17. August 2018
Netze BW reicht den Antrag zum Raumordnungsverfahren beim Regierungspräsidium Stuttgart ein und favorisiert zwei Korridore
Stuttgart. Netze BW hat am Freitag, 17. August 2018, den Antrag zum Raumordnungsverfahren für die geplante 110-kV-Hochspannungsleitung zwischen Kupferzell und Rot am See beim Regierungspräsidium Stuttgart eingereicht. Ziel des Raumordnungsverfahrens ist die Ermittlung und Bewertung von möglichst raum- und umweltverträglichen Korridoren, in denen die Leitung verlaufen könnte, welche das bereits heute bestehende Umspannwerk in Kupferzell mit einem geplanten Umspannwerk im Bereich Rot am See verbindet. Ein Korridor hat eine durchschnittliche Breite von zirka 300 - 600 Metern.
Im Antrag stellt Netze BW die Ergebnisse der umfangreichen raumordnerischen Untersuchung der insgesamt 16 Korridore und zwei großräumigen Varianten dar. Neben den Ergebnissen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung fließen in die Bewertung der Korridore unter anderem die Einhaltung größtmöglicher Abstände zur Wohnbebauung, Belange des Natur- und Artenschutzes, aber auch weitere raumordnerische Belange wie militärische Nutzungen ein.
Zwei vorzugswürdige Korridore
Das zentrale Ergebnis der Untersuchungen sind zwei Korridore, die Netze BW nach der Abwägung aller relevanten Belange favorisiert. Es handelt sich dabei um den kombinierten Erdkabel-/Freileitungskorridor E2 und den Freileitungskorridor F3.
(Kombinierter) Erdkabel-/Freileitungskorridor E2:
Der (kombinierte) Erdkabel-/Freileitungskorridor E2 wird vom Umspannwerk in Kupferzell zunächst als Freileitungskorridor in Bündelung zur bestehenden Freileitung Richtung Braunsbach-Orlach geführt. Von dort verläuft der Erdkabelkorridor nördlich von Nesselbach, Binselberg, Michelbach an der Heide und Gerabronn vorbei. Von dort aus führt der Korridor südlich von Amlishagen und nördlich von Rückershagen weiter zum geplanten Umspannwerk im Raum Rot am See (siehe Abbildung 1).
Freileitungskorridor F3:
Korridor F3 sieht eine Bündelung zur bestehenden Freileitung von Kupferzell bis Braunsbach-Orlach vor. In diesem Abschnitt kommt es zur Querung des Kochers südlich von Braunsbach-Döttingen. Anschließend knickt der Korridor nach Osten in Richtung Bächlingen ab, umfährt die Ortslage Gerabronn-Michelbach und den Siedlungskern von Gerabronn südlich. Die Brettachquerung erfolgt im Bereich des Stausees südöstlich von Gerabronn-Rückertshagen. Von dort führt der Korridor weiter zum Zielpunkt in den Bereich Rot am See-Lenkerstetten (siehe Abbildung 2).
Verfahrenshoheit beim Regierungspräsidium Stuttgart
Das Raumordnungsverfahren wird vom Regierungspräsidium Stuttgart als höhere Raumordnungsbehörde durchgeführt. Das Regierungspräsidium prüft nun die Antragsunterlagen auf Vollständigkeit und wird dann das Raumordnungsverfahren förmlich einleiten. Im Raumordnungsverfahren wird der Antrag in den potenziell betroffenen Gemeinden ausgelegt und kann öffentlich eingesehen werden. Über den genauen Ablauf des Verfahrens wird das Regierungspräsidium nochmals gesondert informieren. Der Ort der Planauslage und der Einwendungszeitraum werden zudem rechtzeitig vorher ortsüblich bekannt gemacht. Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens ist die raumordnerische Beurteilung des Regierungspräsidiums Stuttgart.
Das Raumordnungsverfahren dient nicht zu einer Festlegung konkreter Trassen. Das ist Gegenstand des anschließenden Zulassungsverfahrens – dem Planfeststellungsverfahren. Auch die Entscheidung über die konkrete technische Ausführung des geplanten Vorhabens als Erdkabel, Freileitung oder als Kombination aus beiden Technologien, kann erst im Planfeststellungsverfahren erfolgen.
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