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16. Dezember 2022

Netze BW plant Erneuerung der Hochspannungsleitung entlang des Steinbruchs in Haigerloch

Netzbetreiber stellt zwei neue Strommasten auf

Haigerloch. Die Netze BW GmbH betreibt die Hochspannungsleitung zwischen den Umspannwerken Engstlatt und Horb. Diese führt auch am Steinbruch in Haigerloch vorbei. Nach dem Hangrutsch im November letzten Jahres und dem kontrollierten Ablassen des dadurch gefährdeten Strommastes hat die Netze BW zwei neue provisorische Notgestänge aufgestellt. Über diese werden die Leiterseile seither geführt. Nun soll die Freileitung in diesem Bereich erneuert und zwei neue Masten aufgestellt werden.

Die neue Stromleitung überquert zukünftig das angrenzende Waldbiotop "Klinge NO Weildorf". Um dort die notwendigen Abstände zur Vegetation sicherzustellen und um Rückschnitte oder Rodungen zu vermeiden, werden höhere Masten verwendet. Statt 35 und 36 Meter werden die zwei neuen Masten etwa 42 und 58 Meter hoch sein. Das grundsätzliche Mastbild bleibt hingegen erhalten. Auch die Anzahl der Leiterseile sowie der aufgelegten Erdseile und Luftkabel verändert sich nicht zum Bestand. Ebenso findet keine Erhöhung der Übertragungsleistung im Rahmen dieser Erneuerung statt.

Für den Neubau der Masten, den erforderlichen Seilzug sowie den vollständigen Rückbau werden entsprechende Zuwegungen und Arbeitsflächen erforderlich. Dazu informiert und beteiligt die Netze BW die betroffenen Eigentümer sowohl im angestrebten Genehmigungsverfahren als auch im Rahmen einer direkten Ansprache. Sobald die Arbeiten wieder abgeschlossen sind, werden die temporär in Anspruch genommenen Flächen ordnungsgemäß wiederhergestellt. Durch die geringfügig verschobene Leitungsachse werden zudem Grundstücke neu überspannt oder eventuell auch eine bereits bestehende Überspannung durch die Maßnahme verändert. Entsprechend werden die zur Sicherung eines Schutzstreifens erforderlichen Dienstbarkeiten mit den jeweiligen Eigentümern vereinbart.

Derzeit ist es geplant, den Antrag auf Planfeststellung für diese kleinräumige Maßnahme im Januar 2023 einzureichen. Die zuständige Genehmigungsbehörde ist das Regierungspräsidium Tübingen. Diese prüft den Planfeststellungsantrag der Netze BW, insbesondere unter Einbindung der Träger öffentlicher Belange, der Fachbehörden und der Öffentlichkeit.

Auf Grund der bislang provisorischen Lösung soll das Vorhaben schnellstmöglich umgesetzt werden. Die Netze BW rechnet damit, dass die Erneuerung im dritten oder vierten Quartal 2023 erfolgen kann, wobei die reine Bauzeit ca. zwei Monate betragen wird.

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