Elektromobilität

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Thema "Voraussetzungen & Kauf"

Warum muss ich die Wallbox beim Netzbetreiber anmelden?

Für die optimale und schnelle Dimensionierung und Steuerung des Versorgungsnetzes ist es für uns wichtig zu wissen, was in unserem Netz geschieht. Am 21. März 2019 trat § 19 der Niederspannungsverordnung (NAV) in Kraft, wonach die Inbetriebnahme einer Wallbox für Elektrofahrzeuge dem Netzbetreiber mitzuteilen ist.

Bei einer Summenleistung Ihrer Wallboxen bis zu 12 kW bitten wir um Anmeldung, bei mehr als 12 kW müssen wir das vorgelagerte Netz zunächst prüfen und der Installation zustimmen.

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