Ausbau Hochspannungsnetz

Netzverstärkung Heilbronn - Ingelfingen

Nachfolgend erhalten Sie alle wichtigen Informationen und Termine rund um das Netzverstärkungsvorhaben zu den bestehenden 110-kV-Freileitungsanlagen Heilbronn – Untereisesheim (Anlage 0107), Kochendorf – Möckmühl (Anlage 0110), Möckmühl – Osterburken (Anlage 0108) und Osterburken – Ingelfingen (Anlage 0109).

Bedarf und Vorhaben

Der Ausbau von regenerativen Erzeugungsanlagen (insbesondere Photovoltaik und Windkraftanlagen) bringt die Stromnetze an den Rand ihrer Leistungsfähigkeit. Den Zielen der Landesregierung folgend, soll der Anteil der erneuerbaren Energien in Baden-Württemberg weiter steigen. Auch in den Landkreisen Heilbronn, Hohenlohe und Neckar-Odenwald wird in den kommenden Jahren ein weiterer Ausbau an erneuerbaren Erzeugungsanlagen erwartet.

Um weitere Einspeisungen gemäß § 12 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gewährleisten zu können und das Verteilnetz auch in Zukunft sicher und zuverlässig betreiben zu können, plant die Netze BW die Verstärkung der bestehenden 110-kV-Freileitungsanlagen Heilbronn – Untereisesheim (Anlage 0107), Kochendorf – Möckmühl (Anlage 0110), Möckmühl – Osterburken (Anlage 0108) und Osterburken – Ingelfingen (Anlage 0109).

Das Projekt Netzverstärkung Heilbronn - Ingelfingen ist in zwei Vorhaben unterteilt. Für beide Vorhaben werden separate Planfeststellungsverfahren durchgeführt.

Maßnahmen

Vorhaben 1

Netzverstärkung Möckmühl – Osterburken & Osterburken – Ingelfingen

Vorhaben 2

Netzverstärkung Heilbronn – Untereisesheim & Kochendorf – Möckmühl

Meilensteine

Bedarfsplanung

Die eingeleitete Energiewende unter Förderung der Erneuerbaren Energien verändert die deutsche Energielandschaft nachhaltig. Zentrale Großkraftwerke werden zunehmend durch dezentrale, zumeist regenerative und kleinere, Erzeugungsanlagen ergänzt, welche sich häufig im ländlichen Raum befinden. Regionen wie der Hohenlohe- und Neckar-Odenwald-Kreis sowie der Landkreis Heilbronn beziehen nicht länger nur Strom, sondern erzeugen diesen verstärkt selbst, wobei überschüssige Strommengen entstehen und abtransportiert werden müssen. Verteilnetzbetreiber erstellen regelmäßig verschiedene Szenarien zum Um-, Aus- und Neubau ihrer Netze, um sowohl den neuen Anforderungen der sich ändernden Energielandschaft als auch den energiewirtschaftsrechtlichen Vorgaben zu entsprechen.

Netze BW reagiert auf den starken Zubau Erneuerbarer Energien in der Region und plant die bestehenden 110-kV-Leitungsanlagen (Heilbronn - Untereisesheim (Anlage 0107), Möckmühl – Osterburken (Anlage 0108), Osterburken – Ingelfingen (Anlage 0109) sowie Kochendorf – Möckmühl (Anlage 0110)) zu verstärken und damit den neuen Anforderungen anzupassen.

Genehmigungsplanung im Dialog - Aktueller Stand

Bevor die geplanten Maßnahmen umgesetzt werden können, bedarf es der notwendigen Genehmigungen, die im Rahmen mehrerer Genehmigungsverfahren (hier: Planfeststellungsverfahren) durch die Netze BW zu erlangen sind. Um ein Genehmigungsverfahren eröffnen zu können, muss die Netze BW zuvor einerseits verschiedene Voruntersuchungen durchführen, wie z.B. die Prüfung von technischen, rechtlichen, umweltfachlichen und wirtschaftlichen Anforderungen sowie andererseits einen Genehmigungsantrag erarbeiten.

Parallel dazu wird die Öffentlichkeit zu einem möglichst frühen Zeitpunkt in die Planungen eingebunden. Neben verschiedenen Informationsmaterialien zum Vorhaben besteht z.B. über Bürgersprechstunden oder unser Projektpostfach die Möglichkeit, dass Sie uns Ihre Fragen und Hinweise zukommen lassen, welche wir Ihnen gerne beantworten und in unserer Planung berücksichtigen. Zu beachten ist, dass alle Planungshinweise immer in einen Ausgleich mit weiteren Interessen zum Vorhaben zu bringen sind. Hierzu dient das formelle Genehmigungsverfahren.

Planfeststellungsverfahren

Das Planfeststellungsverfahren ist ein besonderes Verwaltungsverfahren zur Genehmigung von größeren Infrastrukturvorhaben und kommt auch für die Vorhaben zur Netzverstärkung der 110-kV-Leitung Heilbronn - Ingelfingen als Genehmigungsverfahren zur Anwendung. Es dient der Abwägung aller Belange wie Naturschutz, Landschaftsbild und privatem Eigentum sowie der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit. Dazu reicht die Netze BW Anträge auf Planfeststellung bei den zuständigen Genehmigungsbehörden, den Regierungspräsidien Karlsruhe und Stuttgart, ein. Die Anträge enthalten eine Begründung des Vorhabens sowie die Ergebnisse der durchgeführten Untersuchungen und Planungen. Für das Vorhaben 1 zwischen Möckmühl und Ingelfingen wurde der Antrag auf Planfeststellung für den Abschnitt 1 beim Regierungspräsidium Stuttgart bereits 2019 eingereicht. Der Planfeststellungsbeschluss erfolgte am 05.07.2021, seit dem 10.09.2021 ist dieser bestandskräftig Der Antrag für den Abschnitt 2 wurde im Mai 2020 beim Regierungspräsidium Karlsruhe eingereicht. Die Planfeststellung erfolgte am 30.08.2021, die öffentliche Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses findet vom 18.10. bis 02.11.2021 statt. Die Einreichung für das Vorhaben 2 zwischen Heilbronn und Möckmühl erfolgte im Mai 2021. Die öffentliche Auslegung erfolgte vom 06.09.2021 bis zum 05.10.2021. Bis 19.10.2021 hatten die vom Vorhaben betroffenen Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit Anregungen und Einwendungen zum Vorhaben vorzubringen.

Planfeststellungsbeschluss

Am Ende des Planfeststellungsverfahrens steht ein Planfeststellungsbeschluss, welcher der Netze BW nach Abwägung aller öffentlichen Belange und Einwendungen die Realisierung des Vorhabens genehmigt. Er legt unter anderem eine konkrete Ausführung der Maßnahme, das heißt eine konkrete Trassen- und Baudurchführung, fest. Nach dem Beschluss kann der Bau beginnen. Für das Vorhaben 1 zwischen Möckmühl und Ingelfingen erfolgte Der Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt 1 durch das Regierungspräsidium Stuttgart am 05.07.2021, dieser ist seit dem 10.09.2021 bestandkräftig. Für den Abschnitt 2 des Vorhabens 1 beim Regierungspräsidium liegt der Planfeststellungsbeschluss seit dem 30.08.2021 vor.

Bau

Die bauliche Umsetzung des Vorhabens 1 (Netzverstärkung Möckmühl – Osterburken & Osterburken – Ingelfingen) der Anlagen LA 0108 und LA 0109 ist mittlerweile gemäß dem Planfeststellungsbeschluss umgesetzt worden.

Inbetriebnahme

Nach der Umsetzung der Baumaßnahme ist die Inbetriebnahme des Vorhabens 1 (Netzverstärkung Möckmühl – Osterburken & Osterburken – Ingelfingen) der Anlagen LA 0108 und LA 0109 mittlerweile erfolgt.

Haben Sie weitere Fragen?

Antworten zu den häufigsten Fragen finden Sie in unserem FAQ-Bereich.

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