Zum Inhalt springen Zum Footer springen

Netzverstärkung Rheinau – Leimen

Nachfolgend erhalten Sie alle wichtigen Informationen und Termine zur Netzverstärkung der bestehenden 110-kV-Hochspannungsleitung zwischen Rheinau und Leimen (Anlage 1200) .
Symbolische Darstellung eines Hochspannungsmastes.

Plananlass

Die bestehende 110-kV-Hochspannungsleitung Rheinau – Östringen muss aufgrund Ihres Alters in Teilen ertüchtigt werden. Vorgesehen ist, die Leitung auf vorwiegend gleicher Trasse den neuen Anforderungen anzupassen. Hinzu kommen Anforderungen durch den aktuell notwendigen Zubau von Erneuerbaren-Energie-Anlagen, Änderungen an Umspannwerksinfrastrukturen sowie Lastanfragen in der Region. Dies erfordert zusätzlich den Tausch der bestehenden gegen neue Leiterseile, die den heutigen technischen Standards entsprechen und über eine höhere Stromtragfähigkeit verfügen. Ebenso werden die Seile für den Blitzschutz ausgetauscht und zur netzinternen Datenkommunikation ein Seil mit Lichtwellenleitern auf dem gesamten Abschnitt hinzugefügt. So wird das Netz fit für die Zukunft gemacht.

Aktueller Stand:

Im Herbst 2019 erfolgte die Einreichung des Antrags auf Planfeststellung im beim Regierungspräsidium Karlsruhe als zuständiger Genehmigungsbehörde. Mit Einreichen des Antrags und Durchführung des Planfeststellungsverfahrens bestand für die Öffentlichkeit seit Mai 2020 im Rahmen des förmlichen Anhörungsverfahrens die Möglichkeit, die Antragsunterlagen aufgrund der Corona-Situation digital einzusehen sowie Hinweise und gegebenenfalls Einwendungen zu den Planungen von Netze BW einzubringen.

Im Juni 2022 hat das Regierungspräsidium Karlsruhe den Planfeststellungsbeschluss erlassen. Die Baumaßnahmen sollen in den nächsten sechs Monaten abgeschlossen sein.

Maßnahmenbeschreibung

Die Leitungsverbindung zwischen Rheinau und Leimen stammt ursprünglich aus den 1930er Jahren. Nach über 80-jähriger Betriebszeit müssen alle Masten älteren Baujahres altersbedingt getauscht werden. Um auch zukünftig eine ausreichende und sichere Stromversorgung gewährleisten zu können, werden auf dem gesamten Abschnitt die bestehenden Leiterseile gegen neue und leistungsfähigere Seile getauscht. Auf Teilabschnitten werden zudem die zum Blitzschutz benötigten Erdseile altersbedingt getauscht. Zusätzlich wird zur netzinternen Datenkommunikation ein Seil mit Lichtwellenleitern auf dem gesamten Abschnitt hinzugefügt.

Meilensteine:

Vorbereitung Genehmigungsverfahren:

Bevor ein Genehmigungsverfahren (hier: Planfeststellungsverfahren) eingeleitet werden kann, ist eine sorgfältige und umfangreiche Vorbereitung notwendig. Dafür werden alle relevanten Unterlagen zur geplanten Trasse zusammengestellt – darunter technische Planungen, Umweltgutachten, Angaben zu möglichen Auswirkungen auf Natur und Landschaft sowie Vorschläge für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

Diese Unterlagen bilden die Grundlage für den späteren Planfeststellungsantrag. Erst wenn sie vollständig und prüffähig vorliegen, kann der Antrag beim zuständigen Regierungspräsidium eingereicht werden. Die Qualität und Vollständigkeit der Unterlagen sind entscheidend für einen reibungslosen Ablauf des anschließenden Verfahrens.

Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung:

Zudem hat die Netze BW bereits in einem frühen Stadium erkannt, dass das geplante Vorhaben zahlreiche Interessen berührt. Um diese möglichst früh und umfassend bei der Planung zu berücksichtigen, wurde eine umfangreiche frühe Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Alle im Rahmen dieser Phase eingebrachten Hinweise und Anregungen wurden für die Antragserstellung geprüft, bewertet und im notwendigen Genehmigungsantrag dokumentiert. Zu beachten ist, dass alle Planungshinweise immer in einen Ausgleich mit weiteren Interessen zum Vorhaben zu bringen sind. Hierzu dient das formelle Genehmigungsverfahren.

Planfeststellungsverfahren:

Das Planfeststellungsverfahren ist ein förmliches, gesetzlich geregeltes Genehmigungsverfahren für Infrastrukturprojekte wie den Leitungsbau. Es stellt sicher, dass alle betroffenen Belange umfassend geprüft und gegeneinander abgewogen werden – inklusive der Beteiligung von Öffentlichkeit, Kommunen, Fachbehörden und Trägern öffentlicher Belange. Die Prüfung erfolgt durch das Regierungspräsidium Karlsruhe. Am Ende des Verfahrens steht der Planfeststellungsbeschluss – eine verbindliche Genehmigung, die Baurecht schafft und alle wesentlichen Interessen berücksichtigt hat.

Die Antragsunterlagen haben wir 2019 beim Regierungspräsidium eingereicht. Dieses hat 2022 die Genehmigung erteilt.

Realisierung:

Die Baumaßnahmen sollen in den nächsten sechs Monaten abgeschlossen sein. Anschließend erfolgt die Inbetriebnahme der Anlage.

Drei Monteure arbeiten an einem Hochspannungsmast.

Ausbau Hochspannungsnetz im Überblick

Allgemeine Informationen zum Ausbau unseres Hochspannungsnetzes, alle aktuellen Um- und Ausbaumaßnahmen, die wir im 110-kV-Netz geplant haben, sowie häufig gestellte Fragen zum Ausbau des Hochspannungsnetzes finden Sie auf unserer Webseite Ausbau Hochspannungsnetz.

Anwendung lädt