Ausbau Hochspannungsnetz
Die Netze BW GmbH betreibt das 110-kV-Verteilnetz im Rhein-Neckar-Kreis und steht dabei für eine sichere und zuverlässige Versorgung mit Strom. Dabei führt sie je nach Alter der Bestandsanlagen von Zeit zu Zeit Erneuerungsmaßnahmen durch um auch zukünftig eine ausreichende und sichere Stromversorgung zu gewährleisten.
Die bestehende 110-kV-Hochspannungsleitung Rheinau – Östringen muss aufgrund Ihres Alters in Teilen ertüchtigt werden. Vorgesehen ist, die Leitung auf vorwiegend gleicher Trasse den neuen Anforderungen anzupassen. Hinzu kommen Anforderungen durch den aktuell notwendigen Zubau von Erneuerbaren-Energie-Anlagen, Änderungen an Umspannwerksinfrastrukturen sowie Lastanfragen in der Region. Dies erfordert zusätzlich den Tausch der bestehenden gegen neue Leiterseile, die den heutigen technischen Standards entsprechen und über eine höhere Stromtragfähigkeit verfügen. Ebenso werden die Seile für den Blitzschutz ausgetauscht und zur netzinternen Datenkommunikation ein Seil mit Lichtwellenleitern auf dem gesamten Abschnitt hinzugefügt. So wird das Netz fit für die Zukunft gemacht.
Netze BW folgt mit dieser Maßnahme dem sogenannten NOVA-Prinzip (Netz-Optimierung vor Verstärkung vor Ausbau) und vermeidet somit neue zusätzliche Leitungsanlagen
Die Leitungsverbindung zwischen Rheinau und Leimen stammt ursprünglich aus den 1930er Jahren. Nach über 80jähriger Betriebszeit müssen alle Masten älteren Baujahres altersbedingt getauscht werden. Um auch zukünftig eine ausreichende und sichere Stromversorgung gewährleisten zu können, werden auf dem gesamten Abschnitt die bestehenden Leiterseile gegen neue und leistungsfähigere Seile getauscht. Auf Teilabschnitten werden zudem die zum Blitzschutz benötigten Erdseile altersbedingt getauscht. Zusätzlich wird zur netzinternen Datenkommunikation ein Seil mit Lichtwellenleitern auf dem gesamten Abschnitt hinzugefügt.
Bevor die geplanten Maßnahmen umgesetzt werden können, bedarf es einer Genehmigung. Diese Genehmigung ist im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens (hier: Planfeststellungsverfahren) durch die Netze BW zu erlangen. Um ein Genehmigungsverfahren eröffnen zu können, muss die Netze BW zuvor einerseits verschiedene Voruntersuchungen durchführen, wie z.B. die Prüfung von technischen, rechtlichen, umweltfachlichen und wirtschaftlichen Anforderungen sowie andererseits einen Genehmigungsantrag erarbeiten.
Parallel dazu wird die Öffentlichkeit zu einem möglichst frühen Zeitpunkt in die Planungen eingebunden. Neben verschiedenen Informationsmaterialien zum Vorhaben besteht z.B. über unser Projektpostfach die Möglichkeit, dass Sie uns Ihre Fragen und Hinweise zukommen lassen, welche wir Ihnen gerne beantworten und in unserer Planung berücksichtigen. Zu beachten ist, dass alle Planungshinweise immer in einen Ausgleich mit weiteren Interessen zum Vorhaben zu bringen sind. Hierzu dient das formelle Genehmigungsverfahren.
Das Planfeststellungsverfahren ist ein besonderes Verwaltungsverfahren, welches für dieses Vorhaben als Genehmigungsverfahren zur Anwendung kommt. Es dient unter anderem der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit. Der Antrag auf Planfeststellung wurde im Juni 2019 eingereicht. Die zuständige Genehmigungsbehörde ist das Regierungspräsidium Karlsruhe. Dieses prüft den Planfeststellungsantrag der Netze BW, insbesondere unter Einbindung der Träger öffentlicher Belange, der Fachbehörden und der Öffentlichkeit. Ergebnis des Planfeststellungsverfahren ist der Planfeststellungsbeschluss.
Am Ende des Planfeststellungsverfahrens steht ein Planfeststellungsbeschluss, welcher u.a. eine konkrete Ausführung festlegt. Mit einem Planfeststellungsbeschluss rechnen wir frühestens Ende 2021.
Der Bau wird gemäß dem Planfeststellungsbeschluss umgesetzt. Die Bauzeit beträgt voraussichtlich 9 Monate. Durch witterungsbedingte Unterbrechungen oder Bauzeitenbeschränkungen kann sich diese ggf. verlängern.
Als abschließender Meilenstein erfolgt die Inbetriebnahme.
Antworten zu den häufigsten Fragen finden Sie in unserem FAQ-Bereich.