Einspeiser
Sie betreiben eine Erzeugungsanlage mit einer Leistung von mindestens 100 kW oder kleiner 100 kW, die jederzeit fernsteuerbar ist? Dann gelten seit dem 1. Oktober 2021 neue Regelungen für Sie. Das Netzausbaubeschleunigungsgesetz – kurz NABEG 2.0 – schafft Rahmenbedingungen, um die Netzstabilität noch effektiver zu sichern. Was dies für Sie als Anlagenbetreiber*in bedeutet, erfahren Sie hier.
Aktueller Hinweis: Initiale Stammdatenmeldungen sind im Netzgebiet der Netze BW möglich
Bitte wählen Sie hier Ihre Marktrolle aus
Mit dem Redispatch 2.0 wird das bisherige Einspeisemanagement abgelöst. Es werden unter anderem Daten über die geplante Einspeisung und die Ausfälle der Daten in einem festgelegten elektronischen Datenformat benötigt.
Dafür gibt es zwei neue Rollen:
Die Rolle des Einsatzverantwortlichen (EIV) umfasst die Planung und Einsatzführung der technischen Ressource und die Übermittlung der Fahrpläne.
Aufgrund der Komplexität der Marktprozesse empfehlen wir Ihnen, für die Rolle des Einsatzverantwortlichen auf professionelle Marktteilnehmer zurückzugreifen.
Sollten Sie eine dritte Person mit der Wahrnehmung des Einsatzverantwortlichen für Ihre Anlage beauftragen, benötigt diese die TR-/SR-ID, die Sie von uns erhalten haben.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir als Netzbetreiber aufgrund gesetzlicher Vorgaben keine Empfehlungen bezüglich möglicher Direktvermarkter aussprechen dürfen.
Der BDEW hat eine Liste mit Unternehmen veröffentlicht, die die Dienstleistung des Einsatzverantwortlichen anbieten.
Zur Anbieterliste Dienstleister Redispatch 2.0 des BDEW
Wir empfehlen Ihnen, mehrere Angebote einzuholen und diese miteinander zu vergleichen.
Falls Sie die Rolle des Einsatzverantwortlichen als Anlagenbetreiber*in selbst übernehmen möchten:
Sie benötigen dafür einen sogenannten Marktpartner-Code. Diesen können Sie beim BDEW unter folgendem Link beantragen: https://bdew-codes.de/.
Als registrierter EIV müssen Sie mit den technischen Prozessen vertraut sein, bzw. können sich beim BDEW mit diesen vertraut machen.
Bitte beachten Sie, dass wir als Netze BW keine Beratung bezüglich der Aufgaben und Pflichten, die mit der Rolle des EIV einhergehen, anbieten.
Weitere Informationen zu den Datenlieferverpflichtungen für EIV finden Sie in der BDEW-Anwendungshilfe für Anlagenbetreiber und Direktvermarkter.
Bitte beachten Sie:
Sollten Sie keinen Einsatzverantwortlichen benennen, verstoßen Sie gegen Ihre Mitwirkungspflicht am Redispatch 2.0. Ohne Ihre Mitwirkung kann auch keine Entschädigung einer Redispatch 2.0-Maßnahme erfolgen.
Vorläufig müssen Sie uns keinen Einsatzverantwortlichen nennen und zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht an den Redispatch 2.0-Prozessen teilnehmen. Es entstehen keine Nachteile für Sie als Anlagenbetreiber*in, wenn Sie erst später an den Prozessen teilnehmen.
Die Schreiben, für die zum Redispatch 2.0 hinzugezogenen Anlagen werden teilweise per Mail und postalisch versendet. Bitte prüfen sie unter Umständen Ihr Spam-Postfach für das E-Mail-Postfach, welches Sie bei der Anmeldung Ihrer Anlage angegeben haben. Das Schreiben wird üblicherweise an die hinterlegte Adresse zum Netzsicherheitsmanagement versendet.
Möglicherweise haben Sie schon eine Anfrage von einem Direktvermarkter erhalten, der die Rolle des EIV anbietet und Sie um Identifikatoren zu den technischen und steuerbaren Ressourcen bittet.
Wir arbeiten daran, Sie möglichst bald in die Prozesse einzubinden. Sobald wir so weit sind, teilen wir Ihnen mit entsprechender Vorlaufzeit mit, wie es mit Ihrer Anlage weiter geht. Bitte haben Sie Verständnis für diesen Vorgang und teilen Sie dies ggf. Ihrem Direktvermarkter mit.
Sprechen Sie einfach Ihren Direktvermarkter an. Wenn Sie diesen nicht beauftragen wollen oder keinen Direktvermarkter haben, werfen Sie einen Blick in die neue Anbieterliste für Dienstleister des BDEW.
Zur Anbieterliste Dienstleister Redispatch 2.0 des BDEW
Über die mit dem Betreiber einer technischen Ressource (BTR) abgestimmten monatlichen Ausfallarbeit erhalten Sie von uns automatisch eine separate Gutschrift. Basis dieser Gutschrift bildet die monatliche, bzw. jährliche Vergütungsabrechnung, die Sie für die erzeugte, bzw. eingespeiste Energie Ihrer Erzeugungsanlage erhalten.
Bitte beachten Sie: Die generelle Vergütung Ihrer Anlage, unabhängig davon, ob sich diese in der Direktvermarktung befindet oder nicht, wird durch die Hinzuziehung zum Redispatch 2.0 nicht verändert.
Die Redispatch-Bilanzkreisnummer wird von Marktteilnehmern, bspw. von den Einsatzverantwortlichen im Redispatch 2.0 Prozess, benötigt.
Die Bilanzkreisnummer lautet 11Y0-0000-0901-L.
Initial hat die Netze BW die TR-/SR-ID Zuordnungen in der folgenden Ausprägung vorgenommen:
Bitte wenden sich bei Fragen zum Stammdaten-Clearing an: redispatch@netze-bw.de.
Für eine leichtere Identifikation geben Sie bitte immer die MaStr-Nr. der Einheit (SEExxx) und gegebenenfalls den EEG-Anlagenschlüssel an.
Die Festlegung auf eine Abrechnungsvariante erfolgt durch die*den Anlagenbetreiber*in für jede Anlage bis zum 30.11. eines Jahres für das folgende Kalenderjahr (Anlage 1 Bundesnetzagentur BK6-20-059).
Nach dem 30.11. ist ein Wechsel der Abrechnung zum folgenden Kalenderjahr nicht mehr möglich - erst wieder zum übernächsten Kalenderjahr.
Ansonsten bitten wir Sie, die aktuell gültigen Vorgaben der BNetzA und des BDEW zu beachten .
Alle Erzeugungsanlagen ab 100 kW installierter Leistung müssen seit dem 1. Oktober 2021 in den Redispatch-Prozess eingebunden werden (Anwendungsbereich des § 13a Abs. 1 EnWG).
Zudem kann der Netzbetreiber Anlagen unter 100 kW, die jederzeit fernsteuerbar sind, zum Redispatch 2.0 hinzuziehen. Die Bundesnetzagentur hat in der Festlegung BK6-20-061 auch nochmals explizit darauf hingewiesen, dass sie keinen Grund sieht, Anlagen ab 100 kW generell vom Anwendungsbereich der Festlegung auszunehmen (vgl. Abschnitt 3.1.2 BNetzA-Festlegung BK6-20-061).
Antworten zu den häufigsten Fragen finden Sie in unserem FAQ-Bereich.