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Stromeinspeisung

Häufige Fragen zum Thema Stromeinspeisung

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Thema "Unternehmen in Schwierigkeiten"

Warum muss ich angeben, ob ich ein „Unternehmen in Schwierigkeiten“ bin?

Seit dem 01.01.2023 müssen Betreiber neuer EEG-Anlagen eine Erklärung abgeben, ob zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme

- der/die Anlagenbetreiber ein Unternehmen in Schwierigkeiten ist (dies betrifft lediglich gewerbliche Anlagenbetreiber oder
- offene Rückforderungsansprüche gegen den Anlagenbetreiber aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Europäischen Binnenmarkt bestehen (dies kann auf gewerbliche und private Anlagenbetreiber zutreffen)

Grundlage für diese Regelung ist § 19 Abs. 4 und 5 EEG.
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