Ausbau Hochspannungsnetz

Netzverstärkung der bestehenden 110-kV-Leitung zwischen Rotensohl und Wechingen

Hier haben wir für Sie alle wichtigen Informationen, Pläne und Dokumente zusammengestellt, um Sie umfassend über unser Netzverstärkungsvorhaben zwischen den Umspannwerken Rotensohl und Wechingen zu informieren.

Bedarf und Vorhaben

Den Zielen der Landesregierung folgend, soll der Anteil der erneuerbaren Energien in Baden-Württemberg weiter steigen. Auch im Bereich um den Leitungsverlauf zwischen dem Landkreis Heidenheim und dem Donau-Ries-Kreis wird in den kommenden Jahren ein massiver Ausbau an erneuerbaren Erzeugungsanlagen durch Photovoltaik und Windkraft erwartet. Diese Prognose wird außerdem durch konkrete Anschlussanfragen von in der Umgebung geplanten Windparks sowie eines Photovoltaikparks gestützt.

Um das Verteilnetz auch in Zukunft gemäß § 12 Erneuerbare-Energien-Gesetz sicher und zuverlässig betreiben zu können und weitere Einspeisungen zu gewährleisten, plant die Netze BW GmbH die bestehende Hochspannungsleitung zwischen dem Umspannwerk Rotensohl in Heidenheim und dem Mast Nr. 81 in Reimlingen (Leitungsanlage 0428) zu verstärken und den Anschluss der geplanten Wind- und Photovoltaikparks zu ermöglichen. Hierzu ist ein Ersatzneubau der Leitungsanlage zur Leistungserhöhung vorgesehen.

Rückblick und aktueller Stand

Maßnahmen

Netzverstärkung der bestehenden 110-kV-Leitung zwischen Rotensohl und Wechingen

Meilensteine

Bedarfsplanung

Durch den Ausbau der regenerativen Erzeugungsanlagen (vornehmlich durch Photovoltaik-, Windenergie- und Biogasanlagen) entstehen vor dem Hintergrund der Energiewende neue Herausforderungen für das Verteilnetz und bringen es an den Rand seiner Leistungsfähigkeit. Bundes- und Landesregierung haben das Ziel vorgegeben den Anteil an erneuerbaren Energien im Bund und in Baden-Württemberg weiter zu steigern. Vor allem durch den Ausbau von Photovoltaik und Windenergie wird im Ostalbkreis und den angrenzenden Landkreisen zeitnah ein massiver Ausbau an erneuerbaren Energien erwartet. Doch bereits heute wird zeitweise deutlich mehr Energie aus regenerativen Energieerzeugungsanlagen in der Verteilnetz eingespeist als vor Ort verbraucht wird. Dies erfordert den Ausbau der Verteilnetze, damit der überschüssige Strom von der 110 kV Hochspannungsebene in die 380 kV Übertragungsnetzebene überführt werden kann.

Genehmigungsplanung im Dialog

Bevor die geplanten Maßnahmen umgesetzt werden können, bedarf es der notwendigen Genehmigungen, welche die Netze BW im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens erlangen muss. Für den die Verstärkung der 110-kV-Leitungsanlage Rotensohl - Wechingen bis zum Mast Nr. 81 wird voraussichtlich ein Planfeststellungsverfahren zur Anwendung kommen. Vor Eröffnung dieses formellen Genehmigungsverfahrens werden derzeit verschiedene Untersuchungen durch die Netze BW durchgeführt, um die technischen, rechtlichen, umweltfachlichen und wirtschaftlichen Anforderungen zu prüfen und in ihre Planung einzubeziehen. Parallel dazu hat die Netze BW im Sommer 2016 begonnen, die Öffentlichkeit und die betroffenen Städte und Gemeinden zu diesem frühen Zeitpunkt in die Planungen einzubinden. Über unser Projektpostfach besteht die Möglichkeit, uns Ihre Fragen und Hinweise zukommen zu lassen, welche wir Ihnen gerne beantworten und in unserer Planung berücksichtigen. Anschließend erarbeitet die Netze BW entsprechend der Untersuchungen und der Hinweise aus der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung einen Genehmigungsantrag, um eine konkrete Trassenführung und Baudurchführung zu beantragen. Dabei sind alle Aspekte und Planungshinweise immer in einen Ausgleich mit weiteren Interessen zum Vorhaben zu bringen. Hierzu dient das formelle Genehmigungsverfahren.

Scoping

Bevor ein Antrag auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens gestellt werden kann, bedarf es eines Scoping-Termins, welcher von der verfahrensführenden Behörde durchgeführt wird. Verfahrensführende Behörde für dieses Vorhaben sind die Regierungspräsidien in Stuttgart und Schwaben. Im Scoping-Termin werden, unter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Fachbehörden, der Gegenstand sowie der Umfang und Inhalt der zu erstellenden Antragsunterlagen formal festgelegt. Der Scoping-Termin steht derzeit noch nicht fest.

Planfeststellungsverfahren

Das Planfeststellungsverfahren ist ein besonderes Verwaltungsverfahren zur Genehmigung von größeren Infrastrukturvorhaben und kommt auch für das Vorhaben zur Verstärkung der 110-kV-Leitung Rotensohl - Wechingen als Genehmigungsverfahren zur Anwendung. Es dient der Abwägung aller Belange wie Naturschutz, Landschaftsbild und privatem Eigentum sowie der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit. Dieser enthält eine Begründung des Vorhabens sowie die Ergebnisse der durchgeführten Untersuchungen und Planungen. Die Genehmigungsbehörde prüft den Planfeststellungsantrag der Netze BW, insbesondere unter Einbindung der Träger öffentlicher Belange, der Fachbehörden und der Öffentlichkeit. Dazu werden für einen Monat in jeder betroffenen Gemeinde die Planunterlagen ausgelegt. Während dieser Zeit sowie zwei Monate im Anschluss können alle Betroffenen Einwendungen gegen den Plan erheben, die von der Genehmigungsbehörde berücksichtigt und abgewogen werden. Ergebnis des Planfeststellungsverfahrens ist der Planfeststellungsbeschluss.

Planfeststellungsbeschluss

Am Ende des Planfeststellungsverfahrens steht ein Planfeststellungsbeschluss, welcher u.a. eine konkrete Ausführung festlegt.

Bau

Der Bau wird gemäß dem Planfeststellungsbeschluss umgesetzt.

Inbetriebnahme

Als abschließender Meilenstein erfolgt die Inbetriebnahme.

Haben Sie weitere Fragen?

Antworten zu den häufigsten Fragen finden Sie in unserem FAQ-Bereich.

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