Ausbau Hochspannungsnetz

Neubau 110-kV-Anbindung UW Beimbach

Geplanter Neubau einer 110-kV-Leitungsanbindung zwischen der Hochspannungsfreileitung 0325 und dem geplanten 110-kV-Umspannwerk Beimbach (Rot am See)

Bedarf und Vorhaben

Den Zielen der Bundes- und Landesregierung folgend, soll der Anteil an erneuerbaren Energien in Baden-Württemberg stark zunehmen. Die Netze BW gestaltet diesen Wandel der Energielandschaft aktiv mit.

Beim Ausbau der Erneuerbaren Energien spielt in Baden-Württemberg Photovoltaik und Windkraft eine große Rolle. Diese Anlagen werden schwerpunktmäßig in ländlichen Regionen errichtet. In den Landkreisen Schwäbisch Hall und Hohenlohekreis überschreitet die erwartete Einspeisung die Netzkapazität um ein Vielfaches. Hier ist der Ausbau des 110-kV-Netzes notwendig.

Die Netze BW GmbH als Projektträger plant eine neue 110-kV-Hochspannungsleitung zwischen der Leitungsanlage 0325 und dem neu zu errichtenden Umspannwerk Beimbach, im Raum Rot am See.

Rückblick und aktueller Stand

Maßnahmen

Maßnahme A

Neubau einer 110-kV-Hochspannungsleitung zwischen dem geplanten UW Beimbach und der Freileitungsanlage 0325, die von Kupferzell nach Hohenberg verläuft

Maßnahme B

Geplantes 110-kV-Umspannwerk Beimbach (Rot am See)

Meilensteine

Bedarfsplanung

Die eingeleitete Energiewende unter Förderung der Erneuerbaren Energien verändert die deutsche Energielandschaft nachhaltig. Zentrale Großkraftwerke werden zunehmend durch dezentrale, zumeist regenerative und kleinere, Erzeugungsanlagen ergänzt, welche sich häufig im ländlichen Raum befinden. Ländliche Regionen wie die Landkreise Schwäbisch Hall und Hohenlohe beziehen nicht länger nur Strom, sondern erzeugen diesen verstärkt selbst, wobei überschüssige Strommengen entstehen und abtransportiert werden müssen. Verteilnetzbetreiber erstellen regelmäßig verschiedene Szenarien zum Um-, Aus- und Neubau ihrer Netze, um sowohl den neuen Anforderungen der sich ändernden Energielandschaft als auch den energiewirtschaftsrechtlichen Vorgaben zu entsprechen.

Netze BW reagiert auf den starken Zubau Erneuerbarer Energien in den Landkreisen Schwäbisch Hall und Hohenlohe. Der durch Netze BW sicherzustellende Abtransport des im Raum Rot am See stetig steigenden regenerativen Stromes bedarf des Netzausbaus.

Raumordnungsverfahren

Im August 2018 hat die Netze BW den Antrag auf das Raumordnungsverfahren für die geplante 110-kV-Hochspannungsleitung zwischen Kupferzell und Rot am See beim Regierungspräsidium Stuttgart eingereicht. Ziel des Raumordnungsverfahrens ist die Ermittlung und Bewertung von möglichst raum- und umweltverträglichen Korridoren, welche das bereits heute bestehende Umspannwerk in Kupferzell mit einem geplanten Umspannwerk im Bereich Rot am See verbinden. Ein Korridor hat eine durchschnittliche Breite von zirka 300 - 600 Metern. Im Antrag stellt die Netze BW die Ergebnisse der umfangreichen raumordnerischen Untersuchung der insgesamt 16 Korridore und zwei großräumigen Varianten dar. Neben den Ergebnissen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung fließen in die Bewertung der Korridore unter anderem die Einhaltung größtmöglicher Abstände zur Wohnbebauung, Belange des Natur- und Artenschutzes, aber auch weitere raumordnerische Belange wie militärische Nutzungen mit ein. Das zentrale Ergebnis der Untersuchungen sind zwei Korridore, welche die Netze BW nach der Abwägung aller relevanten Belange favorisiert. Es handelt sich dabei um den kombinierten Erdkabel-/Freileitungskorridor E2 und den Freileitungskorridor F3.

Im September 2018 hat das Regierungspräsidium Stuttgart die Vollständigkeit der Antragsunterlage bestätigt und das Raumordnungsverfahren, inklusive dem förmlichen Anhörungsverfahren, eingeleitet. Im Rahmen der öffentlichen Auslage bestand für die Öffentlichkeit die Möglichkeit, Stellungnahmen und Einwendungen abzugeben. Im Erörterungstermin, der am 10. Juli 2019 in der Gemeinde Rot am See stattfand, hatten die Bürgerinnen und Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange die Gelegenheit, ihre schriftlich eingebrachten Belange zu erörtern. Der Erörterungstermin ermöglichte es der Öffentlichkeit, ihre Hinweise und Bedenken nochmals mündlich gegenüber dem Regierungspräsidium Stuttgart und der Netze BW vorzutragen und zu vertiefen.

Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung

Für die Öffentlichkeit fand am 1. April 2014 in der Stadthalle Langenburg eine erste Informationsveranstaltung mit rund 400 interessierten Bürger*innen statt. Auch die anschließenden Bürgersprechstunden in Rot am See (7. April 2014), Gerabronn (9. April 2014), Kupferzell (10. April 2014) und Braunsbach (8. Mai 2014) stießen mit knapp 90 Teilnehmer*innen auf reges Interesse. In vielfältigen konstruktiven Gesprächen wurde informiert und diskutiert. Zahlreiche Fragen konnten beantwortet werden und Netze BW erhielt viele gute Hinweise und Anregungen, welche in den weiteren Prozess einfließen konnten. Auch im Rahmen des Raumordungsverfahrens wurde die Öffentlichkeit beteiligt. (Näheres dazu unter dem Reiter „Raumordnungsverfahren“) In Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens wurde innerhalb des vorzugswürdigen Erdkabelkorridors E2 eine mögliche Grobtrasse geplant. Dieser Stand der Planung wurde der breiten Öffentlichkeit im Sommer 2022, bei drei Infomärkten vorgestellt. Neben der Information zum Projekt wurde die Öffentlichkeit zur Diskussion über den Trassenverlauf eingeladen. Hierzu standen großformatige Planwände bereit an denen über Einzelheiten der Trassenführung gesprochen wurde und Hinweise der ortskundigen Bevölkerung entgegengenommen werden konnten. Die gesammelten Hinweise wurden im Nachgang ausgewertet und dokumentiert. Die Dokumentation ist im Downloadbereich veröffentlicht.

Die gesammelten Hinweise und Trassenvorschläge aus der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden geprüft und ggf. in die Planung aufgenommen. Zudem fand im Januar 2023 ein freiwilliger Scoping-Termin mit dem Landratsamt Schwäbisch-Hall sowie weiteren Stakeholdern, wie beispielsweise NABU, etc. statt. Dort wurden der Rahmen und Umfang der zu erstellenden Umweltgutachten und Kartierungen im Rahmen des Artenschutzes abgesteckt. Wertvolle Hinweise aus diesem Termin flossen ebenfalls in die Planungen ein.

Im Juni und Juli 2023 stellt die Netze BW die finale Feintrasse in den Gemeinderäten vor. Hierbei konnten einige Hinweise aus der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung umgesetzt werden, was zu einer insgesamt besseren Planung geführt hat. Zudem bietet Netze BW in den drei betroffenen Gemeinden Ilshofen, Kirchberg a.d.J. und Rot am See an jeweils zwei Terminen Bürgersprechstunden an. Diese finden am 10.7.2023 und 11.07.2023 in Kirchberg a.d.J. und am 13.07.2023 in Rot am See statt. Die genauen Termine werden im Amtsblatt bekannt gegeben. Dort besteht die Möglichkeit für die Öffentlichkeit, sich tiefergehend über den Verlauf der Trasse, den Umfang der Umweltprüfungen und weiteren Themen zu informieren. Außerdem werden im nächsten Schritt die Eigentümer*innen persönlich kontaktiert, über deren Flurstücke die geplante Trasse verläuft.

Raumordnerische Beurteilung

Im Nachgang des Erörterungstermins erstellte das Regierungspräsidium Stuttgart auf Basis der Antragsunterlage sowie aller sach- und ebenengerechten Einwendungen und Stellungnahmen die raumordnerische Beurteilung. Mit der am 18. Dezember 2019 veröffentlichten raumordnerischen Beurteilung wurde das formelle Raumordnungsverfahren abgeschlossen.

Planfeststellungsverfahren

Mit dem Ende des Raumordnungsverfahren und der raumordnerischen Beurteilung 2020 startete die Vorbereitung für das eigentliche Genehmigungsverfahren. Die Netze BW strebt die Genehmigung für die geplante Kabeltrasse per Planfeststellungsverfahren an. Genehmigungsbehörde ist in diesem Fall das Regierungspräsidium. Der Umfang der zu erstellenden Unterlagen für den Antrag auf Planfeststellung wird vorab zwischen Behörde und Vorhabenträger festgelegt. Derzeit befinden wir uns in der Planung und Antragsunterlagenerstellung, in deren Rahmen auch die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung stattfindet.
Am Ende des Planfeststellungsverfahrens steht ein Planfeststellungsbeschluss. Dieser stellt die Genehmigung zur Umsetzung der Maßnahme dar.

Realisierung

Der Bau wird gemäß dem Planfeststellungsbeschluss umgesetzt.

Inbetriebnahme

Als abschließender Meilenstein erfolgt die Inbetriebnahme.

Haben Sie weitere Fragen?

Antworten zu den häufigsten Fragen finden Sie in unserem FAQ-Bereich.

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