Netzanschluss

Häufige Fragen zum Thema Netzanschluss

Alle Services und Antworten auf die relevantesten Fragen im Überblick

Wer kann einen Netzanschluss beantragen?

Die Beantragung eines Netzanschluss kann durch den Grundstücks- bzw. Immobilieneigentümer oder durch einen von diesen Bevollmächtigten Dritten erfolgen.

Die Beantragung eines Netzanschluss kann durch den Grundstücks- bzw. Immobilieneigentümer oder durch einen von diesen Bevollmächtigten Dritten erfolgen.

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Wie beantrage ich eine Änderung oder Trennung eines Netzanschlusses?

Der Antrag Ihrer Anschlussänderung erfolgt über unseren Online-Service.
Bitte beachten Sie: Andere Antragsformen (Vordruck mit Eingang per Mail) sind nicht zulässig.

Weitere Informationen zum Thema Anschlussänderung und Stilllegung finden Sie auf unserer Webseite

Der Antrag Ihrer Anschlussänderung erfolgt über unseren Online-Service.
Bitte beachten Sie: Andere Antragsformen (Vordruck mit Eingang per Mail) sind nicht zulässig.

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Wo kann ich meinen Stromanschluss anmelden?

Die Anmeldung Ihres Stromanschlusses erfolgt über unseren Online-Service.
Bitte beachten Sie: Andere Antragsformen (Vordrucke mit Eingang per Mail) sind nicht zulässig.

Weitere Informationen zum Thema Stromanschluss finden Sie auf unserer Webseite

Die Anmeldung Ihres Stromanschlusses erfolgt über unseren Online-Service.
Bitte beachten Sie: Andere Antragsformen (Vordrucke mit Eingang per Mail) sind nicht zulässig.

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Wann wird mein Netzanschluss hergestellt?

Ist der Bau Ihrer Immobilie so weit fortgeschritten, dass der Hausanschlussraum zugänglich und verschließbar ist, die Trasse von der Grundstücksgrenze bis zur Gebäudeeinführung frei ist (von Gerüsten, Erdaushub und sonstige Baumaterialien) und die vereinbarten Eigenleistungen (optional) vollständig ausgeführt sind (Graben, Mauerdurchführung) stellt unser Partnerunternehmen Ihren Netzanschluss her und Sie erhalten Ihre Rechnung.

Bitte beachten Sie: Der Anschluss an das Versorgungsnetz ist erst dann möglich, wenn Ihr Fachbetrieb die Hausinstallation fertiggestellt und uns die Inbetriebsetzung gemeldet hat.

Ist der Bau Ihrer Immobilie so weit fortgeschritten, dass der Hausanschlussraum zugänglich und verschließbar ist, die Trasse von der Grundstücksgrenze bis zur Gebäudeeinführung frei ist (von Gerüsten, Erdaushub und sonstige Baumaterialien) und die vereinbarten Eigenleistungen (optional) vollständig ausgeführt sind (Graben, Mauerdurchführung) stellt unser Partnerunternehmen Ihren Netzanschluss her und Sie erhalten Ihre Rechnung.

Bitte beachten Sie: Der Anschluss an das Versorgungsnetz ist erst dann möglich, wenn Ihr Fachbetrieb die Hausinstallation fertiggestellt und uns die Inbetriebsetzung gemeldet hat.

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Ist eine Überbauung von Anschlussleitungen zulässig?

Eine direkte Überbauung (z. B. Garage, Wintergarten, Carport, Geräteschuppen) von Anschlussleitungen ist nur unter Anwendung von Schutzmaßnahmen (z. B. überbaubare Mantelrohre) zulässig. Diese können Sie gerne mit uns abstimmen.

Bitte beachten Sie die zusätzliche Maßnahmen bei Gasanschlussleitungen: Bei Gasanschlussleitungen sind zudem Mindestpflanzabstände für Bäume und Sträucher (z. B. Haselnuss und Zypressengewächs-Sträucher) von 2,5 m einzuhalten, die ebenfalls mit geeigneten Schutzmaßnahmen unterschritten werden können. Diese bitten wir mit uns abzustimmen.

Eine direkte Überbauung (z. B. Garage, Wintergarten, Carport, Geräteschuppen) von Anschlussleitungen ist nur unter Anwendung von Schutzmaßnahmen (z. B. überbaubare Mantelrohre) zulässig. Diese können Sie gerne mit uns abstimmen.

Bitte beachten Sie die zusätzliche Maßnahmen bei Gasanschlussleitungen: Bei Gasanschlussleitungen sind zudem Mindestpflanzabstände für Bäume und Sträucher (z. B. Haselnuss und Zypressengewächs-Sträucher) von 2,5 m einzuhalten, die ebenfalls mit geeigneten Schutzmaßnahmen unterschritten werden können. Diese bitten wir mit uns abzustimmen.

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Ich plane eine große Photovoltaikanlage über 135 kWp. Was muss ich beachten?

Anlagen ab einer Leistung von 135 kWp müssen nach der Mittelspannungsrichtlinie installiert werden. Der Anmeldeprozess gestaltet sich auf Grund der geltenden Richtlinien komplexer und nimmt mehr Zeit in Anspruch. Sobald Sie Ihren Netzanschluss bei uns angemeldet haben, meldet daher idealerweise Ihre Elektrofachkraft die Anlage bei uns im Kundenportal in Ihrem Namen an. Dieser Schritt kann auch von Ihnen erledigt werden. Anschließend prüfen wir, ob die Stabilität des öffentlichen Stromnetzes für Ihre Anlage ausreichend ist. Bevor Sie den erzeugten Strom selbst nutzen und/oder ins öffentliche Stromnetz einspeisen können, muss Ihre Hausinstallation fertiggestellt und Ihre Messeinrichtung installiert sein.

Anlagen ab einer Leistung von 135 kWp müssen nach der Mittelspannungsrichtlinie installiert werden. Der Anmeldeprozess gestaltet sich auf Grund der geltenden Richtlinien komplexer und nimmt mehr Zeit in Anspruch. Sobald Sie Ihren Netzanschluss bei uns angemeldet haben, meldet daher idealerweise Ihre Elektrofachkraft die Anlage bei uns im Kundenportal in Ihrem Namen an. Dieser Schritt kann auch von Ihnen erledigt werden. Anschließend prüfen wir, ob die Stabilität des öffentlichen Stromnetzes für Ihre Anlage ausreichend ist. Bevor Sie den erzeugten Strom selbst nutzen und/oder ins öffentliche Stromnetz einspeisen können, muss Ihre Hausinstallation fertiggestellt und Ihre Messeinrichtung installiert sein.

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