Netzanschluss
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FAQ zu "Netzanschluss"
Der Antrag Ihrer Anschlussänderung erfolgt über unseren Online-Service.
Weitere Informationen zum Thema Anschlussänderung und Stilllegung finden Sie auf unserer Webseite.
Die Beantragung eines Netzanschluss kann durch den Grundstücks- bzw. Immobilieneigentümer oder durch einen von diesen Bevollmächtigten Dritten erfolgen.
Anlagen ab einer Leistung von 135 kWp müssen nach der Mittelspannungsrichtlinie installiert werden. Der Anmeldeprozess gestaltet sich auf Grund der geltenden Richtlinien komplexer und nimmt mehr Zeit in Anspruch. Sobald Sie Ihren Netzanschluss bei uns angemeldet haben, meldet daher idealerweise Ihre Elektrofachkraft die Anlage bei uns im Kundenportal in Ihrem Namen an. Dieser Schritt kann auch von Ihnen erledigt werden. Anschließend prüfen wir, ob die Stabilität des öffentlichen Stromnetzes für Ihre Anlage ausreichend ist. Bevor Sie den erzeugten Strom selbst nutzen und/oder ins öffentliche Stromnetz einspeisen können, muss Ihre Hausinstallation fertiggestellt und Ihre Messeinrichtung installiert sein.
Eine direkte Überbauung (z. B. Garage, Wintergarten, Carport, Geräteschuppen) von Anschlussleitungen ist nur unter Anwendung von Schutzmaßnahmen (z. B. überbaubare Mantelrohre) zulässig. Diese können Sie gerne mit uns abstimmen.
Bitte beachten Sie die zusätzliche Maßnahmen bei Gasanschlussleitungen: Bei Gasanschlussleitungen sind zudem Mindestpflanzabstände für Bäume und Sträucher (z. B. Haselnuss und Zypressengewächs-Sträucher) von 2,5 m einzuhalten, die ebenfalls mit geeigneten Schutzmaßnahmen unterschritten werden können. Diese bitten wir mit uns abzustimmen.
Bitte beachten Sie die zusätzliche Maßnahmen bei Gasanschlussleitungen: Bei Gasanschlussleitungen sind zudem Mindestpflanzabstände für Bäume und Sträucher (z. B. Haselnuss und Zypressengewächs-Sträucher) von 2,5 m einzuhalten, die ebenfalls mit geeigneten Schutzmaßnahmen unterschritten werden können. Diese bitten wir mit uns abzustimmen.
Ist der Bau Ihrer Immobilie so weit fortgeschritten, dass der Hausanschlussraum zugänglich und verschließbar ist, die Trasse von der Grundstücksgrenze bis zur Gebäudeeinführung frei ist (von Gerüsten, Erdaushub und sonstige Baumaterialien) und die vereinbarten Eigenleistungen (optional) vollständig ausgeführt sind (Graben, Mauerdurchführung) stellt unser Partnerunternehmen Ihren Netzanschluss her und Sie erhalten Ihre Rechnung.
Bitte beachten Sie: Der Anschluss an das Versorgungsnetz ist erst dann möglich, wenn Ihr Fachbetrieb die Hausinstallation fertiggestellt und uns die Inbetriebsetzung gemeldet hat.
Bitte beachten Sie: Der Anschluss an das Versorgungsnetz ist erst dann möglich, wenn Ihr Fachbetrieb die Hausinstallation fertiggestellt und uns die Inbetriebsetzung gemeldet hat.
Die Anmeldung Ihres Stromanschlusses erfolgt über unseren Online-Service.
Weitere Informationen zum Thema Stromanschluss finden Sie auf unserer Webseite.