Unsere Informationen für Sie
Fragen & Antworten
Wie kommuniziert das Smart Meter?
Das Smart Meter kommuniziert über eine sichere Datenverbindung, die den automatischen Austausch von Zählerständen und weiteren relevanten Informationen ermöglicht.
Die Übertragung der Daten erfolgt in Echtzeit, ist IP-basiert und verschlüsselt. Aktuell erfolgt diese Kommunikation ausschließlich über das Mobilfunknetz.
Kann ich statt der modernen Messeinrichtung auch ein Smart Meter erhalten?
Sie möchten außerplanmäßig ein Smart Meter erhalten? Dann fragen Sie uns gerne danach! Wenn aus gesetzlichen Gründen nicht ohnehin der Zählertausch bei Ihnen vorgesehen ist, prüfen wir gerne die technischen Möglichkeiten bei Ihnen vor Ort. Der außerplanmäßige Zählerwechsel auf Ihren Wunsch kostet Sie einmalig 116,62 €. Melden Sie sich gleich unter energiezukunft@netze-bw.de, telefonisch unter 0800 3629 130 oder nutzen Sie unser Online-Formular zur Beantragung eines Smart Meters.
Weitere Informationen finden Sie auf der Netze BW Webseite zu Smart Meter.
Wie melde ich einen Zählereinbau für meinen Neubau an?
Den Zählereinbau für Ihren Neubau übernimmt Ihre beauftragte Elektrofachkraft im Kundenportal der Netze BW. Ihre Elektrofachkraft führt die notwendigen Schritte durch und kommuniziert direkt mit der Netze BW, um den Zähler zu bestellen und die Inbetriebnahme der Anlage zu koordinieren.
Bitte beauftragen Sie dafür eine zugelassene Elektrofachkraft, die im Installateurverzeichnis der Netze BW gelistet ist. Eine passende Elektrofachkraft finden Sie über unsere Installateursuche der Netze BW.
Was soll ich tun, wenn mein Gaszähler defekt ist?
Wenn Sie einen Defekt an Ihrem Gaszähler vermuten, informieren Sie bitte umgehend den zuständigen Messstellenbetreiber. Dieser prüft den Zähler und veranlasst bei Bedarf einen Austausch.
Wie lange läuft die Eichfrist bei Stromzählern?
Die Eichfrist für Stromzähler beträgt 8 Jahre für digitale Zähler und 16 Jahre für analoge bzw. mechanische Zähler.