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Stromeinspeisung

Häufige Fragen zum Thema Stromeinspeisung

Alle Services und Antworten auf die relevantesten Fragen im Überblick

Thema "Netzsicherheitsmanagement"

Wann ist ein Wechsel der Abrechnungsvariante möglich?

Die Festlegung auf eine Abrechnungsvariante (Pauschal-, Spitz-, oder vereinfachte Spitz-Abrechnungsvariante) erfolgt durch den Anlagenbetreiber für jede Anlage bis zum 30.11. eines Jahres für das folgende Kalenderjahr (Anlage 1 Bundesnetzagentur BK6-20-059). Nach dem 30.11. ist ein Wechsel der Abrechnung zum folgenden Kalenderjahr nicht mehr möglich - erst wieder zum übernächsten Kalenderjahr.
Ansonsten bitten wir Sie, die aktuell gültigen Vorgaben der BNetzA und des BDEW zu beachten.
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