27. Mai 2016

Angaben zur EEG-Umlage – Anpassung der Anfrageformulare und des Netzanschlussportals

Zukünftig können die erforderlichen Informationen zur Ermittlung der EEG-Umlagepflicht direkt bei der Anfrage mitgeteilt werden. Nutzen Sie hierzu bitte ab sofort unsere neuen Anfrageformulare oder das Netzanschlussportal.

Wichtig für Sie und Ihre Kunden:

  • Die Angaben zur Ermittlung der EEG-Umlagepflicht sind nur erforderlich, wenn ein Messkonzept zur Eigennutzung des erzeugten Stroms ausgewählt wurde.
  • Sofern Sie die Anfrage als Dritter für den Anlagenbetreiber in dessen Auftrag stellen, ist dies direkt über die Anfrage zu bestätigen.
  • Über die Angaben zum erwartenden Ertrag der Anlage und zum erwarteten Selbstverbrauch kann bei Erzeugungsanlagen bis 10 kW(p) bestätigt werden, dass die selbst verbrauchte Strommenge von 10.000 kWh nicht überschritten werden kann und somit keine Messeinrichtung zur Ermittlung des Selbstverbrauchs erforderlich ist.
  • Sollten sich künftig Änderungen der gemachten Angaben ergeben, sind diese vom Anlagenbetreiber unverzüglich mit dem bereitgestellten Formular der Netze BW GmbH mitzuteilen.

Dieses Formular ist erforderlich, wenn

  • sich Änderungen der Angaben zur EEG-Umlagepflicht ergeben
  • eine Erstmeldung der Angaben zur EEG-Umlagepflicht gemacht werden muss
  • ein Ausnahmetatbestand zur Befreiung von der EEG-Umlage mitgeteilt werden möchte
  • es sich um eine Bestandsanlage handelt, die von der EEG-Umlage befreit ist

Weitere Neuigkeiten aus Kategorie: Elektroinstallateure

19. Januar 2017

Änderung der Erläuterung zu den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der Netze BW GmbH zum 1. Februar 2017

10. November 2016

Neue Meldepflicht für EEG- Anlagenbetreiber

10. November 2016

Internetservice für Installateure

29. Januar 2016

EEG-Umlage für Eigenversorgung (§ 61 Abs. 1 EEG 2014)