier.
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