27. August 2018
Effizienzvergleich für Stromverteilnetzbetreiber
Stellungnahme der Netze BW GmbH zur Konsultation zum Effizienzvergleich der deutschen Elektrizitätsverteilernetzbetreiber
Die Betreiber von Strom- und Gasnetzen unterliegen der Anreizregulierung durch die Bundesnetzagentur bzw. die Landesregulierungsbehörden. Zentrales Element der Regulierung ist der Effizienzvergleich. Im Vorlauf der jeweils fünfjährigen Regulierungsperioden werden die Kosten der einzelnen Netzbetreiber geprüft und in einen Effizienzvergleich überführt. Kommt die Regulierungsbehörde zu dem Ergebnis, dass ein Netzbetreiber seine Versorgungsaufgabe mit geringeren Kosten bewerkstelligen könnte, muss der Netzbetreiber seine Erlöse um diese ineffizienten Kosten sukzessive abbauen. 2019 beginnt die dritte Regulierungsperiode für die Stromverteilnetzbetreiber. Die Bundesnetzagentur hat am
25. Juli 2018 das Konsultationsverfahren zur Ausgestaltung der Methoden und der Vorstellung der Parameter für den Effizienzvergleich eingeleitet und die Netzbetreiber gebeten, bis zum 16. August 2018 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahme der Netze BW GmbH finden Sie an dieser Stelle.
Zugehörige Dateien
- AS BNetzA Stellungnahme Effizienzvergleich Konsultation 20180816 (PDF)
- Artikelserie "Effizienzvergleich für Verteilnetzbetreiber" (PDF)
- Teil 1 - Welche Methode bestimmt die Effizienzvorgaben? (PDF)
- Teil 2 - Gibt es eine »optimale Modellgröße«? (PDF)
- Teil 3 - Die Bedeutung von Annahmen zur funktionalen Form (PDF)
- Teil 4 - Sind die Verfahren zur Ausreißererkennung belastbar? (PDF)
- Teil 5 - Validierung der Ergebnisse (PDF)
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