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27. August 2018

Effizienzvergleich für Stromverteilnetzbetreiber

Stellungnahme der Netze BW GmbH zur Konsultation zum Effizienzvergleich der deutschen Elektrizitätsverteilernetzbetreiber

Die Betreiber von Strom- und Gasnetzen unterliegen der Anreizregulierung durch die Bundesnetzagentur bzw. die Landesregulierungsbehörden. Zentrales Element der Regulierung ist der Effizienzvergleich. Im Vorlauf der jeweils fünfjährigen Regulierungsperioden werden die Kosten der einzelnen Netzbetreiber geprüft und in einen Effizienzvergleich überführt. Kommt die Regulierungsbehörde zu dem Ergebnis, dass ein Netzbetreiber seine Versorgungsaufgabe mit geringeren Kosten bewerkstelligen könnte, muss der Netzbetreiber seine Erlöse um diese ineffizienten Kosten sukzessive abbauen. 2019 beginnt die dritte Regulierungsperiode für die Stromverteilnetzbetreiber. Die Bundesnetzagentur hat am
25. Juli 2018 das Konsultationsverfahren zur Ausgestaltung der Methoden und der Vorstellung der Parameter für den Effizienzvergleich eingeleitet und die Netzbetreiber gebeten, bis zum 16. August 2018 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahme der Netze BW GmbH finden Sie an dieser Stelle.

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