Ausbau Hochspannungsnetz

Netzverstärkung der bestehenden 110-kV-Leitung zwischen Rotensohl und Wechingen

Hier haben wir für Sie alle wichtigen Informationen, Pläne und Dokumente zusammengestellt, um Sie umfassend über unser Netzverstärkungsvorhaben zwischen den Umspannwerken Rotensohl und Wechingen zu informieren.

Bedarf und Vorhaben

Den Zielen der Landesregierung folgend, soll der Anteil der erneuerbaren Energien in Baden-Württemberg weiter steigen. Auch im Bereich um den Leitungsverlauf zwischen dem Landkreis Heidenheim und dem Donau-Ries-Kreis wird in den kommenden Jahren ein massiver Ausbau an erneuerbaren Erzeugungsanlagen durch Photovoltaik und Windkraft erwartet. Diese Prognose wird außerdem durch konkrete Anschlussanfragen von in der Umgebung geplanten Windparks sowie eines Photovoltaikparks gestützt.

Um das Verteilnetz auch in Zukunft gemäß § 12 Erneuerbare-Energien-Gesetz sicher und zuverlässig betreiben zu können und weitere Einspeisungen zu gewährleisten, plant die Netze BW GmbH die bestehende Hochspannungsleitung zwischen dem Umspannwerk Rotensohl in Heidenheim und dem Mast Nr. 81 in Reimlingen (Leitungsanlage 0428) zu verstärken und den Anschluss der geplanten Wind- und Photovoltaikparks zu ermöglichen. Hierzu ist ein Ersatzneubau der Leitungsanlage zur Leistungserhöhung vorgesehen.

Rückblick und aktueller Stand

Maßnahmen

Bauabschnitt 1

Bauabschnitt 2

Meilensteine

Bedarfsplanung

Durch den Ausbau der regenerativen Erzeugungsanlagen (vornehmlich durch Photovoltaik-, Windenergie- und Biogasanlagen) entstehen vor dem Hintergrund der Energiewende neue Herausforderungen für das Verteilnetz und bringen es an den Rand seiner Leistungsfähigkeit. Bundes- und Landesregierung haben das Ziel vorgegeben den Anteil an erneuerbaren Energien im Bund und in Baden-Württemberg weiter zu steigern. Vor allem durch den Ausbau von Photovoltaik und Windenergie wird im Ostalbkreis und den angrenzenden Landkreisen zeitnah ein massiver Ausbau an erneuerbaren Energien erwartet. Doch bereits heute wird zeitweise deutlich mehr Energie aus regenerativen Energieerzeugungsanlagen in der Verteilnetz eingespeist als vor Ort verbraucht wird. Dies erfordert den Ausbau der Verteilnetze, damit der überschüssige Strom von der 110 kV Hochspannungsebene in die 380 kV Übertragungsnetzebene überführt werden kann.

Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung

Bereits vor Antragstellung wird in einem frühen Planungsstadium die Öffentlichkeit zum Vorhaben beteiligt. Neben verschiedenen Informationsmaterialien zum Vorhaben besteht z.B. über unser Projektpostfach die Möglichkeit, dass Sie uns Ihre Fragen und Hinweise zukommen lassen, welche wir Ihnen gerne beantworten und in unserer Planung berücksichtigen. Zu beachten ist, dass alle Planungshinweise immer in einen Ausgleich mit weiteren Interessen zum Vorhaben zu bringen sind. Hierzu dient das formelle Genehmigungsverfahren.

Planfeststellungsverfahren

Um die geplanten Maßnahmen umzusetzen, bedarf es einer öffentlich-rechtlichen Genehmigung, der sogenannten Planfeststellung. Zuvor muss das notwendige Genehmigungsverfahren durchlaufen werden, das sogenannte Planfeststellungsverfahren.

Das Planfeststellungsverfahren ist ein besonderes Verwaltungsverfahren, welches für dieses Vorhaben als Genehmigungsverfahren zur Anwendung kommt. Es dient unter anderem der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit. Wir planen mit einer Antragseinreichung für das dritte Quartal 2023.

Die zuständige Genehmigungsbehörde ist das Regierungspräsidium Stuttgart. Dieses prüft den Planfeststellungsantrag der Netze BW, insbesondere unter Einbindung der Träger öffentlicher Belange, der Fachbehörden und der Öffentlichkeit. Ergebnis des Planfeststellungsverfahren ist der Planfeststellungsbeschluss.

Planfeststellungsbeschluss

Das Planfeststellungsverfahren wird durch den Planfeststellungsbeschluss abgeschlossen. Mit dem Planfeststellungsbeschluss entscheidet das Regierungspräsidium Stuttgart über den Antrag des Vorhabenträgers unter Berücksichtigung aller gegen den Antrag eingebrachten Einwände.

Baubeginn

Die Erneuerung und die damit verbundenen baulichen Maßnahmen werden nach Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses umgesetzt. Die geplante Maßnahme im Bauabschnitt 1 kann voraussichtlich frühestens 2025 realisiert werden.

Inbetriebnahme

Als abschließender Meilenstein erfolgt die Inbetriebnahme.

Haben Sie weitere Fragen?

Antworten zu den häufigsten Fragen finden Sie in unserem FAQ-Bereich.

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