21. September 2022
Ein konzeptioneller Fehler in der deutschen Anreizregulierung
Ein wichtiges Instrument in der deutschen Anreizregulierung der Energienetzwirtschaft ist die Fortschreibung der Erlösobergrenze innerhalb einer Regulierungsperiode durch Verbraucherpreisindex und X-Faktor. Hierbei wird die Erlösobergrenze entsprechend der Entwicklung der Produktivität und der Einstandspreise der jeweiligen Energienetzwirtschaft fortgeschrieben. Diese Art der Fortschreibung entstammt der klassischen regulierungsökonomischen Literatur zur Preisregulierung und soll das Regulierungsziel ökonomischer Nullgewinne von Monopolisten gewährleisten. In diesem Beitrag wird gezeigt, dass für eine Erlösobergrenze dieses Vorgehen jedoch das angestrebte Regulierungsziel nicht erfüllt. In der Folge ergeben sich Erlösobergrenzen und Netzentgelte, die gemessen am Regulierungsziel verzerrt sind. Im Falle eines positiven Trends im Output der jeweiligen Energienetzwirtschaft sind Erlösobergrenzen und Netzentgelte nach unten verzerrt, im Falle eines negativen Outputtrends sind sie nach oben verzerrt. Die im Kontext der klassischen regulierungsökonomischen Literatur zum X-Faktor gemeinten Outputs sind dabei die durch die Erlösobergrenze regulierten Dienstleistungen der Netzbetreiber, also Arbeit und Leistung. Desweitern wird gezeigt, dass die korrekte Art der Fortschreibung einer Erlösobergrenze durch die Kostenentwicklung der jeweiligen Energienetzwirtschaft erfolgt. In diesem Fall ist nicht nur das Regulierungsziel ökonomischer Nullgewinne in der Erlösobergrenzenregulierung erfüllt, sondern auch die Netzentgeltentwicklung ist identisch mit der Netzentgeltentwicklung, die sich im Falle einer klassischen Preisregulierung ergeben würde.
Verfasst von: Dr. Tobias Pfrommer, Regulierungsmanagement der Netze BW GmbH
Erschienen in: Zeitschrift für Energiewirtschaft, Ausgabe 2/2022
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