06. Januar 2014
Geschlossene Garagen, die nach der neuen Garagenverordnung (GaVO) als Mittel- und Großgaragen bezeichnet werden, haben folgende Nutzflächen
Nach der neuen GaVO gelten für geschlossene Mittel- und Großgaragen strengere Vorschriften für Gas-Hausanschlüsse.
In der Regel ist ein Hausanschlussraum nach DIN 18012 erforderlich. Dieser darf nicht über die geschlossene Garage begehbar sein. Der Anschlussraum muss über das Treppenhaus zugängig sein.
Außerdem ist darauf zu achten, dass das Treppenhaus und der Hausanschlussraum nach baurechtlichen Gesichtspunkten nicht zum Tiefgaragenbereich gehören. Das Treppenhaus und der Hausanschlussraum müssen außerhalb der als Tiefgarage genehmigten Fläche liegen (siehe Abbildung).
Sollte es Schwierigkeiten mit der Umsetzung der Garagenverordnung geben, wenden Sie sich bitte bereits in der Planungsphase an Ihre Ansprechpartner von der Netzkundenbetreuung. Diese sind Ihnen gern bei der Suche nach einer vernünftigen Lösung behilflich.
Bitte berücksichtigen Sie, dass auch bei der Leitungsverlegung die Garagenverordnung zu beachten ist.
17. November 2016
17. November 2016
17. November 2016
17. November 2016