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Netzverstärkung Lindach - Unterrot

Nachfolgend erhalten Sie alle wichtigen Informationen und Termine zur Netzverstärkung der bestehenden 110-kV-Hochspannungsleitungen zwischen dem Punkt Lindach und dem Umspannwerk Unterrot.
Symbolische Darstellung eines Hochspannungsmastes.

Plananlass

Die Netze BW GmbH betreibt das 110-kV-Verteilnetz im Ostalbkreis und steht dabei für eine sichere und zuverlässige Versorgung mit Strom. Den Klimazielen der Bundesregierung für 2045 entsprechend soll der Anteil erneuerbarer Energien in Baden-Württemberg weiter ausgebaut werden. Auch im Ostalbkreis wird in den kommenden Jahren ein massiver Ausbau an erneuerbaren Erzeugungsanlagen erwartet. Dieser Ausbau von regenerativen Erzeugungsanlagen (insbesondere Photovoltaik- und Windkraftanlagen) bringt die Stromnetze an den Rand ihrer Leistungsfähigkeit. Um weitere Einspeisungen gemäß § 12 Erneuerbare-Energien-Gesetz gewährleisten zu können und das Verteilnetz auch in Zukunft sicher und zuverlässig betreiben zu können, plant die Netze BW die Verstärkung der bestehenden 110-kV-Hochspannungsleitung zwischen den Umspannwerken Lindach und Unterrot (Anlage 0416).

Aktueller Stand:

Der Antrag auf Planfeststellung wurde 2024 beim Regierungspräsidium Stuttgart eingereicht. Vom 11. Februar bis 10. März 2025 waren die Planunterlagen online einsehbar, bis 24. März 2025 konnten Bürgerinnen und Bürger Anregungen und Einwendungen einreichen. Nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses erfolgt die Umsetzung der geplanten Netzverstärkung, voraussichtlich ab 2026.

Maßnahmenbeschreibung

Das Vorhaben umfasst die Verstärkung der 110-kV-Leitungen Lindach-Unterrot (Anlage 0416). Zusätzlich zum bestehenden Stromkreis wird ein zweiter Stromkreis installiert, sowie die nachrichtentechnische Verbindung erneuert. Dafür steht auf den Masten der Bestandstrasse ein freier Gestängeplatz zur Verfügung. Zudem müssen an 24 Masten Stahlsanierungen durchgeführt werden. Hierfür werden am jeweiligen Mast einzelne Stahlsegmente ausgetauscht. Das Mastbild bleibt dabei unverändert. An fünf dieser Maste wird zusätzlich eine Fundamentsanierung durchgeführt. Hierzu wird jeweils eine zusätzliche Auflastplatte im Boden eingebracht. Dabei wird es zu keiner zusätzlichen oberirdischen Versiegelung kommen, da die oberirdisch sichtbaren Fundamentköpfe in ihrer Größe unverändert bleiben.

Meilensteine

Vorbereitung Genehmigungsverfahren:

Bevor ein Genehmigungsverfahren (hier: Planfeststellungsverfahren) eingeleitet werden kann, ist eine sorgfältige und umfangreiche Vorbereitung notwendig. Dafür werden alle relevanten Unterlagen zur geplanten Trasse zusammengestellt – darunter technische Planungen, Umweltgutachten, Angaben zu möglichen Auswirkungen auf Natur und Landschaft sowie Vorschläge für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Diese Unterlagen bilden die Grundlage für den späteren Planfeststellungsantrag. Erst wenn sie vollständig und prüffähig vorliegen, kann der Antrag beim zuständigen Regierungspräsidium eingereicht werden. Die Qualität und Vollständigkeit der Unterlagen sind entscheidend für einen reibungslosen Ablauf des anschließenden Verfahrens.

Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung:

Zudem hat die Netze BW bereits in einem frühen Stadium erkannt, dass das geplante Vorhaben zahlreiche Interessen berührt. Um diese möglichst früh und umfassend bei der Planung zu berücksichtigen, wurde eine umfangreiche frühe Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Alle im Rahmen dieser Phase eingebrachten Hinweise und Anregungen wurden für die Antragserstellung geprüft, bewertet und im notwendigen Genehmigungsantrag dokumentiert. Zu beachten ist, dass alle Planungshinweise immer in einen Ausgleich mit weiteren Interessen zum Vorhaben zu bringen sind. Hierzu dient das formelle Genehmigungsverfahren.

Planfeststellungsverfahren:

Das Planfeststellungsverfahren ist ein förmliches, gesetzlich geregeltes Genehmigungsverfahren für Infrastrukturprojekte wie den Leitungsbau. Es stellt sicher, dass alle betroffenen Belange umfassend geprüft und gegeneinander abgewogen werden – inklusive der Beteiligung von Öffentlichkeit, Kommunen, Fachbehörden und Trägern öffentlicher Belange. Die Prüfung erfolgt durch das Regierungspräsidium Stuttgart. Am Ende des Verfahrens steht der Planfeststellungsbeschluss – eine verbindliche Genehmigung, die Baurecht schafft und alle wesentlichen Interessen berücksichtigt hat.

Realisierung:

Nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses kann die Umsetzung der geplanten Netzverstärkung erfolgen.

Drei Monteure arbeiten an einem Hochspannungsmast.

Ausbau Hochspannungsnetz im Überblick

Allgemeine Informationen zum Ausbau unseres Hochspannungsnetzes, alle aktuellen Um- und Ausbaumaßnahmen, die wir im 110-kV-Netz geplant haben, sowie häufig gestellte Fragen zum Ausbau des Hochspannungsnetzes finden Sie hier: Ausbau Hochspannungsnetz.

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